Nachträglicher Flugnachweise zur Geltendmachung von Kompensationsansprüchen?

ANZEIGE

Philipp85

Neues Mitglied
30.08.2012
20
0
ANZEIGE
Liebes Forum,


ich bin gerade dabei, einen Kompensationsanspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung gerichtlich in Spanien geltend machen zu lassen. Da ich die Bordkarten nicht mehr habe, diese aber für eine Klage gegen die betroffene Airline notwendig ist, versuche ich aktuell, einen Nachweis darüber zu erlangen, dass ich tatsächlich an dem Flug teilgenommen habe.

Eine Anfrage bei der Airline wurde zunächst bearbeitet, laut deren Homepage sieht diese so einen Vorgang auch regulär vor. Da die Buchung allerdings ursprünglich über eine andere (Nicht-EU)-Fluggesellschaft erfolgte, weigert sich die spanische Airline nun, eine entsprechende Bestätigung auszustellen, obwohl diese den Flug tatsächlich durchgeführt hat. Insbesondere weist sie darauf hin, dass die Ticketnummer ja von der anderen Airline stammt, somit schon gar nicht möglich wäre, mich in ihrem System zu finden - obwohl ich eben faktisch Gast in ihrem Flugzeug war.

Was kann ich hier tun? Ich frage mich insbesondere, ob die Ticketnummer nicht eigentlich airlineübergreifend gilt und ich deshalb jedenfalls ausfindig gemacht werden müsste. Darüber hinaus frage ich mich, ob es noch einen anderen Weg gibt, an besagte Bestätigung zu gelangen; über die Airline, bei der die Buchung erfolgte, geht es leider nicht, da diese wiederum darauf hinweist, ja nicht die ausführende Fluggesellschaft gewesen zu sein.

Für Hilfen jeder Art tausend Dank im Voraus!
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.430
498
Kann dir zwar nicht weiterhelfen, dir spanische Fluggesellschaft aber verstehen: warum sollte ich dir helfen, wenn du mich anschließend verklagen willst? Das ist doch schizophren
 
  • Like
Reaktionen: _AndyAndy_

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.667
1.046
TXL
Ich habe noch nie bei der - auch klageweisen - Geltendmachung von Fluggastrechten Boardkarten vorgelegt. Wozu auch? Verlangt das spanische Gericht dies wirklich? Wenn ja, als Beleg für was? Auch die Boardkarten sagen ja nichts darüber aus, ob du wirklich - wie die VO - erfordert, ready to fly warst. Einchecken, Boardkarten ausdrucken und nicht zum Airport fahren ist ja nun wohl auch keine Seltenheit. Es dürfte jeden Tag x Passagiere geben, die trotz Boardkarte den gebuchten Flieger nicht von innen sehen.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
...Da ich die Bordkarten nicht mehr habe, diese aber für eine Klage gegen die betroffene Airline notwendig ist, versuche ich aktuell, einen Nachweis darüber zu erlangen, dass ich tatsächlich an dem Flug teilgenommen habe...

Eine Bordkarte ist kein Nachweise für die tatsächliche Teilnahme an einem Flug. Lediglich eine Dokumentation des erfolgten Check-ins - der nach Druck der Bordkarte aber auch wieder hätte storniert werden können.

(Rechtlich) Maßgeblich dürfte vermutlich die Angabe zu den Flugcoupons im Buchungssystem sein, die mit Buchungscode (oder Ticketnummer?) abrufbar sein müsste. Daher wäre aus meiner Sicht die relevante Anlaufstelle Dein Reisebüro (sofern eines eingeschaltet war), oder die ticketausstellende Airline.

Allerdings verstehe ich nicht: Es muss ja beim Flug offensichtlich irgend etwas schief gelaufen sein... Da hebt man doch die Bordkarte auf!
 
  • Like
Reaktionen: TXL3000

Philipp85

Neues Mitglied
30.08.2012
20
0
Meine zentrale Frage lautet weiterhin, ob die Ticketnummer nicht eigentlich airlineübergreifend gilt und ich deshalb jedenfalls ausfindig gemacht werden müsste? Oder ist die Ticketnummer individuell je nach Fluggesellschaft und kann deshalb etwa selbst dann variieren, wenn die Buchung bei einer anderen Airline erfolgt ist, als die, die nachher den Flug ausführt? Kann hier jemand etwas dazu sagen?

Ich verstehe den Punkt mit den Bordkarten, aber ja, spanische Gerichte verlangen sie, auch, wenn es kein definitiver Nachweis über den Flug ist. Fluggesellschaften sind demnach verpflichtet, eine "Bestätigung, das geflogen wurde" auszustellen. Diese wird mir aber verweigert, wahrscheinlich im Hinblick darauf, dass diese für juristische Auseinandersetzungen genutzt wird - aber eben unter dem Argument, meine "Ticketnummer" stimmt nicht überein.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
unter dem Argument, meine "Ticketnummer" stimmt nicht überein.

vielleicht hast du denen nicht die Ticketnummer genannt, sondern deine Buchungsnummer.

Das Format ist typischerweise ABCDEF für eine Buchungsnummer und 123-45678900 für eine Ticketnummer. Musst du vielleicht nochmal schauen.

Die Forderung nach der Ticketnummer macht für mich großen Sinn, da das Ticket ja den Beförderungsvertrag darstellt und nicht die Buchungs=Reservierungsnummer.
 

Philipp85

Neues Mitglied
30.08.2012
20
0
Ich verstehe nicht, warum hier allgemeine Ratschläge wie "Nimm' dir einen Anwalt" gepostet werden, die keinerlei Bezug zu meiner eigentlichen Frage habe: Ist die Reservierungs-/Ticketnummer - nicht der Buchungscode, sonst hätte ich diesen ja so benannt - airlineübergreifend immer gleich, das heißt variiert dieser insbesondere bei Codeshare-Flügen nicht, selbst, wenn die Airline, bei der gebucht wurde, nicht die ist, die den Flug ausführt? Ich kenne die juristischen Umstände eines Kompensationsanspruchs nach der EU-FluggastrechteVO in jedem Detail und frage hier explizit nur nach diesem luftverkehrstechnischen Punkt.
 

darksideofx

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
280
0
FRA
...das heißt variiert dieser insbesondere bei Codeshare-Flügen nicht, selbst, wenn die Airline, bei der gebucht wurde, nicht die ist, die den Flug ausführt? ...

Die Ticketnummer variiert nicht (im Gegensatz zum Buchungscode), d.h. wenn du zB auf UA ticket stock (016-) gebucht bist, dein Flug aber operated by LH (220-) ist, liegt da trotzdem die 016- Ticketnummer dahinter.
 
  • Like
Reaktionen: Wuff

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Ich verstehe nicht, warum hier allgemeine Ratschläge wie "Nimm' dir einen Anwalt" gepostet werden, die keinerlei Bezug zu meiner eigentlichen Frage habe: Ist die Reservierungs-/Ticketnummer - nicht der Buchungscode, sonst hätte ich diesen ja so benannt - airlineübergreifend immer gleich,.
Bitte nimm (endlich) zur Kenntnis, dass Reservierungsnummer ungleich Ticketnummer.

Am besten, du hast alle drei relevanten Nummern zur Hand:
Die Buchungsnummer der buchenden Airline, die Buchungsnummer der ausführenden Airline und die Ticketnummer.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: TXL3000

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.005
5.859
Um es abzukürzen: die Ticketnummer bleibt gleich, die Reservierungsnummer nicht unbedingt. Aber selbst hinter unterschiedlichen Reservierungsnummern die aufs selbe Ticket zeigen müsste der gleiche Reiseplan liegen.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.572
1.194
auf der Saudi Seite sehen, ob die das Ticket aufrufen kann und welchen Status der Coupon hat
 
  • Like
Reaktionen: Wuff

Philipp85

Neues Mitglied
30.08.2012
20
0
Merkste selber, oder!?

Nein, da sehe ich ehrlich gesagt keinen Zusammenhang. Wenn jemand fragen würde, ob er bei einem Kochrezept Pfeffer oder Koriander nehmen muss, schreibe ich ja auch nicht, "Geh in ein Restaurant". Solche Kommentare sind nichts als egozentrisches Internet-Gehabe.

Danke jedenfalls für die Aufklärung von longhaulgiant und darksideofx über die Ticketnummer, das Problem hat sich darüber hinaus mittlerweile geklärt, da die Airline eine Bestätigung ausgestellt hat (und übrigens dazu verpflichtet ist, wenn man tatsächlich geflogen ist - nur für alle Wartezeit-Juristen hier).
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Ich hoffe, Du hälst uns auch über den Ausgang in der Sache auf dem Laufenden.

Übrigens: Ein paar mehr Informationen zur (Nicht-EU)-Fluggesellschaft und dem eigentlichen Umstand usw. wären auch nett gewesen und hätten sicherlich schneller und einfacher Licht ins Dunkel gebracht. Eine Frage öffentlich in einem Forum zu stellen sollte nämlich auch der Allgemeinheit einen Vorteil bringen - und nicht nur dem Individuum ... wir alle machen das hier nicht hauptberuflich, nicht für Geld, und nicht aus Eigennutz ... aber das weisst Du ja sicherlich ... und zählst das nicht zu egozentrischem Internet-Gehabe ...
 
  • Like
Reaktionen: Wuff

Philipp85

Neues Mitglied
30.08.2012
20
0
Das mache ich gerne, wobei es nichtsdestotrotz eben eine allgemeine Frage bleibt, die einen individuellen Fall (die Kompensationsklage in Spanien) betrifft. Von allgemeinem Interesse dürfte daher vor allem sein, dass bei Fehlen von Bordkarten oder anderen Nachweisen über eine Annullierung oder eine Verspätung - welche Fluggesellschaft kommt auch schon vollumfänglich ihren Informationspflichten im Verspätungsfall nach - eine Anfrage an jede EU-Airline erfolgen kann, die dann einen "Proof of having flown" ausstellen muss, ggfs. formlos per E-Mail. Manche Airlines, bei Iberia habe ich es etwa gesehen, habe dafür sogar eigens ein spezielles Online-Formular.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Entschuldige, zwei Stunden später gab es noch keinen neuen Status. Warten kann grausam sein.
Grausamer als Warten ist nur Leseschwäche und Arroganz

Übrigens: Ein paar mehr Informationen zur (Nicht-EU)-Fluggesellschaft und dem eigentlichen Umstand usw. wären auch nett gewesen und hätten sicherlich schneller und einfacher Licht ins Dunkel gebracht. Eine Frage öffentlich in einem Forum zu stellen sollte nämlich auch der Allgemeinheit einen Vorteil bringen - und nicht nur dem Individuum ... wir alle machen das hier nicht hauptberuflich, nicht für Geld, und nicht aus Eigennutz ... aber das weisst Du ja sicherlich ... und zählst das nicht zu egozentrischem Internet-Gehabe ...