Fluggastrechte bei mehreren annulierten Segmenten

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bers

Neues Mitglied
22.06.2020
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Hallo zusammen,
ich habe die Frage hier schon mal gepostet, aber keine Antwort erhalten:
https://community.finanztip.de/thema/7640-fluggastrechte-bei-mehreren-annulierten-segmenten
Hier verspreche ich mir etwas mehr :)


Wer weiß denn, ob die EU-Fluggastrechte gelten, wenn ich eine One-Way-Buchung mit folgenden drei Segmenten (als ein Ticket ohne besondere Aufenthalte gebucht bei LATAM, alles durchgeführt von einer der LATAM-Airlines) habe


> Salvador Bahia - Sao Paolo - Madrid - Frankfurt


und das erste (komplett außerhalb der EU) und das dritte Segment (komplett innerhalb der EU) ausfallen? Angeboten werden konnten nur Ersatzverbindungen Tage später.


Der Ticketpreis ist schon erstattet worden, geflogen wurde dann mit zwei anderen Airlines in Eigenregie.


Meine Frage ist: Ist hier eine Entschädigung fällig?



 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.972
1.030
DUS, HAJ, PAD
MAD-FRA ist intra-EU und unterliegt deshalb für sich genommen ohne Zweifel der VO. Wie sich diese Teilannullierung zur neueren Rechtsprechung des EuGH verhält, wonach der "Flug" vom Ausgangsort zum Endziel reicht, ist nicht geklärt.


Müsste für ein Entschädigung der Flug nicht auch innerhalb von 14 Tagen vor Abflug storniert worden sein? Dazu schreibt der TE ja nichts.
 
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bers

Neues Mitglied
22.06.2020
2
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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich werde mal ein bisschen lesen (vermutlich nicht die 400 Seiten im Masterthread, aber ein bisschen um die zitierten Posts herum). Die Stornierung war tatsächlich weniger als 14 Tage vor Abflug.