-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
noreply@wirtschaft.hessen.de <noreply@wirtschaft.hessen.de>
Gesendet: Freitag, 20. November 2020 19:54
An:
Betreff: Ihre Anfrage vom 18. November 2020
+++ HINWEIS: Auf Grund der aktuellen Lage können wir Ihre Frage/n nur mit dem aktuellen Sachstand beantworten. Bitte beachten Sie, dass dieser sich stetig ändern kann. +++
Sehr geehrter wernichtfragtbleibtdumm,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. November 2020. Aufgrund der vielen Anfragen kommt es in einigen Fällen bei der Beantwortung zu zeitlichen Verzögerungen. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Eine Übernachtung im Flughafenhotel im Rahmen eines Transits oder bei frühen/späten Starts und Landungen ist möglich. Übernachtungsmöglichkeiten sind hier ausgelistet: https://www.frankfurt-airport.com/de/an-und-abreise/hotels.html
Sollten Sie in ein Land reisen, für das zum Zeitpunkt Ihrer Rückreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht und es als Risikogebiet eingestuft wurde, beachten Sie bitte die Erste Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus für Reiserückkehrer.
Eine entsprechende Übersicht sehen Sie im Internet unter der Adresse
https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete .
Grundsätzlich gilt:
Sie sollten beachten, dass das Corona-Virus ansteckend ist und sich schnell von Menschen zu Menschen überträgt. Um zu vermeiden, dass rasant viele Menschen erkranken, gelten die Einschränkungen der Hessischen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Beantwortung um keine Rechtsberatung handelt. Ferner weisen wir darauf hin, dass sich die Rechtslage aufgrund ihrer Dynamik jederzeit ändern kann, und empfehlen, die Rechtslage über die Homepage der Landesregierung selbst im Auge zu behalten. Weitere Informationen, wie auch die gültigen Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung des Corona-Virus finden Sie unter
www.corona.hessen.de.
In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben wünschen wir Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Wohnen
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
https://wirtschaft.hessen.de
www.corona.hessen.de
+++ HINWEIS: Bei dieser Antwort handelt es sich nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft. +++