Der User Marcus1968 hat es korrekt erfasst, der User cornbread ist leider weiterhin nicht in der Lage zu verstehen, was ein "versichertes Ereignis" ist.
Nochmals: Ist man nicht erkrankt und will aufgrund einer vorhandenen Reisewarnung stornieren, ist es kein versichertes Ereignis, und die Versicherung zahlt nicht, nur weil mal plötzlich Bedenken hat, auf Reisen zu gehen. Ist man erkrant (inkl. einer Erkrankung am Corona-Virus) ist es ein versichertes Ereignis und die Reiserücktrittsversicherung der HMRV greift.
Was der User cornbread weiterhin schuldig bleibt, ist der Passus in den Versicherungsbedingungen der HMRV, der angeblich die Leistung ausschließt. Den hat er bis dato nicht gefunden und zitiert, weil es diesen Ausschluss in den Versicherungsbedingungen schlichtweg nicht gibt.
Also nochmal: Lesen hilft. Insbesondere die Versicherungsbedingungen. FAQs falsch lesen und falsch verstehen hilft nicht und führt zu irrigen falschen Ansichten wie eben beim User cornbread.