EW Flug annulliert bucht auf EZY um aber Checkin Zeit verpasst was jetzt?

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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
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Mich hats heut wieder erwischt:

Ich sollte mit EW8007 um 20:50 nach TXL fliegen, diesen Flug hat EW annulliert.
Ich hatte zuerst keine Info darüber weil ich kurz vorher an der Messe zu tun hatte und Computer und Smartphone aus waren.

Ich bin um kurz nach 8 am Flughafen aufgeschlagen und wollte schon durch die SiKo da hab ich die Anzeige gesehen EW8007 wurde gekillt.

Am Schalter vom Ground Service im T3 die EW machen wurde mir gesagt ich wär auf EZY5600 Abflug 20:55!!! umgebucht worden, und ich soll mir ganz schnell eine Bordkarte am Schalter holen.

Als ich dann am Schalter ankam wars schon 20:20 am EZY Checkin wurde mir gesagt ich bin zu spät man könnte nix mehr machen!
Also zurück zum Ground Schalter gesagt der EZY Checkin war schon dicht und konnte nicht fliegen die meinten nur sie können da nix machen Pech gehabt ich soll doch die Hotline anrufen und EW soll mir nen neuen Flug buchen.

Antwort von denen: Es gibt nix sie hätten mich umgebucht wenn ich nicht rechtzeitig für den anderen Flug da bin ist das meine Schuld ich könnte mir aber gern ein neues Ticket für morgen früh buchen.

Ich sitz jetzt im ICE992 den ich noch für 43,40 als Sparpreis mit BC25 und 500 Punkten für das 1. Klasse upgrade bekommen hab der aber erst morgen um 8 in Berlin einrollen wird.

Wie sieht das ganze jetzt rechtlich aus?
Kommt EW tatsächlich mit ihrer zu spät selber Schuld Taktik durch?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
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2.395
Wann und wie haben dich EW denn kontaktiert über die Umbuchung? Was heißt denn "zuerst nicht"?
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
513
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Na ich hab das Ding erst auf dem Weg zum Schalter angeschaltet dort gab es zwei SMS dazu und eine Mail die EW wohl um kurz vor 7 raus gehauen hat.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.751
10.799
Du hast die Wahl zwischen "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt" (-> EC) oder "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze."

Wenn Du Dich für letztere Alternative, also einen Flug am nächsten Morgen entscheidest, hat EW das zu akzeptieren.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
513
205
Wenn man nach der CI deadline ‚am Flughafen aufschlaegt‘ ist man natuerlich auch etwas leichtsinnig....

Also machen wir mal ne Umfrage wer taucht 2 Stunden vorher auf wenn man nur Handgepäck und die Bordkarte schon in der Hand hat?
Ich hätt nur durch die Kontrolle und zum Gate müssen das braucht keine 5 Min um die Zeit ist dort kaum mehr was los.
 
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Reaktionen: thaifoodpower

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
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Bielefeld
Also machen wir mal ne Umfrage wer taucht 2 Stunden vorher auf wenn man nur Handgepäck und die Bordkarte schon in der Hand hat?

Das natürlich nicht, aber wenn ich die Bordkarte habe schaue ich zumindest vor der Fahrt zum Flughafen wie es meinem Flug geht... denn er könnte ja auch stark verspätet sein, so dass die pünktliche Ankunft auf einmal unnötig und 2 Stunden vor Abflug ist. Ich hab es mir sogar angewöhnt bei allen Flügen den Inbound Flug rauszufinden und bei Flightradar einen Alert darauf zu setzen. Sobald der sich auf den Weg macht, sollte ich es auch so langsam tun. :)
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
513
205
Na heut Mittag bevor wir mit der Arbeit angefangen haben gings dem Flug noch gut.
Aufm Weg zum Flughafen ist gut aber von der Messe zum Terminal sinds halt nur ein paar Minuten zum laufen.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
513
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Und was ist (theoretisch), wenn der TO kein Mobiltelefon oder Smartphone dabeihätte?
Ich denke nicht, dass die EU-261 voraussetzt, dass man für etwaige Flugänderungen ständig erreichbar ist...

Genau oder kein Netz oder Akku platt oder oder
Ich muss doch erstmal zeitig vor Gateschluss am Gate sein alles andere ist doch wurscht.

Aber mal schaun wenn die Juristen aufwachen was die dazu meinen.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.617
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MUC, BSL
Ich gehe davon aus, dass EW erst mal argumentieren wird, dass OP schlicht zu spät am Flughafen war. Es mag natürlich durchaus sein, dass die Ankunft in der Theorie noch rechtzeitig war, wenn OP aber erst um 20.20h am EW Schalter aufschlägt wirds natürlich etwas komplizierter (CI für EW8007 wäre bereits geschlossen gewesen). Ich befürchte die werden darauf verweisen, dass es empfohlen ist entsprechend früh da zu sein - dass das in der Praxis unrealistisch und im Regelfall übertrieben ist steht außer Frage aber darauf hingewiesen wurde...

Damit erübrigt sich auch die Frage nach dem Thema Handy, gleichgültig wie lebensfremd das auch immer sein mag, denn wenn OP zu einer (aus EWs Sicht) "vernünftigen" Zeit am Flughafen gewesen wäre, dann hätte das auch so geklappt.
Zugegebenermaßen, das Fenster wäre ziemlich eng gewesen und es hätte auch ohne "eigenes Verschulden" daneben gehen können wenn OP um 20.09h am EW Schalter angekommen wäre, aber das ist letztendlich leider unerheblich weil dem nicht so war.

Ich fürchte da wird eher wenig zu holen sein.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.795
3.316
Tatsächlich sehe ich hier auch ein Problem zu knapper Planung. Natürlich kann man spät am Flughafen ankommen, kein Telefon und kein Internet haben, und für Änderungen „taub“ sein. Ob man dann aber auf den letzten Drücker kommen muss?

Allerdings liegt hier der Schlüssel meines Erachtens in der von Airsicknessbag bereits genannten anderweitigen Beförderung. Dafür hätte man aber vermutlich den Flug am nächsten Morgen aus eigener Tasche vorstrecken und die Kosten nachträglich holen müssen.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
mE ist es irrelevant, dass der TO den angebotenen Alternativflug verpasst hat, weil er etwas knapp dran war.

Denn: Mit der Annullierung von EW 8007 hat der TO ausdrücklich - siehe Art. 8 Abs. 1 VO - ein WAHLRECHT unter verschiedenen Unterstützungsleistungen erworben, die er von EW beanspruchen kann. Der Pax kann zwischen den statuierten Ansprüchen nach seinem freien Ermessen wählen; die Wahl eines bestimmten Anspruchs kann ihm die Airline nicht vorschreiben. Deshalb darf das Luftfahrtunternehmen auch nicht ohne Weiteres umbuchen; die Beschränkung des Wahlrechts ist (siehe Art. 15 Abs. 1 VO) unzulässig.

Kurz: EW kann nicht einfach umbuchen ("Frist oder stirb"), sondern der TO entscheidet, ob er (i) Erstattung, die (ii) frühestmögliche anderweitige Beförderung (wohl nicht mehr möglich) oder (iii) die anderweitige Beförderung ans Endziel zu einem späteren Zeitpunkt wünscht.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
513
205
Wie geschrieben wir waren auf dem Messegelände also echt um die Ecke um 8 los gehen und um 20:10 durch die Kontrolle 20:20 hätte bestimmt zum Gate gelangt damit genau zur Boardingzeit.

Ja bei der Arbeit ist das Smartphone aus wir basteln teilweise Dreiphasenwechselstrom und noch besseren Sachen da kann man keine Störung brauchen wenns mal piepst.

Aber danke für eure Tipps ich brauch in 6-7 Wochen sowieso einen Flug für die gleiche Strecke wenn ich das richtig verstanden hab könnte ich ja EW schreiben ich will am sagen wir 5.11 fliegen und wenn es Plätze gibt müssten die umbuchen.

Oder wärs taktisch günstiger das Ticket zurück zu holen die Bahn war ja keine 5 Euro teurer und dann die 250 einstreichen?


Aber wenn wir grad dabei sind wie ists wenn man auf eine neue Airline umgebucht man die aber nicht nehmen will sondern den eigenen Flug am nächsten Tag und dann eine Übernachtung fällig wird?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.409
1.415
Das spart die 250 Euro. Also durchaus im Intresse von EW das Geld nicht ausgeben zu müssen.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Oder wärs taktisch günstiger das Ticket zurück zu holen die Bahn war ja keine 5 Euro teurer und dann die 250 einstreichen?
Falls damit die Ausgleichszahlung iHv EUR 250,00 gemeint ist: Die wird kaum fällig sein. EW hat Dir ja eine Alternativverbindung (EZY) angeboten, die die Voraussetzungen von Art. 5 (3) (c) (iii) VO erfüllt (hätte). Und dass Du diese nicht wahrgenommen hast, also da sehe ich in der Tat auch ein - wenn man die Anleihe aus dem deutschen Schuldrecht nimmt - "Mitverschulden" auf Deiner Seite. Im Buchungsprozess fragt die Airline nach Deinen Kontaktinformationen; wenn Du dann am Reisetag nicht erreichbar bist bzw. die Informationen der Airline nicht zK nimmst und zusätzlich offenbar nach der empfohlenen Zeit am Flughafen bist, wüsste ich nicht, was EW noch hätte machen müssen oder können, um die Ersatzbeförderung zu ermöglichen. Mit anderen Worten: Du musst es EW schon die Chance geben, ihre Pflicht zu erfüllen.
 

Riegerzwo

Aktives Mitglied
18.11.2017
197
22
(...)
Denn: Mit der Annullierung von EW 8007 hat der TO ausdrücklich - siehe Art. 8 Abs. 1 VO - ein WAHLRECHT unter verschiedenen Unterstützungsleistungen erworben, die er von EW beanspruchen kann. (...)
Kurz: EW kann nicht einfach umbuchen ("Frist oder stirb"), sondern der TO entscheidet (...).

Aber wie gibt man denn seine Entscheidung bekannt? Oder anders: Stimmt man der angebotenen Lösung zu, indem man sich – wie es der TO getan hat – die Bordkarte für den angebotenen Ersatzflug holt?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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Berlin
Aber wie gibt man denn seine Entscheidung bekannt? Oder anders: Stimmt man der angebotenen Lösung zu, indem man sich – wie es der TO getan hat – die Bordkarte für den angebotenen Ersatzflug holt?
Der Fluggast muss seine Wahl dem ausführenden Luftfahrtunternehmen kommunizieren. Eine Form gibt es dafür nicht, das kann also mündlich sein und - natürlich - auch durch konkludentes Verhalten, also insbesondere die Inanspruchnahme der angebotenen Ersatzbeförderung. Aber: Ich würde hier jetzt auch nicht an jeder Ecke das nächste juristische Problem suchen (Hat der Serviceschaltermitarbeiter Vertretungsmacht?); angesichts dessen, dass der TO ja gerade keine (!) Bordkarte erhalten hatte, sondern sich diese von EZY erst abholen sollte, würde ich darin jedenfalls keine stillschweigende Erklärung erkennen, er übe in jedem Falle sein WahlR aus. Aber wie gesagt, diese Überlegungen gehen für meinen Geschmack einen Schritt zu weit.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
513
205
offenbar nach der empfohlenen Zeit am Flughafen bist

Welche Zeit empfehlen die denn? Wenn ich mir deren Website anguck steht dort nur wann der Checkin Schalter aufmacht und dicht macht, und das man sich 1,5 vor Abflug am Schalter einfinden soll, tja deren Pech das man keinen Schalter mehr braucht, deren Empfehlung ist also für die Mülltonne.

Hier die EW Site:
[h=4]Unsere Empfehlung:[/h] Seien Sie mindestens 1 h 30 min vor der geplanten Abflugzeit am Schalter, damit Sie ohne Stress in den Urlaub fliegen oder entspannt die Geschäftsreise beginnen können.

https://www.eurowings.com/de/informieren/aktuelles-hilfe/faq/check-in-und-web-check-in.html



schon Interessant dass immer wieder die selben Leute die selben Probleme haben .... dein Armer Chef!

Na dieses Mal wär ich aber gerne geflogen!
 

qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
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Welche Zeit empfehlen die denn? Wenn ich mir deren Website anguck steht dort nur wann der Checkin Schalter aufmacht und dicht macht, und das man sich 1,5 vor Abflug am Schalter einfinden soll, tja deren Pech das man keinen Schalter mehr braucht, deren Empfehlung ist also für die Mülltonne.

Hier die EW Site:
Unsere Empfehlung:

Seien Sie mindestens 1 h 30 min vor der geplanten Abflugzeit am Schalter, damit Sie ohne Stress in den Urlaub fliegen oder entspannt die Geschäftsreise beginnen können.

https://www.eurowings.com/de/informieren/aktuelles-hilfe/faq/check-in-und-web-check-in.html





Na dieses Mal wär ich aber gerne geflogen!

Für meine Begriffe ist durchaus verständlich, was die Airline damit mitteilen will, ob man jetzt einen Schalter braucht oder nicht, ist eher irrelevant. In deinem Fall hättest du einen gebraucht, auch wenn du das vorher nicht gewusst hast. Bin jedenfalls gespannt, was da rauskommt. Bitte also um Updates.