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Hallo,
kann man einen Hinflug oder Zubringerflug verfallen lassen und trotzdem noch mit dem Rückflug bzw. Anschlussflug fliegen, unabhängig von der Fluglinie? Ich habe hier einige Threads gesehen, wo von voiding geredet wird. Es gibt doch aber das BGH Urteil aus 2010, wonach das Wegfallen des Rückfluges jedenfalls nicht erlaubt ist? Wieso gibt es hier also Unklarheiten oder Probleme? Basiert das nicht-einsteigen-lassen dann auf Basis der Nichtbezahlung der Differenz zum neukalkulierten Preis (müsste ja im Einzelfall auch erstmal nachgewiesen werden, dass überhaupt etwas nachgezahlt werden müsste und das ganze in tarifausnutzerischer Absicht gebucht wurde), oder wie?
Danke
kann man einen Hinflug oder Zubringerflug verfallen lassen und trotzdem noch mit dem Rückflug bzw. Anschlussflug fliegen, unabhängig von der Fluglinie? Ich habe hier einige Threads gesehen, wo von voiding geredet wird. Es gibt doch aber das BGH Urteil aus 2010, wonach das Wegfallen des Rückfluges jedenfalls nicht erlaubt ist? Wieso gibt es hier also Unklarheiten oder Probleme? Basiert das nicht-einsteigen-lassen dann auf Basis der Nichtbezahlung der Differenz zum neukalkulierten Preis (müsste ja im Einzelfall auch erstmal nachgewiesen werden, dass überhaupt etwas nachgezahlt werden müsste und das ganze in tarifausnutzerischer Absicht gebucht wurde), oder wie?
Danke