Ersatzeinkäufe bei Umbuchung mit Übernachtung und minimalem Handgepäck

ANZEIGE

flyDPS

Erfahrenes Mitglied
29.05.2016
507
17
ANZEIGE
Kurze Frage - es kam mir so noch nicht unter und ich fand über eine Suche nichts.

Situation: Umsteigeverbindung (mit LH) und ich muss nach Umbuchung wegen Verspätung erstes Leg (Technical) an einem LH-Hub übernachten, Weiterflug nun erst am nächsten Morgen möglich.

Ich reise mit absolutem Minimal-Handgepäck - keine Kosmetik, keine Ersatzwäsche, gar nichts und habe morgen Termine.

Lassen sich entsprechende Ausgaben für Behelfseinkäufe bei der Airline einreichen?

EU-261 nennt das bei den Unterstützungleistungen nicht und Ersatzeinkäufe kenne ich nur von Gepäckverspätungen - tippe also in diesem Fall auf nein (Drama wäre es freilich keines)?
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.483
750
Ja, wurde bei mir anstandslos on top zur Entschädigungszahlung übernommen (Deo etc vom DM und Hemd/Unterwäsche).
 
  • Like
Reaktionen: flyDPS

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.483
750
Tja, jeder wie er will. Die eine A4 Seite mehr gescannt hat mich wohl 0.5 Minuten gekostet, war also ein guter Stundensatz (y)

Und mein Mitleid mit der Deutschen Zitronenpresse Lufthansa hält sich in Grenzen.
 
  • Like
Reaktionen: un_lustig

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.252
1.726
Situation: Umsteigeverbindung (mit LH) und ich muss nach Umbuchung wegen Verspätung erstes Leg (Technical) an einem LH-Hub übernachten, Weiterflug nun erst am nächsten Morgen möglich.

Ich reise mit absolutem Minimal-Handgepäck - keine Kosmetik, keine Ersatzwäsche, gar nichts und habe morgen Termine.
.....kenne ich nur von Gepäckverspätungen - tippe also in diesem Fall auf nein (Drama wäre es freilich keines)?

Ich versteh irgendwie noch nicht, wo der Anspruch auf Unterstützung herkommt.
Du reist - so lese ich das hier - ohne Gepäck, und auch nur mit minimalstem Handgepäck. Hättest Du denn Ersatzwäsche und Make-up nicht eh dabei haben müssen?
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Vielleicht hätte der OP bei ungestörtem Flugverlauf mit heutiger Ankunft am Zielort eine Möglichkeit gehabt, sich morgen mittels dort vorhandener Kleidung und Hygienartikel umzuziehen und einzusprühen.
 

flyDPS

Erfahrenes Mitglied
29.05.2016
507
17
Danke für die Antworten. Ich reiche es mit ein und berichte dann kurz hier.

Vielleicht hätte der OP bei ungestörtem Flugverlauf mit heutiger Ankunft am Zielort eine Möglichkeit gehabt, sich morgen mittels dort vorhandener Kleidung und Hygienartikel umzuziehen und einzusprühen.

Ganz genau. Eigentlich Ankunft am gleichen Tag.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Formalrechtlich dürfte die Sache so aussehen, dass die Ausgaben für die zusätzlichen Aufwendungen in der Ausgleichszahlung aufgehen.
Diese ist ja eben genau dazu gedacht den Reisenden pauschal für entstandenen Schaden zu entschädigen ohne dass dieser einen langwierigen Prozess des Nachweise bestreiten muss.

Wenn jetzt die Fluggesellschaft in einem solchen Fall zusätzlich zur Ausgleichszahlung die Aufwendungen ersetzt, geschieht das ohne eine rechtliche Verpflichtung, da hier eben keine Versorgungsleistung im Sinne der EU-VO oder eben eine Gepäckverspätung vorliegt.

Grundsätzlich dürfte es aber auch immer eine Frage der Höhe der Ausgaben sein, bei kleineren Beträgen ist die sicher eher dazu geneigt ohne große Fallprüfung eine Erstattung vor zu nehmen da die Prüfung selbst einen höheren Kostenaufwand bedeuten würde.
 
  • Like
Reaktionen: _AndyAndy_