ca. 12 Std. Flugverspätung, da kranker Co-Pilot - Ist dies höhere Gewalt ?

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Dony

Neues Mitglied
07.01.2011
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Mein Emirates-Flug von MUC nach DXB wurde von 21:45 Uhr auf 11.00 Uhr (nächster Tag) verschoben, da der Co-Pilot krank war.
Habe mich mit Emirates in Verbindung gesetzt und um Schadenersatz gebeten, da ich
einen Urlaubstag verlor und mir zusätzliche Kosten entstanden sind.

Nun erhielt ich von Emirates die Antwort, dass es sich in diesem Fall um "höhere Gewalt" handelt und diese nicht einstandspflichtig sei. Auch eine Kulanz wäre nicht möglich.

Muss ich dies so hinnehmen oder versuchen die sich einfach so herauszureden?

Wer hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
 
T

tosc

Guest
Willkommen im VFT!

Wäre der Pilot in DXB krank geworden wäre das sicherlich keine höhere Gewalt, da man dort über genügend Piloten auf Standby verfügen können sollte. Da der Pilot aber an der Außenstation MUC krank wurde, wäre eine höhere Gewalt imho bestenfalls dann zu konstruieren, wenn sich der Pilot bereits 18-24h vor Dienstantritt krank gemeldet hat, so dass Emirates eine realistische Chance gehabt hätte, einen Ersatz einzufliegen (ggf. via FRA oder Deadhead mit der gleichen Maschine) - da du das niemals nachweisen wirst können, wirst du der höheren Gewalt glauben schenken müssen. ianal.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
AG Frankfurt a.M. (NJW-RR 2006, 1559) sah das mal im Falle eines Streiks (also auch Ausfall des Personals, was es ein wenig vergleichbar macht) wie folgt:

Es liegt nur ein außergewöhnlicher Umstand vor, wenn
- nicht vorhersehbar und
- nicht unzumutbar, hierauf zu reagieren

Vorhersehbar sind Erkrankungen wohl, aber es wäre wohl unzumutbar, einen Zweitpiloten vorzuhalten für solche Fälle, da genügt es, wie oben schon geschrieben, wenn schnell einer eingeflogen wird.

Zumindest hat Emirates eine nicht schlechte Ausrede vorgebracht. Das kann man natürlich alles vor Gericht bringen, aber für so ideal halte ich die Aussichten nicht.
 
K

kraven

Guest
Auf der anderen Seite muss man sagen, dass 12 Stunden ein angemessener Zeitraum sind, um einen Piloten von DXB nach MUC zu schaffen. Es kommt natürlich drauf an, wann sich der Pilot krank gemeldet hat. Hat er das erst kurz vor dem Flug gemacht (rechnen wir mal mit 20 Uhr CET), war das kurz vor Mitternacht in DXB. Der Ersatzpilot könnte also nun mit LH via FRA nach MUC geflogen sein, Ankunft gegen 0830. Von daher könnte das gut hinkommen.
Anders sehen die Tatsachen natürlich aus, wenn er sich schon Morgens/Mittags krank gemeldet hat...
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Ich gehe mal nicht davon aus, dass viele Airlines Ersatzcrews an Aussenstationen vorhalten.

Wuerde ein Flug in Dubai gestrichen bzw 12h verspaetet wuerde ich sagen dass dies eine faule Ausrede von EK ist und definitiv keine hoehere Gewalt... Einer Fluggesellschaft aufzuerlegen an Aussenstationen Personal bereitzuhalten was dann nur in 1% aller Fluege (wenn ueberhaupt... ich gehe nicht davon aus, dass isch pro 100 Fluege 1 Pilot krankmeldet) erforderlich wird.

An der Heimatbasis bzw den jeweiligen HUB's haben die Airlines 'Springer' auf Stand-By, da kann es schon eher mal vorkommen dass ein Pilot im Verkehr steckenbleibt, einen Unfall hat oder wirklich krank ist.

Ich kreide Airlines vieles an aber in diesem Fall sieht es eher pro EK aus. :(
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
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Ich gehe mal nicht davon aus, dass viele Airlines Ersatzcrews an Aussenstationen vorhalten.

Wuerde ein Flug in Dubai gestrichen bzw 12h verspaetet wuerde ich sagen dass dies eine faule Ausrede von EK ist und definitiv keine hoehere Gewalt... Einer Fluggesellschaft aufzuerlegen an Aussenstationen Personal bereitzuhalten was dann nur in 1% aller Fluege (wenn ueberhaupt... ich gehe nicht davon aus, dass isch pro 100 Fluege 1 Pilot krankmeldet) erforderlich wird.

An der Heimatbasis bzw den jeweiligen HUB's haben die Airlines 'Springer' auf Stand-By, da kann es schon eher mal vorkommen dass ein Pilot im Verkehr steckenbleibt, einen Unfall hat oder wirklich krank ist.

Ich kreide Airlines vieles an aber in diesem Fall sieht es eher pro EK aus. :(

Ist eher die Frage, ob in der Zeit realistisch ein Flieger aus DXB ankam auf dem sie einen Piloten einfliegen konnten.
 

coolkeeper

Reguläres Mitglied
14.02.2010
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Sehe hier ebenso keine höhere Gewalt.
Emirates dürfte problemlos dazu in der Lage sein, von anderen Flughäfen wie FRA, AMS, HAM usw. einen Piloten einfliegen zulassen. Meistens haben die mehr als einen Tag aufenthalt und somit gibt es auch keine Probleme mit etwaigen Ruhezeiten. Zudem kann man bei einer so großen Fluggesellschaft durchaus erwarten, dass man irgendwo in Zentraleuropa ein oder zwei Ersatzteams bereithält. Das Piloten mal auf einer Reise krankwerden dürfte ja nun doch einige Male pro Jahr vorkommen.
 

meilenfreund

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10.03.2009
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Die Frage des OP läßt sich m.E. letztlich nur beantworten, wenn man die Uhrzeit kennt, zu der die Krankmeldung des Ersten Offiziers erfolgt ist. Es kann ja auch sein, daß er am Flugzeug zu sportlich aus dem Crewbus herausgesprungen ist und sich dabei den Fuß umgeknickt hat.

Wie lange die Layover von EK in Europa dauern, weiß ich nicht. Jedenfalls ist nach den Dienstzeiten kein Aufenthalt von > 1 Tag als wahrscheinlich anzunehmen (will sagen: bei einer Flugzeit von 5 - 6 Stunden gibt es keinen Anlaß, eine Crew länger als einen Tag am Zielort zu lassen). Abweichendes mag sich daraus ergeben, daß meines Wissens das Fluggerät öfter mal gewechselt wird, sprich: heute eine A330 und morgen eine B777 usw.

Die Frage des Einfliegens eines Ersatzpiloten, der gerade in einer anderen europäischen Stadt im Layover war, setzt auch zu viele unbekannte Faktoren voraus, um sie beantworten zu können. Der Ersatz müßte die Bedingungen erfüllen, daß er a) das Muster fliegen darf, auf dem der Flug durchgeführt wurde (ich nehme an, es wird nur Airbus oder nur Boeing geflogen), b) nach den Dienstzeitbestimmungen den Flug ex MUC hätte durchführen dürfen (Beispiel: der EK-Flug in HAM kommt mittags an und fliegt nachmittags zurück, d.h. aus der an diesem Tag angekommenen Crew hätte wohl niemand auf den Flug ex MUC wechseln dürfen; hier kommt dann eben auch die Frage zum Tragen, wie lange die Layover dauern) und c) noch an dem Abend nach MUC transportiert werden konnte.

Eine Verpflichtung, Standby-Crews in den Zielgebieten vorzuhalten, sehe ich nicht, da dies den Rahmen des Zumutbaren überspannen würde. Letztlich ginge es dann nicht nur um Zentraleuropa, sondern um alle Ziele weltweit, so daß auf allen Kontinenten ständig mehrere A330-, A340-, A380- und B777-Crews in Bereitschaft sein müßten. Auch wenn man das nur auf das Cockpit beschränkt, wären das Mehrkosten in Mio.-Höhe.
 

AroundTheWorld

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Entscheidend ist, in wessen Risikosphäre das fällt. Wenn ich ein nicht erstattbares Flugticket gebucht habe und auf dem Weg zum Flughafen fällt ein Baum auf die Straße und die ist 3 Stunden blockiert und ich verpasse dadurch meinen Flug, dann ist das theoretisch auch höhere Gewalt, aber in meiner Risikosphäre und ich bekomme von der Fluglinie gar nix. Wenn ein Pilot krank wird, dann ist das in der Risikosphäre der Fluglinie und damit hat sie dafür einzustehen und fertig. Bei Vulkanasche z.B. ist es etwas anderes, das passiert nicht in der Risikosphäre der Fluglinie.
 

flysurfer

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Wenn ich ein nicht erstattbares Flugticket gebucht habe und auf dem Weg zum Flughafen fällt ein Baum auf die Straße und die ist 3 Stunden blockiert und ich verpasse dadurch meinen Flug, dann ist das theoretisch auch höhere Gewalt, aber in meiner Risikosphäre und ich bekomme von der Fluglinie gar nix.

In den Geschäftsbedingungen von BA steht aber drin, dass man dann kostenlos auf den nächsten verfügbaren Flug umgebucht wird.

Bei LH ist es selbstverständlich anders.

Man müsste also zuerst klären, wie EK solche Fälle handhabt.
 
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meilenfreund

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Wenn ein Pilot krank wird, dann ist das in der Risikosphäre der Fluglinie und damit hat sie dafür einzustehen und fertig.

Das sehe ich anders, da der Umstand der Erkrankung selbst für die Fluggesellschaft nicht beherrschbar ist. M.E. ist darauf abzustellen, welche Möglichkeiten die Fluggesellschaft hatte, mit den Folgen der Erkrankung umzugehen.
 

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Das sehe ich anders, da der Umstand der Erkrankung selbst für die Fluggesellschaft nicht beherrschbar ist. M.E. ist darauf abzustellen, welche Möglichkeiten die Fluggesellschaft hatte, mit den Folgen der Erkrankung umzugehen.

Für den Passagier ist der Umstand erst recht nicht beherrschbar; im Gegensatz zur Fluggesellschaft hat er auch keinen Einfluss auf Backup-Prozeduren (was im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegt, schließlich ist ein Pilot unabdingbare Voraussetzung für einen Flug).

Also stellt sich als Nächstes die Frage, in wessen Risikosphäre der Umstand liegt. Bei der Vulkanasche würde man sagen, weder in der des Passagiers noch in der der Fluggesellschaft, daher tatsächlich höhere Gewalt.

Bei einem erkrankten Piloten liegt der Umstand klar in der Risikosphäre der Fluggesellschaft.

Ein nicht vorhergesehener technischer Defekt ist ja nach Deiner Argumentation auch "nicht beherrschbar", dennoch wird man in aller Regel auch hier höhere Gewalt ablehnen, aus demselben Grund.

Bist Du Jurist?
 
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meilenfreund

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10.03.2009
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Werde gar aus dem hiesigen Justizetat besoldet, leider nicht auf einer Richterstelle am AG Bremen, dann würde ich so lange herumnerven, daß ich Luftverkehrs-/Reisesachen machen möchte, bis man sie mir gibt. ;)