Überprüfung der Einreisegründe durch Fluggesellschaft innerhalb Schengens

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schmittg

Reguläres Mitglied
14.10.2016
81
72
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Heute in FRA für Flug nach Helsinki. Beim Einchecken wollte der gute Herr wissen, was mein Reisegrund sei, ich sagte das es privater Natur sei. Daraufhin erwiderte er, dass er dazu verpflichtet sei zu prüfen, ob ich zur Einreise nach Finnland berrechtigt sei und und forderte Dokumente, die dies belegen.
Ich habe mich zunächst stur gestellt und sagte daß mir bewusst sei, dass ich den etwaigen Rücktransport bei Einreiseverweigerung der Grenzbehörden selbst zahlen müsse. Daraufhin sagt er dass er mich so nicht auf den Flug lassen könne und beendete das Gespräch.

Auf der LH Website ist dies zu lesen: https://www.lufthansa.com/de/de/einreiseprozesse

"Sich über die gültigen Ein- und Ausreisebestimmungen zu informieren und die geforderten Dokumente mitzuführen, liegt in der Verantwortung des Gastes. Lufthansa ist hierfür nicht verantwortlich"

Wenn ich es darauf angelegt hätte stünde ich vermutlich jetzt noch immer in Frankfurt. Ich habe dann klein beigegeben und ihm meine Resident-Bescheinigung gegeben. Dann war er zufrieden.

Wäre interessant zu wissen, ob die Nichtbeförderung rechtens gewesen wäre.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wäre interessant zu wissen, ob die Nichtbeförderung rechtens gewesen wäre.

Bei fehlenden Visa ist es schon lange üblich, dass Airlines die dich trotzdem transportieren eine Strafe aufgebrummt bekommen. Diese haben daher ein berichtiges Interesse zu prüfen, ob die Einreisevoraussetzungen erfüllst. Dein Fall fällt vielleicht in die gleiche Rubrik? Selbst wenn du im Recht bist, im Zweifel riskiert die Airline dann lieber dich stehen zu lassen und einen Ersatzflug zahlen zu müssen (was du dann gerichtlich einklagen darfst) als das sie die oft fünstellige Strafzahlung leisten muss.
 
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spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.791
2.757
FRA
Ist ja letztlich bei Laendern mit Visapflicht nix Anderes. Und da regt sich auch keiner auf wenn er ohne Visa nicht an Bord kommt. Oder aktuell Deutschland bei Einreise aus den Virusvariantengebieten. Auch da ist die Airline in der Pflicht. Und so hat auch Finnland seine Einreiseregeln wie inzwischen halb Europa mit den Tests und mehr. Warum muss man dann am Checkin provozieren? Die Mitarbeiter habens aktuell schwer genug all die Regeln zu checken.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
929
686
Wäre interessant zu wissen, ob die Nichtbeförderung rechtens gewesen wäre.

Ich bin zwar weder Jurist noch Experte für Reiserecht, dennoch wage ich ganz klar zu sagen: JA! Denn die Airlines können von den Ländern, in die sie fliegen, Auflagen bekommen, die vor dem Boarding zu prüfen sind, und haben dem Passagier bei deren Nichterfüllung das Boarding zu verweigern, weil sie selbst sonst Strafen bekommen, übrigens.

Das ist vergleichbar der Prüfung von ggf. erforderlichen Visa, welche die Airline vor Boarding einzeln bei jedem Passagier prüft.

Du hättest somit eine bestimmte Einreise-Auflage (hier von Finnland) nicht erfüllt, weil du dich geweigert hättest, entsprechende Nachweise zu präsentieren, und die Nichtbeförderung wäre rechtens gewesen.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.770
7.283
irdisch
Einen privaten Reisegrund als Airline zu erfragen und Dokumente dazu zu verlangen und zu prüfen geht aber weiter, als lediglich ein vorhandenes Visum zu prüfen. Umgekehrt sind die Airlines natürlich auch nur die Gelackmeierten. Entweder sie verstoßen damit evtl. gegen Datenschutzregeln und Ärgern ihre Passagiere, oder das Zielland schickt die eigenen Kunden wieder zurück, auf Kosten der Airline vermutlich.
Ich würde da mitmachen und die Prüfung ermöglichen. Ist die einfachste Variante für alle.
 
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INNSEN

Erfahrenes Mitglied
29.07.2013
686
18
Innsbruck
Finnland hat Schengen de facto ausgesetzt und die Einreisebestimmungen neu definiert. Dänemark hat auch die Grenze zu Deutschland de facto geschlossen (Begründung die Situation in Flensburg).
 
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brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.059
139
FRA
Nun, es heisst ja auch weiter wie folgt:

1. Passengers are not allowed to enter until 25 February 2021.
-This does not apply to:
- nationals of Finland and their family members;
- passengers with a residence permit issued by Finland;

....... wie soll die Airline es sonst sicherstellen, als es zu prüfen? Andernfalls hat die Airline (und Du) die Probleme/Kosten.

Aber beim nächsten Mal kannst Du es gerne mal ausprobieren, wie weit Du kommst.... ;-)
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.510
2.906
FRA
Nun, es heisst ja auch weiter wie folgt:

1. Passengers are not allowed to enter until 25 February 2021.
-This does not apply to:
- nationals of Finland and their family members;
- passengers with a residence permit issued by Finland;

....... wie soll die Airline es sonst sicherstellen, als es zu prüfen? Andernfalls hat die Airline (und Du) die Probleme/Kosten.

Aber beim nächsten Mal kannst Du es gerne mal ausprobieren, wie weit Du kommst.... ;-)

Dann hätte der Agent aber gleich nach dem residence permit fragen können, der eigentliche Grund der Reise ist doch dann obsolet.

Der der user es dem Agenten unnötig schwer macht, wenn er um die Bedingungen weiß, ist trotzdem unnötig, keine Frage.
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.770
7.283
irdisch
Bitte legen sie mir die Dokumente vor, mit denen die finnischen Behörden sie aktuell reinlassen. Wäre das nicht der passende Satz?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.062
7.121
Sorry man darf aktuell nach Finnland einreisen, muss nur in Quaratäne - es braucht einen wichtigen bzw. geschäftlichen Grund. Da braucht man kein Visa.
 
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Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.131
861
Heute in FRA für Flug nach Helsinki. Beim Einchecken wollte der gute Herr wissen, was mein Reisegrund sei, ich sagte das es privater Natur sei. Daraufhin erwiderte er, dass er dazu verpflichtet sei zu prüfen, ob ich zur Einreise nach Finnland berrechtigt sei und und forderte Dokumente, die dies belegen.
Ich habe mich zunächst stur gestellt und sagte daß mir bewusst sei, dass ich den etwaigen Rücktransport bei Einreiseverweigerung der Grenzbehörden selbst zahlen müsse. Daraufhin sagt er dass er mich so nicht auf den Flug lassen könne und beendete das Gespräch.

Auf der LH Website ist dies zu lesen: https://www.lufthansa.com/de/de/einreiseprozesse

"Sich über die gültigen Ein- und Ausreisebestimmungen zu informieren und die geforderten Dokumente mitzuführen, liegt in der Verantwortung des Gastes. Lufthansa ist hierfür nicht verantwortlich"

Wenn ich es darauf angelegt hätte stünde ich vermutlich jetzt noch immer in Frankfurt. Ich habe dann klein beigegeben und ihm meine Resident-Bescheinigung gegeben. Dann war er zufrieden.

Wäre interessant zu wissen, ob die Nichtbeförderung rechtens gewesen wäre.

Und was willst du jetzt wissen? Dass du bewusst eine Konfrontation herbei geführt hast, ist uns jetzt bewusst.
Natürlich ist es rechtens wenn sie dich hier lassen. ist nichts anderes wie wenn z. B. Qatar oder Emirates jemanden aus Südafrika nicht mitnehmen weil er die Bedingungen im Moment nicht erfüllt. Genauso wurde heute beim Boarding zum Flug nach Nizza der Coronatest und die Selbsterklärung geprüft.
 

schmittg

Reguläres Mitglied
14.10.2016
81
72
Dankeschön für Eurer Feedback, es ist immer wieder schön unter Profis zu diskutieren. Klar habe ich provoziert, aber das liegt vielleicht auch ein bißchen am aktuellen angespannten Ton, dem man aktuell am Check in oder auch anderswo ausgesetzt ist. Zumindest empfinde ich das so.

Unter anderem darf man FInnland auch aktuell betreten, wenn man eine Beziehung mit jemanden führt, der oder die dort lebt.

Laut finnischer Grenzbehörder Raja.fi: https://raja.fi/en/guidelines-for-border-traffic-during-pandemic

- persons travelling for family matters (e.g. meeting a relative, relationship, funerals, weddings, illness)


Relationship refers to a marriage or people living continuously in a marriage-like relationship within the same household regardless of their sex. In this case, it is not mandatory that the couple has lived together continuously for two years. Additionally, relationships between people who live in different countries (“long-distance relationships”) are accepted, as are other committed ways of being together.

Fundamentally, border inspectors trust the words of travelers. More detailed information may be inquired in isolated cases. The regulations for entering Finland on a basis of a dating relationship apply to partners of Finnish citizens and to partners of EU/Schengen citizens residing in Finland and their family members as well as partners of third-country nationals residing in Finland with a residence permit. A dependent of a person who is entering the country on the basis of a dating relationship may also enter Finland.


Interessant wäre zu erfahren, wie LH die vor dem Flug diesen Fall durch Dokumente belegt sicherrgestellt haben möchte. Selbst die finnische Grenzbehörde schreibt hier, dass sie den Worten des Reisenden glaubt und nur in einzelnen Fällen weitere Informationen einholt. Und genau dann wären wir wieder beim Thema Datenschutz, denn ich glaube nicht, dass ich LH hier meine Lebensgeschichte und meine Liebesbeziehungen offenlegen muß.

Und ich komme noch einmal auf die Information auf der LH Website zurück, nach der der Reisende selbst für die Prüfung der Voraussetzungen für die Einreise verantwortlich ist und nicht die LH.

Insgesamt wäre das ein spannender Fall für Gerichte, die aber ohnehin zur Zeit viel zu tun haben. Man muß es also nicht drauf anlegen, da gebe ich allen recht.
 

Travel4Fun

Erfahrenes Mitglied
15.04.2020
1.468
1.698
...
Und ich komme noch einmal auf die Information auf der LH Website zurück, nach der der Reisende selbst für die Prüfung der Voraussetzungen für die Einreise verantwortlich ist und nicht die LH.

Insgesamt wäre das ein spannender Fall für Gerichte, die aber ohnehin zur Zeit viel zu tun haben. Man muß es also nicht drauf anlegen, da gebe ich allen recht.

Wieso sollte das für ein Gericht spannend sein, dass sich jemand selbst das Leben schwer machen will, weil er formal auf Krawall gebürstet ist? :doh:

Das dich das evtl. interessiert, steht auf einem anderen Blatt.

Und zum prüfen der Einreisebedingungen, was du oben zitierst: So wie du es formulierts, sehe ich das nicht auf der LH-Seite, zeig mir das bitte mal. Ich finde nur folgenden Text (Link):

"Sich über die gültigen Ein- und Ausreisebestimmungen zu informieren und die geforderten Dokumente mitzuführen, liegt in der Verantwortung des Gastes. Lufthansa ist hierfür nicht verantwortlich. Dazu gehört auch die Verpflichtung der Reisenden, für sich und ihre Kinder alle notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen sowie alle Vorschriften der Staaten zu befolgen, die überflogen oder angeflogen werden oder von denen aus geflogen wird."

Da steht nix von prüfen sondern informieren, kleiner aber feiner Unterschied!

Die Airline darf/muss teilweise sehr wohl kontrollieren, ob du die Einreisebedingungen erfüllt, weil sie sonst Probleme mit dem einreisenden Land bekommt. Sie ist aber nicht verpflichtet dir zu erklären, welche Einreisebedingungen du erfüllen musst.

Bevor man also hier Gerichte bemüht ...
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
3.335
Ich bringe hier nochmal das Stichwort Schengen.
Viel interessanter als die Frage, ob die Fluggesellschaft berichtigt ist oder nicht die Dokumente zu prüfen, ist m.E. dass defacto die Reisefreiheit des Schengenraums ausgesetzt wurde. Wie auch INNSEN im Beitrag #6 schrieb.
 
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Travel4Fun

Erfahrenes Mitglied
15.04.2020
1.468
1.698
Muss kein grundsätzlicher Widerspruch zum Schengen-Abkommen sein (Link):

"1 .Bürger der Schengen-Staaten (siehe unten) können die Schengen- Binnengrenzen ohne Personenkontrollen überschreiten. Die einzelnen Staaten können bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit jedoch weiterhin für einen begrenzten Zeitraum Kontrollen an den Binngengrenzen durchführen. Für mögliche Kontrollen sollten daher auch Staatsangehörige der Schengen-Staaten einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitführen. Die Pflicht für deutsche Staatsangehörige, beim Verlassen des Bundesgebiets und der Einreise nach Deutschland einen gültigen Pass oder Passersatz (z.B. Personalausweis) mitzuführen, besteht trotz des Abkommens weiterhin."
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.062
7.121
Sich über die gültigen Ein- und Ausreisebestimmungen zu informieren und die geforderten Dokumente mitzuführen, liegt in der Verantwortung des Gastes. Lufthansa ist hierfür nicht verantwortlich.

Und was hat das jetzt damit zu tun das LH einen Passagier der sich informiert hat und die geforderten Dokumente mit sich führt nicht fliegen lassen will?

Einziges Dokument das man als Deutscher aktuell für die Einreise nach Finnland benötigt ist der Personalausweis alternativ der Reisepass.

Muss kein grundsätzlicher Widerspruch zum Schengen-Abkommen sein (Link):

"1 .Bürger der Schengen-Staaten (siehe unten) können die Schengen- Binnengrenzen ohne Personenkontrollen überschreiten. Die einzelnen Staaten können bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit jedoch weiterhin für einen begrenzten Zeitraum Kontrollen an den Binngengrenzen durchführen. Für mögliche Kontrollen sollten daher auch Staatsangehörige der Schengen-Staaten einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitführen. Die Pflicht für deutsche Staatsangehörige, beim Verlassen des Bundesgebiets und der Einreise nach Deutschland einen gültigen Pass oder Passersatz (z.B. Personalausweis) mitzuführen, besteht trotz des Abkommens weiterhin."

Kontrollen sind ja etwas anderes als eine Einreiseverweigerung, die ja für Finnland auch nicht besteht. Aber daraus ergibt sich für die Kontrolle durch die Airline:

Die Pflicht für deutsche Staatsangehörige, beim Verlassen des Bundesgebiets und der Einreise nach Deutschland einen gültigen Pass oder Passersatz (z.B. Personalausweis) mitzuführen, besteht trotz des Abkommens weiterhin.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.062
7.121
Sicher? Es gibt zumindest Einreiserestriktionen, deren Erfüllung man wird belegen müssen - wie/womit auch immer (Link, Link).

Sicher (ich war in den letzten drei Monaten mehrmals in Finnland und habe dort keinerlei familiären Verknüpfungen), den es geht um die zu prüfenden Dokumente.

Als Begründung reicht:
Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehr (z.B. dringende persönliche oder geschäftliche Gründe).

Und was dringende persönliche oder geschäftliche Gründe sind geht LH zum einen nichts an, und desweiteren kann das LH Personal darüber überhaupt keine Entscheidung treffen.

Zudem gibt es ja auch die Möglichkeit das man in HEL nur einen Weiterflug erreichen möchte und der Transit in Helsinki ist für jeden möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Zulässig. Für DE gibt es den § 63 Aufenthaltsgesetz, der besagt, dass die Beförderung nach DE nur gestattet ist, wenn ein gültiger Pass und ein Aufenthaltstitel vorhanden sind. D-Staatsbürger gem. Artikel 116 GG unterliegen nicht dem § 63 Aufenthaltsgesetz, sondern fallen unter § 1 Passgesetz.

In deinem Fall mit Finnland wird das wohl so ähnlich auch erlassen worden sein. Das wird auch regelmäßig von vielen Fluggesellschaften so praktiziert.
Bsp. eigene Erfahrung: Flug mit Easyjet von Teneriffa Süd nach Basel.
Da gab es auch eine Dokumentenkontrolle & Visakontrolle, trotz Schengen. Eine polizeiliche Ausreisekontrolle und Einreisekontrolle gibt es ja nicht, da Schengen.
Meine Mutter hat die vietnamesische Staatsbürgerschaft i. V. m. einen deutschen Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis).
Die Mitarbeiter am Check in Schalter wollten beides sehen, dann wurde aufs Flugticket/Bordkarte draufgeschrieben: "Residence Permit OK".
Am Gate wird nicht immer kontrolliert, kommt darauf an. Meistens wird schon am Check in kontrolliert.

Bei den EU Pässen hatten die nichts aufs Flugticket/Bordkarte geschrieben, da ist es aber klar, dass man einreiseberechtigt ist.

Also völlig Standard bei den meisten Fluggesellschaften, sonst zahlen die ne dicke Strafe.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Dankeschön für Eurer Feedback, es ist immer wieder schön unter Profis zu diskutieren. Klar habe ich provoziert, aber das liegt vielleicht auch ein bißchen am aktuellen angespannten Ton, dem man aktuell am Check in oder auch anderswo ausgesetzt ist. Zumindest empfinde ich das so.

... Zitat gekürzt

Ich nehme nach deinen Ausführungen an, dass dein Partner in Finnland lebt. Was hätte - rein praktisch - dagegen gesprochen, dem Mitarbeiter am CheckIn mitzuteilen: "Danke der Nachfrage, ich darf nach Finnland einreisen, da mein Partner dort lebt. Die Vorlage von Dokumenten ist dafür nicht erforderlich"?
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.059
139
FRA
Dann hätte er doch nichts zu schreiben gehabt ;-)
Auf der anderen Seite: Wenn eine/mehrere Personengruppen vom generellen Einreiseverbot/-Beschränkung ausgenommen sind, sollte das auch nachgewiesen werden. Ansonsten kann es passieren, dass der Mitarbeiter in FRA evtl. die Mitnahme verweigert.
Was soll er machen, wenn es heißt „Einreiseverbot gibt nicht für...........“
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.225
754
Ich nehme nach deinen Ausführungen an, dass dein Partner in Finnland lebt. Was hätte - rein praktisch - dagegen gesprochen, dem Mitarbeiter am CheckIn mitzuteilen: "Danke der Nachfrage, ich darf nach Finnland einreisen, da mein Partner dort lebt. Die Vorlage von Dokumenten ist dafür nicht erforderlich"?
Weil es den Mitarbeiter am CheckIn nichts angeht, ob/dass mein Partner in Finnland lebt.

Sollte der Mitarbeiter aber mit der Aussage "Danke der Nachfrage, ich darf nach Finnland einreisen, da mein Partner dort lebt. Die Vorlage von Dokumenten ist dafür nicht erforderlich" zufrieden sein, sollte auch ein Einfaches "Danke der Nachfrage, ich erfülle die Einreisebedingungen. Die Vorlage von Dokumenten ist dafür nicht erforderlich" reichen. Schließlich können beide Aussagen ebenso Lügen sein, wobei erste aber unnötige Informationen enthält.
 
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Reaktionen: nickstaub und LH88