TUI storniert Hotelbuchung obwohl Hotel geöffnet hat - Anrecht auf Übernachtung?

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global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
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Folgende Situation:

Ich habe vor knapp einem Monat via Holidaycheck bei TUI für 2 Nächte im März ein Hotel an Kenias Südküste gebucht und vollständig bezahlt. Es handelt sich um eine reine Hotelbuchung ohne Zusatzleistungen wie Flug oder Transfer.

Bereits vor 2 Wochen war mir aufgefallen, dass das Hotel über TUI nicht mehr buchbar war. Buchungen in dem Hotel sind über TUI (aktuell) erst wieder ab Mai möglich.

Ich hatte mich gestern erstmals bei TUI eingeloggt, um mir den Hotelvoucher runterzuladen - und musste dabei feststellen, dass auf diesem "Stornierung" vermerkt ist. Daraufhin habe ich mich erstmals seit der Buchung auch in meinem Holidaycheck-Account eingeloggt - auch dort wird mir die Buchung als "storniert" angezeigt. Weder TUI noch Holidaycheck haben mich bislang über die Stornierung informiert, es erfolgte auch keine Rückerstattung des Buchungsbetrags.

Die Sache ist nun die:
Das Hotel hat geöffnet und ist sowohl über die Hotel-Website als auch über die „üblichen Verdächtigen“ (Booking.com, Expedia usw.) buchbar. TUI hingegen hat augenscheinlich ihr gesamtes Kontingent für Hotels an der kenianischen Südküste bis Mitte April storniert.

Habe ich ob der Tatsache, dass das Hotel geöffnet hat, ein Anrecht dort wie gebucht und bezahlt zu nächtigen?

Danke im Voraus!
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Es ist davon auszugehen, dass TUI die Buchung aufgrund der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes storniert hat.

Die Rückerstattung bei TUI erfolgt nicht automatisch - systemseitig wird immer erst ein Reiseguthaben generiert. Für das Reiseguthaben muss dann vom Reisebüro (in dem Fall also Holidaycheck) die Auszahlung bei TUI veranlasst werden, wenn man das Geld zurück haben möchte.
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
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@ Rcs: ist das bei Dertour auch so? Ich habe hier selbst storniert im Rahmen der Frist und im Stornoschreiben von Dertour steht nur die Summe ( meine Anzahlung), aber nicht, dass Wort Rückerstattung. Habe ich gerade nochmal nach geschaut. Gebucht ebenfalls über HC.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
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Es ist davon auszugehen, dass TUI die Buchung aufgrund der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes storniert hat.
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Der Buchende kann
  • Trotz Reisewarnung in das Land einreisen wollen
  • Sich bereits in dem betreffenden Land befinden
  • Seinen Wohnsitz außerhalb von Deutschland haben, und auf die Warnungen des deutschen AA pfeifen
Als Laie sehe ich keinen Grund, weshalb eine Buchung nach Reisewarnung storniert werden soll. Erst recht nicht bei Vorauszahlung, und ohne den Kunden zu informieren.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Als Laie sehe ich keinen Grund, weshalb eine Buchung nach Reisewarnung storniert werden soll. Erst recht nicht bei Vorauszahlung, und ohne den Kunden zu informieren.

Wir kennen ja die Verträge nicht, die TUI mit den Hotels abschließt. Kann mir gut vorstellen, dass dort drin steht, dass TUI im Falle einer Reisewarnung alle Buchungen kostenfrei stornieren darf, was sie dann sicherlich auch sofort machen werden. Das ändert dann natürlich nichts am Vertrag zwischen TUI und dem Reisenden den TUI erfüllen muss.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
@ Rcs: ist das bei Dertour auch so? Ich habe hier selbst storniert im Rahmen der Frist und im Stornoschreiben von Dertour steht nur die Summe ( meine Anzahlung), aber nicht, dass Wort Rückerstattung. Habe ich gerade nochmal nach geschaut. Gebucht ebenfalls über HC.

Ich brauchte letztes Jahr einen Anwalt, um von DerTour eine Auszahlung statt Reiseguthaben zu bekommen. Versuch es aber erst einmal über HC - und zwar am Besten telefonisch, NICHT per Mail.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ich brauchte letztes Jahr einen Anwalt, um von DerTour eine Auszahlung statt Reiseguthaben zu bekommen. Versuch es aber erst einmal über HC - und zwar am Besten telefonisch, NICHT per Mail.

Ich hatte im letzten Jahr einen Reisemangel bei TUI zu beklagen (reine Hotelbuchung, Zimmer anders als im Angebot beschrieben). Da hat es zwar einige Wochen gedauert bis die Reklamation überhaupt bearbeitet wurde, das Geld wurde dann aber direkt auf meine Kreditkarte erstattet ohne darum bitten zu müssen.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
@ Rcs: ist das bei Dertour auch so? Ich habe hier selbst storniert im Rahmen der Frist und im Stornoschreiben von Dertour steht nur die Summe ( meine Anzahlung), aber nicht, dass Wort Rückerstattung. Habe ich gerade nochmal nach geschaut. Gebucht ebenfalls über HC.
Puh, hängt davon ab. Unsere Kunden hatten in der Anfangsphase von Corona das Geld innerhalb von meist ca. 4 Wochen bei Dertour zurück, nur bei FTI und vor allem der TUI hatte es teils deutlich länger gedauert. Aber alles natürlich auch eine Frage des Buchungswegs, ein Reisebüro mit persönlichem Service (das sich im Gegensatz zu so manch einem OTA halt auch engagiert um die Kundenbelange kümmert) macht hier natürlich auch einen Unterschied.

Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Ja. Nämlich die Urteile, wonach die Kunden bei einer Reisewarnung kostenfrei stornieren können. Diese besagen nämlich, dass bei der Reisewarnung davon auszugehen ist, dass die Reise eben nicht wie geplant und/oder ohne Mängel durchgeführt werden kann. Aus diesem Grund sagen die Reiseveranstalter dann vielfach eben die Reisen ihrerseits ab. Die deutsche Rechtssprechung kann man hier in beide Richtungen auslegen. Und es empfiehlt sich für die Rechtsgrundlage auch ein Blick auf den Reisevertrag / die AGB... (bei TUI Ziffer 11.3 der AGB).

Wir kennen ja die Verträge nicht, die TUI mit den Hotels abschließt. Kann mir gut vorstellen, dass dort drin steht, dass TUI im Falle einer Reisewarnung alle Buchungen kostenfrei stornieren darf, was sie dann sicherlich auch sofort machen werden. Das ändert dann natürlich nichts am Vertrag zwischen TUI und dem Reisenden den TUI erfüllen muss.
Das ist für die Veranstalter vielfach NICHT der Fall. Insbesondere wenn das Hotel als sogenannte "gewillkürte Pauschalreise" gebucht ist (=mit Sicherungsschein etc.) gehen die Veranstalter nach dem Reiserecht, und die Reisewarnung des AA löst eben nach der deutschen Rechtssprechung/Rechtslage die Kettenreaktion aus, dass die Veranstalter eben von sich aus die Buchungen stornieren.

Ist für reisebüroseitig übrigens auch einiges an Mehrarbeit, wenn wir aktuell Kunden im Rahmen einer Pauschalreise (mit der gesamten ihnen zustehenden Absicherung) buchen möchten. Das braucht viel Dialog mit dem Veranstalter, und letztlich dann auch eine Unterschrift des Kunden, dass er/sie trotz Reisewarnung explizit reisen möchte und mögliche coronabedingte Mängel in Kauf nimmt.