TAP / Ablehnung Kompensation

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max_

Neues Mitglied
20.12.2015
7
0
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Hallo,

Ich hatte Anfang des Jahres einen Flug EWR-LIS-FRA mit TAP Portugal über den Vermittler FlightNetwork gebucht. Die Buchung fand auf einem Ticket statt. Alle Flüge wurden von TP operiert. Statt fand der Flug Mitte Juni.

Nach der Buchung wurde erst der Abflug dann zusätzlich die Ankunft von TP202 aus EWR bzw in LIS in mehreren 5-min Schritten nach hinten verschoben. Dis führte schließlich dazu, dass meine Umsteigezeit in LIS das Minimum unterschritt und ich wurde 3 Tage vor Abflug auf einen späteren TP Flug umgebucht. Ankunft nun in FRA 1230 statt 1055. Nach EU261/2004 ensteht hierbei kein Kompensationanspruch aufgrund der Verschiebung.
Beim Abflug aus EWR wurde der Flieger allerdings unsanft beim pushback berührt und es folgte ein Abstellen, ein check durch Techniker, erneutes Auftanken und ein verspäteter Abflug, sodass ich meinen Anschluss in LIS verpasste. Wurde dann in LIS auf LH umgebucht und kam 1620 in FRA an. Somit >3h Verspätung und Anspruch auf Kompensation. Ebenfalls darf dieser Anspruch meiner Meinung nach nicht gekürzt werden, da Artikel 7 Absatz 2 eindeutig die "ursprünglich gebuchte Ankunftszeit" referenziert.

Claim nach EU261 bei TP über online Formular eingereicht. Ablehnung mit der Begründung die Flugzeitenänderung rechtfertige keine Entschädigung. Auch interessant, TP meldete sich erst genau einen Tag nach ablaufen der 6 Wöchigen gesetzlichen Bearbeitungsfrist.

Habe geantwortet, dass der Fall nicht korrekt bearbeitet wurde und eine Frist zur Rückmeldung gesetzt. Parallel dazu den Fall bei der söp eingereicht. Habe das Gefühl, dass TP auf Zeit und Ahnungslosigkeit spielt.
Alles richtig gemacht und erstmal abwarten? Oder den Fall direkt beim Anwalt einreichen?

Grüße
Max
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.658
2.106
ZRH
Entweder zum Anwalt oder über die gängigen Portale, wenn Du nicht selbst nachhaken willst.
 

qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
0
Was bedeutet „beim Pushback unsanft berührt“? Das war dann der Grund für den verspäteten Abflug, oder verstehe ich das nicht richtig?
Aber insgesamt sicher eine interessante Geschichte!
 
Zuletzt bearbeitet:

max_

Neues Mitglied
20.12.2015
7
0
"unsanft berührt" bedeutet, die Angst war da, dass das Fahrwerk beim pushback beschädigt wurde. Darum auch das erneute abstellen an einer Aussenposition bis der Flieger von Technikern freigegeben wurde.
 

handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
2.141
4.917
DUS
Also hatte für ne Fruendin +1 meiner Mutter bei einer absolut klaren Sache gleiches Problem mit TP. Hatte denen zweimal geschrieben, keine Reaktion.

Hatte es dann an die Schlichtungsstelle gegeben. Das hat zwar gedauert, aber am Ende gab es die 2x400 Euro.
TP scheint wohl auch eine Airline zu sein, die absolut nicht zahlen will.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Hallo,

Ich hatte Anfang des Jahres einen Flug EWR-LIS-FRA mit TAP Portugal über den Vermittler FlightNetwork gebucht. Die Buchung fand auf einem Ticket statt. Alle Flüge wurden von TP operiert. Statt fand der Flug Mitte Juni.

Nach der Buchung wurde erst der Abflug dann zusätzlich die Ankunft von TP202 aus EWR bzw in LIS in mehreren 5-min Schritten nach hinten verschoben. Dis führte schließlich dazu, dass meine Umsteigezeit in LIS das Minimum unterschritt und ich wurde 3 Tage vor Abflug auf einen späteren TP Flug umgebucht. Ankunft nun in FRA 1230 statt 1055. Nach EU261/2004 ensteht hierbei kein Kompensationanspruch aufgrund der Verschiebung.
Beim Abflug aus EWR wurde der Flieger allerdings unsanft beim pushback berührt und es folgte ein Abstellen, ein check durch Techniker, erneutes Auftanken und ein verspäteter Abflug, sodass ich meinen Anschluss in LIS verpasste. Wurde dann in LIS auf LH umgebucht und kam 1620 in FRA an. Somit >3h Verspätung und Anspruch auf Kompensation. Ebenfalls darf dieser Anspruch meiner Meinung nach nicht gekürzt werden, da Artikel 7 Absatz 2 eindeutig die "ursprünglich gebuchte Ankunftszeit" referenziert.

Claim nach EU261 bei TP über online Formular eingereicht. Ablehnung mit der Begründung die Flugzeitenänderung rechtfertige keine Entschädigung. Auch interessant, TP meldete sich erst genau einen Tag nach ablaufen der 6 Wöchigen gesetzlichen Bearbeitungsfrist.

Habe geantwortet, dass der Fall nicht korrekt bearbeitet wurde und eine Frist zur Rückmeldung gesetzt. Parallel dazu den Fall bei der söp eingereicht. Habe das Gefühl, dass TP auf Zeit und Ahnungslosigkeit spielt.
Alles richtig gemacht und erstmal abwarten? Oder den Fall direkt beim Anwalt einreichen?

Grüße
Max

https://www.vielfliegertreff.de/son...nes/132156-tap-fluggastrechte-einfordern.html
 

max_

Neues Mitglied
20.12.2015
7
0
Moin Zusammen,

nach einreichen des Falles bei der SÖP kam ein halbes Jahr später eine Antwort von TAP:

Thank you for contacting TAP Air Portugal. Once more we apologise for the delay of flight 202 on the 16 de Junho de 2019.
The delay on your flight was caused due to airport restrictions and because while aircraft was being pushed back the toe bar was broken.
All the reasonable measures have been taken in order to minimize the consequences of a situation, which is completely unrelated to TAP Air Portugal.

In accordance to EU Regulation 261/2004, there is no compensation in case of extraordinary circumstances, as verified in this situation.

Nach meiner ersten Auffassung bin ich der Meinung dennoch Kompensationsberechtigt zu sein.
Nach kurzem googeln stieß ich auf https://www.ersatz-pilot.de/fluggastentschaedigung-ausgeschlossen/.

Dort wird der Anspruch bejaht.
Beschädigungdes Flugzeugs durch Erfüllungsgehilfen der Airline (AG Düsseldorf, Urteil vom 24.6.2016, 11c C 25/16):

- durch ein Fahrzeug zum Schleppen des Flugzeugs (AG Rüsselsheim, Urteil vom 27.7.2012, 3 C 468/12)

Eine Rückmeldung von der SÖP habe ich noch nicht, kommt da noch etwas? Wenn ja, würde ich das natürlich so zurück geben und auf den Ausgleich bestehen.

Da sich TAP ja weigert zu zahlen, hat jemand einen Vorschlag für das weitere Vorgehen? Auf SÖP warten, oder Mahnbescheid einreichen?

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
R

rolst01

Guest
Da stehen doch bereits zwei Vorschläge weiter oben. Oder willst du so lange weiterfragen, bis dir was genehmer ist?

Wie kann man denn seine Lebenszeit so vergeuden und selber als nicht-Jurist in irgendwelchen Urteilen wühlen, die man am Ende eh nicht richtig interpretiert?

Genau dafür gibt es doch Anwälte. Wenn das Klo verstopft ist, hole ich doch auch einen Fachmann aka Klempner.
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Ich kann dir und allen anderen in solchen Fällen nur eins raten: Geh zum Anwalt und reich eine Klage ein!

Dann dauert es zwar immer noch etwa drei Monate bis was passiert. Aber immerhin bekommst du die Kröten in den meisten Fällen. Vorgeschaltete Verfahren, Anspruchsformulare und die SÖP bringen einen nur zur Verzweifelung und kosten unendlich viel Zeit, so dass du am Ende, wenn du Geld bekomst, wegen des hohen Aufwands sogar noch schlechter dastehst, als wenn du von Anfang an nichts unternommen hättest.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.428
295
Verstehe ich nicht.

Du hast es bei der SÖP eingereicht. Die hat sich noch nicht geäußert. Also warte einfach mal ab - oder warum reichst Du etwas dort ein, wenn Du dann nicht auf das Ergebnis wartest?
 
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