Flugumleitung wegen Unwetter nach vorheriger Verspätung

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sebawie

Neues Mitglied
16.09.2019
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Hi liebe Community,

am 30.10. war ich mit dem Flug TK7 von IST nach IAD unterwegs. Der Flug hob mit ca. 40 Minuten Verspätung in Istanbul ab. Leider konnte der Flug in IAD aufgrund eines Unwetters nicht landen und wurde nach BWI umgeleitet. Die eigentliche Ankunftszeit wäre um 19:55 Uhr in IAD gewesen. Zu dieser Zeit konnten die Flüge UA1133 und UA1669 in IAD noch landen. Aus Recherchen aus der Datenbank des Flughafens ist ersichtlich, dass eine Landung ab ca. 20:15 Uhr unmöglich wurde.

Was ist eure Meinung, liegt hier höhere Gewalt vor oder ein Versagen der Airline, die mit dem Boarding zu spät angefangen hat und somit nicht vom Flughafen IST losgekommen ist? TK versucht die Vorfälle auf höhere Gewalt zu schieben.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
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764
Unter TABUM und in BNJ
Der Flug IST-IAD ist nicht von der EU261 gedeckt sondern eine mögliche Kompensation richtet sich nach den (der EU261 ähnlichen) türkischen Regeln, einklagbar in der Türkei und in der Regel nicht über die üblichen Dienstleister wie Flightright etc. abwickelbar.

Ganz ehrlich? Vergiss es...
 

MatAlSch

Reguläres Mitglied
29.08.2011
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das kommt zunächst darauf an wo der Startpunkt deiner Reise war.
In Istanbul direkt?
Oder hattest Du auf dem gleichen Ticket noch einen Zubringerflug aus einem EU Land?
Wenn Du aus einem EU Land gestartet bist, dann gilt die EU261; wenn Du direkt aus Istanbul gestartet bist, dann gilt das türkische Equivalent der EU Regelung.
Allerdings hat kingair9 hier wahrscheinlich recht, dass es schwierig wird falls türkisches Recht zur Anwendung kommt.
Obwohl ich mir gut vorstellen kann, dass es darauf spezialisierte Anwälte (oder Dienstleistungsportale) in der Türkei gibt; nur wie kommt man an die heran!?
 

sebawie

Neues Mitglied
16.09.2019
3
0
Das Ticket war von FRA über IST nach IAD ausgestellt. D.h. die EU-Regelung würde gelten? Da der Flug statt um 19:55 Uhr um 0:20 Uhr ankam, sind die 4 Stunden zumindest auch erfüllt.

In den Urteilen habe ich leider keinen Präzedenzfall gefunden, auf den man sich berufen könnte, weshalb man diesen Fall wahrscheinlich mit einem Anwalt klären müsste?
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Leider konnte der Flug in IAD aufgrund eines Unwetters nicht landen und wurde nach BWI umgeleitet.
Was ist eure Meinung, liegt hier höhere Gewalt vor oder ein Versagen der Airline, die mit dem Boarding zu spät angefangen hat und somit nicht vom Flughafen IST losgekommen ist?

Was ist denn Deine eigene Meinung dazu?
Welches Ziel ist es denn in diesem Fall? Möglichst hohe Entschädigung zu erzielen?

Die 40min Verspätung hätte der Captain locker aufhohlen können, wäre er ++ geflogen. Die Flugrouten werden aber von nationalen Aircontrols koordiniert, welche auch Reroutings veranlassen. Dafür ist Planungsarbeit nötig, welche schon vor dem Eintreffen des Ereignisses (Unwetter) eingeleitet werden müssen. Bei der Sperrung eines Flughafens in der Grösse von IAD sind rasch einige Dutzend Flüge davon betroffen, deshalb müssen die Massnahmen rechtzeitig vorgenommen werden.

Kurze Antwort: pech gehabt, dafür sicher gelandet! Rechtsansprüche bitte an Petrus auf Wolke 9 richten.
 
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jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
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ZRH
Auszug aus Flightradar24:

DATEFROMTOFLTFLT
TIME
STDATDSTASTATUS
01.11.19Washington (IAD)Istanbul (IST)TK808:5300:2502:3717:00Landed 18:30
31.10.19Baltimore (BWI)Washington (IAD)TK700:2921:5023:5100:20Landed 00:20
31.10.19Istanbul (IST)Washington (IAD)TK715:3016:2619:33Diverted to BWI
 
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