Reiserecht: Entschädigung bei verspätetem Gepäck

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plims92

Neues Mitglied
19.09.2019
4
0
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Liebe Community,

ich hoffe, dass ich mit meinem Anliegen hier richtig bin.

Ich habe zusammen mit meiner Frau im August einen Flug mit der Airline Avianca von La Paz nach Mexico City über Lima angetreten.

Dabei wurde bereits in La Paz vergessen, unser Gepäck ins Flugzeug einzuladen, sodass wir unser Gepäck erst mit 5- bzw. 8-tägiger Verspätung bekamen (es waren zwei Gepäckstücke).

Die Kommunikation mit der Airline war ein großes Chaos und ich musste täglich bei der Hotline anrufen und nachhaken, damit überhaupt etwas voranging.

Da wir keine Kleidung und Hygieneartikel hatten, haben wir uns mit dem Nötigsten eingedeckt und hatten dabei Ausgaben von insgesamt rund 500 US Dollar.

Die Schadensmeldung etc. hatten wir direkt am Flughafen in Mexico City gemacht.

Mittlerweile haben wir das Gepäck wieder und befinden uns in Verhandlungen mit Avianca, was die Erstattung der Kosten und die Entschädigung angeht.

Avianca bietet uns eine Erstattung unserer Kosten in Höhe von 500 US Dollar in bar oder in Höhe von 1000 US Dollar in Form von Meilen an. Mit den Meilen können wir allerdings nichts anfangen!

Im Internet habe ich viel selbst recherchiert und lese immer wieder Artikel zum Montrealer Abkommen, das meines Wissens in diesen Fällen greift und eine Haftung in Höhe von max. rund 1400 Euro für die Airline vorsieht.

Was bedeutet das konkret?
Hierüber lese ich im Internet widersprüchliche Aussagen.

Welcher Betrag steht uns in unserem Fall rechtlich insgesamt zu?

Tatsächlich nur die Kostenerstattung in Höhe von 500 US Dollar, so wie von Avianca angeboten oder darüber hinaus noch zusätzlich eine Entschädigungszahlung in Höhe von 1400 Euro (diese Aussage steht beispielsweise im Artikel auf anwalt.org)?

Ich wäre über Hilfe zutiefst dankbar!

Vielen Dank!

Liebe Grüße,
plims92
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.060
1.551
Wo ist das Problem?

Nach eigenen Angaben sind Kosten in Höhe von 500 USD entstanden und die FLuggesellschaft will 500 USD in Cash ausbezahlen, also wird der entstandene Schaden in voller Höhe ersetzt was will man mehr?

Ober besteht tatsächlich die Annahme man könnte sich auf Kosten Fluggesellschaft bereichern?

Im übrigen gibt es eine internationale Höchstgrenze der Haftung die Angabe bezieht sich auf sogenannten Sonderziehungsrechte nach aktuellen Stand gibt es für ein SZR 1,25 Euro.
Die Höchstgrenze liegt bei 1131 SZR bei Ansprüchen im Zusammenhang mit transportiertem Gepäck.
 
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plims92

Neues Mitglied
19.09.2019
4
0
Wo ist das Problem?

Nach eigenen Angaben sind Kosten in Höhe von 500 USD entstanden und die FLuggesellschaft will 500 USD in Cash ausbezahlen, also wird der entstandene Schaden in voller Höhe ersetzt was will man mehr?

Ober besteht tatsächlich die Annahme man könnte sich auf Kosten Fluggesellschaft bereichern?

Im übrigen gibt es eine internationale Höchstgrenze der Haftung die Angabe bezieht sich auf sogenannten Sonderziehungsrechte nach aktuellen Stand gibt es für ein SZR 1,25 Euro.
Die Höchstgrenze liegt bei 1131 SZR bei Ansprüchen im Zusammenhang mit transportiertem Gepäck.

Das Problem ist, dass ich gerne wissen möchte, was mir rechtlich zusteht.

Schließlich mussten wir mehrere Tage auf unser Gepäck verzichten, waren einen halben Tag unterwegs, um unsere Kleidung zu kaufen und ich war insgesamt mehrere Stunden in der Hotline - das alles kostet Zeit, Stress und Nerven und hat nicht gerade zur Qualität unseres Urlaubs beigetragen.

Hier geht es nicht um eine Bereicherung, sondern ganz einfach um die rechtlichen Möglichkeiten.

Bei Pauschalurlauben gibt es ja beispielsweise auch so etwas wie eine Reisepreisminderung etc.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.060
1.551
Nun wie wäre es mit ein wenig logischem Denken?

Es steht einem zu den Schaden der entstanden ist ersetzt zu bekommen, ziemlich einfach und auch logisch.

Der Schaden der hier entstanden ist, wurde auf 500 USD beziffert und die sollen ersetzt werden, damit kann man den Fall schon schließen.

Wer jetzt eben mehrere Stunden in der Hotline hängt macht das eben zu seinem persönlichem Vergnügen, und kommt doch eher früher zum Ergebnis, dass dann der Weg der Hotline vielleicht nicht der beste ist.

Wer jetzt wirklich eine PTBS entwickelt, weil das Gepäck verspätet ist und man eben kurz ein paar Sachen einkaufen muss der sollte besser zu Hause bleiben.
Wenn man sich eben den Urlaub vermiesen lässt trägt man dafür eben selbst die Verantwortung so einfach ist das, da es sich aber eben um einen nicht bezifferbaren immateriellen Schaden handelt, bekommt diesen auch nicht ersetzt.

Tja das Pauschalreiserecht ist eben ein ganz andere Sachverhalt der sich auf ganz anderen Beweggründen stützt (das Pauschalreiserecht soll einfach den unfähigen Touristen schützen der nicht in der Lage ist sich selbst zu helfen), in den Fällen von Gepäckverlusten und Verspätung gilt eben eine schadensabhängige Haftung deren Höhe auf eine maximale Summe begrenzt ist, ganz einfach und simpel.
 

plims92

Neues Mitglied
19.09.2019
4
0
Und den letzten Absatz mit dem Hinweis auf den Unterschied des Pauschalreiserechts hättest du nicht einfach so schreiben können?

Sorry, aber wenn du auf jede Anfrage und Hilfegesuch so pampig reagierst, dann solltest du dich nicht in einem Forum beteiligen.

Mir geht es einzig und alleine darum, was mir rechtlich zusteht und da ich das als Laie für mich nicht mit Sicherheit beantworten konnte, habe ich diese Anfrage hier gestellt.

Die Airline ermöglicht keinen anderen Kommunikationsweg als die Hotline, von dem her weiß ich auch nicht, was deine kluge Andeutung dazu soll.

Sorry, aber auf solche Antworten von oben herab kann man wirklich verzichten. Danke!
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.854
11.004
Das Problem ist, dass ich gerne wissen möchte, was mir rechtlich zusteht.

Du schreibst es doch selber:

hatten dabei Ausgaben von insgesamt rund 500 US Dollar.

[...]

Montrealer Abkommen, das meines Wissens in diesen Fällen greift und eine Haftung in Höhe von max. rund 1400 Euro für die Airline vorsieht.

500 USD sind weniger als 1.400 EUR, also bekommt Ihr den vollen Schaden ersetzt.
 

plims92

Neues Mitglied
19.09.2019
4
0
Danke für deine Antwort.

Ich war mir nicht sicher, wie das ganze auszulegen ist.

Also ob quasi der Schaden ersetzt wird und es darüber hinaus noch einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 1.400 Euro gibt, da steht das nämlich auf diversen Internetblogs, der Wahrheitsgehalt ich selbst nicht beurteilen kann.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.060
1.551
Und den letzten Absatz mit dem Hinweis auf den Unterschied des Pauschalreiserechts hättest du nicht einfach so schreiben können?

Sorry, aber wenn du auf jede Anfrage und Hilfegesuch so pampig reagierst, dann solltest du dich nicht in einem Forum beteiligen.

Mir geht es einzig und alleine darum, was mir rechtlich zusteht und da ich das als Laie für mich nicht mit Sicherheit beantworten konnte, habe ich diese Anfrage hier gestellt.

Die Airline ermöglicht keinen anderen Kommunikationsweg als die Hotline, von dem her weiß ich auch nicht, was deine kluge Andeutung dazu soll.

Sorry, aber auf solche Antworten von oben herab kann man wirklich verzichten. Danke!

Analsieren wir den Sachverhalt sachlich objektiv:

Bereits in der ersten Antwort wurde klar gestellt, dass der Grundsatz der entstandene Schaden wird ersetzt Fall erledigt gilt.
Dazu wurde noch geklärt wie es sich mit der Haftungshöchstgrenze und den SZRs verhält und dass dadurch der Betrag in Euro variabel sein kann.

Dann kommt aber ein weiterer Beitrag der sich nicht mehr objektiv mit der Sachfrage befasst, sondern einfach nur auf die Tränendrüse drücken will.
Denn wer seine Urlaubszeit in der Hotline verbringt, sollte eben seine Verhaltensmuster überdenken aufgrund der Entscheidungen geftroffen werden.
Wir reden hier von einem überschaubaren Schaden, natürlich will keine 500 USD einfach abschreiben, aber es hätte garantiert Alternativen gegeben das Kommunikationsproblem zu lösen.
Das selbe gilt für den Punkt, dass die Beschaffung von Kleidung und anderem Kofferinhalt als so extrem nervenaufreibend dargestellt wird.
Wem es zu viel ist eben in der Stadt Sachen einkaufen zu gehen sollte sich dann vielleicht doch nicht die Strapazen einer Langstreckenreise ins Ausland auf sich zu nehmen.

Dann zum Vergleich mit dem Pauschalreiserecht, objektiv gesehen wird der Reisende tatsächlich zum Kleinkind das sich nicht selbst zu helfen weiß um mit gängigen Problem um zu gehen und diese zu lösen sondern zur Mama a.k.a. Reiseleiter rennen muss damit dann alles geregelt wird.
Will man diesen Vorteil des Service genießen muss man eben auch eine Pauschalreise buchen, die aber ebenso sehr viele Nachteile hat.

Im übrigen ist die Darstellung Avianca würde nur den Kommunikationsweg der Hotline bereitstellen schlichtweg falsch, alleine schon die eigene Website zeigt Möglichkeiten des elektronischen Schriftverkehrs, oder Chats usw auf.
Darüber hinaus ist es im Jahr 2019 ein leichtes diverse Soziale Medien dafür zu nutzen die Fcebookseite von Avianca lässt sich in Sekunden finden.
 
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Abstürzer

Reguläres Mitglied
08.09.2016
94
3
meiner Meinung nach bringt ihr hier alles durcheinander.

max. 1400 Euro gibt es bei Totalverlust. Der Koffer ist ja wieder da, also gbt es genau 0,0 Euro

Das die Airline die ganzen 500 Euro für Ersatzklamotten ersetzt, ist recht kulant, denn meiner Meinung nach gibts auch da Grenzen und viele Sachen werden auch nur anteilig bezahlt, glaube ich.

Also freute euch doch über 500 Euro neue Klamotten
 

Arsenic

Erfahrenes Mitglied
13.02.2018
639
0
meiner Meinung nach bringt ihr hier alles durcheinander.

max. 1400 Euro gibt es bei Totalverlust. Der Koffer ist ja wieder da, also gbt es genau 0,0 Euro

Das die Airline die ganzen 500 Euro für Ersatzklamotten ersetzt, ist recht kulant, denn meiner Meinung nach gibts auch da Grenzen und viele Sachen werden auch nur anteilig bezahlt, glaube ich.

Also freute euch doch über 500 Euro neue Klamotten

Kulant =;
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 1.400 Euro gibt, da steht das nämlich auf diversen Internetblogs, der Wahrheitsgehalt ich selbst nicht beurteilen kann.
Dann frag einfach bei diesen Blogger um Hilfe mit deiner €1400 Frage, wenn Du den obenstehenden Beiträgen nicht traust... ;)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.060
1.551
meiner Meinung nach bringt ihr hier alles durcheinander.

max. 1400 Euro gibt es bei Totalverlust. Der Koffer ist ja wieder da, also gbt es genau 0,0 Euro

Das die Airline die ganzen 500 Euro für Ersatzklamotten ersetzt, ist recht kulant, denn meiner Meinung nach gibts auch da Grenzen und viele Sachen werden auch nur anteilig bezahlt, glaube ich.

Also freute euch doch über 500 Euro neue Klamotten

Das ist so ganz nicht richtig, was die Haftungshöchstgrenze angeht wird im montrealer Übereinkommen nicht unterschieden ob das Gepäck verspätet, geregelt im Artikel 19 des MÜ oder beschädigt oder ganz zerstört wird oder abhanden kommt.

Der Absatz 2 des Artikel 22 sieht vor:

(2) Bei der Beförderung von Reisegepäck
haftet der Luftfrachtführer für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung nur bis zu einem Betrag von 1.000 Sonderziehungsrechten je Reisenden; diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Reisende bei der Übergabe des aufgegeben Reisegepäcks an den Luftfrachtführer das Interesse an der Ablieferung am Bestimmungsort betragsmäßig angegeben und den verlangten Zuschlag entrichtet hat. In diesem Fall hat der Luftfrachtführer bis zur Höhe des angegebenen Betrags Ersatz zu leisten, sofern er nicht nachweist, dass dieser höher ist als das tatsächliche Interesse des Reisenden an der Ablieferung am Bestimmungsort.

Die angeprochene Problematik, dass in Fällen von Verspätungen nur Teilbeträge erstattet werden, hat mit dem grundsätzlichen Anspruch nichts zu tun.
Grundsätzlich muss die Fluggesellschaft denn durch die verspätete Ankunft des Gepäcks den Schaden ersetzen, wurde der Kauf von Ersatzkleidung notwendig hat ist dieser Schaden grundsätzlich zu ersetzen, die Fluggesellschaft versucht mit dem Argument man habe ja nun neue Kleidung und die alte zurück und dadurch einen Vorteil die Erstattung zu senken.

Formalrechtlich muss jedoch eine vollständige Erstattung geleistet werden, im Gegenzug hat die Fluggesellschaft dafür den Anspruch auf Eigentum an den gekauften Sache, da es jedoch mehr Aufwand bedeuten würde diese Gegenstände zu verwerten verzichten die Fluggesellschaften meistens darauf.


konkretes Beispiel eines Falles einer Verwandten vor etwa 4 Monaten:
Bei einer 12 tägigen Reise trifft der Koffer erst am 5. Tag es wurde Kleidung und Hygieneartikel als Ersatz beschafft und die Rechnungsbelege bei LH zu Erstattung eingereicht.

Die Antwort von LH war dass man die Hygieneartikel vollständig die Kleidung aber nur zu 50% erstatten würde.
Auf den Einwand dass man auf die vollständige Erstattung bestehe, man aber die Kleidung gerne zur Abholung bereit hält oder man nach Bennenung des Zielorts durch LH das ganze gerne unfrei als Paket versendet, erfolgte die Antwort dass man auch den restlichen Betrag "aus Kulanz" erstatten würde und man keinen Anspruch auf die Kleidung erheben würde.

Natürlich müssen die Ersatzkäufe in Art und Weise und Unfang notwendig und angemessen sein, hier ist es immer eine Frage des Einzelfalls was angemessen und notwendig ist.
 

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.013
1.838
DRS, ALC
Wie so oft gilt auch hier wieder, mit der Amex ab Gold aufwärts den Flug bezahlen , bei Probleme mit Gepäck zahlt dann nach Rückkehr in Deutschland die AXA den vereinbarten Betrag aus. Sehr, sehr einfach.
Z.B. wären es bei dieser Gepäck Verspätung 800 Euro pro Person geworden.Das gilt für die Goldkarte, bei Platin ist dann mehr.
Andere KK haben zum Teil auch Versicherungen inkludiert.
 
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pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.488
116
Eas ist eigentlich a
Aus der Krupp Forderung gegen LH geworden ?
Er forderte doch 30-40K wegen Neukauf der Kleidung beo Papstaudienz
 

Abstürzer

Reguläres Mitglied
08.09.2016
94
3
ok

Angemessen und notwendig für Ersatzkleidung und Hygieneartikel wird im Allgemeinen 150 - 300 pro Person erachtet.
Da ist ja der Threaderöffner im Rahmen und es wurde auch ersetzt.

Wenn er mehr möchte, müßte er eben Schaden geltend machen, der ihm tstsächlich noch darüber hinaus entstanden ist.

Also wenn er z.B. ne Tiersafari gebucht hat und jetzt seine teure Spiegelerflexlkamera im Hauptgepäck war, dann müßte er eine Ersatzkamera ebenfalls bis 1400 Euro bezahlt bekommen (bzw. das Geld für die Beschaffung einer ebenbürtigen Kamera) bzw. über 1400 Euro, falls die Fluggesellschaft schuldhaft für die Verspätung ist.

Oder ein Trekkingtourist, der z.B. am nächsten Tag gleich den Everest Basecamptrek macht, der könnte dann sein notwendiges Trekkingequipment für kaufen und bis zu 1400 Euro geltend machen.

Jedenfalls denke ich, dass es über die Ersatzklamotten hinaus nur Entschädigung gibt für konkrete Dinge, die sich auch bezfiffern lassen

Entgangene Urlaubsfreuden?
Ich denke nicht wenige Leute gehen gerne für ein paar hundert Euro gratis shoppen und betrachten das gar nicht als Beeinträchtigung und wird bestimmt auch gerne ausgenutzt. Das Gepäck dürfte ja in der Regel nach 1,2 Tagen nachkommen

Kommt eben auf die Umstände und die Personen an und deren Umgang mit der Situation an, wie will man das beziffern oder beweisen?

Es gibt natürlich Fälle, wo die Touristen nicht gemütlch auf ihr Gepäck warten können, da dürfte dann durchaus einiges an Schaden enstehen.

Wenn man z.B. gleich weiterreisen will/muss und auch gar keine konkrete Adresse angeben kann.
 
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