Buchungsklasse nicht verfügbar - Schadensersatzanspruch?

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S

schnullerkind

Guest
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Hallo,

habe einen Flug von Moskau nach Frankfurt mit Transaero gebucht in der Premium Economy (so was wie Traveller Plus bei BA, größere Sitze, mehr Bewegungsfreiheit, ....)
Hinflug ok, beim Rückflug gestern war in dem Flugzeug keine Premium Economy zur Verfügung, also ganz normale Sardinenbüchse.

Besteht hier die Möglichkeit, den Aufpreis für diese Klasse erstattet zu bekommen, bzw. den Flug erstattet zu bekommen?

Ich habe das erst bemerkt, als ich im Flugzeug den Platz sah. Ich wurde beim Einchecken gar nicht darauf hingewiesen. Bekannte haben dann bei Transaero in Frankfurt angerufen und gefragt, was das soll. Sie bekamen den Hinweis, dass das Bordpersonal angerufen werden würde und ich in die Business umgesetzt werden würde. Ich selbst habe mich an Bord beschwert, Antwort: gibt es bei diesem Flug nicht.
Ich bin entsetzt. War denen total egal. Hauptsache Geld kassiert und keine Gegenleistung.

Mia
 

LFCorsten

HON Circle Lifetime Elite
08.03.2009
2.913
1
DXB/ATH/SIN/LAX
Hallo,

habe einen Flug von Moskau nach Frankfurt mit Transaero gebucht in der Premium Economy (so was wie Traveller Plus bei BA, größere Sitze, mehr Bewegungsfreiheit, ....)
Hinflug ok, Rückflug gestern war in dem Flugzeug keine Premium Economy zur Verfügung, also ganz normale Sardinenbüchse.

Besteht hier die Möglichkeit, den Aufpreis für diese Klasse erstattet zu bekommen, bzw. den Flug erstattet zu bekommen?

Ich habe das erst bemerkt, als im Flugzeug den Platz sah. Ich wurde beim Einchecken gar nicht darauf hingewiesen. Bekannte haben dann bei Transaero in Frankfurt angerufen und gefragt, was das soll. Sie bekamen den Hinweis, dass das Bordpersonal angerufen werden würde und ich in die Business umgesetzt werden würde. Ich selbst habe mich an Bord beschwert, Antwort: gibt es bei diesem Flug nicht.
Ich bin entsetzt. War denen total egal. Hauptsache Geld kassiert und keine Gegenleistung.

Mia

Das ist aber nicht schön. Schreib doch CR eine Email. Und dann siehst Du wie die reagieren.
 
S

schnullerkind

Guest
Hallo,

ja, das habe ich gestern schon gemacht. Die Antwort von den Russen wird sicher so lange dauern, wie die Warteschleife in der Hotline. Wollte nur mal von erfahrenen Vielfliegern hören, ob da Chancen bestehen.

Mia
 

Christian

Erfahrenes Mitglied
24.03.2010
542
0
ZRH/FRA
Wo und wie hast du denn das Ticket gebucht? Wurde das in Deutschland ausgestellt/gebucht oder in Russland?
 
S

schnullerkind

Guest
Hallo Christian,

ich habe das von Deutschland aus online gebucht und mit deutscher Kreditkarte bezahlt. Habe mir schon überlegt, den Betrag wieder zurückholen zu lassen und dann nur den entsprechenden Betrag zu überweisen.

Mia
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Hallo Christian,

ich habe das von Deutschland aus online gebucht und mit deutscher Kreditkarte bezahlt. Habe mir schon überlegt, den Betrag wieder zurückholen zu lassen und dann nur den entsprechenden Betrag zu überweisen.

Mia

Ich kenne die Airline und deren "Geschäftsgebahren" nicht, aber ganz abwegig scheint mir der Gedanke nicht. Wie hoch ist denn die Differenz zwischen normaler Eco und der Premium Eco bei Deinem Ticket?
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
585
15
Ein Schadensersatzanspruch dürfte mangels Schadens nicht bestehen.
Jedoch kann selbstverständlich der Aufpreis für die Premium Economy zurückverlangt werden. Auch könnte eine (zusätzliche) Reisepreisminderung (auf den ECO-Preis) wegen nicht vertragsgerecht erbrachter Leistung in Frage kommen (§ 638 BGB). Wobei sich in jedem Fall zuvörderst die Frage des anwendbaren Rechts stellen muss...

Zurückbuchen von der Kreditakrte ist jedenfalls bei meinen CC-Anbietern nicht ohne weiteres möglich.
Zurückgebucht wird von denen nur, wenn Verdacht auf einen Missbrauch (unbefugte Kartennutzung usw.) vorliegt.
Ansonsten verweist der CC-Anbieter i.d.R. auf den Zivilrechtsweg gegen den Vertragspartner. War in meinem Fall zudem noch besonders undankbar, weil der Vertragspartner gerade abgewickelt wurde :(
 
Zuletzt bearbeitet:

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Das ist sehr nah am Betrug, schließlich hat der Vertragspartner die Leistung schon erbracht. Obwohl nicht die komplette Leistung, so doch die Grundleistung. Ein Zurückholen des kompletten Betrages -und sei es nur für ein paar Tage bis die Teilzahlung dann dort wieder eingeht- ist daher nicht statthaft.

Ungefähr so wenig statthaft wie die Erstattungspolitik der Ryanair? Oder so wenig wie die Betrachtungsweise der LH zum Thema YQ wenn's um Erstattungen geht?

Ich weiß nicht, wie ich damit umgehen würde an des OPs Stelle. Aber die Befürchtung, da keine Antwort zu erhalten, teile ich durchaus.