Sport als "Freizeitvergnügen" zu bezeichnen ist gerade vor dem Hintergrund, dass man "die Gesundheit schützen" möchte doch ein Treppenwitz. Sport fördert die Gesundheit, das ist allgemein bekannt.
Ergebnis 61 bis 80 von 221

Thema: Ausreisebeschränkungen wegen Coronavirus
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30.11.2020, 20:40 #61
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30.11.2020, 20:51 #62
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30.11.2020, 20:56 #63
Richtig. Aber auch da wieder: Weshalb nicht in Bayern?
Nicht falsch verstehen: Ich finde das auch alles bekloppt. Aber mit den bisherigen Argumenten kommt man der Beklopptheit nicht bei.
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30.11.2020, 21:54 #64
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Die aktuelle Regelung in Bayern, dass man als Tagesbesucher Österreich beim Skifahren in Quarantäne muss, nicht aber beim Einkaufen, halte ich auch nicht fuer verfassungsgemäß.Das eine ist essentiell wichtig, das andere Freizeitvergnügen. Die Zuordnung, was was ist, überlasse ich dir.
Aber ja, wenn es da im Skigebiet einen Laden gibt, wo ich einkaufen kann und will. Darf ich Quarantänefrei hin, einkaufen und skifahren. Scheint mir reiner Abschreckungsaktionismus. Wird bei einigen Leuten sicher wirken...
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01.12.2020, 07:40 #65
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Komisch, ich dachte immer, dass es sowohl in Deutschland, wie auch in Österreich genügend Lebensmittel und Hygieneartikel gibt um den Grundbedarf aller zu sichern. Ich wusste nicht, dass man deswegen irgend eine Grenze überqueren müsste. Alles andere ist nicht essentiell wichtig.
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01.12.2020, 08:23 #66
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01.12.2020, 09:30 #67
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Fußball ist statistisch aber noch riskanter.
Und keine Angst, "am Limit" sind die Krankenhäuser nicht wirklich (in D sogar sehr weit weg davon). Außerdem wäre ich mir nicht so sicher in welchem Umfang chirurgische und orthopädische Praxen/OP-Zentren überhaupt für Coronapatienten genutzt werden. Dazu kommt, dass typische Skifahrerverletzungen (Knochenbrüche und Bänderrisse, hatte selber mal einen Kreuzbandriss beim Skifahren) keine sofortige OP erfordern (ich hab damals auch 6 Wochen lang nur Schiene und Krücken gehabt, die OP kam erst danach). Also quasi eine klassische "planbare, verschiebbare Operation".
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01.12.2020, 14:50 #68
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Der Hintergrund ist ein anderer. Es gibt im Grenzgebiet Orte in denen die nächste sinnvolle Einkaufsmöglichkeit im jeweils anderen Land liegt. Und es gab erheblichen Ärger als beim letzten mal Menschen die (wie immer, zu Fuß) zum Bäcker gingen wegen Verstoß gegen die Einreisequarantäne angegangen wurden. Das möchte man so nicht noch mal haben.
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01.12.2020, 18:11 #69
Juser kmak hat es bereits beantwortet.
z.B. https://www.rheinpfalz.de/lokal/saar...d,5056658.html
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02.12.2020, 21:41 #70
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Der Hintergrund ist ein anderer. Es gibt im Grenzgebiet Orte in denen die nächste sinnvolle Einkaufsmöglichkeit im jeweils anderen Land liegt. Und es gab erheblichen Ärger als beim letzten mal Menschen die (wie immer, zu Fuß) zum Bäcker gingen wegen Verstoß gegen die Einreisequarantäne angegangen wurden. Das möchte man so nicht noch mal haben.
Wobei jetzt speziell alpiner Skilauf wohl zu den eher riskanten Spotarten gehört. Wenn die Krankenhäuser ohnehin am Limit sind könnte das nicht die allerbeste Idee sein.
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06.12.2020, 17:29 #71
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Es gibt aber mehr oder weniger gefählichen Sport und mir erscheint dieses Jahr daher z.B. Langlauf sinnvoller als Abfahrt.
Das alerdings auch Schwimmen verboten wurde ärgert mich ziemlich. Zumal das ja auch für 130 kg Menschen die ideale, da gelenkschonende, Bewegungsmöglichkeit ist. Speziell bei den (seltenen) Ganzjahresfreibädern kann das eigentlich nicht logisch begründet werden.
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06.12.2020, 17:33 #72
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Aber zurück zum Thema: Ist eine Ausgangssperre wie sie jetzt in Bayern verhängt wird ein faktisches Ausreiseverbot? Wie soll man zum Flughafen oder zur Grenze kommen? Wenn "Reisen" nicht als triftiger Grund gilt?
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06.12.2020, 17:42 #73
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06.12.2020, 18:09 #74
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In Bayern soll keine Ausgangssperre sondern eine Ausgangsbeschränkung verhängt werden! Ggf. ergänzt um eine Ausgangssperre für den Zeitraum 21:00-05:00 für Regionen mit 7-Tages-Inzidenz >200/100k.
Auf Antenne Bayern hieß es in den Nachrichten gerade, dass eine Auslandsreise zum Einkaufen oder Familienbesuch erlaubt bleiben soll.
Ich bin sehr gespannt, wie die Ausgestaltung sein wird. Ich persönlich bin seit der Schließung der Gastronomie tatsächlich nur noch aus triftigem Grund (Einkaufen & Arztbesuch) und zum Flughafen (für die Reise nach TFS) aus dem Haus gegangen. Wäre jetzt für mich keine weitere Einschränkung, wenngleich ich mich schon nach der Öffnung der Gastronomie sehne.
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06.12.2020, 18:31 #75
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Auf der Seite des Katastrophenschutzes heißt es so:
Es gelten folgende Ausgangsbeschränkungen:
Landesweite Ausgangsbeschränkung
Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich. Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere:
- (...)
- Versorgungsgänge, der Einkauf in den nach der 9. BayIfSMV geöffneten Geschäften und der Besuch der nach der 9. BayIfSMV geöffneten Dienstleistungsbetriebe (inkl. Weihnachtsbesorgungen)
Ist der Flughafen ein Dienstleistungsbetrieb nach der 9. BayIfSMV ?
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06.12.2020, 20:06 #76
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Da Flughäfen in der 9. BayIfSMV in §8 gesondert unter "[ö]ffentliche[r] Personennah- und -fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen" subsumiert werden, vermutlich eher nicht. Du wirst wahrscheinlich in den Geschäften am Flughafen einkaufen und bei den dortigen Dienstleistungsbetrieben z.B. Geld wechseln dürfen, aber ich würde mich nich darauf verlassen, ohne triftigen Grund einchecken zu können.
Und falls du aus einem Hotspot kommst und zwischen 21 und 5 Uhr am Flughafen sein musst, reicht nicht mal der Einkauf als Ausrede.
Ich gehe aber eigentlich fest davon aus, dass es hierzu in den nächsten Tagen noch eine Klarstellung seitens der Landesregierung geben wird. Schließlich dürften nicht wenige Menschen touristische Reisen über Weihnachten und Silvester geplant haben.
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06.12.2020, 20:34 #77
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Also sowas wie "Sie hätten nicht herfahren dürfen, also dürfen sie auch nicht fliegen"? Das erscheint mir dann doch sehr übergriffig. Allerdings sehe ich hier auch den Zusammenhang nicht, wieso eine Flugreise problematisch sein soll. Das ist ein ganz anderer Anlass als das Aufsuchen eines Dienstleistungsbetriebes.
Da die Aussage lautet "triftiger Grund, insbesondere", ist der triftige Grund m.E. faktisch nicht begrenzt, weil eben keine abschließende Aufzählung vorliegt. Ich meine, sowas in der Art ist Söder im Frühjahr schon einmal vom Verwaltungsgerichtshof um die Ohren gehauen worden.
Ich kenne den genauen Text nicht, halte die Ausgangssperre an sich aber schon für unverhältnismäßig, da es angesichts geschlossener Gastronomie und Clubs keine abendlichen Ausgehmöglichkeiten mehr gibt und man sich zu irgendwelchen Privatpartys auch zu anderen Zeiten treffen kann.
Oder die Klarstellung kommt vom Verwaltungsgerichtshof...2015: LHR (LH) GDN (LH) ARN (KL) AES (KL) TRD (KL) OSL (KL) CGK (KL) KUL (KL) ARN (KL/LH) SVG (KL)
2016: LHR (KL) TRD (KL) LHR (KL) TRF (KL) IST (KL) CPH (KL) GOT (KL) AMS (KL)
2017: STR (AB/EW) ABZ (KL) LCY/LHR (KL) ATH (KL) SKG (A3/EL) AXD (OA) STR (4U) OSL (KL) LCY/LHR (KL) BLL (KL) BLL (KL/LH) AMS (KL)
2018: CGK (KL) KUL (KL/MH) ARN (AF) AMS (KL) OSL (KL) TOS (SK) ARN (AF) AMS (KL) MAD (BA/LA)
2019: ARN (KL) STR (KL) OSL (AF) NCL (KL) ARN (KL) PEK (AF) SIN (SQ) KUL (ET)
2020: HAN (OD) PEK (VN) TLL (BT) URE (KTB) TXL (BT)
***
Fotoseiten: 500px, Instagram, ipernity
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06.12.2020, 20:41 #78
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In Bosnien haben die ja eine Ausgangssperre, aber mit einem Gültigen Flugticket kann man bei einer Polizeikontrolle sein Flugticket vorzeigen, dass man zu oder vom Flughafen unterwegs ist.
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07.12.2020, 00:36 #79
Völlig wirres Zeug: die Ausreise ist natürlich ein triftiger Grund! Reisen ist nicht verboten, ein Flug der erfordert, dass du vor 5 Uhr losfährst ist natürlich ein Grund auf der Autobahn zu sein.
Glaubt ihr jetzt wirklich die bauen da jetzt Strassensperren am Airport und kontrollieren, wer an Weihnachten wohin reist?
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07.12.2020, 00:38 #80
Solange Reisen ins Ausland nicht verboten ist (das wäre defakto eine Grenzschliessung) ist dieser Grund triftig, der er hat einen tieferen Sinn, der Airport ist notwendig, deine Handlung zu vollziehen, die ja nicht verboten ist!
Das Haus zu verlassen um eine verbotene Handlung (z.B. Massage, Wirtshaus etc) ist nicht triftig.
Keine tieferen Sinn hat es zum Spazieren 100km in die Berge zu fahren, denn das kannst du auch zuhause. Triftig ist es 100km zu fahren, weil es am Zielort eine Käserei gibt, die einen Käse produziert, den du nur dort bekommst. Dann kannst du vor Ort auch noch wandern gehen.
Einziger Unterschied zu bisher: man muss sich vorher genau überlegen, was man in einer Kontrolle angibt!Geändert von XT600 (07.12.2020 um 00:42 Uhr)
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