Quarantäne und Regelungen der Arbeitgeber

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Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
656
27
DUS und BRU
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Das Thema Quarantäne nach Rückkehr aus einem Risikogebiet scheint derzeit viele Arbeitgeber zu beschäftigen. Im Bekanntenkreis habe ich dazu von sehr unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Unternehmen gehört. Hier einige Beispiele:

a) Betroffene Arbeitnehmer bekommen für den Quarantänezeitraum keine Vergütung. Eine Anrechnung von Urlaub/Freizeit ist nicht möglich, Home-Office geht nur, wenn dies vorher schon praktiziert wurde.

b) Betroffene Arbeitnehmern wird die Quarantänezeit vom Urlaubsanspruch abgezogen. Home-Office ist nicht erlaubt (wäre ungerecht, da dies nicht alle Arbeitnehmer machen können).

c) Unternehmen akzeptieren ein negatives Testergebnis anstelle der Quarantäne. Sie beteiligen sich an den Kosten für den Test bzw. planen diese gänzlich zu übernehmen.

d) Bei einer Erkrankung nach Rückkehr aus einem Risikogebiet gibt es keine Lohnfortzahlung.

Ich bin ziemlich verwirrt angesichts der unterschiedlichen Regelungen und frage mich, ob es keine übergreifende gesetzliche Regelung gibt. Nachdem die Risikogebiet meine Wissens wöchentlich neu festgelegt werden, mag sich die Situation ja auch nach Abreise ändern und der Reisende hat keine Möglichkeit mehr zu reagieren.
 

Arnuntar

Erfahrenes Mitglied
16.07.2014
1.023
862
BFV
Bei uns ist es so:

Wer länger als 48 Stunden im Ausland war (auch EU) der bleibt nach der Rückkehr 14 Tage im Home Office.
Macht aber aktuell keinen unterschied, da wir bis ende August eh noch (bis auf wenige Ausnahmen) im Home Office arbeiten sollen.
 

darkeka0

Erfahrenes Mitglied
30.10.2017
603
24
Bei Rückkehr aus dem Quarantäne- Gebiet gibt/gab es eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung vom Gesundheitsamt. Da ansonsten die Lohnfortzahlung nicht gewährleistet wurde. im Home Office zu arbeiten wurde von meinem AG nach der Rückkehr auch gestattet. Extra Urlaub nehmen wenn Projektdruck da wäre, würde hier nicht toleriert werden.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Ich bin ziemlich verwirrt angesichts der unterschiedlichen Regelungen und frage mich, ob es keine übergreifende gesetzliche Regelung gibt.

Die gesetzliche Regelung ist eigentlich ziemlich einfach:

Bei behördlich angeordneter Quarantäne ersetzt das Gesundheitsamt dem Arbeitgeber den Lohnausfall, d.h. dieser muss dich in diesem Zeitraum selbstverständlich weiter bezahlen. Natürlich kann man sich in der Praxis ganz pragmatisch auf Home-Office statt Arbeitsunfähigkeit einigen, aber der Arbeitgeber hat ganz sicher nicht das Recht, die Lohnfortzahlung zu verweigern oder Urlaubsansprüche anzurechnen.

Solltest du mit Covid-19 erkrankt zurückkehren, gibt es (wie in jedem Krankheitsfall) eine Lohnfortzahlung, erst durch den Arbeitgeber und bei längerer Erkrankung dann durch die Krankenkasse. Sollte kein Verdacht bestehen, dass du jemandem im Unternehmen angesteckt haben könntest, geht es den Arbeitgeber auch gar nichts an, weswegen du krankgeschrieben bist.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.438
8.724
FRA/QKL
Ich habe einen MA der mit einem der Rückkehrerflüge aus Südamerika zurückkam und per Anordnung im Flieger in häusliche Quarantäne geschickt wurde. Der kam sowieso schon 2 Wochen später als geplant zurück. Für die 2 Wochen wurde im Nachgang zusätzlicher Urlaub genommen. Für die 14 Tage in häuslicher Quarantäne hat er aus dem Home Office gearbeitet und wurde ganz normal vergütet.

Wenn jetzt aber jemand freiwillig Abenteuerurlaub macht und die Quarantäne regelrecht herausfordert würde ich mir das allerdings eventuell überlegen. Bei uns sind zwar 80% der Tätigkeiten aus dem Home-Office zu erledigen. Aber man muss das Risiko ja nicht herausfordern.
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.794
3.316
Sehe es wie mein Vorredner im Beitrag #4. Die gesetzliche Regelung ist hier klar und ausreichend. Jeder AG beziehungsweise auch An, der hiervon abweichen möchte, sollte sich seiner Motive dazu bewusst werden.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
...
Solltest du mit Covid-19 erkrankt zurückkehren, gibt es (wie in jedem Krankheitsfall) eine Lohnfortzahlung, erst durch den Arbeitgeber und bei längerer Erkrankung dann durch die Krankenkasse. ...

Das wird im öffentlichen Dienst evtl. anders gesehen.

"Sollten Sie nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet an dem Coronavirus (COVID-19) erkranken, müssen Sie damit rechnen, dass Sie für die Dauer der Erkrankung keine Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz erhalten, da Sie hätten voraussehen können, dass bei einer Reise in ein Risikogebiet eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht."

Quarantäne nach Urlaub im Risikogebiet > kein Gehalt
Quarantäne kann durch ärztliches Zeugnis umgangen werden.
 
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Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Bei uns ist es so:

Wer länger als 48 Stunden im Ausland war (auch EU) der bleibt nach der Rückkehr 14 Tage im Home Office.
Macht aber aktuell keinen unterschied, da wir bis ende August eh noch (bis auf wenige Ausnahmen) im Home Office arbeiten sollen.

Das ist dann aber in den meisten Fällen eine unternehmensinterne Regelung und keine behördlich angeordnete Quaratäne. Sowas kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts natürlich anordnen (auch wenn es rechtlich fragwürdig ist, ob der Arbeitnehmer überhaupt auskunftspflichtig darüber ist, wo er sich in seiner Freizeit bzw. seinem Urlaub wie lange aufgehalten hat).

Was eben nicht geht, ist Reiserückkehrern die Lohnzahlung zu verweigern, obwohl a) der Betrieb nicht behördlich geschlossen wurde, b) der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig (oder in behördlich angeordneter Quarantäne) ist und c) dieser seine Arbeitsleistung anbietet. Dann liegt nämlich ein sog. Annahmeverzug der Arbeitgebers vor. Und falls a) und/oder b) zutreffen, kriegt der Arbeitnehmer immer noch seinen Lohn, nur dass das Gesundheitsamt / der Landkreis zahlt.
 
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Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Das wird im öffentlichen Dienst evtl. anders gesehen.

Meine Auführungen bezogen sich jetzt auf ein Arbeitsverhältnis (so war auch der ursprüngliche Beitrag zu verstehen). Natürlich kann es in einem Dienstverhältnis, bei einem Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, Voluntariat usw. rechtlich ganz anders aussehen.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.249
Ich habe einen MA der mit einem der Rückkehrerflüge aus Südamerika zurückkam und per Anordnung im Flieger in häusliche Quarantäne geschickt wurde. Der kam sowieso schon 2 Wochen später als geplant zurück. Für die 2 Wochen wurde im Nachgang zusätzlicher Urlaub genommen. Für die 14 Tage in häuslicher Quarantäne hat er aus dem Home Office gearbeitet und wurde ganz normal vergütet.

Wenn jetzt aber jemand freiwillig Abenteuerurlaub macht und die Quarantäne regelrecht herausfordert würde ich mir das allerdings eventuell überlegen. Bei uns sind zwar 80% der Tätigkeiten aus dem Home-Office zu erledigen. Aber man muss das Risiko ja nicht herausfordern.

Was ist denn das für ein Quatsch! Die Freizeitgestaltung deiner AN geht dich einen feuchten - äh ja, Diplomatiefilter - an.
Willst du denen auch kein Gehalt zahlen, wenn die beim Reiten vom Pferd fallen, mit dem Motorrad in den Gegenverkehr Geraten oder sich das Kreuzband bei Skifahren reissen?
Hat es einen Einfluß auf deine Entscheidung, ob die AU selbst- oder fremdverschuldet ist? Und woher willst du diese Informationen überhaupt bekommen?

Darf ich mal fragen, was das für eine Klitsche ist, der du vorstehst?
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.249
Ja klar, siehe meine Beispiele weiter oben.
Du fällst besoffen auf das Handgelenk und kannst danach 4 Wochen nicht arbeiten.
Ist klar, gibt keine Lohnfortzahlung. Ein echter Fall aus der Praxis :doh:

Vielleicht wäre es hilfreich, nicht nur den § zu nennen, sondern auch die Kommentare dazu und die gängige Rechtsprechung...
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Nach §3 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung nur, wenn dem Arbeitnehmer an der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit kein Verschulden trifft.

Das sind die Hürden aber ziemlich hoch, wen man sich die folgenden Beispiele mal anschaut: https://www.impulse.de/recht-steuer...eitsunfaehigkeit-lohnfortzahlung/7292148.html

Den Richter möchte ich sehen, der während einer weltweiten Pandemie ein eigenes Verschulden darin sieht, dass man wie mehr als 10 Millionen andere Menschen an Covid-19 erkrankt ist.

Für die Entschädigung des Verdienstausfalls bei behördlich angeordneter Quarantäne gibt es meines Wissens ohnehin keine solche Bedingungen. Ein Arbeitgeber darf also nicht einfach entscheiden, einem Reiserückkehrer während der Quarantäne keine Lohn mehr zu zahlen. Ob das bei zu häufiger Inanspruchnahme zu einem Sonderkündigungsrecht führt (vergleichbar mit zu vielen Krankheitstagen), müsste man vermutlich wirklich vor Gericht klären.
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
8.959
9.077
Ja klar, siehe meine Beispiele weiter oben.
Du fällst besoffen auf das Handgelenk und kannst danach 4 Wochen nicht arbeiten.
Ist klar, gibt keine Lohnfortzahlung. Ein echter Fall aus der Praxis :doh:

Vielleicht wäre es hilfreich, nicht nur den § zu nennen, sondern auch die Kommentare dazu und die gängige Rechtsprechung...

In Bezug auf Deine Frage, ob es einen Einfluss hat, ob eine AU selbst- oder fremdverschuldet ist, sind Kommentare und gängige Rechtsprechung irrelevant. Die Antwort ist ein uneingeschränktes "Ja, es hat einen Einfluss".
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.398
1.592
Das wird im öffentlichen Dienst evtl. anders gesehen.

"Sollten Sie nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet an dem Coronavirus (COVID-19) erkranken, müssen Sie damit rechnen, dass Sie für die Dauer der Erkrankung keine Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz erhalten, da Sie hätten voraussehen können, dass bei einer Reise in ein Risikogebiet eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht."

Quarantäne nach Urlaub im Risikogebiet > kein Gehalt
Quarantäne kann durch ärztliches Zeugnis umgangen werden.

Bei mir exakt dasselbe, auch ÖD. Am Freitag ging das äußerst charmante Drohschreiben vor dem WE bei allen AN postalisch ein (und nicht etwa mit der Dienstpost mit der auch die Lohnabrechnung am Freitag kam).

Es wird auf Auskunftspflicht über den Urlaubsort im Rahmen der Treuepflicht der AN hingewiesen. Eigentlich habe ich gegen einen freundlichen Appell nichts und halte auch einen Hinweis für legitim.
Ich plane nicht in ein Risikogebiet zu reisen, aber nach meinen Erfahrungen mit der Fürsorgepflicht meines AG im Höhepunkt der ersten Welle (u.a. Home Office aus Prinzip nicht, weiterhin Meetings mit 6+ Leuten im 20qm Büro) lass ich es drauf ankommen, sollte ich wirklich von irgendjemanden gefragt werden wo ich im Urlaub war. Gern große Runde unter Einbeziehung des BR, nur um dann Auskunft zu geben das ich nicht im Risikogebiet war.

Es ist ansich ein guter AG. Aber manchmal halt typisch ÖD.
 
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Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Ja klar, siehe meine Beispiele weiter oben.
Du fällst besoffen auf das Handgelenk und kannst danach 4 Wochen nicht arbeiten.
Ist klar, gibt keine Lohnfortzahlung. Ein echter Fall aus der Praxis :doh:

Vielleicht wäre es hilfreich, nicht nur den § zu nennen, sondern auch die Kommentare dazu und die gängige Rechtsprechung...

Und wenn sowas vor Gericht geht, dann auch nur, weil der Betroffene die Geschichte noch im ganzen Betrieb erzählt hat.

Ich bin weder verpflichtet dem Arzt zu erzählen, wie es zu der Verletzung kam, noch schreibt der (falls ich es doch beichte) irgendetwas davon auf den Teil der AU-Bescheinigung, die an den Arbeitgeber geht. Den interessiert höchstens, ob es ein Wegeunfall/Arbeitsunfall oder ein Freizeitunfall war.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
8.959
9.077
Den Richter möchte ich sehen, der während einer weltweiten Pandemie ein eigenes Verschulden darin sieht, dass man wie mehr als 10 Millionen andere Menschen an Covid-19 erkrankt ist.

Es kommt auf die Güterabwägung im Einzelfall an.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.249
Und wer im Winter zum Skifahren fährt und mit kaputtem Knie zurück kommt, gleich auch!
Und die Raucher sowieso!
Mutterschutz wird auch vollkommen übertrieben. Da kann man sich ja nun wirklich mal an den Amerikanern orientieren, die solche unnützes kommunistisches Teufelszeug nicht haben. Jawoll!
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
10.933
8.291
IAH & HAM
Und wer im Winter zum Skifahren fährt und mit kaputtem Knie zurück kommt, gleich auch!
Und die Raucher sowieso!
Mutterschutz wird auch vollkommen übertrieben. Da kann man sich ja nun wirklich mal an den Amerikanern orientieren, die solche unnützes kommunistisches Teufelszeug nicht haben. Jawoll!

Die Unterstützung von Muettern und Vaetern bei uns im Betrieb, inklusive der Moeglichkeit der Betreuung von Saeuglingen im Anschluss an den bezahlten Parental Leave, ist deutlich besser als das was die meisten Eltern in Deutschland erleben. Also Vorsicht mit Plattitueden.

Aber es gibt schon einen Grund warum das Auswaertige Amt Reisewarnungen ausspricht, unter anderem auch wegen der sich so schnell aenden Bedingungen, die neben der Quarantäne auch dazu fuehren koennen dass man festsitzt, und wer das wissentlich in Kauf nimmt, dem spreche ich das Urteilsvermoegen ab. Vom gesundheitlichen Risiko spreche ich gar nicht, aber auch das sollte sich jeder gut ueberlegen......
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Bei mir exakt dasselbe, auch ÖD. Am Freitag ging das äußerst charmante Drohschreiben vor dem WE bei allen AN postalisch ein (und nicht etwa mit der Dienstpost mit der auch die Lohnabrechnung am Freitag kam).

Es wird auf Auskunftspflicht über den Urlaubsort im Rahmen der Treuepflicht der AN hingewiesen. Eigentlich habe ich gegen einen freundlichen Appell nichts und halte auch einen Hinweis für legitim.
...

Da werden wir wohl zumindest ein sehr ähnliches Schreiben kennen. Das mit der Treuepflicht stand bei mir auch. Ebenfalls NRW?
Meetings laufen hier mit Abstand und meistens Maske (oder Zoom). Für home office fehlt oftmals die technische Ausstattung...
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.438
8.724
FRA/QKL
Und wer im Winter zum Skifahren fährt und mit kaputtem Knie zurück kommt, gleich auch!
Jetzt rege dich mal nicht so künstlich auf. Grundsätzlich dient der bezahlte Jahresurlaub der Erholung und, ob du es glaubst oder nicht, auch dem Erhalt der Arbeitskraft. Skifahren zählt als Erholung und die wenigstens kommen mit kaputtem Knie zurück.

Wer aber aktuell in ein Risikogebiet reist handelt mit Vorsatz um (a) eventuell danach in Quarantäne zu gehen und somit möglicherweise 14 Tage nicht arbeitsfähig zu sein und/oder (b) eventuell mit höherem Risiko eine Infektionsquelle im Unternehmen sein.

Das magst du mögen oder nicht, aber das geht den AG etwas an. Sowohl in meiner Klitsche, als auch im Weltkonzern nebenan der das exakt genauso (auch in Absprache mit dem Betriebsrat) handhabt. ;)
 

Janni80

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
583
57
HAJ
Wer aber aktuell in ein Risikogebiet reist handelt mit Vorsatz um (a) eventuell danach in Quarantäne zu gehen und somit möglicherweise 14 Tage nicht arbeitsfähig zu sein und/oder (b) eventuell mit höherem Risiko eine Infektionsquelle im Unternehmen sein.

Das magst du mögen oder nicht, aber das geht den AG etwas an. Sowohl in meiner Klitsche, als auch im Weltkonzern nebenan der das exakt genauso (auch in Absprache mit dem Betriebsrat) handhabt. ;)

Danke !
Wir sind nur eine kleine Klitsche mit 25 MA und da Produktionsbetrieb ist Homeoffice nicht möglich und ich halte auch im Büro nichts davon, da es bei 80% der Leute die ich kenne in den letzten Wochen dazu geführt hat, das der Garten und das Häuschen blitzt und blinkt, die Arbeit wohl aber eher nicht weitergebracht hat.
Wenn von den 25 MA nun 2 in ein Risikogebieten fahren und wir uns in der Ferienzeit befinden, wo viele Urlaub haben, dann kann es hier dazu führen, das die Produktion nicht mehr möglich ist.

Von daher habe ich kein Problem mit Urlaub, aber wenn es danach bewusst in Quarantäne geht dann habe ich damit ein Problem.
Arbeitgeber sind auch nicht die Wohlfahrt.
Und wie hier schon geschrieben wurde, wäre es etwas anderes wenn wir uns am Anfang des ganzen befinden würden und der AN unbewusst in diese Situation gerät!
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Das magst du mögen oder nicht, aber das geht den AG etwas an. Sowohl in meiner Klitsche, als auch im Weltkonzern nebenan der das exakt genauso (auch in Absprache mit dem Betriebsrat) handhabt. ;)

Die Freizeitgestaltung der MA geht keinen Arbeitgeber irgendetwas an, Arbeitnehmer gehen in ihrer Freizeit alle möglichen Risiken ein, das ist deren Privatvergnügen und der Arbeitgeber hat auch kein Recht auf eine entsprechende Frage eine ehrliche Antwort zu bekommen.

Wenn der AG die Risiken anders beurteilt als der MA muss der AG auch die Kosten tragen - bei einer Erkrankung zahlt eh die Krankenkasse.

Eine faire und logische Lösung wäre es wenn der AG netterweise sagt das nach dem Urlaub alle MA getestet werden müssen bevor sie wieder ins Büro dürfen.

Vor allem was ist ein Risikogebiet? Wer legt das fest? Gütersloh? USA? China? UK? oder einfach ein Besuch in der Kirchengemeinde.