Ersatzbeförderung 2.0: Mit dem Jet ans Ziel (Klage am LG Düsseldorf)

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
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Ich habe mal wieder einen Fall, der vom Fluggastrechte-Einheitsbrei abweicht und wieder einmal die Frage stellt: Warum ist das eigentlich so?

Mir hat das LG Düsseldorf in einer Berufungsverhandlung gegen eine deutsche Airline einmal den Begriff "Learjet" entgegengesäuselt, als es darum ging, was eine Airline eigentlich so unternehmen muss, wenn ein Flug annulliert wird, damit der Passagier sein Ziel erreicht. Nun hat nicht jeder Lust mit solch erheblichen Kosten in Vorleistung zu gehen, aber es gibt sie, diese Passagiere.

In diesem Fall hat die Airline wohl eine blöde Entscheidung getroffen, ausgerechnet die Passagiere im Rahmen einer Überbuchung nicht zu befördern, die besonders dringend an ihr Ziel mussten (und das auch klarstellten) und im Nachgang - anwaltlich beraten - alles unternahmen, um dies auch zu erreichen.

Wie man, gerade in Zeiten von Corona, in denen das Verhalten der Passagiere noch unberechenbarer ist, wagen kann, Flüge zu überbuchen, ist mir ein Rätsel.

Also, liebes LG Düsseldorf, hier bin ich. Die Klage wurde heute erhoben. Mehr Details habe ich hier zusammengefasst.

Ich halte Euch auf dem Laufenden!
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Bei so einem wirklich in mehrfacher Hinsicht inakzeptablen Verhalten würde es mich auch irgendwo freuen, wenn sie zahlen müssen.

Denn abgesehen von der Überbuchung: dann auch noch die Umbuchung auf eine - anfangs ja offensichtlich vorhandene - Alternative zu verweigern und nicht mal nach Freiwilligen zu suchen, dürfte nicht sein.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.480
Neuss
www.drboese.de
Ich hoffe die Airline gewinnt, in meinen Augen ist das nicht verhältnismässig.
Spannende Ansicht.
Darf ich fragen, was Du ins Verhältnis setzt, wenn Du von verhältnismäßig sprichst?
- Den Ticketpreis und die Ersatzflugkosten?
- Die gesamten Einnahmen aus dem Flugbetrieb der Airlines an einem einzigen Tag und die Kosten, die hier die Folgen der Überbuchung ausgelöst hat?
- Der drohende Schaden bei Versäumnis des Termins und die Ersatzflugkosten?

Bei Letzterem: Wie würdest Du den Schaden bei einem Passagier bewerten, der z.B. zu einer universitären Prüfung anreist und im Falle des Versäumnisses ein weiteres Semester auf seine Prüfung warten muss?
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
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2.869
FRA
Mich würde der Aspekt der Ursache interessieren: Hier hat klar die Airline die Situation mit der Überbuchung herbeigeführt. Wie sähe es denn bei einem technischen Defekt des Fliegers aus, wäre dann die Verhältnismäßigkeit trotzdem gegeben?

btw, ein wenig Verständnis habe ich für das Personal, in so einem Fall hat haben wahrscheinlich alle 179 Passagiere einen wichtigen Termin.
 

PlatOW

Erfahrenes Mitglied
11.12.2013
2.795
1.278
DUS
Es gab doch mal Rankings der chronisch überbuchten Flüge. Hat die jemand zufällig? Frage für eine Freundin.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
btw, ein wenig Verständnis habe ich für das Personal, in so einem Fall hat haben wahrscheinlich alle 179 Passagiere einen wichtigen Termin.

Sie haben aber doch offensichtlich nicht mal nach Freiwilligen gefragt - wozu sie laut EU-VO verpflichtet sind. Und auf so einer Strecke wäre ich mir nicht so sicher, ob da nicht ein paar Studenten oder so gerne die 250 Euro zusätzliches Urlaubsgeld angenommen hätten. In den Fällen, wo ich erlebt habe, dass am Gate nach Freiwilligen gefragt wurde, haben sich - mit einer oder zwei Ausnahmen - mehr Leute gemeldet, als gebraucht.

Plus die Umbuchung auf eine andere Airline verweigert. Und stattdessen lieber bis zum letzten Moment darauf gehofft, dass es No shows gibt bzw. einkalkuliert, dass die 250 Euro weniger kosten als die Umbuchung auf eine andere Airline....
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Mich würde der Aspekt der Ursache interessieren: Hier hat klar die Airline die Situation mit der Überbuchung herbeigeführt. Wie sähe es denn bei einem technischen Defekt des Fliegers aus, wäre dann die Verhältnismäßigkeit trotzdem gegeben?

btw, ein wenig Verständnis habe ich für das Personal, in so einem Fall hat haben wahrscheinlich alle 179 Passagiere einen wichtigen Termin.

Aber das Mindeste was man machen kann und sich die Fluggesellschaft bzw. der von ihr beauftrage Dienstleister ankreiden lassen müssen, ist das am Gate keinerlei Versuche unternommen wurden nach Freiwilligen zu suchen. Allenfals haben sie es so versucht, wie das LH gerne macht, nämlich beim Onlinecheck-in nachgefragt. Nur ohne konkrete Ersatzbeförderungen würde ich auf ein solches Angebot nicht eingehen.
Es muss nicht zwingend sein, dass sich jemand gemeldet hätte, aber einen Versuch müsste man trotzdem unternehmen.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.353
2.218
Corona-Land
Es gab doch mal Rankings der chronisch überbuchten Flüge. Hat die jemand zufällig? Frage für eine Freundin.

Bei meinem home-carrier gibt es (gab es Mal) P01 bis P99

P07 war der Top "Vollzahler", P15 der normale "Vielflieger".

------

Einmal habe ich es bei LH erlebt:
Der Flug nach BRU war (stark) verspätet, ein Passagier (A?, B-Promi?) wollte zu einem Auftritt.
Für diesen wurde kurzfristig eine (kleine) extra Maschine bereitgestellt. Obwohl weitere Plätze dort verfügbar waren wurde kein weiterer Passagier mitgenommen. Auch ich nicht.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
58
Tja, hätte die Airline einfach mal jemanden auf den nächsten Flieger gepackt. Hoffentlich gewinnt der Kläger und das zieht große Kreise, das könnte dann zur Folge haben, das nicht mehr so extrem überbucht wird und Leute downgegradet werden wegen Überbuchung
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.262
425
Tja, hätte die Airline einfach mal jemanden auf den nächsten Flieger gepackt. Hoffentlich gewinnt der Kläger und das zieht große Kreise, das könnte dann zur Folge haben, das nicht mehr so extrem überbucht wird und Leute downgegradet werden wegen Überbuchung

Überbucht werden wird immer noch - das ist notwendiger Teil des Geschäfts geworden. Allerdings wird man lernen müssen, damit professioneller umzugehen, also wie z.B. in den USA. Dort wird dann eben aktiv nach Freiwilligen gesucht, die bereit sind, auf den nächsten Flieger zu gehen, gegen Bezahlung natürlich. Normalerweise klappt das auch gut, wenngleich es hier und da auch vorgekommen sein soll, dass man Paxe aus dem Flieger geprügelt haben soll. :(

Die Airlines müssen sich eben damit abfinden, dass wenn sie ins Risiko gehen, dieses Risiko nicht durch Pflichtverletzung gedeckelt werden kann. Durch das, oder dadurch, dass man Paxe aus dem Flieger zerrt, in dem sie schon sitzen. Das Risiko darf nicht so einseitig verteilt werden wie bislang.
 

Kornado

Aktives Mitglied
28.05.2017
243
81
Tja, hätte die Airline einfach mal jemanden auf den nächsten Flieger gepackt. Hoffentlich gewinnt der Kläger und das zieht große Kreise, das könnte dann zur Folge haben, das nicht mehr so extrem überbucht wird und Leute downgegradet werden wegen Überbuchung

Falls der Kläger gewinnt, wird das zwar eine gewisse Wirkungen nach außen haben, aber nichts an den systematischen Überbuchungen ändern, da dies insgesamt trotzdem profitabler ist.
Auch wenn ein möglicher Klageerfolg bekannt würde, wird es trotzdem ein absoluter Einzelfall bleiben, dass jemand für solche
Kosten in Vorkasse geht imho.
 
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Bonbonpapier

Erfahrenes Mitglied
07.02.2013
687
25
Ungeachtet aller möglichen Fragen nach Verhältnismäßigkeit usw., freue ich mich einfach, dass die Passagiere diese Möglichkeit nutzen konnten, ihren Termin wahren konnten und damit vermutlich ein Exempel statuieren können? Ich denke, das ist sehr spannend.

Die Airline darf man vermutlich nicht erfahren, oder? Ich orientiere mich einfach mal an dem, was man so bei Flightradar24 häufig findet :eek:.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.569
9.074
CPT / DTM
Wenn ich ein bestätigtes Ticket hätte, würde ich auch die Kosten für eine Ersatzbeförderung einklagen, wenn sich die Airline sperrt.

Wenn ich allerdings einen wichtigen Termin hätte, würde ich nicht als Stand-by Passagier warten und hoffen. Sondern mir eine verlässliche und bestätige Verbindung buchen.

Mit einem Stand-by Ticket erwarten, dass Freiwillige gesucht werden, die gegen Bezahlung auf die Beförderung verzichten, halte ich für ziemlich weltfremd.

Meine Meinung.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.206
1.735
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Wenn ich allerdings einen wichtigen Termin hätte, würde ich nicht als Stand-by Passagier warten und hoffen. Sondern mir eine verlässliche und bestätige Verbindung buchen.
Ist im Artikel etwas unglücklich formuliert, aber ich deute die Sachlage so:
- Normaler, bestätigter Flug vorhanden
- Am CI keinen Platz, nur STBY erhalten
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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2.480
Neuss
www.drboese.de
Dann hast du den Sachverhalt etwas falsch verstanden: es wurde ein reguläres Economy Ticket gebucht, die Passagiere waren rund 2 Stunden vor Abflug am Flughafen. Dort haben sie aber nur standby Bordkarten erhalten.
Gebucht war die vorletzte Verbindung zum Ziel, eine Umbuchung auf die letzte Verbindung hat die Airline verweigert. später war der Flug dann auch weg, als endlich der Mitflug verweigert wurde.

Sich schon ein Ticket für den Ersatzflug zu kaufen, bevor die Befoerdung verweigert wurde? Da höre ich jetzt schon den Vnmvt der gegnerischen Anwälte, die (zu recht) die Erstattung nicht durchwirken würden.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Wo liest Du denn raus, dass er kein bestätigtes Ticket hatte? Er bekam lediglich eine "Standby"-Bordkarte, weil der Flug überbucht war.

Ok, bei einem wirklich wichtigen Termin und da es zum Zeitpunkt, als ihm die Überbuchung mitgeteilt wurde, offensichtlich noch eine Alternative gab, hätte man eventuell diese selber buchen können. Nur da wärst Du dann garantiert auf den Kosten sitzen geblieben, da die Airline argumentieren könnte, dass er am Ende noch einen Platz bekommen hätte....

PS:kexbox und sehammer waren mit der Vermutung schneller...
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Nur für den nächsten Urlaubsflug, wie kann man einen Privatjet buchen?
Kontaktdaten?
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.488
2.869
FRA
Sich schon ein Ticket für den Ersatzflug zu kaufen, bevor die Befoerdung verweigert wurde? Da höre ich jetzt schon den Vnmvt der gegnerischen Anwälte, die (zu recht) die Erstattung nicht durchwirken würden.

Genau das hatte ich schon mal gefragt, würde die Ersatzbeförderung ersatzpflichtig sein, auch wenn sie zeitlich vor der Nichtbeförderung mit dem eigentlich Flug gekauft würde? (Diesen Fall mal außen vor, wo Flug und möglich Ersatzverbindung sehr nahe beieinander scheinen)
 

Wuelfi71

Erfahrenes Mitglied
08.02.2020
390
591
DUS
ach, beim Schampus LG Düsseldorf. So befangen wie der Laden gegen Airlines wirkt, ist die Klage ja schon gewonnen...
btw: Warum checkt man eigentlich nicht online ein, wenn's so wichtig ist, auf dem Flug mitzukommen?
 
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Reaktionen: Kornado