Lufthansa knickt nach Klage ein: Erstes Leg verfallen lassen

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singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Wirklich interessant.

"Leider" ging es in dem Fall nur um 180€. Wenn das mal jemand mit einer C oder F Fare macht, wo die Nachberechnung hoch vierstellig wird, dann wird es nochmal interessanter :)
 
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B

Boeing736

Guest
Wie war so der zeitliche Zusammenhang zu der Corona Geschichte? Kann es vielleicht auch einfach sein, dass die LH gerade keine Ressourcen hatte um sich dem Fall zu widmen weil die Konzernanwälte entweder gerade an Corona Themen arbeiten oder in Kurzarbeit sind?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Sehr nett. Bleibt die Frage, warum Ihr nicht auch gleich 600 € IDB-Entschädigung eingeklagt habt. Die Beförderung aufgrund der ursprünglichen Buchung wurde ja verweigert. :)
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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2.506
Neuss
www.drboese.de
Das wäre mir ein wenig zu heiss gewesen. Es soll ja die Unannehmlichkeit der Annullierung kompensiert werden. Hier ging es ja auf dem ursprünglich geplanten Metall nach Hause.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Hier ging es ja auf dem ursprünglich geplanten Metall nach Hause.

Aber doch nur, weil Dein Mandant ein neues Ticket gekauft hat: "Wir nehmen Sie auf diesem Flug nicht mit" oder "Wir nehmen Sie auf diesem Flug nicht mit, es sei denn, Sie bezahlen nochmal" - wo ist der Unterschied? Wenn Du bei einem IDB auf einen zeitgleichen Flug einer anderen Airline ausweichst, lässt das ja den Entschädigungsanspruch auch nicht entfallen.
 
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Hustinetten_Bär

Gesperrt
17.03.2020
22
0
Sehr nett. Bleibt die Frage, warum Ihr nicht auch gleich 600 € IDB-Entschädigung eingeklagt habt. Die Beförderung aufgrund der ursprünglichen Buchung wurde ja verweigert. :)


Echt? Ich habe Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Carrier mich auf einen anderen umbucht, auch wenn ich kaum/nicht verspätet und in der selben Kabinenklasse ans Ziel komme?

Wow!
Hätte ich doch nur früher dieses Forum gefunden.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
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BSL
Echt? Ich habe Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Carrier mich auf einen anderen umbucht, auch wenn ich kaum/nicht verspätet und in der selben Kabinenklasse ans Ziel komme?

Wow!
Hätte ich doch nur früher dieses Forum gefunden.

Hast du den Fall überhaupt angeschaut?
Hier wurde nicht vom Carrier umgebucht, sondern vom Pax. Auf den gleichen Flug sogar, nur mit anderem Ticket.
 

Brainpool

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15.03.2014
2.801
122
Operation gelungen, Patient tot
Wegen Corona sind die Kassen eh leer, oder zumindestens dauert es nicht mehr lange.
Danach kann man sich dann Gedanken machen wo man die sichergestellte Boeing 747 mit LH Lackierung solange parkt:D
 
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pimpcoltd

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03.07.2009
3.316
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Wegen Corona sind die Kassen eh leer, oder zumindestens dauert es nicht mehr lange.
Solange irgendwas zwischen 3 und 5 Mrd. cash herumliegen, muss man sich um die Vollstreckbarkeit keine Sorgen machen. Die Masse der zur Erstattung ihres Tickets Berechtigten scheut diesen Schritt ja leider noch.

Echt? Ich habe Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Carrier mich auf einen anderen umbucht, auch wenn ich kaum/nicht verspätet und in der selben Kabinenklasse ans Ziel komme?
Nennt sich unfreiwillige Nichtbeförderung. Wenn du mit einem von der Airline angebotenen Alternativflug (kostenlos!) wenig später ankommst, gibt's nur die halbe Entschädigung. Aber der Mandant des OP wurde nicht umgebucht, sondern schlicht nicht befördert aufgrund seiner bestätigten Buchung. Erst eine neue Buchung hat ihm den Flug ermöglicht. Also volle Entschädigung.
 

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
16.742
14.128
FRA
Mal was (für mich??) neues von der Lufthansa Tochter Brussels zu dem Thema:


  • „Wenn Sie beschließen, Ihre Flugreise an einem vereinbarten Zwischenstopp (nach einem Anschlussflug) zu beenden und nicht bis zum Zielort zu fliegen, wird dies als Vertragsbruch angesehen, sofern dies nicht auf unser Verschulden oder einen Umstand höherer Gewalt zurückzuführen ist. In diesem Fall dürfen Sie Ihr aufgegebenes Gepäck am Anschlussflughafen erst nach Zahlung (1) des potenziellen Preisunterschieds, der sich durch die Neuberechnung des Flugpreises Ihrer geänderten Route ergibt, und (2) einer Entschädigung in Höhe von 150 EUR abholen.“
C5A540D5-3D6F-4ABB-9009-0609FC275DA3.jpg

Weiß jemand, ob die das schon länger so offensiv kommunizieren?
 

kexbox

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04.02.2010
6.317
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Neuss
www.drboese.de
In Österreich hat die "Pauschale" mit Einschränkungen AGB-rechtlich gehalten, die Rechtslage ist dort mit der deutschen Rechtslage vergleichbar. Man kann also eine Pauschale sicher auch wirksam gestalten. Das, was Du da von SN zitierst, ist aber nach deutschem Zivilrecht gleich aus mehreren Gründen unwirksam.
 
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sweet

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25.02.2014
538
58
Interessant ist, dass die Airlines es immer wieder probieren mit neuen unlauteren Methoden Geld zu machen. Schade, dass es da nicht mehr Unterlassungsklagen gibt um solche Praktiken zu verhindern.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
883
285
HAM - PRM
Interessant ist, dass die Airlines es immer wieder probieren mit neuen unlauteren Methoden Geld zu machen. Schade, dass es da nicht mehr Unterlassungsklagen gibt um solche Praktiken zu verhindern.

Schade das es in der Wirtschaft generell mittlerweile üblich geworden ist seine Kunden (oder seine Angestellten oder den Staat) zu beschei***en ohne das man ein schlechtes Gewissen hat.

Hans
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Schade das es in der Wirtschaft generell mittlerweile üblich geworden ist seine Kunden (oder seine Angestellten oder den Staat) zu beschei***en ohne das man ein schlechtes Gewissen hat.
Wobei die Airlines sich umgekehrt natürlich nicht von den Kunden beschei***en lassen wollen, die das ja nicht unbegründete Tarifsystem (Direktflüge meist teurer als Umsteigeverbindungen) bewusst umgehen wollen.

Ich denke, die Fronten sind da auf beiden Seiten verhärtet... wenn man es objektiv betrachtet.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
883
285
HAM - PRM
Wobei die Airlines sich umgekehrt natürlich nicht von den Kunden beschei***en lassen wollen, die das ja nicht unbegründete Tarifsystem (Direktflüge meist teurer als Umsteigeverbindungen) bewusst umgehen wollen.

Ich denke, die Fronten sind da auf beiden Seiten verhärtet... wenn man es objektiv betrachtet.

Was dieses spezielle Thema angeht gebe ich Dir sogar Recht ... mir fällt nur insgesamt einfach eine Verwahrlosung dessen was ich mal als "ehrbaren Kaufmann" gelernt habe auf. Ob das nun Tönnies ist oder das verweigern von Rückzahlungen oder oder oder.

Gruß
Hans