Kammergericht: Airline (hier: easyJet) muss Steuern und Gebühren separat ausweisen

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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
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731

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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968
MUC, BSL
Ohne zu wissen, inwieweit Steuern und Gebühren bereits Bestandteil des Endpreises sind, seien Kunden nicht in der Lage, den Preis effektiv mit den Preisen anderer Fluggesellschaften zu vergleichen.

Diese Begründung, sofern sie korrekt wiedergegeben wurde, kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen. Wenn easyjet von Anfang an den Endpreis angibt, etwas anderes wurde ja nicht mal unterstellt, dann ist die Vergleichbarkeit doch absolut gegeben, oder habe ich da jetzt einen Denkfehler? Es ist doch nicht so, dass es für den Endkunden diesbezüglich irgendeinen Unterschied macht, was da jetzt Fare, was Steuern und was Pseudo-Steuern sind - er muss es ja ohnehin zahlen (oder lassen).

Ich sehe da jetzt ehrlich gesagt kein Argument für eine bessere Vergleichbarkeit - dass es gegen die entsprechenden Verordnungen ist, keine S&G auszuweisen stimmt ja auch weiterhin
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
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Das Argument finde ich auch eher mäßig.

Und jetzt bitte nochmal die gleiche Tour gegen FR.
Wobei die da ja mit Matrix-Schätzungen bisher auch nie Probleme hatten in Rückforderungsverfahren.
Die Frage ist, wie das am Ende FR anzeigen will, wenn ein Flug 1€ kostet und die S&G um einiges höher sind.
 
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nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
660
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Leoben, AUT
Flugpreis
+Steuern und Gebüren
-Rabbattvoucher*
Summe=1€

*Der Rabattvoucher ist nur gültig, wenn das Ticket tatsächlich abgeflogen wird.

Wenn z.B. 20€ Flug, 40€ S&G, -59€ Voucher. Wird das Ticket nicht abgeflogen, verfällt der Voucher. Forderst du S&G zurück, will Ryanair 59€ von dir.

Bzw. in Österreich soll es ja in Zukunft eh nur mehr Tickets geben, die mindestens die tatsächlichen S&G kosten und die kannst du dann zurückfordern.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Diese Begründung, sofern sie korrekt wiedergegeben wurde, kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen. Wenn easyjet von Anfang an den Endpreis angibt, etwas anderes wurde ja nicht mal unterstellt, dann ist die Vergleichbarkeit doch absolut gegeben, oder habe ich da jetzt einen Denkfehler? Es ist doch nicht so, dass es für den Endkunden diesbezüglich irgendeinen Unterschied macht, was da jetzt Fare, was Steuern und was Pseudo-Steuern sind - er muss es ja ohnehin zahlen (oder lassen).

Ich sehe da jetzt ehrlich gesagt kein Argument für eine bessere Vergleichbarkeit - dass es gegen die entsprechenden Verordnungen ist, keine S&G auszuweisen stimmt ja auch weiterhin

Es kann sein, dass der Kunde auch vor der Buchung durchrechnet, wieviel S&G man bei einem No Show bekommen würde.
 
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