Hinflug / Zubringerflug verfallen lassen

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ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.111
1.817
VIE
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Hallo,

kann man einen Hinflug oder Zubringerflug verfallen lassen und trotzdem noch mit dem Rückflug bzw. Anschlussflug fliegen, unabhängig von der Fluglinie? Ich habe hier einige Threads gesehen, wo von voiding geredet wird. Es gibt doch aber das BGH Urteil aus 2010, wonach das Wegfallen des Rückfluges jedenfalls nicht erlaubt ist? Wieso gibt es hier also Unklarheiten oder Probleme? Basiert das nicht-einsteigen-lassen dann auf Basis der Nichtbezahlung der Differenz zum neukalkulierten Preis (müsste ja im Einzelfall auch erstmal nachgewiesen werden, dass überhaupt etwas nachgezahlt werden müsste und das ganze in tarifausnutzerischer Absicht gebucht wurde), oder wie?

Danke
 

DavidHB

Erfahrenes Mitglied
14.04.2017
755
4
Bremen
Kurz: Nein
Lang: Durch No Show wird dein Ticket ungültig und somit wird die Beförderung verweigert, spätestens beim Rückflug. Bei dem BGH Urteil ging es um die Neuberechnung nach No Show des letztens Segments um vergünstigt an das Ticket zu kommen.
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Wobei in Oesterreich gibt es eine Sonderregelung und sollte so möglich sein. Da wird sicher ein AT-Forumist genauer Antwort geben!
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Hallo,

kann man einen Hinflug oder Zubringerflug verfallen lassen und trotzdem noch mit dem Rückflug bzw. Anschlussflug fliegen, unabhängig von der Fluglinie? Ich habe hier einige Threads gesehen, wo von voiding geredet wird. Es gibt doch aber das BGH Urteil aus 2010, wonach das Wegfallen des Rückfluges jedenfalls nicht erlaubt ist? Wieso gibt es hier also Unklarheiten oder Probleme? Basiert das nicht-einsteigen-lassen dann auf Basis der Nichtbezahlung der Differenz zum neukalkulierten Preis (müsste ja im Einzelfall auch erstmal nachgewiesen werden, dass überhaupt etwas nachgezahlt werden müsste und das ganze in tarifausnutzerischer Absicht gebucht wurde), oder wie?

Danke

https://www.vielfliegertreff.de/smarter-buchen/69758-letztes-flugsegment-verfallen-lassen.html
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.111
1.817
VIE


Da geht es um den letzten Flug, ich rede vom Hinflug bzw. Zubringerflug.

Kurz: Nein
Lang: Durch No Show wird dein Ticket ungültig und somit wird die Beförderung verweigert, spätestens beim Rückflug. Bei dem BGH Urteil ging es um die Neuberechnung nach No Show des letztens Segments um vergünstigt an das Ticket zu kommen.

Nein, beim BGH Urteil von 2010 ging es um die damalige LH & BA Klausel, wonach der Rückflug/Weiterflug automatisch verfällt. Diese wurde für unwirksam befunden. Es wurde aber gesagt, dass eine Neukalkulation möglich sei, wenn das ganze in tarifumgehender Absicht geschehen sei.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
beim Kauf des Tickets, erklärst du dich bereit, dass Ticket in einer bestimmten Reihenfolge abzufliegen. Dafür bezahlst Du einen Preis. Wenn Du nun den ersten Teil nicht fliegst geht die Airline davon aus, dass du kein Interesse mehr hast zu fliegen und "voided" alle folgende Flüge.
Über Sinn oder Unsinn gibt es hier tausende Threads mit allen möglichen Analogien (Drei-Gang-Menü etc.)
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.189
378
VIE
Nein, beim BGH Urteil von 2010 ging es um die damalige LH & BA Klausel, wonach der Rückflug/Weiterflug automatisch verfällt. Diese wurde für unwirksam befunden. Es wurde aber gesagt, dass eine Neukalkulation möglich sei, wenn das ganze in tarifumgehender Absicht geschehen sei.

Darum gibt es ja seit diesem Urteil neue T&C und einen Vollflex-Tarif. ;-)
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.491
766
Hat bei mir mit OS (und mit österreichischer Adresse gebucht) geklappt, außerdem auch mit einem Swiss Flug AMS-ZRH, den ich ebenfalls mit österreichischer Adresse gebucht habe.

Ich kann mich aber erinnern, dass im österreichischen Urteil begründet wurde, dass dies bei nach der Buchung eintretenden Umständen rechtens ist. Sofern man also einen Flug mit der Absicht bucht, das erste Leg verfallen zu lassen, darf sich die Airline dagegen wehren. Sie müsste es halt beweisen können.
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.189
378
VIE
Ist in den LH ABB eigentlich gut beschrieben.
Grund rechtzeitig melden und nachweisen.

3.3.4. Für Beförderungen von Verbrauchern mit Wohnsitz in Österreich gilt folgendes:
Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte: wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten angetreten, werden wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren. Dies gilt nicht, wenn Sie aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aus einem von Ihnen nicht zu vertretenden Grund daran gehindert sind, die Beförderung auf allen oder in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken anzutreten und uns die diesbezüglichen Gründe sofort nach Kenntniserlangung mitteilen und nachweisen. Im Falle der Nachkalkulation wird der Flugpreis ermittelt, den Sie in Ihrer Preisgruppe am Tag Ihrer Buchung für Ihre tatsächliche Streckenführung zu entrichten gehabt hätten. Dieser kann höher oder niedriger sein als der ursprünglich bezahlte Flugpreis.
War die von Ihnen ursprünglich gebuchte Preisgruppe für die geänderte Streckenführung am Tag der Buchung nicht verfügbar, wird für die Nachkalkulation die günstigste verfügbar gewesene Preisgruppe für Ihre geänderte Streckenführung zugrunde gelegt.
Sofern am Tag der Buchung für Ihre geänderte Streckenführung ein höherer Flugpreis zu entrichten gewesen wäre, werden wir unter Anrechnung des bereits gezahlten Flugpreises die Differenz nacherheben. Bitte beachten Sie, dass wir die Beförderung davon abhängig machen können, dass Sie den Differenzbetrag gezahlt haben.
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.111
1.817
VIE
Darum gibt es ja seit diesem Urteil neue T&C und einen Vollflex-Tarif. ;-)


Wie gesagt, was hat das bitte mit dem Urteil zutun? Wenn die Klausel, wonach ein Rückflug verfällt, unwirksam ist, ist es völlig egal ob es auch einen Flex-Tarif gibt oder nicht.

Also ich verstehe nicht, mit welchem Grund ein Rückflug verfallen würde, wenn die höchstgerichtliche Rechtsprechung das eindeutig verbietet. Da muss es doch irgendeinen Kniff geben - und in den ABB steht ja nichts von "verfällt automatisch", sondern "falls man die Nachkalkuationsdiffernz nicht bezahlt, kann der Flug verweigert werden". Aber dann müsste man doch auch zuerst mal aufgefordert werden, an Ort und Stelle den Aufpreis zu zahlen (mal davon abgesehen, dass die Fluglinie meist gar keinen Beweis für eine tarifumgeherische Absicht haben wird) bevor einem gleich die Beförderung verweigert wird.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
Also ich verstehe nicht, mit welchem Grund ein Rückflug verfallen würde, wenn die höchstgerichtliche Rechtsprechung das eindeutig verbietet.

Es gibt doch täglich im Privat- wie Geschäftsleben zahllose Situationen, wo sich einfach nicht an geltendes Recht gehalten wird. Was ist daran nicht zu verstehen? im Zweifel muss halt das Recht nachträglich gerichtlich festgestellt werden.
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.491
766
Wie gesagt, was hat das bitte mit dem Urteil zutun? Wenn die Klausel, wonach ein Rückflug verfällt, unwirksam ist, ist es völlig egal ob es auch einen Flex-Tarif gibt oder nicht.

Also ich verstehe nicht, mit welchem Grund ein Rückflug verfallen würde, wenn die höchstgerichtliche Rechtsprechung das eindeutig verbietet. Da muss es doch irgendeinen Kniff geben - und in den ABB steht ja nichts von "verfällt automatisch", sondern "falls man die Nachkalkuationsdiffernz nicht bezahlt, kann der Flug verweigert werden". Aber dann müsste man doch auch zuerst mal aufgefordert werden, an Ort und Stelle den Aufpreis zu zahlen (mal davon abgesehen, dass die Fluglinie meist gar keinen Beweis für eine tarifumgeherische Absicht haben wird) bevor einem gleich die Beförderung verweigert wird.

Die ALTE Klausel war ungültig - die neue Klausel entspricht der aktuellen Rechtssprechung (in AT).
 

gerdp

Neues Mitglied
15.12.2016
3
0
Hallo,
bei uns wurde der erste von 4 Flügen Bre-Ams von der Fluggesellschaft annuliert und dann ca. 10 Std nach vorne verlegt. Den Flug können wir aus beruflichen Gründen aber nicht war nehmen. Wir könnten aber mit der Bahn am späten Nachmittag nach Amsterdam fahren und dann die Fluge Ams-Bkk und die Rückflüge Bkk-Ams und Ams- Bre wie geplant nutzen.
Geht das irgendwie?
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Hallo,
bei uns wurde der erste von 4 Flügen Bre-Ams von der Fluggesellschaft annuliert und dann ca. 10 Std nach vorne verlegt. Den Flug können wir aus beruflichen Gründen aber nicht war nehmen. Wir könnten aber mit der Bahn am späten Nachmittag nach Amsterdam fahren und dann die Fluge Ams-Bkk und die Rückflüge Bkk-Ams und Ams- Bre wie geplant nutzen.
Geht das irgendwie?
Auf einem Ticket? Besser, weil:
verfrühte Flüge gelten als Annulierung. Kontaktiere die Airline, und lass dich umbuchen.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Hallo,
bei uns wurde der erste von 4 Flügen Bre-Ams von der Fluggesellschaft annuliert und dann ca. 10 Std nach vorne verlegt. Den Flug können wir aus beruflichen Gründen aber nicht war nehmen. Wir könnten aber mit der Bahn am späten Nachmittag nach Amsterdam fahren und dann die Fluge Ams-Bkk und die Rückflüge Bkk-Ams und Ams- Bre wie geplant nutzen.
Geht das irgendwie?
Theoretisch ginge euer Plan. Ihr könntet euch sogar das Zugticket von der Airline erstatten lassen, wenn es teurer ist, wie der Anteilige Flug. Ihr könnt aber auch auf eine alternative Beförderung von BRE nach BBK bestehen und nur auf dem Rückweg die orginal gebuchten Flüge nutzen, da ihr das Anrecht auf die Frühstmögliche Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen habt. Ihr müsst den 10 Stunden früheren Flug nicht akzeptieren.
 

gerdp

Neues Mitglied
15.12.2016
3
0
Danke für eure Antworten. Wir haben jetzt umgebucht und den Hinflug komplett einen Tag nach hinten verschoben. Einen Urlaubstag weniger werden wir verkraften.
Nochmal Danke.