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Das Thema Quarantäne nach Rückkehr aus einem Risikogebiet scheint derzeit viele Arbeitgeber zu beschäftigen. Im Bekanntenkreis habe ich dazu von sehr unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Unternehmen gehört. Hier einige Beispiele:
a) Betroffene Arbeitnehmer bekommen für den Quarantänezeitraum keine Vergütung. Eine Anrechnung von Urlaub/Freizeit ist nicht möglich, Home-Office geht nur, wenn dies vorher schon praktiziert wurde.
b) Betroffene Arbeitnehmern wird die Quarantänezeit vom Urlaubsanspruch abgezogen. Home-Office ist nicht erlaubt (wäre ungerecht, da dies nicht alle Arbeitnehmer machen können).
c) Unternehmen akzeptieren ein negatives Testergebnis anstelle der Quarantäne. Sie beteiligen sich an den Kosten für den Test bzw. planen diese gänzlich zu übernehmen.
d) Bei einer Erkrankung nach Rückkehr aus einem Risikogebiet gibt es keine Lohnfortzahlung.
Ich bin ziemlich verwirrt angesichts der unterschiedlichen Regelungen und frage mich, ob es keine übergreifende gesetzliche Regelung gibt. Nachdem die Risikogebiet meine Wissens wöchentlich neu festgelegt werden, mag sich die Situation ja auch nach Abreise ändern und der Reisende hat keine Möglichkeit mehr zu reagieren.
a) Betroffene Arbeitnehmer bekommen für den Quarantänezeitraum keine Vergütung. Eine Anrechnung von Urlaub/Freizeit ist nicht möglich, Home-Office geht nur, wenn dies vorher schon praktiziert wurde.
b) Betroffene Arbeitnehmern wird die Quarantänezeit vom Urlaubsanspruch abgezogen. Home-Office ist nicht erlaubt (wäre ungerecht, da dies nicht alle Arbeitnehmer machen können).
c) Unternehmen akzeptieren ein negatives Testergebnis anstelle der Quarantäne. Sie beteiligen sich an den Kosten für den Test bzw. planen diese gänzlich zu übernehmen.
d) Bei einer Erkrankung nach Rückkehr aus einem Risikogebiet gibt es keine Lohnfortzahlung.
Ich bin ziemlich verwirrt angesichts der unterschiedlichen Regelungen und frage mich, ob es keine übergreifende gesetzliche Regelung gibt. Nachdem die Risikogebiet meine Wissens wöchentlich neu festgelegt werden, mag sich die Situation ja auch nach Abreise ändern und der Reisende hat keine Möglichkeit mehr zu reagieren.