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Da ist der Passagier schon so nett und bietet der Airline an, das Geld dort zu lassen und sich zu einem anderen Zeitpunkt befördern zu lassen und die Airline ist noch immer nicht glücklich.
Erinnert Euch an was? Ja, nicht ohne Grund.
Die Sache ist aber - vorläufig - erst einmal geregelt. Das LG Köln hat in einem von mir betreuten wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, dass Lufthansa keine Zuzahlung verlangen darf (wenig überraschend).
Die Entscheidung ist zwar nicht rechtskräftig und befindet sich auch erst in Zustellung (ist also heute noch nicht mit weiteren Sanktionen für Lufthansa bei Verstößen verbunden), aber gleichwohl ein gutes Signal für alle Passagiere. Anders als Rechtsstreitigkeiten zwischen einzelnen Passagiere und der Airline ("jaja, Einzelfall.. war doch nur ein Amtsgericht..."), bindet dieser Wettbewerbsprozess für sämtliche Sachverhalte mit Verbrauchern und "Deutschlandbezug" ab erfolgter Zustellung.
Ich wünsche fröhliches Umbuchen!
Mehr Details und den Volltext findet Ihr hier.
Viele Grüße
Kexbox
Erinnert Euch an was? Ja, nicht ohne Grund.
Die Sache ist aber - vorläufig - erst einmal geregelt. Das LG Köln hat in einem von mir betreuten wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, dass Lufthansa keine Zuzahlung verlangen darf (wenig überraschend).
Die Entscheidung ist zwar nicht rechtskräftig und befindet sich auch erst in Zustellung (ist also heute noch nicht mit weiteren Sanktionen für Lufthansa bei Verstößen verbunden), aber gleichwohl ein gutes Signal für alle Passagiere. Anders als Rechtsstreitigkeiten zwischen einzelnen Passagiere und der Airline ("jaja, Einzelfall.. war doch nur ein Amtsgericht..."), bindet dieser Wettbewerbsprozess für sämtliche Sachverhalte mit Verbrauchern und "Deutschlandbezug" ab erfolgter Zustellung.
Ich wünsche fröhliches Umbuchen!
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Viele Grüße
Kexbox