LG Düsseldorf: Eurowings schuldet Ersatzbeförderung (auch) auf Fremdmetall

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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2.422
Neuss
www.drboese.de
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Gute News aus Düsseldorf, insbesondere für EW-Reisende:

Nachdem das AG Düsseldorf die Klage abgewiesen hatte, wir noch am Tag der Urteilsverkündigung Berufung eingelegt und begründet haben, ist das LG Düsseldorf zu dem Ergebnis gekommen: EW schuldet bei der nächstmöglichen Beförderung gem. Art. 8 Abs. 1 lit. b der VO 261/2004/EG auch eine Beförderung auf Fremdmetall.

Eine für Fluggesellschaften sehr ärgerliche Entscheidung, die aber aus meiner Sicht dem Sinn und Zweck und auch dem Wortlaut der Fluggastrechteverordnung entspricht.

Da im Falle von Annullierungen stets auch am Sitz der Airline geklagt werden kann, dürfte die Berufungsentscheidung auch für künftige Verfahren gleicher Art eine Signalwirkung haben, wenn auch natürlich keine rechtliche Bindung der Richter am Amts- und Landgericht besteht.

Mehr Infos und die Entscheidung im Volltext findet ihr hier

Nette Nebeninfos:
  • Zwischen Berufungseinlegung und Entscheidungsverkündung lagen nur wenige Wochen, da hat das LG Düsseldorf richtig gut mitgearbeitet, damit die Passagiere morgen (!) fliegen können.
  • EW strich einen Flug um 11:00 Uhr und wollte die Passagiere erst am frühen Abend (oder mit der Urlaubsplanung unvereinbar morgens) fliegen lassen (zwei kleine Kinder mit dabei). Auf einen zwischenzeitlich - nach Berufungseinlegung - am späten Mittag angebotenen Flug buchte man nicht um. Als die Passagiere diesen Flug fanden, gab es nur noch einen Sitzplatz in Best. Scheint sich also gut zu verkaufen, der von den Passagieren hier recht günstig erworbene Flug in der Tagesmitte.
  • In den Urteilsgründen des Amtsgerichts wird den Passagieren vorgeschlagen, die gewonnen Zeit am Abflugort doch mit der Besichtigung von Sehenswürdigkeiten zu nutzen und so ein Mehr an Urlaub zu erhalten.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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LOL. Der Amtsrichter hatte wohl keinen Bock auf weitere 261-Akten. Die Überlastung an den betroffenen Gerichten schafft leider zunehmend einen Anreiz, in nicht höchstrichterlich geklärten Fragen gegen den Fluggast zu entscheiden, und sei es in so hanebüchener Weise, wie es das AG getan hat.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
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MUC/INN
LOL. Der Amtsrichter hatte wohl keinen Bock auf weitere 261-Akten. Die Überlastung an den betroffenen Gerichten schafft leider zunehmend einen Anreiz, in nicht höchstrichterlich geklärten Fragen gegen den Fluggast zu entscheiden, und sei es in so hanebüchener Weise, wie es das AG getan hat.

Klingt stark danach, kann ich aber nicht für alle Flughafen-AGs bestätigen. In Erding geht der Kollege sehr gewissenhaft vor.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.272
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Sehr schön, vielen Dank.

Kannst Du vielleicht dazu was sagen bzw. ist das hier im VFT bereits einmal diskutiert worden?:

Achtung Falle: Wer die Erstattung des Flugpreises verlangt, kann möglicherweise den Anspruch auf eine Ersatzbeförderung verlieren. Diese Taktik wird insbesondere bei Low-Cost-Airlines beobachtet.

Erstattung Flugpreis heißt Erstattung der Fremdmetallkosten nach "Selbstvornahme" (anstelle Buchung durch die Airline auf Fremdmetall bzw. zumindest das Einräumen einer Gelegenheit hierzu)?
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
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FRA
Traurig aber auch bezeichnend für diese Airline dass es eine LG-Entscheidung brauchte damit EW auf die Konzernmutter LH umbucht :censored:
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.291
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Neuss
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Sehr schön, vielen Dank.

Kannst Du vielleicht dazu was sagen bzw. ist das hier im VFT bereits einmal diskutiert worden?:



Erstattung Flugpreis heißt Erstattung der Fremdmetallkosten nach "Selbstvornahme" (anstelle Buchung durch die Airline auf Fremdmetall bzw. zumindest das Einräumen einer Gelegenheit hierzu)?
Du forderst zur Fremdmetallbuchung auf und buchst dann auf eigene Kosten selbst, wenn die Airline nicht mitspielt.
Was viele annehmen bei Annullierung, ist die Erstattung des ursprünglichen Flugpreises ("Ja, dann habe ich ja erstmal was in der Hand"). Dann ist die Airline aber möglicherweise für die Mehrkosten des Ersatzfluges raus.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
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Subjektive Unmöglichkeit haben die im Prozess aber nicht geltend gemacht?
Naja, eine Kreditkarte wird man dort wohl haben ;-)

In der Verhandlung fragte das Gericht, warum wir nicht einfach auf Leistung gehen. EW wird wohl kaum einwenden, dass sie kein Flugzeug haben. Hiernach ist zudem das Wort "Learjet" gefallen.
Das würde ich gerne mal ausprobieren! Wer also eine Flugannullierung von EW mit ordentlich zeitlichem Vorlauf hat, mag sich gerne bei mir melden :LOL:
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Interessantes und wichtiges Urteil aber schon ein wenig Schade, dass das LG hier die Revision nicht zugelassen eigentlich wäre es durchaus grundsätzlich bedeutend und zur Fortbldung des Rechts geeignet gewesen wenn man eine eindeutige Entscheidung des BGH gehabt hätte ob auch auf Fremdmetall umgebucht werden muss, oder gibt es die etwa schon?
 
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Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Traurig aber auch bezeichnend für diese Airline dass es eine LG-Entscheidung brauchte damit EW auf die Konzernmutter LH umbucht :censored:

... bzw. dass sie nicht mal umbuchen können, sondern den Kunden auffordern, selbst zu buchen und sich das Ticket erstatten zu lassen. Soviel zu den Ersparnissen durch die gesonderte "Billig-Plattform" :censored:
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
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... bzw. dass sie nicht mal umbuchen können

Ist das nicht eine Frage des wollens?
AB hat mich auch schon mal auf einen 7I Flug umgebucht und die beiden hatten nun wirklich gar nichts miteiander zu tun, und von SDQ nach CUR gab es auch schon eine sehr merkwürdige Umbuchung auf eine Gesellschaft die ich bisher absolut nicht kannte.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Ist das nicht eine Frage des wollens?
AB hat mich auch schon mal auf einen 7I Flug umgebucht und die beiden hatten nun wirklich gar nichts miteiander zu tun, und von SDQ nach CUR gab es auch schon eine sehr merkwürdige Umbuchung auf eine Gesellschaft die ich bisher absolut nicht kannte.

Kommt vermutlich drauf an, was man unter „Umbuchen“ versteht. Dem Kunden ein Ticket für den neuen Flug zu geben, könnten sie vermutlich schon. Würde aber eventuell darauf hinauslaufen, dass die Airline de facto ein neues Ticket bucht, und das halt irgendwie intern abrechnet.

Wohingegen ich mir nicht sicher bin, ob sich ein „ticketless“-Ticket eines LCCs wirklich „umbuchen“ (im eigentlichen Sinne) lässt. Denn gerade die ganzen LCCs, die solche Systeme verwenden, berufen sich doch alle darauf, dass sie technisch gar nicht auf andere Airlines umbuchen können. Und bestenfalls die Kosten erstatten.

Wie das aber konkret im Falle von EW ist, weiß ich aber auch nicht.
 
B

Boeing736

Guest
Soviel zu den Ersparnissen durch die gesonderte "Billig-Plattform" :censored:

Ja, Navitaire mag an sich vielleicht billiger sein als ein konventionelles Setup, die eigentlichen Vorteile ergeben sich aber daraus in einer ticketlosen Welt zu existieren (Verkaufbarkeit von Ancillaries, Distributionskosten). Ob diese Vorteile die möglichen Mehrkosten durch Irregs aufwiegen können wir nicht beurteilen. Anders als andere Low Coster könnte Eurowings aber im Zweifel noch 220-er Tickets ausstellen (lassen).
 
B

Boeing736

Guest
Ist das nicht eine Frage des wollens?
AB hat mich auch schon mal auf einen 7I Flug umgebucht und die beiden hatten nun wirklich gar nichts miteiander zu tun, und von SDQ nach CUR gab es auch schon eine sehr merkwürdige Umbuchung auf eine Gesellschaft die ich bisher absolut nicht kannte.


Air Berlin war aber anders als Eurowings nichts ticketless und damit nicht von den über Jahrzehnte etablierten Prozessen für Irreg Fälle abgeschnitten. 7I ist ebenfalls klassisch im GDS buchbar.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Kommt vermutlich drauf an, was man unter „Umbuchen“ versteht. Dem Kunden ein Ticket für den neuen Flug zu geben, könnten sie vermutlich schon. Würde aber eventuell darauf hinauslaufen, dass die Airline de facto ein neues Ticket bucht, und das halt irgendwie intern abrechnet.

Ja und genau darauf hat der Kunde doch einen Anspruch wie die das machen ist doch dem Reisenden egal Hauptsache es gibt ein Ticket mit dem der "umgebuchte" Flug angetreten werden kann, dem kann es egal welcher Buchhalter dann ins schwitzen kommt weil der irgendwelche Zahlungen hin und her schieben muss.

Welche PNR oder Ticketnummer das ganze am Ende hat ist doch wirklich irrelevant
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
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Air Berlin war aber anders als Eurowings nichts ticketless und damit nicht von den über Jahrzehnte etablierten Prozessen für Irreg Fälle abgeschnitten. 7I ist ebenfalls klassisch im GDS buchbar.

Auch das kann nicht Problem des Reisenden sein.

Sonst muss EW eben eine Aushilfe zum Ticketschalter der Mama schicken und auf den Namen des Reisenden ein neues Ticket kaufen lassen.
 
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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.924
159
MUC
Du forderst zur Fremdmetallbuchung auf und buchst dann auf eigene Kosten selbst, wenn die Airline nicht mitspielt.
Was viele annehmen bei Annullierung, ist die Erstattung des ursprünglichen Flugpreises ("Ja, dann habe ich ja erstmal was in der Hand"). Dann ist die Airline aber möglicherweise für die Mehrkosten des Ersatzfluges raus.

Wie kann ich denn verhindern, dass die Airline erstattet ?

Konkret war bei mir der Fall eines Meilentickets bei LH. Flug wurde storniert und konnte nicht zeitnah umgebucht werden.

Habe daraufhin storniert und neu gebucht, damit mir erstmal ein „Schäden“ (mehr Meilen benötigt) entsteht.