TUI - Gepäck verloren

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OMFG

Reguläres Mitglied
12.02.2015
41
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Hallo zusammen
ich fliege ja viel und bisher hatte ein Koffer mal einen Tag Verspätung, das war es dann aber auch an negativen Erfahrungen. Jedoch hat es meine Schwester nun voll erwischt:

Direktflug München nach Rhodos mit TUI und ein Koffer von beiden ist nicht angekommen.
Nach mittlerweile 6 Tagen ist der Koffer nach wie vor verschwunden und TUI kann ihn nicht einmal tracen.

Wir haben nun über die Reiseleitung in Erfahrung gebracht, dass TUI lediglich 170 Euro bei Verspätung erstattet. Das ist schon Mal ein Witz wenn man sich neu einkleiden muss und Medikamente via Express zugesendet werden müssen, da diese in Griechenland nicht verfügbar sind.

Wir machen und nun natürlich Gedanken, was passiert wenn der Koffer nicht mehr auftaucht. Hat jemand diesbezüglich Erfahrungswerte bei TUI?

Ich konnte kurz ergoogeln, dass bestimmte Airlines nur sehr geringe Maixmalbeträge z. B. 1200 Euro bei Kofferverlust bezahlen. Da kostet ja alleine der leere Koffer schon die Hälfte. Wir sind dementsprechend in großer Sorge.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
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286
Grundsätzlich muss auch TUI den tatsächlich entstanden Schaden ersetzen auch wenn dieser über 170Euro liegt.
Die 170Euro wird wohl der Betrag sein den TUI im allgemeinen freiwillig bezahlt will man mehr muss man eben nachhelfen.

Es ist richtig dass nach dem Montrealer Übereinkommen eine maximale Grenze der Haftung vorsieht die liegt bei 1.131 SZR, SZR ist dabei eine Art Ersatzwährung die im MOment ca. 1250-1350Euro entsprechen dürfte.
Wer einen größeren Schaden hat muss sich eben um eine höhere Absicherung selber kümmern entweder bei der Airline gegen Aufpreis was bei einigen Möglich ist oder eben durch eine entsprechende zusätzliche Versicherung.
Wichtig aber man bekommt immer nur den Zeitwert ersetzt.

Übrigens wirklich wichtige Medikamente im Aufgabekoffer zu transportieren und nicht im Handgepäck oder bei sich ist ziemlich bescheuert.
 

Arsenic

Erfahrenes Mitglied
13.02.2018
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TUI ist dafuer bekannt statt des Gepaecks der Passagiere lieber lukrtativere Cargo mitzunehmen.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
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4.166
MUC/INN
Wäre mir auch neu. Bei Hapag aka Tuifly war immer die Ansage, Cargo nur wenn noch Platz ist, wie eigentlich bei jeder Airline die ich kenne.
Und wie mein Vorredner sagt.. Cargo in die 737 verladen? Viel Spaß. Das hält sich mal sehr sehr sehr sehr sehr in Grenzen.
Mit Ausnahme der Postflieger MUC/HAJ, STR/HAJ und STR/TXL.
 
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MrAlex

Erfahrenes Mitglied
23.05.2015
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Auch hier kann ich den Kontakt zum User kexbox sehr empfehlen - aus meiner Sicht ein sehr guter Anwalt mit einiger Erfahrung im Reiserecht ;-)
 
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alibi

Aktives Mitglied
27.07.2013
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HAM / GOT
Die 170 EUR können aber auch von einem Urteil aus 2016 stammen. Unterschied bei Pauschalreisen ist, dass der Reiseveranstalter der Anspruchsgegner ist, weshalb sich das ganze wohl etwas verschiebt.

In dem Fall gab es bei Gepäckverspätung auch nur 150 EUR aus Kulanz, da ja (laut Gericht) kein Vermögensschaden entstanden ist. Die Klägerin hat durch die Ersatzkäufe ja neue Kleidung und die Kleidung im Koffer nutzt sich weniger ab. Dafür gibt es dann aber eine Minderung des Reisepreises (hier 15% pro Tag).

Die Klägerin hat in Hinblick auf die Ersatzkäufe keinen Anspruch aus § 651 f Abs. 1 BGB auf Erstattung über die anerkannten 150,00 Euro hinaus. Zwar bestehen nach der durchgeführten Beweisaufnahme aufgrund der vorgelegten Kaufbelege und der Aussage der Zeugen C.wie oben dargelegt keine Zweifel, dass die Klägerin die von ihr behaupteten Ersatzkäufe zu den vorgetragenen Kaufpreisen jedenfalls in Höhe der geltend gemachten 464,74 Euro tätigte. Der Anspruch scheitert vielmehr daran, dass die Klägerin nicht substantiiert dargelegt hat, dass ihr in Hinblick auf die Käufe ein nach § 249 BGB zu ersetzenden Schaden in Gestalt einer Vermögenseinbusse entstanden ist.

Amtsgericht Köln, 142 C 392/14

Ziemlich dämliches Urteil (meiner Meinung nach), könnte aber eine Hürde darstellen.

Konnte jetzt auf die Schnelle nichts zu Totalverlust bei Pauschalreise finden... Das wäre nochmal spannend.
 
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OMFG

Reguläres Mitglied
12.02.2015
41
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Übrigens wirklich wichtige Medikamente im Aufgabekoffer zu transportieren und nicht im Handgepäck oder bei sich ist ziemlich bescheuert.

Danke, dass weiß ich als Vielflieger auch. Für meine Schwester war es jedoch die erste Flugreise in Jahren.
 

OMFG

Reguläres Mitglied
12.02.2015
41
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Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die Ratschläge.

Eventuell hat ja mein Posting geholfen: Gerade kam der Anruf, Koffer ist wieder aufgetaucht. Genau als wir die Hoffnung schon aufgegeben hatten.

Jetzt geht es "nur" noch um ca. 200 Euro Mehrkosten zu den 170 Euro.
 

Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
3.259
1.263
CGN
TUI ist dafuer bekannt statt des Gepaecks der Passagiere lieber lukrtativere Cargo mitzunehmen.

Quatsch :rolleyes:
Ich hatte noch keine TUI mit Cargo vor der Flinte. Und Pax Gepäck geht i.d.R. vor Cargo.
Die einzige Fracht die ich bei TUI bisher hatte war ne Urne die als Cargo rein kam.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Unterschied bei Pauschalreisen ist, dass der Reiseveranstalter der Anspruchsgegner ist, weshalb sich das ganze wohl etwas verschiebt.

Sorry, wenn ich da mal dazwischen grätschen muss - aber das ist in dieser Eindeutigkeit nicht korrekt. Auch bei einer Pauschalreise kann die Airline der probatere Ansprechpartner sein, man muss sich halt vorher im Klaren sein, was man erreichen will.

Gegen den Reiseveranstalter kann ich wegen „geminderter Urlaubserfahrung“ (IANAL) vorgehen, dann sind das Ziel aber eben Prozente vom Gesamtreisepreis.

Gegen die Airline gehe ich vor, wenn ein Vergehen klar dieser zuzuordnen ist, zB bei Verspätung. Selbstverständlich kann ich auch bei einer Pauschalreise zB EU261 fordern (selbst schon gegen Tuifly gemacht) und kann ggf. sogar zusätzlich (!) gegen den Veranstalter wegen eines verpassten Urlaubstages zwecks Minderung des Reisepreises vorgehen - das sind dann aber zwei unterschiedliche Ansprüche gegen zwei unterschiedliche Partner.

Ich kann halt nicht mit EU261 gegen den Veranstalter oder mit Reisepreisminderung gegen die Airline vorgehen. Für mich liest sich das verlinkte Urteil so, dass die Kläger wegen der Koffergeschichte gegen den Veranstalter geklagt haben (richtig wäre die Airline gewesen), das Gericht dies ablehnte sondern den korrekten Weg der Reisepreisminderung ging.
 

OMFG

Reguläres Mitglied
12.02.2015
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Hallo
bei uns wurde über TUI gebucht die ja auch die eigene Airline betreibt.

Wir werden nun schriftlich nach dem Urlaub die entstandenen Kosten für unsere Einkäufe in Rechnung stellen und Kopien der Rechnungen beilegen.
Zudem werden wir versuchen den Reisepreis mit Bezug auf das Gerichtsurteil um 15% pro Tag zu mindern.
Mal sehen was und ob sie antworten. Bei den Summen lohnt sich wohl eine Klage nicht.

Danke noch einmal für eure Hilfe!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Ich habe bei TUI sowohl als Veranstalter als auch der Tui Fluggesellschaften, allerdings für andere wie Verwandte oder Freunde und Bekannte und nicht selbst, die Erfahrung gemacht dass ein Mahnbescheid die Sache sehr einfach löst.

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist schnell und einfach erledigt und das Kostenrisiko ist minimal bisher wurden die Forderungen welche allerdings nicht zu übertrieben waren immer ohne Widerspruch beglichen.

Aber in diesem Fall gilt wie schon oben beschrieben immer den richtigen Anspruch gegen den richtigen Anspruchsgegner richten.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
Hallo
bei uns wurde über TUI gebucht die ja auch die eigene Airline betreibt.

Es sind trotzdem 2 Gesellschaften und Du mußt aufpassen, an wen Du welche Forderung stellst - siehe mein Posting oben von heute 7:20 Uhr!

Wir werden nun schriftlich nach dem Urlaub die entstandenen Kosten für unsere Einkäufe in Rechnung stellen und Kopien der Rechnungen beilegen.

An die Fluggesellschaft TUIfly.

Zudem werden wir versuchen den Reisepreis mit Bezug auf das Gerichtsurteil um 15% pro Tag zu mindern.

An den Veranstalter Tui.

Alles andere wird nix.
 

OMFG

Reguläres Mitglied
12.02.2015
41
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Hallo
wollte noch mitteilen wie das ausgegangen ist. Nach schriftlicher Beschwerde wurde und doch der volle Betrag für die Auslagen erstattet und nicht nur pauschal 170 Euro.

Für die Tage ohne Koffer erließ man uns 30% des Reisepreises. Wir waren dann doch sehr positiv überrascht.

Danke nochmal an alle Beteiligten hier für die Hilfe.