Swiss / EU-Fluggastrechte - Entwicklungen

ANZEIGE

flyinthesky

Reguläres Mitglied
14.11.2020
60
369
ANZEIGE
Die Schweiz hat ja die EU Verordnung 261/2004 bez. Fluggastrechten / Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen übernommen. Finessenreich argumentiert die Swiss aber regelmässig, dass dies wohl auf die Verordnung zutrifft, jedoch nicht auf die Rechtssprechung im EU Raum zu diesen Themen. Was also an anderem Orte schon ausjudiziert war, das müsse erst in der Schweiz von einem Gericht beurteilt werden; und nur wenn dieses auch dieser Interpretation der Richtlinie folge, so gäbe es Geld.

So flog ich im Jahr 2017 eines Wintermorgens von Zürich los. Schönes Wetter, doch - wie auch im Wetterbericht schon am Vortag klar - Temperaturen knapp unter Null Grad, deshalb musste der Flieger enteist werden. Nach der anfänglichen Ankündigung aus dem Cockpit, dass dies zu etwa 15 Minuten Verzögerung führen würde, dauerte das Ganze dann weit über eine Stunde. Anschlussflug verpasst.

Die Swiss argumentierte, der verpasste Anschlussflug sei auf aussergewöhnliche Umstände zurückzuführen. Aussergewöhnliche Umstände? Dass es im Winter auch mal kalt sein kann (gerade wenn auch in der Wettervorhersage angekündigt), scheint nicht aussergewöhnlich, sondern sogar in Zeiten des Klimawandels ein Ereignis, welches jeden Winter am Flughafen in Zürich häufig vorkommt. Dafür Sorge zu tragen, dass dann die Enteisung zeitgerecht funktioniert, daher Teil des normalen Geschäftsbetriebes. Es gab, wenn ich mich richtig erinnere, auch zwei Gerichtsentscheide in 2015 in D und A, die auch so argumentierten.

Nach einigem Hin- und Her habe ich dann die Rechte an Flightright abgetreten, welche auch nach kurzer Zeit "aufgegeben" haben (diese Firmen können hilfreich sein, aber sie sind auch kein Robin Hood, der in jedem Fall bis zum bitteren Ende kämpft). Doch vor ein paar Wochen hat sich Flight Right wieder gemeldet: Aufgrund eines Gerichtsentscheides möchten sie den Fall wieder aufnehmen. Das Ganze könne aber sicher ein Jahr dauern. Kurz darauf - "gewonnen", das Geld kommt (scheint mir eher nach Vergleich zu klingen, Fluglinien mögen diesbez. nicht unbedingt negative Gerichtsurteile).

Weiss jemand zufällig, welche (Gerichts?)-Entscheidungen oder Rechtssprechung es hier in der Schweiz gegeben hat, aufgrund derer Flightright diese Fälle wieder aufgenommen hat? Würde es leichter machen, auch direkt mit der Fluglinie solche Diskussionen effizient zu lösen!

Vielen Dank!
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
1.857
1.244
Ich habe bei Flightright das Gefühl, dass sie gerne sammeln, um dann Klage einzureichen. (Sprich eine Abwägung Risiko/Gewinn).
 
  • Like
Reaktionen: flyinthesky

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.083
628
Finessenreich argumentiert die Swiss aber regelmässig, dass dies wohl auf die Verordnung zutrifft, jedoch nicht auf die Rechtssprechung im EU Raum zu diesen Themen. Was also an anderem Orte schon ausjudiziert war, das müsse erst in der Schweiz von einem Gericht beurteilt werden; und nur wenn dieses auch dieser Interpretation der Richtlinie folge, so gäbe es Geld.

Das ist ein bekanntes Problem dort. Allerdings zieht diese Argumentation nur, wenn sich kein Bezug zu einem anderen "echten" EU Land herstellen läßt. Wenn etwa in Deutschland umgestiegen oder ausgestiegen wurde, dürfte das auch Deutschland zu einem Erfüllungsort machen. Dann läßt sich prinzipiell in D ein Urteil nach EU Rechtsprechung erwirken und das gegen Swiss durchsetzen. Da schützt dann kein schweizer Gericht mehr.

Ich habe bei Flightright das Gefühl, dass sie gerne sammeln, um dann Klage einzureichen. (Sprich eine Abwägung Risiko/Gewinn).

Das ist durchaus logisch und machen vermutlich alle dieser Firmen.

Was vielen hier nicht klar ist: Deutschland ist hinsichtlich der Rechtsverfolgungskosten quasi ein Schlaraffenland. Die Gerichtskosten sind relativ moderat und viele Anwälte arbeiten nach dem "Branchentarif", der vom Gegner voll zu erstatten ist. Das ist in so einigen Nachbarländern anders. Dort sind Klagen über 250-600 EUR quasi immer unökonomisch wegen teilweise nicht (vollständig) erstatteter höherer Anwaltskosten. Das kostet zwar im Endeffekt dann auch die Airline mehr, aber keine kommerzielle Firma führt eine Klage durch, bei der selbst im Obsiegensfall kein Ertrag raus kommt. Da muß man dann sammeln.

Dein bestes Argument um mit Swiss selber was zu regeln dürfte sein, wenn Du die Anwendbarkeit deutschen Rechts glaubhaft machen kannst. Dann glauben sie am ehesten, daß du nicht nur bellst, sondern auch beißt.
 

flyinthesky

Reguläres Mitglied
14.11.2020
60
369
Dein bestes Argument um mit Swiss selber was zu regeln dürfte sein, wenn Du die Anwendbarkeit deutschen Rechts glaubhaft machen kannst. Dann glauben sie am ehesten, daß du nicht nur bellst, sondern auch beißt.

Vielen Dank für den Kommentar!

Umd guter Punkt. War ein Flug nach D / mit Umsteigen in D.

In diesem Fall jetzt 3 Jahre später von Flightright wieder aufgenommen mit Verweis auf ein neues Gerichtsurteil (aber ohne konkrete Referenz), und dann sehr schnell "erfolgreich" auch in meinem / anderen Fällen das Geld reklamiert. Hätte mich interessiert, um welches Urteil es sich handelt...
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
58
Umsteigen in D sehe ich kritisch, ich hatte einen Fall, Rückflug LH MAD-FRA, AC FRA-YUL, annulliert von den Airlines, ticketing carrier = AC, AC weigert sich jegliche Rückzahlung und LBA hat gesagt, sie sind nicht für zuständig trotz Umstieg in D, da Abflug in Spanien und deren Behöre wäre für zuständig.

Ein ähnlichen Gerichtsfall gab es auch schon mal von einem Forenanwalt, nicht EU Ausland - D - nicht EU Ausland mit LH, Gericht hat EU261 abgelehnt, da nur Umsteig in D, nicht Start oder Ende in der EU
 
  • Like
Reaktionen: flyinthesky

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Das ist wohl auch konsequent: Wenn der EuGH bei Umsteigeflügen als Erfüllungsort (neben dem Ausgangsflughafen der ersten Teilstrecke) den Ankunftsort der zweiten (oder: letzten) Teilstrecke betrachtet, dann kann sich dazwischen eigentlich kaum ein Gerichtsstand befinden.
 
  • Like
Reaktionen: flyinthesky