Welches Landesrecht gilt an Bord eines Flugzeuges bei einem Inlandsflug?

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Dieser Thread dient zur Erörterung der Frage, welches Landesrecht an Bord eines Flugzeuges bei einem Inlandsflug gilt.

Die Vorgeschichte ist hier im Thread zu Lübeck Air nachzulesen: https://www.vielfliegertreff.de/son...-lbc-bald-neue-linien-mit-luebeck-air-10.html.

Kurzfassung der Ausgangsfrage: Kann durch Landesrecht vorgeschrieben werden, dass die Maske während des Fluges nicht abgenommen werden darf, so dass kein Catering erfolgen kann/darf? So wird es aktuell von Lübeck Air kommuniziert.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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Meines Erachtens muss man einen Punkt frueher ansetzen: Denn wir brauchen die Geltung eines Landesrechts, um ueberhaupt zu einem Maskengebot zu kommen.
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
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HAM
Ja, natürlich.
Alternativ kann man natürlich die Landegenehmigung verweigern weil regionale Vorschriften nicht eingehalten werden.

Siehe: Decken auf Flügen nach Brasilien
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Nach meiner Erinnerung wurde die Frage hier vor einiger Zeit schon für die Deutsche Bahn durchgenommen und dabei auch festgestellt, dass der Bund nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 6a GG die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für Eisenbahnen des Bundes = DB Fernverkehr hat.

Geht man danach, kommt man auch zu Art. 73 Abs. 1 Nr. 6 GG mit der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Luftverkehr.

In den Corona-VO steht so oder ähnlich

Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht: ... bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personenverkehrs und den hierzu gehörenden Einrichtungen wie zum Beispiel Haltestellen, Bahnhöfe, Flughäfen und Fähranleger

Als erstes fällt auf, dass es "Bahnhöfen" heißen müsste. Soviel zum Thema Qualitätskontrolle.

"Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personenverkehrs" kann man ja schreiben, aber das sagt nichts über die rechtliche Wertung aus. Außerdem wirkt "Öffentlicher Personenverkehr" wie ein mit heißer Nadel gestrickter Kunstbegriff. Fürs Fliegen halte ich hier für problematisch, dass der konkrete Flug gerade nicht öffentlich im Sinne von jedem zugänglich ist, sondern nur mitfliegen darf, wer vor dem Boarding nachweislich ein Flugticket gekauft hat.

Die maßgebliche Frage - bezüglich Corona-Sachverhalten - scheint mir zu sein, ob § 32 IfSG solche Regelungen durch VO abdeckt, die inhaltlich der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes unterliegen bzw. unterliegen könnten.
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
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HAM
In den Corona-VO steht so oder so ähnlich [...]

Was möchtest du wissen?

In deinem Post fragst du welches Recht an Bord eines Flugzeugs gilt.
Die Antwort findest du unter anderem hier:

https://www.icao.int/publications/Documents/7300_orig.pdf
(Ggf. eine neuere Version nutzen).

Aber die Ursprungsfrage hat doch nichts mit der Corona-Verordnung zu tun. Und meines Wissens nach ist das Essen auf Flügen dort nicht geregelt, zumindest aber definitiv nicht in deinem Zitat.

Wenn sich aber eine Airline entscheidet Empfehlungen nach eigenen Ermessen umzusetzen darf diese das Grundsätzlich erstmal (quasi das Hausrecht).
 
Zuletzt bearbeitet:

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Hier ist Landesrecht = Recht eines Bundeslandes gemeint, nicht Landesrecht = Recht eines Staates.
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
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HAM
Das erklärt viel, dann die Antwort:
Nö. Bundesrecht bzw. Landesluftfahrtbehörde.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.464
4.786
Man könnte z.B. fragen (um nicht beim Thema Corona zu landen), welche Hygienevorschriften für die Speisen an Bord eines Flugzeugs bei einem Inlandsflug gelten.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Ich würde sagen, es gilt das Recht des Bundeslandes, in dessen Luftraum man sich gerade befindet :)
Ähnlich US-Regelung, wonach FBs auf Langstreckenflügen Schlangen vor den Toiletten auflösen, solange man im US-Luftraum ist...
 

lowwer

Erfahrenes Mitglied
12.11.2020
342
61
Wien
Bin Ich der einzige der Meinung das die Amis sowieso machen was Sie wollen Internationales Recht und Gesetzte scheinen für Sie nicht gelten zu wollen?!
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.249
Bin Ich der einzige der Meinung das die Amis sowieso machen was Sie wollen Internationales Recht und Gesetzte scheinen für Sie nicht gelten zu wollen?!

Du meinst die halten sich genau so schlecht an geltende Regeln, wie du mit deiner Interpunktion?

-> Nein, und deine nichtssagenden platten, hohlen Phrasen kippst du besser an anderer Stelle im Internet ab.
Auf Telegramm sind die gefragter, habe ich mir sagen lassen...
 
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