Downgrade Business nach Eco auf 2. Flugabschnitt

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Reise

Neues Mitglied
16.07.2019
1
0
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Flug LH Muc-Bogota in Business
weiterflug mit Avianca nach Lima wegen Überbuchung downgrade nach eco

Flug komplett direkt bei LH gebucht

Anspruch an wen ?

Danke für Info
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
Flug LH Muc-Bogota in Business
weiterflug mit Avianca nach Lima wegen Überbuchung downgrade nach eco

Flug komplett direkt bei LH gebucht

Anspruch an wen ?

Danke für Info

Herzlich Willkommen.

Ich freue mich dass Du das Foum bereicherst - und bin voller Enthusiamus beim Gedanken an die vielen Beiträge Deinerseits.

Mir gefällt Dein Erst-Post sehr gut, weil er

1. Für einen Erst-Post eine ungewöhnlich unkomplexe Thematik betrifft

2. Er so wunderbar "auf den Punkt" ist

Soweit allgemein, konkret hat es der Forumsbruder schon angedeutet, um es konkreter zu machen:

Du hast die deutsche Lufthansa AG als Vertragspartner (wegen der Ticketnummer 220-), und damit steht Dir der gesamte Kompensations/Klage/Erstattungswerkzeugsatz zur Verfügung.

Bonne chance!
 

ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
3.219
703
Zu dem Thema gibt es auch ein ganz frisches EU261 Urteil vom 11.07.2019 vom EuGH, welches auch auf diesen Fall anwendbar ist:

"Flüge seien auch mit ein- oder mehrmaligem Umsteigen im Sinne der Fluggastrechte eine Einheit, sofern sie Gegenstand einer einzigen Buchung waren, erklärte der EuGH. Das gelte selbst dann, wenn der zweite Teilflug von einem Flughafen außerhalb der EU starte und auch außerhalb der EU lande. Die tschechische Airline sei zur Zahlung verpflichtet und könne sich dann das Geld von der Partnergesellschaft wiederholen."

Quelle: https://www.welt.de/newsticker/dpa_...kt-Passagierrechte-bei-Flugverspaetungen.html
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.189
378
VIE
Diese Urteil bezieht sich aber nur auf Codeshare Flüge.
Ich kann diesbezügliche Infos im Posting des TO nicht finden.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.212
MLA
"Flüge seien auch mit ein- oder mehrmaligem Umsteigen im Sinne der Fluggastrechte eine Einheit, sofern sie Gegenstand einer einzigen Buchung waren, erklärte der EuGH. "
Wo wird da auf Codeshare eingeschränkt?
 

ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
3.219
703
Das Urteil bezieht sich auf einen Codeshare...

Der TO hat aber eindeutig ALLES auf ein Ticket bei LH gebucht. Damit ist der Anschlussflug mit Avianca ein Codeshare, zumal LH mit Avianca ein Codeshare Abkommen hat. Tippe auf Avianca Flug AV141.

Somit passt mein verlinkter Artikel zum Thread.

Noch mal aus dem Artikel:

"Im konkreten Fall ging es um eine bei der tschechischen Gesellschaft Ceske aerolinie gebuchte Reise von Prag nach Bangkok mit Umstieg in Abu Dhabi. Der Flug auf der ersten Teilstrecke, der in der EU begann und von der tschechischen Airline selbst ausgeführt wurde, war pünktlich. Doch der Anschlussflug - im Rahmen eines sogenannten Code Sharing übernommen von der Gesellschaft Etihad mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten - hatte am Ende 488 Minuten Verspätung, also mehr als acht Stunden."

Quelle: https://www.welt.de/newsticker/dpa_...kt-Passagierrechte-bei-Flugverspaetungen.html
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.627
2.041
ZRH
"Flüge seien auch mit ein- oder mehrmaligem Umsteigen im Sinne der Fluggastrechte eine Einheit, sofern sie Gegenstand einer einzigen Buchung waren, erklärte der EuGH. "
Wo wird da auf Codeshare eingeschränkt?
Richtig. Sofern im Urteil nichts gegenteiliges steht, kann man die Einheit auf auf die Kabinenklasse beziehen.
D.h. wenn das Ticket nicht C und Y leg umfasst, so würde der invol downgrade die Einheit brechen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.098
8.273
BRU
Das Urteil bezieht sich auf einen Codeshare...

Der TO hat aber eindeutig ALLES auf ein Ticket bei LH gebucht. Damit ist der Anschlussflug mit Avianca ein Codeshare, zumal LH mit Avianca ein Codeshare Abkommen hat. Tippe auf Avianca Flug AV141.

Nicht zwingend - könnte auch Interlining sein, dann wäre der Flug trotz LH-Ticket unter AV-Nummer. Hast Du so z.B. bei innergriechischen Anschlüssen mit A3/OA auf LH-Ticket (erscheinen dort unter A3-Flugnummer). Wie das im konkreten Fall mit Avianca ist und ob das überhaupt relevant wäre, weiß ich jedoch nicht.

Auf jeden Fall eine interessante Frage. Würde aber fast drauf wetten, dass LH die Entschädigung ablehnt, und an Avianca verweist....
 

ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
3.219
703
Nicht zwingend - könnte auch Interlining sein, dann wäre der Flug trotz LH-Ticket unter AV-Nummer. Hast Du so z.B. bei innergriechischen Anschlüssen mit A3/OA auf LH-Ticket (erscheinen dort unter A3-Flugnummer). Wie das im konkreten Fall mit Avianca ist und ob das überhaupt relevant wäre, weiß ich jedoch nicht.

Auf jeden Fall eine interessante Frage. Würde aber fast drauf wetten, dass LH die Entschädigung ablehnt, und an Avianca verweist....

LH bietet diesen Flug aber halt genau so an. Kann man ja probebuchen ;)
 

sweden06

Reguläres Mitglied
06.02.2019
27
1
Hast Du nicht von der Airline selbst Kompensation bekommen? Bei mir haben Sie mir direkt mal einen Check ausgestellt, welcher der Kompensation nach dem EU Recht angeglichen war.
Ansonsten ist Lufthansa Dein Vertragspartner und daher auch Gegner etwaiger Schadensersatzklagen
 

GrinsekatzeX

Reguläres Mitglied
12.07.2016
42
0
LSPO
Ich bin immer wieder erstaunt, das so was überhaupt eine Frage wert ist. Auch ohne Forum, Internetsuche oder Wissen über 261 hätte ich mich einfach mal bei LH gemeldet. Ich bin immer noch Optimist und traue LH zu das korrekt abzuwickeln.
 
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Reaktionen: Wuff

rhoepf

Neues Mitglied
28.04.2019
11
23
Ich bin immer wieder erstaunt, das so was überhaupt eine Frage wert ist. Auch ohne Forum, Internetsuche oder Wissen über 261 hätte ich mich einfach mal bei LH gemeldet. Ich bin immer noch Optimist und traue LH zu das korrekt abzuwickeln.

Sehe ich auch so, da direkt bei der Airline gebucht wurde macht die Sache einfach.