Welche Regelungen hat euer AG bei Dienstreise in ein Risikogebiet

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Diablo_Vmax1200

Neues Mitglied
20.11.2016
6
0
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Hallo zusammen,
ich arbeite im Süden der Republik bei einem Automobilzulieferer. Nun stehen bald „freiwillige“ Dienstreisen in ein Corona Risikogebiet im Ausland an.
Es gibt bei uns keine besonderen Regelungen wie einen (Zeit-)Ausgleich o.ä. für die Zeit in Quarantäne (ausgenommen Homeoffice, das geht).
Auch werden keine Tests organisiert um den AN möglichst nach 5 Tagen aus der Quarantäne zu holen.
Mich würde daher interessieren, was eure AGs machen, falls solch eine Reise ansteht. Ist ja schlussendlich kein Spaß mehrmals im Jahr für den AG in Quarantäne zu gehen.

Grüsse
Michael
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.259
21.598
MUC
ich arbeite im Süden der Republik bei einem Automobilzulieferer. Nun stehen bald „freiwillige“ Dienstreisen in ein Corona Risikogebiet im Ausland an.
Es gibt bei uns keine besonderen Regelungen wie einen (Zeit-)Ausgleich o.ä. für die Zeit in Quarantäne (ausgenommen Homeoffice, das geht).
Auch werden keine Tests organisiert um den AN möglichst nach 5 Tagen aus der Quarantäne zu holen.
Mich würde daher interessieren, was eure AGs machen, falls solch eine Reise ansteht. Ist ja schlussendlich kein Spaß mehrmals im Jahr für den AG in Quarantäne zu gehen.

Was bitte ist eine "freiwillige" Dienstreise?

Wenn der Arbeitgeber will, dass Du dienstlich reist, wäre meine Erwartung, dass er auch alle damit verbundenen Mehraufwände bzw. Nachteile kompensiert. Für eine entsprechende Quarantäne-Zeit sollte er Dich also entschädigen, wenn Du die Zeit nicht zur Arbeit nutzen kannst.

Auch wenn es bei Euch keine Regelungen zum Umgang mit dienstreisebedingter Quarantäne gibt, sollte ja zumindest Dein Vorgesetzter oder die Reisestelle eine Meinung dazu haben bzw. Dir ein Angebot machen können?

Mein AG untersagt aktuell jegliche Dienstreisen. Begründete Ausnahmen (Gerichtstermine, Bauabnahmen, o.ä.) müssen vom Vorstand freigegeben werden. Regelungen zum Umgang mit Quarantäne sind mir nicht bekannt, dürften aber auch bei Dienstreisen innerhalb von Deutschland, um die es sich bei den vorgenannten Ausnahmen fast ausschließlich handeln dürfte, irrelevant sein.
 

Mirovic

Erfahrenes Mitglied
07.03.2012
403
5
Hallo zusammen,
ich arbeite im Süden der Republik bei einem Automobilzulieferer. Nun stehen bald „freiwillige“ Dienstreisen in ein Corona Risikogebiet im Ausland an.
Es gibt bei uns keine besonderen Regelungen wie einen (Zeit-)Ausgleich o.ä. für die Zeit in Quarantäne (ausgenommen Homeoffice, das geht).
Auch werden keine Tests organisiert um den AN möglichst nach 5 Tagen aus der Quarantäne zu holen.
Mich würde daher interessieren, was eure AGs machen, falls solch eine Reise ansteht. Ist ja schlussendlich kein Spaß mehrmals im Jahr für den AG in Quarantäne zu gehen.

Grüsse
Michael
Wichtig ist auch zu klären, ob die geschäftliche Auslandskrankenversicherung deines AGs für Corona bedingte Behandlungskosten in einem Risikogebiet aufkommt. Das ist bei privaten Policen fast nie der Fall. Wahrscheinlich zahlt dein AG diese Kosten ggf. direkt oder ersetzt sie dir?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Ich sehe das Ganze (bin beruflich eher der AG-Seite zuzurechnen) ganz pragmatisch.

Wenn Du für den AG eine Dienstreise in ein Gebiet unternehmen sollst, bei dem im Anschluß eine Quarantäne verpflichtend gegeben ist, dann muß ich als AG die Quarantäne als bezahlte Arbeitszeit einplanen. Hierzu kann man absprechen und schriftlich festhalten, daß die Quarantäne als Home Office Zeit geleistet wird. Solltest Du in der Quarantäne Zeit Symptome entwickeln, wirst Du eh krank geschrieben. Einen zusätzlichen Zeitausgleich über die Home Office Arbeitszeit (frei nach dem Motto "ich bin ja für den AG in Quarantäne, da will ich auch die Abend-/Nachtstunden bezahlt bekommen") steht nicht an.

Erwartet der AG von Dir, daß Du die Quarantäne ohne Vergütung oder als Urlaub ableistest, dann würde ich an Deiner Stelle nicht reisen.
 

alibi

Aktives Mitglied
27.07.2013
239
137
HAM / GOT
Anders als kingair9 würde ich einen zusätzlichen Zeitausgleich für die Quarantänezeit durchaus als gerechtfertigt ansehen. Normalerweise kann man über seine Freizeit frei verfügen, hier wird aber durch eine Aktion des Arbeitgebers die Freizeitgestaltung empfindlich eingeschränkt. Wahrscheinlich nicht 1:1, aber eine 50% Anrechnung eines evtl. in Quarantäne verbrachten Wochenendes ist schon angebracht. Zusätzlich natürlich auch Ersatz aller Kosten für Hilfestellungen (Einkäufe, etc.) die während der Quarantäne anfallen.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.415
5.416
LEJ
Anders als kingair9 würde ich einen zusätzlichen Zeitausgleich für die Quarantänezeit durchaus als gerechtfertigt ansehen. Normalerweise kann man über seine Freizeit frei verfügen, hier wird aber durch eine Aktion des Arbeitgebers die Freizeitgestaltung empfindlich eingeschränkt. Wahrscheinlich nicht 1:1, aber eine 50% Anrechnung eines evtl. in Quarantäne verbrachten Wochenendes ist schon angebracht. Zusätzlich natürlich auch Ersatz aller Kosten für Hilfestellungen (Einkäufe, etc.) die während der Quarantäne anfallen.

Sehe ich auch so. Der AG muss für aufkommende Umstände (fehlende Freizeit durch Quarantäne = Anerkennung als Arbeitszeit; höhere Ausgaben aufgrund von Lieferdiensten, Einkaufsunterstützungen, etc. aufgrund von Quarantäne = Tagespauschale je Tag zu Hause) aufkommen.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.427
1.424
Anders als kingair würde ich auch definitiv einen Freizeitausgleich sehen, da ich auf Grund einer vom Arbeitegeber veranlassten Reise in Quarantäne muss. Mein Arbeitgeber erwartet ja von mir auch, dass ich meine private Quarantäne in meiner Freizeit absitze, sofern kein Homeoffice möglich ist. Dies muss "rechtzeitig" abgeklärt werden und es ist im Falle von "geht nicht" auch mit Lohnausfall zu rechnen. Daher wäre meine Mindesterwartung am Wochenende die Regelarbeitszeit pro Tag angerechnet wird und für die Abende einen Freizeitausgleich.
Da macht es dann auch Sinn, dass der AG für einen Coronatest aufkommt um die Kosten für ihn zu reduzieren.
 
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Diablo_Vmax1200

Neues Mitglied
20.11.2016
6
0
Hallo zusammen,
Vielen Dank für die rege Diskussion!

@Nitus
„Freiwillig“ ist an der Dienstreise, dass unsere Firma uns nicht zwingt zu gehen. Generell ist es aber wichtig und es wird dann ein anderer gesucht.
Bezüglich Angebot durch die Firma sind wir in Klärung. Ich war ja eher verwundert, dass es bei uns nix gibt. Daher interessiert es mich wie andere Firmen das so handhaben.

@Mitovic
vielen Dank, für den Tipp mit der Krankenversicherung. Es gibt natürlich eine Reisekrankenversicherung durch die Firma, aber ob Covid Behandlung abgedeckt sind muss ich mal die Reisestelle fragen.

@Kingair9
in der Quarantäne können wir im Homeoffice arbeiten. Aber 2x10Tage Quarantäne + 28Tage Dienstreise im Januar und Februar ist dann doch ein deutlich Einschnitt im Privatleben. Mein Gerechtigkeitssinn sagt da irgendwie, dass das ohne Ausgleich gegenüber den restlichen Kollegen welche daheim bleiben nicht passt. Auch wenn es wohl rechtlich ok sein mag - zumindest konnte ich dazu nichts finden.

@Alibi / mslschauen / biohazard
ich sehe das auch so. Das mit lieferdienst usw. ist natürlich auch noch ein Argument, ich hab das Glück, dass das meine Frau übernimmt. Aber ich kann eben außer auf unseren kleinen aufpassen nix abnehmen.

@Jantem
ja, das war bisher auch so. Wir sind die ersten...


Grüße
Michael
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Bei uns sind Dienstreisen derzeit komplett grundsätzlich untersagt. Wir haben auch alle Büros weitestgehend wieder geschlossen und die Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt.

Nur zwingende, nicht aufschiebbare eintägige inländische Dienstreisen sind erlaubt, bedürfen aber der vorherigen Zustimmung des Geschäftsführers des jeweiligen Arbeitgebers. Mehrtägige oder grenzüberschreitende Dienstreisen müssen vom zuständigen Konzernvorstand genehmigt werden - es werden derzeit aber keine genehmigt.

Sofern eintägige Dienstreisen erlaubt sind, dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden. Es muss ein Leihwagen genommen werden. Kontakte sind auf das absolut notwendige Maß reduziert werden. Es besteht Maskenpflicht (wurden vom AG beschafft) sowie die Pflicht, sich regelmäßig die Hände zu desinfizieren (Mittel auch vom AG beschafft). Treffen in geschlossenen Räumen nur bei vollständig geöffneten Fenstern erlaubt (womit die Treffen recht zügig abgehalten werden).

Hintergrund für die recht restriktive Haltung ist recht simpel:
Bei Ansteckungen bei dienstlichen Verrichtungen
- besteht eine gute Chance, dass Gewerbeaufsicht und Gesundheitsamt vorstellig werden
- besteht eine gute Chance, dass wegen der Behandlungskosten Krankenkassen Regress fordern
- besteht die Gefahr, dass ein Staatsanwalt bedingten Vorsatz , zumindest aber Fahrlässigkeit annimmt, und Ermittlungen wegen Körperverletzung aufnehmen könnte
- haften die Organe im Zweifel unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, ohne dass eine Versicherung (D&O) eintritt (Stichwort hier wieder der mögliche bedingte Vorsatz).
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.259
21.598
MUC
@Mitovic
vielen Dank, für den Tipp mit der Krankenversicherung. Es gibt natürlich eine Reisekrankenversicherung durch die Firma, aber ob Covid Behandlung abgedeckt sind muss ich mal die Reisestelle fragen.

Es geht ja nicht allein um die Behandlung einer möglichen Covid-19-Infektion, sondern ob die jeweilige Reisekrankenversicherung überhaupt Reisen in ein Risikogebiet abdeckt. Viele Reisekrankenversicherungen schließen Reisen in Gebiete aus, für die eine Reisewarnung besteht! Damit könntest Du im schlimmsten Fall bei z.B. einem gebrochenen Bein auf den gesamten Behandlungskosten sitzen bleiben!

Ich würde zwar davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, der Dich auf eine Dienstreise schickt, Dich dann im Zweifelsfall entschädigen müsste, aber solche Punkte würde ich persönlich dennoch vorher klären wollen.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.415
5.416
LEJ
@Alibi / mslschauen / biohazard
ich sehe das auch so. Das mit lieferdienst usw. ist natürlich auch noch ein Argument, ich hab das Glück, dass das meine Frau übernimmt. Aber ich kann eben außer auf unseren kleinen aufpassen nix abnehmen.

Muss deine Frau nicht auch in Quarantäne bleiben? Oder meinst du, dass deine Frau das Kochen übernimmt und ihr deswegen keinen Lieferdienst (Fertigessen) benötigt?
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Muss deine Frau nicht auch in Quarantäne bleiben? Oder meinst du, dass deine Frau das Kochen übernimmt und ihr deswegen keinen Lieferdienst (Fertigessen) benötigt?

Nein, die Quarantänepflicht bezieht sich nicht automatisch auf den ganzen Hausstand. Allerdings darf in dem Zeitraum kein Besuch empfangen werden.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.415
5.416
LEJ
Puh, wer hat sich diesen Schwachsinn denn überlegt? Wer, wenn nicht die engsten Personen der sich in Quarantäne befindlichen Person, sollten sonst in Quarantäne müssen?
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Tja, Corona halt. Ich meine aber auch mal irgendwo was anderes gelesen zu haben. Kann sich aber je nach Bundesland auch unterscheiden.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
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Wiesloch,FRA,STR
Puh, wer hat sich diesen Schwachsinn denn überlegt? Wer, wenn nicht die engsten Personen der sich in Quarantäne befindlichen Person, sollten sonst in Quarantäne müssen?
Das ist doch nur der Fall, wenn man wirklich positiv getestet ist. Warum sollten Familienmitglieder in Quarantäne, wenn der Vater/Mutter auf Geschäftsreise war ?
Nach einer Reise ist man ja nicht unbedingt positiv.

Zum Thema: Bei uns wird nur wirklich notwendiges erledigt. Also Serviceaufträge, alles andere wird zumindest Europa-und weltweit vermieden.
Generell werden Reisen derzeit nur mit Erlaubnis des Vorstandes durchgeführt.

Wenn jemand in Quarantäne sollte, wird er vergütet, wie wenn man Homeoffice wäre. Eine Arbeitspflicht besteht zumindest nicht für den Servicetechniker. Da spielt es dann keine Rolle ob er nur Servicetechniker, Vertriebler oder Ingenieur ist.
Dazu versucht man soweit es geht mit den Ausnahmeregeln klar zu kommen. Entweder ist ein Einsatz nach fünf Tagen erledigt oder es geht eben länger mit anschließender Quarantäne. Ein Ausfall der Maschinen beim Kunden ist für uns teuerer als die notwendige Quarantäne.

Den Rewe-Lieferdienst oder Konsorten gab es auch schon vor Corona. Die Firma wird vermutlich nicht für Mehrkosten aufkommen. Wenn dann vielleicht die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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2.295
CGN
Das ist doch nur der Fall, wenn man wirklich positiv getestet ist. Warum sollten Familienmitglieder in Quarantäne, wenn der Vater/Mutter auf Geschäftsreise war ?
Nach einer Reise ist man ja nicht unbedingt positiv.

Zum Thema: Bei uns wird nur wirklich notwendiges erledigt. Also Serviceaufträge, alles andere wird zumindest Europa-und weltweit vermieden.
Generell werden Reisen derzeit nur mit Erlaubnis des Vorstandes durchgeführt.

Wenn jemand in Quarantäne sollte, wird er vergütet, wie wenn man Homeoffice wäre. Eine Arbeitspflicht besteht zumindest nicht für den Servicetechniker. Da spielt es dann keine Rolle ob er nur Servicetechniker, Vertriebler oder Ingenieur ist.
Dazu versucht man soweit es geht mit den Ausnahmeregeln klar zu kommen. Entweder ist ein Einsatz nach fünf Tagen erledigt oder es geht eben länger mit anschließender Quarantäne. Ein Ausfall der Maschinen beim Kunden ist für uns teuerer als die notwendige Quarantäne.

Den Rewe-Lieferdienst oder Konsorten gab es auch schon vor Corona. Die Firma wird vermutlich nicht für Mehrkosten aufkommen. Wenn dann vielleicht die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand.
Das stimmt zwar, führt aber die Logik der Quarantäne ab adsurdum. Die soll ja gerade dem Fall dienen, dass einer der blsen Reiserückkehrer positiv ist. Wenn der jetzt seine Familie ansteckt, mit der er zusammen wohnt, und die fröhlich draußen rumläuft, bringt es ja auch nix, wenn der Rückkehrer in Quarantäne sitzt. So verstehe ich das zumindest.
 
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Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Das stimmt zwar, führt aber die Logik der Quarantäne ab adsurdum. Die soll ja gerade dem Fall dienen, dass einer der blsen Reiserückkehrer positiv ist. Wenn der jetzt seine Familie ansteckt, mit der er zusammen wohnt, und die fröhlich draußen rumläuft, bringt es ja auch nix, wenn der Rückkehrer in Quarantäne sitzt. So verstehe ich das zumindest.

Es gibt aber durchaus Regeln, an die man sich halten sollte, siehe hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ...us/Flyer_Patienten.pdf?__blob=publicationFile

Zur rigorisen Eindämmung müsste natürlich immer gleich der ganze Hausstand in Quarantäne geschickt werden bzw. Reiserückkehrer in einem Hotel untergebracht werden. Aber da es in Deutschland nach Februar (als Reiserückkehrer aus Wuhan noch in Bundeswehrkasernen isoliert wurden) nie Ziel war, den Community Spread vollständig zu verhindern, sind solche absurden Regelungen nicht weiter verwunderlich. Es gibt ja noch zig andere Beispiele, bei denen bewusst Infektionen in Kauf genommen werden, um gewisse Freiheiten zu erhalten.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.427
1.424
Den Rewe-Lieferdienst oder Konsorten gab es auch schon vor Corona. Die Firma wird vermutlich nicht für Mehrkosten aufkommen. Wenn dann vielleicht die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand.

Kannst du mir die Logik erklären, wieso die Firma nicht für Mehraufwände aufkommt, die entstehen, wenn man beim Lieferdienst bestellen muss, anstelle selber in den Laden latschen zu können, nur weil es die schon vor Corona gab?
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Kannst du mir die Logik erklären, wieso die Firma nicht für Mehraufwände aufkommt, die entstehen, wenn man beim Lieferdienst bestellen muss, anstelle selber in den Laden latschen zu können, nur weil es die schon vor Corona gab?
Nun beim Rewe gibt es zum Beispiel einen Mindestbestellpreis von 50 € und Versandkosten von min. 3,90 € bis 5,90 €. Da sollte genügend zusammen kommen, für min. 2 Wochen durchzuhalten, wenn man es kann. Es sei denn man kann überhaupt nicht kochen und bestellt nur Pizza für 10 € pro Tag.

Wollt ihr ernsthaft den Mehrwert vom Versand in Rechnung stellen ?
Den Verschleiß und die Kosten beim Auto hätte man sowieso oder die Kosten für die Öffis bzw. Fahrrad.

Wie gesagt, wenn dann geht es nur über die Verpflegungsmehraufwand-Pauschale wie auf der Geschäftsreise. Dann bekommt jeder das Gleiche, der davon betroffen ist. Aber genau kann ich es nicht sagen, da zurzeit eben so gut wie keine Geschäftsreise stattfindet und es keine Erfahrungswerte anderer Kollegen gibt.

Die Firma übernimmt auch Hotelkosten, falls man seine Angehörigen nicht „anstecken“ möchte. Aber auch nur für 48 h bzw. für die Dauer der Quarantäne, falls nach Symptomen der Test positiv ausfällt.
Die Kosten für sämtliche Tests werden übernommen.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.427
1.424
Nun beim Rewe gibt es zum Beispiel einen Mindestbestellpreis von 50 € und Versandkosten von min. 3,90 € bis 5,90 €. Da sollte genügend zusammen kommen, für min. 2 Wochen durchzuhalten, wenn man es kann. Es sei denn man kann überhaupt nicht kochen und bestellt nur Pizza für 10 € pro Tag.

Wollt ihr ernsthaft den Mehrwert vom Versand in Rechnung stellen ?
Den Verschleiß und die Kosten beim Auto hätte man sowieso oder die Kosten für die Öffis bzw. Fahrrad.

Ok, dann muss ich wohl die Abnützung meiner Schuhe gegenrechnen. Ich gehe öffters per Pedes (zu Fuss) einkaufen. Die Bestellung wird wohl mehr als einmal fällig, da ich doch zwischendurch auch mal gerne frisches Gemüse habe. Es gibt viele Unabwägbarkeiten zu bedenken, man kann nicht so einfach und generell behaupten, dass kein Vermögensschaden entsteht. Dieser wäre der Gerechtigkeitshalber auszugleichen.
 
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