Welches Vertragsverhältnis haben Flughäfen und die Bundespolizei?

ANZEIGE

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.800
2.031
FRA
ANZEIGE
Welches Vertragsverhältnis haben Flughäfen und die Bundespolizei bei der Grenzkontrolle am Flughafen?

Steht die BuPo "einfach so" aus Eigeninitiative da, oder wird sie vom Flughafen formell bestellt, um Grenzkontrollen nach bestimmten Qualitätskriterien (z. B. Anzahl der besetzten Kontrollstellen) durchzuführen? Wird die Bundespolizei dafür vom Flughafenbetreiber bezahlt?

Wenn man sich am Flughafen über lange Schlangen an der Grenzkontrolle beschwert, hört man immer "das macht die Bundespolizei, heute hat sie halt nur wenige Fenster besetzt"). Ist das sachlich korrekt? Hat ein Flughafen überhaupt eine Möglichkeit, auf die BuPo einzuwirken, was z. B. die Anzahl der besetzten Kontrollstellen betrifft?
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Betreibt die Bundespolizei nicht einfach Öffentlichkeitsarbeit im Auftrag des Staates?

Wenn der Flughafen etwas zu sagen hätte, dann wären z.B. die e-Gates in FRA nicht ständig wegen Unterbesetzung an Personal der Bundespolizeit geschlossen...?
 

ex1t

Aktives Mitglied
13.04.2019
161
29
Die Luftsicherheit gemäß Luftsicherheitsgesetz ist hoheitliche Aufgabe der Bundespolizei, dazu zählt u.A. auch die Kontrolle des Gepäcks. Dies ist zwar Aufgabengebiet der Bundespolizei, allerdings kann dies auch Fremdvergeben werden. In der Praxis führen private Sicherheitsunternehmen wie Kötter, Securitas und Co die Kontrollen durch und ein Beamter der Bundespolizei steht zur Überwachung dabei.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
12
Welches Vertragsverhältnis haben Flughäfen und die Bundespolizei bei der Grenzkontrolle am Flughafen?

Für die Luftsicherheit gibt es kein Vertragsverhältnis. Luftsicherheit ist gemäß Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) eine hoheitliche Aufgabe. Dazu zählen auch gemäß §2 und §5 LuftSiG auch die Personenkontrolle (u.a. Fluggäste). Die Auslagerung/Übertragung von Aufgaben auf private Dienstleister erfolgt über eienen Vertrag zwischen Staat und privaten Dienstleister ohne Einbeziehung der Flughäfen, das ist ja genau die Krux.

Grenzkontrollen sind im Aufenthaltsgesetz geregelt und werden von der Bundespolizei durchgeführt.

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__5.html
 
Zuletzt bearbeitet:

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.800
2.031
FRA
Für die Luftsicherheit gibt es kein Vertragsverhältnis. Luftsicherheit ist gemäß Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) eine hoheitliche Aufgabe.

Das ist klar. Aber was veranlasst die Bundespolizei, an einem bestimmten Flughafen überhaupt da zu sein und Grenzkontrollen durchzuführen?

Stell Dir vor, Du bist ein Flughafen-Betreiber und baust ein neues Terminal. Nun brauchst Du Beamte von der Bundespolizei, um die Grenzkontrollen in diesem Terminal durchzuführen. Wie bringst Du (als Flughafenbetreiber) die Bundespolizei dazu, diese Beamte hinzuschicken?

Schickst Du etwa einen informellen Bittbrief ("Liebe Bundespolizei, ich habe hier ein neues Terminal gebaut und brauche Bundespolizisten für die Grenzkontrolle")? Wie läuft das ab?

Hast Du (als Flughafenbetreiber) überhaupt Anspruch darauf, dass die Bundespolizei bei Dir Grenzkontrollen durchführt?

Wer bestimmt die Personalstärke der BuPo vor Ort und die Öffnungszeiten der Grenzkontrolle? Lufthansa hat z. B. eine separate Grenzkontrolle in der FCL in München, wo zwei Bundespolizisten für gerade mal ein paar hundert Paxe pro Tag da sind. Wie hat Lufthansa es hingekriegt, diese Bundespolizisten zu bekommen - sicherlich wäre es im Sinne der hoheitlichen Aufgabe besser, sie im Hauptterminal einzusetzen, wo es oft Riesenschlangen gibt und wo ein Bundespolizist im selben Zeitraum viel mehr Paxe kontrollieren kann?

Bekommt die Bundespolizei Geld vom Flughafenbetreiber für die Durchführung der Grenzkontrollen? Manche hoheitliche Aufgaben sind ja kostenpflichtig (z. B. Polizeieinsätze bei Fußballspielen).
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
12
Das ist klar. Aber was veranlasst die Bundespolizei, an einem bestimmten Flughafen überhaupt da zu sein und Grenzkontrollen durchzuführen?

Stell Dir vor, Du bist ein Flughafen-Betreiber und baust ein neues Terminal. Nun brauchst Du Beamte von der Bundespolizei, um die Grenzkontrollen in diesem Terminal durchzuführen. Wie bringst Du (als Flughafenbetreiber) die Bundespolizei dazu, diese Beamte hinzuschicken?

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG) spricht von zugelassenen Grenzübertrittsstellen (z.B. § 13), das dürfte das Schlüsselwort sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__13.html
 
  • Like
Reaktionen: cockpitvisit