Klage ist raus: Lufthansa will nur gegen Aufzahlung umbuchen

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.290
2.414
Neuss
www.drboese.de
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Ich erlebe das in der Tat bei Mandanten sehr selten, aber hier hat sich jemanden Gedanken gemacht und möchte der Lufthansa etwas Gutes tun: Statt den Reisepreis erstatten zu lassen, bittet der die FIRST und hiernach die SEN Hotline, die wegen Covid19 annullierten Flüge auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen. Dabei hat der Passagier sogar schon alles gut vorbereitet und die Verfügbarkeit auf der LH Website geprüft: Kein Problem! Wie vorbildlich.

An der FIRST Class Hotline wird dem Passagier etwas von Buchungsklassen und einem höheren Tarif erzählt, am Ende verlangt LH pro Person (!) eine Zuzahlung von rund 3.000,00 €. Auch ein Verweis auf die Fluggastrechte-Verordnung zieht nicht, führt aber zum süffisanten Kommentar "viel Spaß bei der Klage".

Nun gut, denkt sich der Passagier, als loyaler Kunde wird mir sicher die Senator-Hotline helfen: Auch dort, weit gefehlt, auch hier sollte eine Tarifdifferenz aufgezahlt werden.

Nachdem auch meine Aufforderung mit ausreichender Frist keinen Erfolg brachte, habe ich soeben meine erste Klage auf "Umbuchung", also das sich aus Art. 8 Abs. 1 lit. c) der VO 261/2004/EG ergebende Recht vor dem AG Köln erhoben.

Ich hätte nie gedacht, dass man für soetwas zu Gericht gehen muss. Klar, mit Fremdmetall ( Art. 8 Abs. 1 lit. b)) gibt es immer Ärger, weil das möglicherweise wirklich Geld kostet, aber umbuchen?

Ich halte Euch auf dem Laufenden, wobei es hier aufgrund der starken Einschränkungen der Justiz vermutlich ein wenig länger dauert.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.796
2.285
CGN
Ich halte Euch auf dem Laufenden, wobei es hier aufgrund der starken Einschränkungen der Justiz vermutlich ein wenig länger dauert.

Aber bitte doch ;)

Schon erstaunlich, die Hansa machts bei der First nicht, die Eurowings hat mich nach mehr oder weniger formvollendeten Aufforderungen dieser Art in zwei von zwei Fällen auf die angegebene (EW)-Alternative umgebucht, ohne die Tarifdifferenz (von 80€ im einen und 20€ im anderen Fall) geltend zu machen.
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
5.944
847
TXL
darf man fragen, wie hoch der ursprüngliche Flugpreis war ?
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.036
573
...ich hatte das gleiche Problem. Es sollten pro pax rund 1500 euro Aufpreis fällig sein, obwohl in Frist von A nach A an neuem gewünschten flugdatum umgebucht werden konnte. Ich habe dankend abgelehnt, und einen Tag später noch mal angerufen. Ich hatte mein gespräch vom vortag nicht erwähnt und darum gebeten mir das neues Flugdatum ein zu buchen. auf einmal war das ohne eine Bemerkung einer Zuzahlung überhaupt kein Problem.
Ich weiß nicht nach welcher Regel umgebucht werden darf oder auch nicht, ob ich einfach Glück hatte und es gar keine Regel gibt...
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Die Regel ist dieselbe wie bei der Entscheidung, ob auf anwaltliche Forderungen sofort gezahlt, nach Klage anerkannt oder der Prozess bis zum erwarteten Urteil durchgezogen wird: entweder ein Algorithmus, der Unberechenbarkeit sicherstellen will, oder das individuell mangelhafte Wissen der Hubots nach ihrer prinzipiell mangelhaften Schulung.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.406
451
CGN
Ich hatte den gleichen Ärger. BCN - BOG im Dezember gebucht. Abflug wäre nächste Woche gewesen. Kostenlose Umbuchung zu Wunschdatum verweigert, Aufpreis wäre ebenfalls rund 3k gewesen.

Schade LH - so gewinnt man keinen Blumentopf bei den Kunden!

Hoffe kexbox kann der LH ein weiteres Mal die LH an Ihrem eigenen Strick erhängen ;-)
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.043
8.081
Dahoam
Vielen Dank dass hier jemand das Problem von Umbuchungen ohne Verfügbarkeiten von Buchungsklassen mal rechtlich angeht. Ich wünsche euch viel Erfolg!!!
 

alex09

Erfahrenes Mitglied
09.12.2010
1.604
1.060
Wünsche ebenfalls viel Erfolg. Die LH hat ein Kopfschütteln verdient.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Vielen Dank dass hier jemand das Problem von Umbuchungen ohne Verfügbarkeiten von Buchungsklassen mal rechtlich angeht. Ich wünsche euch viel Erfolg!!!

Im Rahmen von Schadensersatzklagen auf Zahlung der Kosten für das selbst gebuchte Ticket ist das schon zigfach passiert. Eigentlich ein Null-Problem. Nur LH macht eines daraus. Ich wünsche dem Kläger und kexbox vor allem, dass sich die Sache nicht wegen der Situation an den Gerichten durch Zeitablauf erledigt. Vielleicht nochmal vertieft im einstweiligen Rechtsschutz graben. Da wäre noch Grundlagenarbeit für diese Fälle zu leisten.
 
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sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.586
103
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Danke für die Info für eine solche Umgangsweise bei LH.
Dies ist kaum zu glauben, aber scheint wahr.
Zieh dass mal durch!!


Mir scheinen wohl ,die von "oben" ausgebenen Richtlinien, gelebt/durchgeführt zu werden.

Es graust mir, wenn einige Klagen letztendlich beim BGH landen werden, da wohl eine Überziehung der derzeitigen Rechtslage sichtbar ist.
Wenn also einiges Geld bei annulierten Flügen hängt, charge back/ bei Lastschrift wideruf, wenn möglich.


Bei annulierten Flügen würde ich anonsten auch einen Mahnbescheid loschicken. LH möchte auf jeden Fall das Kasso Risiko gering halten, bevor diese als insolvent gelten-da hilft auch ein Zuschuss der Regierung nicht mehr-die werden sich auch soll und ist Bilanzen anschauen .
 
Zuletzt bearbeitet:

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
Ich vermute in der Tat eine Anweisung an die Mitarbeiter und manche waren einfach nicht informiert und haben gratis umgebucht.

OT: Hier mag auch die (bewusste) Nachlässigkeit / Unkonzentriertheit von MA eine Rolle spielen - der Flugschein wird "invol" umgeschrieben auf die neuen Strecken, u.a. auch "0er Umschreibung" genannt. Systemisch eine maximal simple Sache für den Agenten, der "die Sache vom Tisch" haben möchte - weil ihm bspw die Zusammenhänge gar nicht klar sind... Allerdings hat er gute Chancen dafür im Nachgang eine Rüge zu erfahren. Aus Kundensicht spielt das allerdings keine Rolle - bislang sind keine Fälle bekannt soweit ich weiss, in denen ein solcher interner Fehler zur Rückabwicklung einer "fehlerhaften" Umbuchung geführt hätte.

Ein Vertriebspartner der Airlines (eg Reisebuero / IATA Agent) der o.g. Fehler begeht, wird zur Kasse gebeten - weswegen man derlei Fehler tunlichst unterlaesst sinnvollerweise.
 

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.586
103
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
OT: Hier mag auch die (bewusste) Nachlässigkeit / Unkonzentriertheit von MA eine Rolle spielen - der Flugschein wird "invol" umgeschrieben auf die neuen Strecken, u.a. auch "0er Umschreibung" genannt. Systemisch eine maximal simple Sache für den Agenten, der "die Sache vom Tisch" haben möchte - weil ihm bspw die Zusammenhänge gar nicht klar sind... Allerdings hat er gute Chancen dafür im Nachgang eine Rüge zu erfahren. Aus Kundensicht spielt das allerdings keine Rolle - bislang sind keine Fälle bekannt soweit ich weiss, in denen ein solcher interner Fehler zur Rückabwicklung einer "fehlerhaften" Umbuchung geführt hätte.

Ein Vertriebspartner der Airlines (eg Reisebuero / IATA Agent) der o.g. Fehler begeht, wird zur Kasse gebeten - weswegen man derlei Fehler tunlichst unterlaesst sinnvollerweise.

trotzdem ist der ""ausstellender" voll verantwortlich!!
 

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.586
103
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
OT: Hier mag auch die (bewusste) Nachlässigkeit / Unkonzentriertheit von MA eine Rolle spielen - der Flugschein wird "invol" umgeschrieben auf die neuen Strecken, u.a. auch "0er Umschreibung" genannt. Systemisch eine maximal simple Sache für den Agenten, der "die Sache vom Tisch" haben möchte - weil ihm bspw die Zusammenhänge gar nicht klar sind... Allerdings hat er gute Chancen dafür im Nachgang eine Rüge zu erfahren. Aus Kundensicht spielt das allerdings keine Rolle - bislang sind keine Fälle bekannt soweit ich weiss, in denen ein solcher interner Fehler zur Rückabwicklung einer "fehlerhaften" Umbuchung geführt hätte.

Ein Vertriebspartner der Airlines (eg Reisebuero / IATA Agent) der o.g. Fehler begeht, wird zur Kasse gebeten - weswegen man derlei Fehler tunlichst unterlaesst sinnvollerweise.

Hast wohl Aktien in LH oder was soll dein Comment!!? LH Aktien sind auf dem Sinkflug, deshalb greift die Poltik ein, da wohl ein systemrelevantes Unternehmen-war es vorher nicht?.
Kauf bei 5€ -dann rettet dich der Staat oder auch nicht.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.786
es hier aufgrund der starken Einschränkungen der Justiz vermutlich ein wenig länger dauert.

Was passiert eigentlich, wenn der Insolvenzfall zu frueh (vor Abschluss des Verfahrens/Erlangung des Titels/Vollstreckung) eintritt? Auch und gerade hinsichtlich der Kosten? Ich haette hier eine Forderung wegen Stornierung, die ich liebend gerne einklagen wuerde, schrecke aber davor zurueck, dem schlechten Geld noch gutes hinterherzuwerfen.
 
B

Boeing736

Guest
Sehr fragwürdige Strategie zumal die heute eingestellten Buchungsklassen und Tarife für Flüge post-Corona in einer zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbaren Marktlage eh nur noch wenig Relevanz haben dürften...
 

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.586
103
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Was passiert eigentlich, wenn der Insolvenzfall zu frueh (vor Abschluss des Verfahrens/Erlangung des Titels/Vollstreckung) eintritt? Auch und gerade hinsichtlich der Kosten? Ich haette hier eine Forderung wegen Stornierung, die ich liebend gerne einklagen wuerde, schrecke aber davor zurueck, dem schlechten Geld noch gutes hinterherzuwerfen.

Mach es doch! Klage auf Insolvenz und du wirst ärmer als arm werden., da du alle Risiken des Insolvenzverfahren trägst.
Eigentlich könnte jeder Schuldner , wegen Nichterfüllung der Flugverbindung, dies tun.
Das ist nun mal das perverse System.
 

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.586
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KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Ich erlebe das in der Tat bei Mandanten sehr selten, aber hier hat sich jemanden Gedanken gemacht und möchte der Lufthansa etwas Gutes tun: Statt den Reisepreis erstatten zu lassen, bittet der die FIRST und hiernach die SEN Hotline, die wegen Covid19 annullierten Flüge auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen. Dabei hat der Passagier sogar schon alles gut vorbereitet und die Verfügbarkeit auf der LH Website geprüft: Kein Problem! Wie vorbildlich.

An der FIRST Class Hotline wird dem Passagier etwas von Buchungsklassen und einem höheren Tarif erzählt, am Ende verlangt LH pro Person (!) eine Zuzahlung von rund 3.000,00 €. Auch ein Verweis auf die Fluggastrechte-Verordnung zieht nicht, führt aber zum süffisanten Kommentar "viel Spaß bei der Klage".

Nun gut, denkt sich der Passagier, als loyaler Kunde wird mir sicher die Senator-Hotline helfen: Auch dort, weit gefehlt, auch hier sollte eine Tarifdifferenz aufgezahlt werden.

Nachdem auch meine Aufforderung mit ausreichender Frist keinen Erfolg brachte, habe ich soeben meine erste Klage auf "Umbuchung", also das sich aus Art. 8 Abs. 1 lit. c) der VO 261/2004/EG ergebende Recht vor dem AG Köln erhoben.

Ich hätte nie gedacht, dass man für soetwas zu Gericht gehen muss. Klar, mit Fremdmetall ( Art. 8 Abs. 1 lit. b)) gibt es immer Ärger, weil das möglicherweise wirklich Geld kostet, aber umbuchen?

Ich halte Euch auf dem Laufenden, wobei es hier aufgrund der starken Einschränkungen der Justiz vermutlich ein wenig länger dauert.

Nach dem zweiten Lesen, hauts mich echt vom Hocker!
Wo gehen wir rechtlich hin??
Sind wir nun weniger als in den US?
Das was LH hier claimt, wird hoffentlich niemals bei der EU standhalten.
 
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rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.350
194
@sitzfleisch
""Kauf bei 5€ -dann rettet dich der Staat oder auch nicht.""

andre kostolany im vft ? klingt eher nach bauernregel als nach insiderwissen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
8.959
9.075
Der Fall wurde ja hier im Forum geschildert und ich kann den Ärger des Klägers gut nachvollziehen. Etwas anderes als einen Erfolg mit der Klage kann ich mir nicht vorstellen. EU261 sieht nicht vor, dass für eine Umbuchung die gleiche Buchungsklasse verfügbar sein muss.

Unabhängig davon waren meine Erfahrungen mit ähnlichen Anfragen sehr unterschiedlich. Das ging von ähnlich arroganten Antworten der Hotline, wie der Kläger sie erhalten hatte, bis hin zu vollständiger Bereitschaft, alles so zu umzubuchen, wie es für mich optimal war - unabhängig von Buchungsklassenverfügbarkeit und mit Wandlung eines ab/bis KBP-Flugs zu einem Direktflug. Die mir bei meinen Anrufen kommunizierten Umbuchungsregeln wechselten jedes Mal. Und zwischen manchen Anrufen lagen nur Minuten. Einen Teil der Rückerstattungen habe ich erhalten, auf einen anderen Teil warte ich seit rund sechs Wochen.

Für bestimmte Restriktionen habe ich ja Verständnis, z.B. wenn jemand während der Krise einen sehr günstigen Flug bucht, nur um ihn dann umgehend auf einen späteren Zeitpunkt mit höheren Tarifen umzubuchen. Wobei LH auch in solchen Fällen keine Chance haben dürfte, wenn die Umbuchung erst nach Stornierung durch LH erfolgt und eben EU261 zur Anwendung kommt.

Aber das war im Fall des Klägers ja anders und wie die LH hier mit ihm umgegangen ist - und bei einem Telefonat hatte ich, wie erwähnt, ein sehr ähnliches Erlebnis -, das ist nicht akzeptabel. Auch, aber nicht nur, da es sich um einen Flug in First handelt. Gut, dass jemand klagt. Bin gespannt, ob die LH vor einem Urteil Einsicht zeigt.
 
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