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Die Schweiz hat ja die EU Verordnung 261/2004 bez. Fluggastrechten / Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen übernommen. Finessenreich argumentiert die Swiss aber regelmässig, dass dies wohl auf die Verordnung zutrifft, jedoch nicht auf die Rechtssprechung im EU Raum zu diesen Themen. Was also an anderem Orte schon ausjudiziert war, das müsse erst in der Schweiz von einem Gericht beurteilt werden; und nur wenn dieses auch dieser Interpretation der Richtlinie folge, so gäbe es Geld.
So flog ich im Jahr 2017 eines Wintermorgens von Zürich los. Schönes Wetter, doch - wie auch im Wetterbericht schon am Vortag klar - Temperaturen knapp unter Null Grad, deshalb musste der Flieger enteist werden. Nach der anfänglichen Ankündigung aus dem Cockpit, dass dies zu etwa 15 Minuten Verzögerung führen würde, dauerte das Ganze dann weit über eine Stunde. Anschlussflug verpasst.
Die Swiss argumentierte, der verpasste Anschlussflug sei auf aussergewöhnliche Umstände zurückzuführen. Aussergewöhnliche Umstände? Dass es im Winter auch mal kalt sein kann (gerade wenn auch in der Wettervorhersage angekündigt), scheint nicht aussergewöhnlich, sondern sogar in Zeiten des Klimawandels ein Ereignis, welches jeden Winter am Flughafen in Zürich häufig vorkommt. Dafür Sorge zu tragen, dass dann die Enteisung zeitgerecht funktioniert, daher Teil des normalen Geschäftsbetriebes. Es gab, wenn ich mich richtig erinnere, auch zwei Gerichtsentscheide in 2015 in D und A, die auch so argumentierten.
Nach einigem Hin- und Her habe ich dann die Rechte an Flightright abgetreten, welche auch nach kurzer Zeit "aufgegeben" haben (diese Firmen können hilfreich sein, aber sie sind auch kein Robin Hood, der in jedem Fall bis zum bitteren Ende kämpft). Doch vor ein paar Wochen hat sich Flight Right wieder gemeldet: Aufgrund eines Gerichtsentscheides möchten sie den Fall wieder aufnehmen. Das Ganze könne aber sicher ein Jahr dauern. Kurz darauf - "gewonnen", das Geld kommt (scheint mir eher nach Vergleich zu klingen, Fluglinien mögen diesbez. nicht unbedingt negative Gerichtsurteile).
Weiss jemand zufällig, welche (Gerichts?)-Entscheidungen oder Rechtssprechung es hier in der Schweiz gegeben hat, aufgrund derer Flightright diese Fälle wieder aufgenommen hat? Würde es leichter machen, auch direkt mit der Fluglinie solche Diskussionen effizient zu lösen!
Vielen Dank!
So flog ich im Jahr 2017 eines Wintermorgens von Zürich los. Schönes Wetter, doch - wie auch im Wetterbericht schon am Vortag klar - Temperaturen knapp unter Null Grad, deshalb musste der Flieger enteist werden. Nach der anfänglichen Ankündigung aus dem Cockpit, dass dies zu etwa 15 Minuten Verzögerung führen würde, dauerte das Ganze dann weit über eine Stunde. Anschlussflug verpasst.
Die Swiss argumentierte, der verpasste Anschlussflug sei auf aussergewöhnliche Umstände zurückzuführen. Aussergewöhnliche Umstände? Dass es im Winter auch mal kalt sein kann (gerade wenn auch in der Wettervorhersage angekündigt), scheint nicht aussergewöhnlich, sondern sogar in Zeiten des Klimawandels ein Ereignis, welches jeden Winter am Flughafen in Zürich häufig vorkommt. Dafür Sorge zu tragen, dass dann die Enteisung zeitgerecht funktioniert, daher Teil des normalen Geschäftsbetriebes. Es gab, wenn ich mich richtig erinnere, auch zwei Gerichtsentscheide in 2015 in D und A, die auch so argumentierten.
Nach einigem Hin- und Her habe ich dann die Rechte an Flightright abgetreten, welche auch nach kurzer Zeit "aufgegeben" haben (diese Firmen können hilfreich sein, aber sie sind auch kein Robin Hood, der in jedem Fall bis zum bitteren Ende kämpft). Doch vor ein paar Wochen hat sich Flight Right wieder gemeldet: Aufgrund eines Gerichtsentscheides möchten sie den Fall wieder aufnehmen. Das Ganze könne aber sicher ein Jahr dauern. Kurz darauf - "gewonnen", das Geld kommt (scheint mir eher nach Vergleich zu klingen, Fluglinien mögen diesbez. nicht unbedingt negative Gerichtsurteile).
Weiss jemand zufällig, welche (Gerichts?)-Entscheidungen oder Rechtssprechung es hier in der Schweiz gegeben hat, aufgrund derer Flightright diese Fälle wieder aufgenommen hat? Würde es leichter machen, auch direkt mit der Fluglinie solche Diskussionen effizient zu lösen!
Vielen Dank!