EU-Fluggastrechte - deutliche Änderungen geplant

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airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
13
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Nach Presseberichten plant die EU eine Änderung der Richtlinie. Dies würde zu deutlichen Verschlechterungen bei Entschädigungsansprüchen bei Verspätungen führen:

- unter 3.500 KM Zahlungen erst ab 5 Stunden Verspätung
- bis 6.000 KM Zahlungen erst nach 9 Stunden Verspätung
- über 6.000 KM - Zahlungen erst nach 12 Stunden Verspätung

Das ganze wird von der kroatischen EU-Ratspräsidentschaft vorangetrieben.

https://www.ikz-online.de/wirtschaf...ld-keine-entschaedigung-mehr-id228404025.html
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.361
BRU
Der Vorschlag der Kommission zu einer Änderung ist schon ein paar Jahre alt, wurde aber wohl aufs Eis gelegt, weil keine Einigung absehbar.

Gab hier auch schon einen (oder mehrere) Threads dazu.

U.a.

https://www.vielfliegertreff.de/airlines-fliegen/22506-aenderung-der-passagierrechte-durch-eu.html

https://www.vielfliegertreff.de/rei...-nachfolger-fuer-verordnung-eu261-2004-a.html

Und jetzt wollen sie wohl einen erneuten Versuch starten (wobei ich jetzt überfragt wäre, ob neuer/ geänderter Vorschlag der Kommission).
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.091
9.305
Aus meiner Sicht stellt der aktuelle Stand tatsächlich eine deutliche Überregulierung dar. IDB, Stornierungen und Flugplanänderungen sind sinnvollerweise zu regulieren. Aber bei Verspätungen wurde deutlich übertrieben. Und
Entschädigungen unabhängig vom Ticketpreis halte ich grundsätzlich für unsinnig. Manche erhalten mehr als den ganzen Ticketpreis zurück, andere - bei gleicher Verspätung - ein Zehntel. Reine Wahlgeschenke, die den Brexit auch nicht verhindert haben.

Ob es wirklich zu Anpassungen kommt, bleibt allerdings abzuwarten.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.361
BRU
Aus meiner Sicht stellt der aktuelle Stand tatsächlich eine deutliche Überregulierung dar. IDB, Stornierungen und Flugplanänderungen sind sinnvollerweise zu regulieren. Aber bei Verspätungen wurde deutlich übertrieben. Und
Entschädigungen unabhängig vom Ticketpreis halte ich grundsätzlich für unsinnig. Manche erhalten mehr als den ganzen Ticketpreis zurück, andere - bei gleicher Verspätung - ein Zehntel. Reine Wahlgeschenke, die den Brexit auch nicht verhindert haben.

Ob es wirklich zu Anpassungen kommt, bleibt allerdings abzuwarten.

Sehe ich so ähnlich. Wobei aber noch dazukommt, dass die VO vom EuGH auch sehr zugunsten der Fluggäste ausgelegt wurde.

So manches finde auch ich dabei übertrieben. Etwa auch, dass Du bei lediglich 15 Minuten Verspätung und verpasstem Anschluss ein paar hundert Euro bekommen kannst (hier würde ich die Pflicht der Airline auf Umbuchung / Ersatzbeförderung beschränken, und Entschädigung nur, wenn eines der Segmente für sich genommen entsprechende Verspätung hatte).

Umgekehrt würde ich mir aber wünschen, dass es bei Missachtung durch die Airlines deutlichere Sanktionen gibt. Es dürfte auch nicht sein, dass die Airlines Zahlungen mit Lügen abwimmeln, nur auf eigene Flüge umbuchen usw. Bzw. überhaupt das Recht auf Ersatzbeförderung klarer geregelt wird. Denn einem Großteil der Kunden geht es nicht um Entschädigungen, sondern darum, so schnell wie möglich an sein Ziel zu kommen.

Und ja, so uneinig wie da wohl die Mitgliedstaaten, die beteiligten EU-Institutionen usw. waren, bleibt abzuwarten, ob es da diesmal zu einer Einigung kommt. Und solange man keine Änderung beschließt, gilt die aktuelle VO weiter....
 

MitLeser

Erfahrenes Mitglied
18.06.2015
261
68
Meine Zeit und meine Umstände werden entschädigt, nicht mein Flugticket. Daher ist das vollkommen ok, dass die Preise pauschalisiert sind (und nicht am Ticketpreis hängen). Wenn mein 10€-Flug 5h verspätung hat, und ich nach einem (dann neuen) Prozentmodell 20% des Preises als Entschädigung erhalte, dann finde ich 2€ für 5h warten eher ungut.

Genau so das Segment. Letztlich kommt es doch darauf an, wann ich da ankomme, wo ich hin wollte (und was ich bezahlt habe). Natürlich kann es mal sein, dass wegen einer 15 Minuten-Verspätung ein Anschluss verpasst wird, und dafür dann 600€ fällig werden. Aber auch nur, wenn es dann am Ende halt 4h oder mehr sind (nach aktueller Rechtslage). Aber wo dann die Grenze ziehen? Die Airline verkauft mir die Beförderung von A nach B (je nach Airline mal über C und vielleicht D). Wenn ich dann auf Grund eines Verschuldens der Airline (denn nur dann wird die Entschädigung ja fällig) viel zu spät ankomme, dann ist es mir als PAX doch wurscht, ob ich 4h zu spät bin, weil Maschine A nicht starten konnte, oder ob ich 4h zu spät komme, weil Maschine B um 15 Minuten verpasst wurde.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
4.998
4.123
GRQ + LID
Und ja, so uneinig wie da wohl die Mitgliedstaaten, die beteiligten EU-Institutionen usw. waren, bleibt abzuwarten, ob es da diesmal zu einer Einigung kommt. Und solange man keine Änderung beschließt, gilt die aktuelle VO weiter....

Ausserdem steht es ja jeden Mitgliedstaat frei eine bessere Reglung zu verfassen und hantieren. Zu Günsten des Konsumenten, versteht sich.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Meine Zeit und meine Umstände werden entschädigt, nicht mein Flugticket. Daher ist das vollkommen ok, dass die Preise pauschalisiert sind (und nicht am Ticketpreis hängen).

So ist es. In anderen Branchen würde sich auch niemand wundern, wenn eine "kleine Fehlleistung" zu beträchtlichen Schadensersatzfolgen führt: Man denke nur an den Einbau eines Ersatzteils, das die gesamte Maschine zerstört. Die Airlines sind in einem Geschäftsfeld tätig, zu dessen Kern die zeitgenaue Leistung zählt. Sie dafür haften zu lassen sollte nicht weniger als selbstverständlich sein.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.361
BRU
Genau so das Segment. Letztlich kommt es doch darauf an, wann ich da ankomme, wo ich hin wollte (und was ich bezahlt habe). Natürlich kann es mal sein, dass wegen einer 15 Minuten-Verspätung ein Anschluss verpasst wird, und dafür dann 600€ fällig werden. ….
Sagen wir mal so: wenn ich eine knappe Verbindung buche, weiß ich, dass das auch mal schiefgehen kann, wohingegen ich bei einem Direktflug eher nicht mit einer 5h verspäteten Ankunft rechnen muss.

Wenn mir die Airline so eine Verbindung verkauft, erwarte ich mir natürlich, dass sie mich kostenlos umbucht, eventuelle Hotelübernachtung zahlt usw. Nur Entschädigungsansprüche sehe ich hier etwas skeptisch. Bzw. führen hohe Ansprüche bei geringer Verspätung vermutlich irgendwann dazu, dass die Airlines solche Verbindungen gar nicht mehr anbieten (da es ihnen zu teuer kommt). Was dann auch nicht im Sinne des Kunden wäre, der effiziente Verbindungen schätzt (und wer das Risiko nicht will, muss ja keine knappen Verbindungen buchen).

Den Airlines, die sich zum Großteil ohnehin schon einen feuchten Kehricht um die Fluggastrechte kümmern, soll man jetzt weiter entgegenkommen, weil...?
Wobei das Problem aber derzeit eher die fehlende Einhaltung ist (wie systematische Nichtzahlung berechtigter Forderungendurch die Airlines, Zermürbungstaktik, Weigerung der Umbuchung auf Drittairlines usw.).

Ansonsten: Ähnlich unterschiedliche Argumente/Uneinigkeit wie jetzt hier nach nur ein paar Beiträgen gibt es wohl auch auf politischer Ebene :D
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.314
341
Und Entschädigungen unabhängig vom Ticketpreis halte ich grundsätzlich für unsinnig. Manche erhalten mehr als den ganzen Ticketpreis zurück, andere - bei gleicher Verspätung - ein Zehntel.

Vor dem Gesetz ist jeder Ticketpreis gleich. ;-)

Wenn mir die Airline so eine Verbindung verkauft, erwarte ich mir natürlich, dass sie mich kostenlos umbucht, eventuelle Hotelübernachtung zahlt usw. Nur Entschädigungsansprüche sehe ich hier etwas skeptisch. Bzw. führen hohe Ansprüche bei geringer Verspätung vermutlich irgendwann dazu, dass die Airlines solche Verbindungen gar nicht mehr anbieten (da es ihnen zu teuer kommt).

Aber das ist doch ein wichtiger Punkt. Trotz der hohen Entschädigung bieten die Airlines knappe Verbindungen an. Dementsprechend scheinen die Verbindungen ausreichend zuverlässig zu sein, sodass diese wirtschaftlich sind. Ist doch ähnlich wie mit den Überbuchungen, es lohnt sich trotzdem für die Airlines.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Sagen wir mal so: wenn ich eine knappe Verbindung buche, weiß ich, dass das auch mal schiefgehen kann, wohingegen ich bei einem Direktflug eher nicht mit einer 5h verspäteten Ankunft rechnen muss.

Wenn mir die Airline so eine Verbindung verkauft, erwarte ich mir natürlich, dass sie mich kostenlos umbucht, eventuelle Hotelübernachtung zahlt usw. Nur Entschädigungsansprüche sehe ich hier etwas skeptisch. Bzw. führen hohe Ansprüche bei geringer Verspätung vermutlich irgendwann dazu, dass die Airlines solche Verbindungen gar nicht mehr anbieten (da es ihnen zu teuer kommt). Was dann auch nicht im Sinne des Kunden wäre, der effiziente Verbindungen schätzt (und wer das Risiko nicht will, muss ja keine knappen Verbindungen buchen).

Das sehe ich hier anders. Grundsätzlich sollte dieses Recht auch bei Umsteigeflügen entstehen, wenn der Anschluss verpasst wird. Nur so haben die Airlines ein intresse daran, dass die Umsteigepassagiere auch ihre knappen Anschlüsse erreichen. Ob man die Kompensation auch beantragt, kann man immer noch vom jeweiligen Irrophandling abhängig machen. Die Fluggesellschaften halten sich sehr gerne eben nicht an die EU/VO. Bestes Beispiel, frag mal in ZRH bei Swiss nach dem dir zustehenden Telefonat, wenn es zu einem Irrop kommt.
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
44
- bis 6.000 KM Zahlungen erst nach 9 Stunden Verspätung
- über 6.000 KM - Zahlungen erst nach 12 Stunden Verspätung
Ich buche doch keine Flüge mit fixen Zeiten um mal eben über zwölf Stunden verspätet anzukommen?!

So manches finde auch ich dabei übertrieben. Etwa auch, dass Du bei lediglich 15 Minuten Verspätung und verpasstem Anschluss ein paar hundert Euro bekommen kannst (hier würde ich die Pflicht der Airline auf Umbuchung / Ersatzbeförderung beschränken, und Entschädigung nur, wenn eines der Segmente für sich genommen entsprechende Verspätung hatte).
Keine Airline wird gezwungen zeitkritische Umstiege anzubieten. Macht sie es doch weil sie die Früchte aus kürzeren sowie zahlenmäßig mehr möglichen Verbindungen ziehen will muss sie im selben Zug für eventuell verpasste Anschlüsse haften.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.582
4.235
MUC/INN
Ausserdem steht es ja jeden Mitgliedstaat frei eine bessere Reglung zu verfassen und hantieren. Zu Günsten des Konsumenten, versteht sich.

Aufgrund des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts nicht wirklich. Dazu müsste die Verordnung durch eine Richtlinie ersetzt werden. Bis dahin wird auch eine strengere nationale Regelung von der EG-VO übertrumpft.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
So manches finde auch ich dabei übertrieben. Etwa auch, dass Du bei lediglich 15 Minuten Verspätung und verpasstem Anschluss ein paar hundert Euro bekommen kannst (hier würde ich die Pflicht der Airline auf Umbuchung / Ersatzbeförderung beschränken, und Entschädigung nur, wenn eines der Segmente für sich genommen entsprechende Verspätung hatte).
Die Fixierung auf die Abflugverspätung ist einer der groben Webfehler der VO, den der EuGH glücklicherweise behoben hat: Wie vielen Passagiere ist es wichtiger, pünktlich anzukommen als pünktlich abzufliegen? - Genau.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.361
BRU
Das sehe ich hier anders. Grundsätzlich sollte dieses Recht auch bei Umsteigeflügen entstehen, wenn der Anschluss verpasst wird. Nur so haben die Airlines ein intresse daran, dass die Umsteigepassagiere auch ihre knappen Anschlüsse erreichen. Ob man die Kompensation auch beantragt, kann man immer noch vom jeweiligen Irrophandling abhängig machen. Die Fluggesellschaften halten sich sehr gerne eben nicht an die EU/VO. Bestes Beispiel, frag mal in ZRH bei Swiss nach dem dir zustehenden Telefonat, wenn es zu einem Irrop kommt.

Ich persönlich mache das u.a. vom Irreg-Handling ab. Und natürlich erwarte ich, dass die Airline mich kostenlos umbucht (und zwar auf die nächste Möglichkeit, nicht den nächsten eigenen Flug), mir sämtliche Kosten abdeckt (Verpflegung, Telefongespräch, Hotel, Transfer vom/zum Hotel) usw. Lediglich die Ausgleichszahlung sehe ich hier etwas skeptischer.

Kann man aber natürlich auch anders argumentieren.

Ich würde es einfach allgemein fairer finden, wenn ich zwar vielleicht weniger / seltener Entschädigung bekommen würde, dafür die Airlines sich nicht mehr so einfach ihren Verpflichtungen entziehen können. Wie insbesondere bei Umbuchung / Ersatzbeförderung oder klar und deutlich eigener Schuld. Ich möchte nicht wissen, wie viele Millionen so manche Airlines sich derzeit sparen, weil sie sich nicht an die VO halten. Siehe doch die ganzen Berichte hier zu Verweigerung der Umbuchung auf Drittairlines, abgewimmelte Entschädigungsforderungen usw.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Kann man aber natürlich auch anders argumentieren.

Ich würde es einfach allgemein fairer finden, wenn ich zwar vielleicht weniger / seltener Entschädigung bekommen würde, dafür die Airlines sich nicht mehr so einfach ihren Verpflichtungen entziehen können. Wie insbesondere bei Umbuchung / Ersatzbeförderung oder klar und deutlich eigener Schuld. Ich möchte nicht wissen, wie viele Millionen so manche Airlines sich derzeit sparen, weil sie sich nicht an die VO halten. Siehe doch die ganzen Berichte hier zu Verweigerung der Umbuchung auf Drittairlines, abgewimmelte Entschädigungsforderungen usw.

Das hängt und wird immer vom Geldbeutel des Geschädigten abhängen. Im Zwefel sagt der nämlich, ich mache das so und kläre das später notfalls vor dem Richter. Auch mit mehr Rechten, muss die gleiche Fluggesellschaft erstmal handeln und so lange viel nicht bereit sind, notfalls ihr Recht einzuklagen, so lange werden höhere Bussen nichts ändern.
 
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Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Das hängt und wird immer vom Geldbeutel des Geschädigten abhängen. Im Zwefel sagt der nämlich, ich mache das so und kläre das später notfalls vor dem Richter. Auch mit mehr Rechten, muss die gleiche Fluggesellschaft erstmal handeln und so lange viel nicht bereit sind, notfalls ihr Recht einzuklagen, so lange werden höhere Bussen nichts ändern.
Das denke ich auch. Besser wäre, wenn es für die Airline billiger wäre sich sofort an das Gesetz zu halten. Wenn der Kunde in Vorleistung gehen muss und hinterher die ihm zustehende Leistung einklagen muss, sollte die Airline m.E. mehr berappen müssen. Dann wäre sie auch dazu inzentiviert, sich besser um die Fluggäste zu kümmern.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.091
9.305
Meine Zeit und meine Umstände werden entschädigt, nicht mein Flugticket. Daher ist das vollkommen ok, dass die Preise pauschalisiert sind (und nicht am Ticketpreis hängen). Wenn mein 10€-Flug 5h verspätung hat, und ich nach einem (dann neuen) Prozentmodell 20% des Preises als Entschädigung erhalte, dann finde ich 2€ für 5h warten eher ungut.

Klar findest Du es ungut. Darum geht es aber nicht, es geht um Fairness und Angemessenheit des staatlichen Eingriffes.

Die Entschädigungszahlungen sind in der Regel deutlich zu hoch, sie stehen weder im Verhältnis zum Vertragswert noch zum Wert der verlorenen Zeit. Irgendwelche hohen Schäden anzunehmen, passt auch nicht. Denn diese Schäden entstehen in der Regel nicht.

Und warum bitte andere Werte bei der Bahn? Oder beim Warten beim Arzt? Oder im Auto beim Stau, wenn die Baustellen mal wieder BSP-schädlich verplant wurden? Oder beim Amt, wenn alle beim internen 5. Kaffeetrinken sind?

Nein, die EU261 ist in dieser Hinsicht reiner Populismus. Entschädigungen sollen Entschädigen - und das tun sie deutlich überwiegend nicht.
 

MitLeser

Erfahrenes Mitglied
18.06.2015
261
68
Klar findest Du es ungut. Darum geht es aber nicht, es geht um Fairness und Angemessenheit des staatlichen Eingriffes.

Die Entschädigungszahlungen sind in der Regel deutlich zu hoch, sie stehen weder im Verhältnis zum Vertragswert noch zum Wert der verlorenen Zeit. Irgendwelche hohen Schäden anzunehmen, passt auch nicht. Denn diese Schäden entstehen in der Regel nicht.

Und warum bitte andere Werte bei der Bahn? Oder beim Warten beim Arzt? Oder im Auto beim Stau, wenn die Baustellen mal wieder BSP-schädlich verplant wurden? Oder beim Amt, wenn alle beim internen 5. Kaffeetrinken sind?

Nein, die EU261 ist in dieser Hinsicht reiner Populismus. Entschädigungen sollen Entschädigen - und das tun sie deutlich überwiegend nicht.

Da wird mir gerade ein bisschen viel reingeworfen. Die EU261 gilt in der Regel ab einer Verspätung von vier Stunden (und mehr!). Der Stau auf der Autobahn, der Arztbesuch und selbst die Deutsche Bahn kosten mich im Fall einer Verspätung in den allermeisten Fällen maximal eine Stunde. (Ein Besuch der Notaufnahme am Feiertag wegen eines verstauchten Fingers mal ausgenommen). Da gibts beim Flug noch gar nix. Und klar, ein fixer Betrag (hier: 600€) ist natürlich bei vielen zu hoch angesetzt. Bei anderen zu niedrig. Und wer beurteilt hier, was "fair" ist. Und wer beurteilt hier, wie viel verlorene Zeit im Einzelfall wert ist? Wenn ich 1800€ Brutto verdiene, durch eine Verspätung aber die paar Stunden, die ich mit meinen Kindern gehabt hätte verpasse? Wird mir dann nur mein Stundenlohn angerechnet? Da ist es nie einfach und "fair", eine pauschale Regelung zu finden. Daher hat man sich wohl (oder übel) auf einen Betrag geeinigt, den es nun mal aktuell gibt.

Und wie hier von anderen Leuten schon kam: So wie sich Carrier in vielen Fällen einen feuchten sche*** um die Passagiere und deren Rechte kümmern (nachdem diese ihren Flug ja längst bezahlt haben), sind die "Strafen" (es sind ja keine, da es Entschädigungen sind) eher noch zu niedrig.
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.496
776
Die Entschädigung muss bis zu einem gewissen Grad "schmerzhaft" für die Airlines sein, um einen Lenkungseffekt zu haben. Als Beispiel fiele mir zum Beispiel das Ausfallen lassen eines schlecht gebuchten Fluges ein. Wenn hier jeder Passagier nur Anspruch auf einen 25 EUR Essensgutschein hätte, wäre es sehr attraktiv für Airlines hier zum Nachteil der Passagiere Flüge zusammenzulegen, etc.

Gleiches bei knappen Umstiegen: wenn das Risko auf hohe Kosten für Entschädigungszahlungen nicht mehr gegeben ist, könnten Airlines ja noch knappere Verbindungen anbieten bzw. wäre die Motivation bei knappen Anschlüssen Direkt-Transfers, etc. anzubieten ja noch weniger gegeben.

Ich denke schon, dass die EU-VO hier ein gutes Instrument ist. Ob das Geld pauschal der Konsument bekommen muss, kann man diskutieren. Vielleicht wäre ein "Ausgleich-Fonds" eine Alternative. Die dort gesammelten Gelder könnten dann zur Abdeckung von individuellen Schäden genutzt werden. Dann bekommt derjenige, der eine 1.000 EUR Nacht im Hotel verpasst hat evtl. mehr, dafür gibts bei 50 EUR Kosten für einen Mietwagen halt auch nur die.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Für meinen Geschmack wird das Thema falsch angegangen.

Es sollte immer bedacht werden, dass die EU-VO einen nicht unerheblichen Werbeeffekt hat - für das Projekt Europa!

Denn deutlicher als an anderer Stelle merkt der Fluggast: Hier stehe ich unter dem Schutz der Gemeinschaft. Hier wird tatsächlich was für MICH getan.

Meinetwegen die VO abschaffen, aber bitte nicht aufweichen! Wohlklingende Regelungen, die in der Praxis das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben stehen, sind sicher das Letzte was Europa braucht. Denn dann fühlt sich der Bürger veräppelt - und bringt dies in eine direkte Verbindung mit der EU.

Der andere Punkt ist, dass die Fluggesellschaften es stets verpasst haben, die EU-VO als Werbebotschaft zu verstehen. Betrifft weniger Ryanair und Co, aber dafür Lufthansa, Air France und wie sie alle heißen umso mehr. Fliegt mit uns über die europäischen Drehkreuze! Und ihr seid quasi versichert. Das müsste die Botschaft im Konkurrenzkampf mit den Drehkreuzen außerhalb der EU sein.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
3.997
114
MUC
So wie sich Carrier in vielen Fällen einen feuchten sche*** um die Passagiere und deren Rechte kümmern (nachdem diese ihren Flug ja längst bezahlt haben), sind die "Strafen" (es sind ja keine, da es Entschädigungen sind) eher noch zu niedrig.

Genau deshalb: Die echte Strafen, wenn sich die Airlines nicht an die VO halten, massiv hochsetzen, dafür die Entschädigungen deutlich reduzieren, gleichzeitig allerdings keine Ausnahmen wegen Wetter und anderer höherer Gewalt mehr zulassen (genauso wie bei der Bahn). Dann entfallen auch die ganzen Ausreden und die Hinhaltetaktik der Airlines.

Wird allerdings politisch nicht durchsetzbar sein, weil es dann bei den besorgten Bürgern direkt wieder heißt: "Jetzt will uns die böse EU auch noch die Entschädigungen wegnehmen!" und die meisten Leute eher ans Geld (das sie in der Praxis wahrscheinlich noch nie bekommen haben) als an ihre Rechte denken.
 

MitLeser

Erfahrenes Mitglied
18.06.2015
261
68
Genau deshalb: Die echte Strafen, wenn sich die Airlines nicht an die VO halten, massiv hochsetzen, dafür die Entschädigungen deutlich reduzieren, gleichzeitig allerdings keine Ausnahmen wegen Wetter und anderer höherer Gewalt mehr zulassen (genauso wie bei der Bahn). Dann entfallen auch die ganzen Ausreden und die Hinhaltetaktik der Airlines.

Wird allerdings politisch nicht durchsetzbar sein, weil es dann bei den besorgten Bürgern direkt wieder heißt: "Jetzt will uns die böse EU auch noch die Entschädigungen wegnehmen!" und die meisten Leute eher ans Geld (das sie in der Praxis wahrscheinlich noch nie bekommen haben) als an ihre Rechte denken.

Nur weil Airlines bestraft werden, wird meine Zeit aber nicht weniger wert. Denke es sollte schon beides geben. Eine Entschädigung an den Reisenden, aber auch eine Behörde, die darauf schaut, dass die Airlines nicht alles zu ihren eigenen Gunsten auslegen und ggf. Strafen verhängen, wenn sich oft/massiv nicht daran gehalten wird. An sich funktioniert die Sache ja soweit auch ganz gut. Hapern tut es (im Moment!) ja in erster Linie an den Airlines, die berechtigte Entschädigungen verweigern.

Der Vergleich mit der Bahn ist in meinen Augen schwierig. Die sind in ihrem Gültigkeitsbereich (mehr oder weniger) Monopolist und haben ein (mehr oder weniger) gut austauschbares Gerät. Wenn es überhaupt von Nöten ist, Gerät zu tauschen, weil nicht eh schon 30 oder 60 Minuten später die selbe Verbindung wieder planmäßig stattfindet.
 
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Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.212
MLA
Weiteres Beispiel, warum es eher verschärft und nicht gelockert gehört.

https://www.independent.co.uk/trave...ennis-passenger-rights-pay-more-a9340021.html

Under European air passengers’ rights rules, Britain’s biggest budget airline should have booked the family a flight the same day on a rival carrier, either from Gatwick or from another airport.

Instead, easyJet offered only a choice between a refund and transferring to an alternative flight on one of the airline’s services.

The first available flight offered to Ms Wylie was for Thursday 20 February.