Urlaub Restzahlung Pauschalreise

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PauschalTourist

Aktives Mitglied
11.03.2019
214
3
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Eben kam im Radio ein Interview (weiß leider nicht mehr genau mit wem), dass man davon aus geht, dass der Reisverkehr bis mindestens Ende September eingeschränkt sein wird. Und man, wenn man Urlaub gebucht hat, die Restzahlung nicht überweisen soll bzw. zurückbuchen lassen soll.


Da ich im August Cala Millor gebucht habe, bin ich jetzt total verunsichert
1f603.png
:D Habe die Reise per Visa gezahlt. Anzahlung ist ab und im Juni geht der Rest ab.
Das ganze Pauschal über das Reisebüro mit Alltours.
...

Denke mal die Restzahlung verweigern ist ja auch nicht rechtens. Und es ist ja noch gar nichts sicher, bis wann Reisen abgesagt werden.

Stornieren würde mich 800 € kosten. Will aber eigentlich gerne fliegen.


Im Reisebüro die Dame meinte, wenn die Reise nicht stattfindet, dann bekäme ich das Geld zurückgebucht. Auf meine Frage was dann passiert, wenn Alltours durch die Kriese Pleite gehen würde? Meinte sie nur dass die 110 Mio Versicherungssumme wahrscheinlich nicht ausreichen würden bei einem Veranstalter wie alltours
1f603.png
:D


Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll..

  • Stornieren für rund 700 €
  • Abwarten und hoffen dass die Reise stattfindet, was mir auch am liebsten wäre, da ich ja undedingt fliegen will
  • Geld zurückbuchen lassen und Zahlung der Restsumme blockieren (was aber auch doof wäre, wenn die Reise statt findet, da ich sie dann nicht antreten kann) Und sicher auch nicht ganz rechtskonform.


Wir würdet ihr in dem Fall vorgehen.

PS: Habe jetzt kein Thema gefunden, wo das rein passt
 

Swekkx

Erfahrenes Mitglied
16.11.2016
380
44
würde auch warten. vlt hast du glück und die reise wird vom veranstalter storniert?! Warte bis zum letzten Tag, notfalls nimmst eben ne Mahnung in kauf.
 

F4F

Erfahrenes Mitglied
08.11.2014
1.680
149
HB
Eben kam im Radio ein Interview (weiß leider nicht mehr genau mit wem), dass man davon aus geht, dass der Reisverkehr bis mindestens Ende September eingeschränkt sein wird. Und man, wenn man Urlaub gebucht hat, die Restzahlung nicht überweisen soll bzw. zurückbuchen lassen soll.


Da ich im August Cala Millor gebucht habe, bin ich jetzt total verunsichert
1f603.png
:D Habe die Reise per Visa gezahlt. Anzahlung ist ab und im Juni geht der Rest ab.
Das ganze Pauschal über das Reisebüro mit Alltours.
...

Denke mal die Restzahlung verweigern ist ja auch nicht rechtens. Und es ist ja noch gar nichts sicher, bis wann Reisen abgesagt werden.

Stornieren würde mich 800 € kosten. Will aber eigentlich gerne fliegen.


Im Reisebüro die Dame meinte, wenn die Reise nicht stattfindet, dann bekäme ich das Geld zurückgebucht. Auf meine Frage was dann passiert, wenn Alltours durch die Kriese Pleite gehen würde? Meinte sie nur dass die 110 Mio Versicherungssumme wahrscheinlich nicht ausreichen würden bei einem Veranstalter wie alltours
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:D


Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll..

  • Stornieren für rund 700 €
  • Abwarten und hoffen dass die Reise stattfindet, was mir auch am liebsten wäre, da ich ja undedingt fliegen will
  • Geld zurückbuchen lassen und Zahlung der Restsumme blockieren (was aber auch doof wäre, wenn die Reise statt findet, da ich sie dann nicht antreten kann) Und sicher auch nicht ganz rechtskonform.


Wir würdet ihr in dem Fall vorgehen.

PS: Habe jetzt kein Thema gefunden, wo das rein passt

Ich würde in dieser Situation die Restsumme nicht zahlen und bei der Anzahlung eine Rückbuchung zu erreichen .
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Nein, aber 4 Personen. Die Stornokosten sind etwas niedriger, ich rechne aber nicht damit, dass ich die Differenz jemals sehen werde.
 

PauschalTourist

Aktives Mitglied
11.03.2019
214
3
Naja, wenn ich jetzt eine Rückbuchung veranlassen würden, würde ja einen Vertragsbruch gleichen. Stornokosten sind bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 %. Die Restzahlung wird erst Anfang Juli der Visa belastet.

So gesehen kann ich doch eigentlich ganz gemütlich bis Anfang Juni warten und gucken was passiert, oder sehe ich das falsch?
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.451
183
Solche Gedanken habe ich gerade auch. Leider ist die Konstellation ungünstiger: TUI Mein Schiff gebucht für den 17.5. Restzahlung ist am 17.4. fällig. Anzahlung war 30%, aber wenn ich heute storniere (<50 Tage vorher), betragen die Stornokosten 40%, ich müsste also noch Geld draufzahlen für nichts. Wenn ich auf Stornierung warte, muss ich demnächst den Restbetrag zahlen und den dann TUI als zinslosen Kredit geben bis Ende 2021(?). Schöne Sch...
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
https://www.bundesregierung.de/breg...3iGJ1MfunP7inXODv6Jy_xeD-MIAns8u1tWjrqXt66p8c


wenn ich das richtig verstehe, wurde heute beschlossen, dass es Gutscheine gibt, welche man bis 31.12.2021 einlösen kann. Sollte man es bis dahin nicht schaffen, gibt es das Geld zurück. Und jetzt das Wichtige: solle der Veranstalter in der Zeit insolvent gehen, bekommt man den Schaden vom Staat es jetzt? Oder verstehe ich das falsch?

Achtung Detail: Gilt für Reisen, die der Veranstalter absagt.
 

PauschalTourist

Aktives Mitglied
11.03.2019
214
3
Achtung Detail: Gilt für Reisen, die der Veranstalter absagt.


Naja gut, selber die Reise absagen habe ich ja nicht vor. Also würde es ja eine Veranstalter Absage dann sein. Also wenn die Reise stattfindet, fliege ich ja auch. Außer zu dem Zeitpunkt wäre in Spanien immer noch Ausgangssperre und alles hätte zu. Wobei dann der Veranstalter die Reise ja auch absagen würde

also kurz:
Reise findet nicht statt, weil Flieger nicht geht, Hotel nicht offen hat, oder Ähnliches, Veranstalter sagt Reise ab. Ich bekomme einen Gutschein. Veranstalter geht pleite.Versicherung des Veranstalters springt ein, wahlweise der Staat?
 

br403

Erfahrenes Mitglied
28.11.2016
1.701
633
MUC
Ich habe auch eine Reise ab 7.5. gebucht nach Usbekistan. Noch ist nichts storniert, Restzahlung müsste nächste Woche passieren. Was würdet ihr machen? Ich würde selbst nicht stornieren, ich denke aber nicht dass ich am 7.5. nach Usbekistan fliegen kann, also eher wird der Veranstalter stornieren.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.079
625
wenn ich das richtig verstehe, wurde heute beschlossen, dass es Gutscheine gibt, welche man bis 31.12.2021 einlösen kann. Sollte man es bis dahin nicht schaffen, gibt es das Geld zurück. Und jetzt das Wichtige: solle der Veranstalter in der Zeit insolvent gehen, bekommt man den Schaden vom Staat es jetzt? Oder verstehe ich das falsch?

Sie haben beschlossen bei der EU für die betroffenen Firmen betteln zu gehen und erhoffen sich eine nachträgliche Legalisierung von der EU zu Lasten der Verbraucher. Beim Pauschalreiserecht und bei Flugreisen sind es nämlich EU Regelungen. Noch ist also nix beschlossen. Man darf es natürlich als Warnung ansehen und sollte sich sputen wo es möglich ist.

Der Worst case ist dann, daß Du den Großfirmen einen kostenlosen Kredit bis Ende 2021 geben mußt und erst danach dein Geld entweder von der Firma oder vom Staat bekommst. Sicher ist dazu jedoch nix, weil noch ist nix wirklich beschlossen.

Ich habe auch eine Reise ab 7.5. gebucht nach Usbekistan. Noch ist nichts storniert, Restzahlung müsste nächste Woche passieren. Was würdet ihr machen? Ich würde selbst nicht stornieren, ich denke aber nicht dass ich am 7.5. nach Usbekistan fliegen kann, also eher wird der Veranstalter stornieren.

Ist grundsätzlich ne schwierige Situation, weil Du aktuell noch zur Zahlung verpflichtet bist. Bei Datum 7.5. ist allerdings die Durchführung der Reise so unwahrscheinlich, daß ich selber die Zahlung nicht leisten würde.Es ist sehr wahrscheinlich, daß das ein Storno aus Gründen höherer Gewalt wird. Schlimmstenfalls kommt vorher noch 5 EUR Mahngebühren drauf, aber wenn es vom Anbieter storniert wird, darfst Du ja sowieso aufrechnen. So riskierst Du jedenfalls nur der Anzahlung hinterher zu laufen. Wenn Du jetzt bezahlst, läufst fast sicher der vollen Summe hinterher.

Noch blöder ist, wenn man jetzt ne Reise im August hat, wo bald Zahlung fällig wird. Das ist dann wie Lotto spielen.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.464
4.796
Wird, wenn man die Zahlungen nicht vertragsgemäß leistet, der Sicherungsschein ungültig?
Darf der Veranstalter die Zurückhaltung der vereinbarten Zahlung als Vertragskündigung interpretieren, also als Stornierung des Vertrags durch den Kunden (mit allen entsprechenden rechtlichen Konsequenzen)?
 

PauschalTourist

Aktives Mitglied
11.03.2019
214
3
Sie haben beschlossen bei der EU für die betroffenen Firmen betteln zu gehen und erhoffen sich eine nachträgliche Legalisierung von der EU zu Lasten der Verbraucher. Beim Pauschalreiserecht und bei Flugreisen sind es nämlich EU Regelungen. Noch ist also nix beschlossen. Man darf es natürlich als Warnung ansehen und sollte sich sputen wo es möglich ist.

Der Worst case ist dann, daß Du den Großfirmen einen kostenlosen Kredit bis Ende 2021 geben mußt und erst danach dein Geld entweder von der Firma oder vom Staat bekommst. Sicher ist dazu jedoch nix, weil noch ist nix wirklich beschlossen.

.

Ob ich einer Großfirma einen kostenlosen Kredit gebe, ist mir eigentlich egal. So lange ich dann 2021 den Gutschein für eine Reise nutzen kann, oder das Geld bei Insolvenz des RV von wem auch immer wieder bekomme

Und da ich die Reise im November 2019 gebucht habe, dürfte ich ja betroffen sein.
Aber auf den Versicherungsschein verlasse ich mich nicht :D
 

F4F

Erfahrenes Mitglied
08.11.2014
1.680
149
HB
Wird, wenn man die Zahlungen nicht vertragsgemäß leistet, der Sicherungsschein ungültig?
Darf der Veranstalter die Zurückhaltung der vereinbarten Zahlung als Vertragskündigung interpretieren, also als Stornierung des Vertrags durch den Kunden (mit allen entsprechenden rechtlichen Konsequenzen)?

Wir haben Krisenzeiten und zwar weltweit . Da wird viel Arbeit auf unsere Richter zukommen . Und was sollen die Richter urteilen , wenn wahrscheinlich eine Kontaktsperre
und Abstandsregeln bis zum Jahresende gelten .

Also ich würde gar nichts mehr zahlen für eine Reise in 2020 . Und werde auch 2020 nicht
verreisen .
 
Zuletzt bearbeitet:

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.128
861
Wir haben Krisenzeiten und zwar weltweit . Da wird viel Arbeit auf unsere Richter zukommen .

Und bis deutschlandweit die Verfahren auf Rückzahlung des Reisepreises abgeschlossen sind ist auch der Gutschein Ende 2021 abgelaufen.
Man muss nicht denken, dass Gerichte nichts wichtigeres zu tun haben.
 

sirikit06

Erfahrenes Mitglied
31.01.2016
839
824
LEJ
Ich habe ein Hotel auf Bali über einen Reiseveranstalter gebucht. In einer guten Woche ist die Restzahlung fällig. Ich hatte anfangs mit dem Gedanken gespielt, zu stornieren, warte aber jetzt auf die Absage durch den Reiseveranstalter. Bis jetzt sind nur Reisen bis 30. April abgesagt. Ich gehe davon aus, dass die Reisewarnung und die Einreisebeschränkungen in Indonesien auch über den 30. April hinaus Bestand haben. Lieber als einen Gutschein hätte ich zwar das Geld zurück, aber mit einem Gutschein kann ich leben, ich würde einfach meine geplante Reise um ein Jahr verschieben.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Ich habe ein Hotel auf Bali über einen Reiseveranstalter gebucht. In einer guten Woche ist die Restzahlung fällig. Ich hatte anfangs mit dem Gedanken gespielt, zu stornieren, warte aber jetzt auf die Absage durch den Reiseveranstalter. Bis jetzt sind nur Reisen bis 30. April abgesagt. Ich gehe davon aus, dass die Reisewarnung und die Einreisebeschränkungen in Indonesien auch über den 30. April hinaus Bestand haben. Lieber als einen Gutschein hätte ich zwar das Geld zurück, aber mit einem Gutschein kann ich leben, ich würde einfach meine geplante Reise um ein Jahr verschieben.


Die Frage ist, ob du für den Gutscheinwert im kommenden Jahr noch den Urlaub bezahlen kannst.
 

sirikit06

Erfahrenes Mitglied
31.01.2016
839
824
LEJ
Ich habe ein Hotel auf Bali über einen Reiseveranstalter gebucht. In einer guten Woche ist die Restzahlung fällig. Ich hatte anfangs mit dem Gedanken gespielt, zu stornieren, warte aber jetzt auf die Absage durch den Reiseveranstalter. Bis jetzt sind nur Reisen bis 30. April abgesagt. Ich gehe davon aus, dass die Reisewarnung und die Einreisebeschränkungen in Indonesien auch über den 30. April hinaus Bestand haben. Lieber als einen Gutschein hätte ich zwar das Geld zurück, aber mit einem Gutschein kann ich leben, ich würde einfach meine geplante Reise um ein Jahr verschieben.


Der Reiseveranstalter erstattet nun von sich aus, hatte diese Woche eine entsprechende E-Mail. Nun bin ich gespannt, wann das Geld kommt. Dabei geht es nur um die Anzahlung, die Restzahlung hatte der Reiseveranstalter trotz Fälligkeit nicht mehr eingezogen.
 
Zuletzt bearbeitet:

PauschalTourist

Aktives Mitglied
11.03.2019
214
3
Dann hätte ich noch etwas draufgelegt. Der Urlaub würde nicht deswegen ausfallen, weil er teurer geworden ist. Eine andere Frage ist natürlich das Risiko der Insolvenz des Reiseveranstalters.

Sehe ich genauso. So lange der Gutschein abgesichert ist gegen Insolvenz, sprich durch Versicherung und Staat, ist mir ein Gutschein recht.
Sollte die Reise 2021 teurer werden, ist es halt leider so.
Wobei ich auf August 20 noch hoffe :D