[Referenzthread] [Reiserecht] Gepäckschaden - Gepäckverlust - Gepäckverspätung

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.761
5.475
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Dies ist der Referenzthread zu den Themen Gepäckschaden, Gepäckverlust und Gepäckverspätung. Da hier die Threads mit Bezug zum Reiserecht häufig über verschiedene Unterforen verteilt sind, soll damit eine Übersicht geschaffen werden, um das Auffinden zu erleichtern.

Ich werde die nachstehende Übersicht auf dem Laufenden halten, sollte ich bei der ersten Zusammenstellung etwas übersehen haben bzw. bei künftigen Threads übersehen, bitte hier oder per PN einen Hinweis geben.

http://www.vielfliegertreff.de/luft...n-gibt-es-eine-alternative-zu-guetersloh.html

http://www.vielfliegertreff.de/swis...-verlorenen-koffer-kontaktmoeglichkeiten.html

http://www.vielfliegertreff.de/airlines-fliegen/20295-montrealer-abkommen-von-1999-a.html

http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/19693-abgerissene-kofferanhaenger.html

http://www.vielfliegertreff.de/lufthansa/18771-vermisstes-gepaeck.html

http://www.vielfliegertreff.de/luft...eck-reklamation-lufthansa-reagiert-nicht.html

http://www.vielfliegertreff.de/reis...tage-gepaecksverspaetung-erfahrungswerte.html

http://www.vielfliegertreff.de/nord...htsgeschenke-nach-direktflug-verschollen.html

http://www.vielfliegertreff.de/lufthansa/17696-kompensation-wenn-gepaeck-nicht-mitgekommen.html

http://www.vielfliegertreff.de/lufthansa/17482-neues-tool-fuer-gepaeckverlust-bei-lufthansa.html

http://www.vielfliegertreff.de/emirates/15800-emirates-gepaeckbeschaedigung.html

http://www.vielfliegertreff.de/reis...epaeck-durch-airline-verloren-wie-weiter.html

http://www.vielfliegertreff.de/thai-airways/11519-verlorenes-gepaeck.html

http://www.vielfliegertreff.de/thai-airways/8830-kompensation-bei-gepaeckverspaetung.html

http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/7965-frage-zu-defektem-gepaeck.html

http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/7305-montrealer-uebereinkunft.html

http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/7054-montrealer-uebereinkommen.html

http://www.vielfliegertreff.de/airlines-fliegen/6357-koffer-totalverlust-wie-jetzt-vorgehen.html

http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/5927-reparaturen-reisegepaeck.html

http://www.vielfliegertreff.de/reis...igtes-gepaeckstueck-mehrfach-reklamieren.html

http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/3944-koffer-beschaedigt-tun.html


Mitnahme potentiell schadensanfälliger bzw. möglicherweise verbotener Gegenstände im aufgegebenen Gepäck:

http://www.vielfliegertreff.de/airports-lounges/22659-bei-umsteigen-gepaeck-rechtlich-im-land.html

http://www.vielfliegertreff.de/airlines-fliegen/20514-2-laptops-im-koffer-o-k.html

http://www.vielfliegertreff.de/airlines-fliegen/19788-tauchmesser-im-koffer-von-muc-hkt.html

http://www.vielfliegertreff.de/reis...euerzeug-aus-aufgegeben-gepaeck-entfernt.html

http://www.vielfliegertreff.de/airl...esten-doppelmagnumflasche-transportieren.html

http://www.vielfliegertreff.de/reis...arlampe-im-gepaeck-erlaubt-oder-verboten.html


Sonstiges:

http://www.vielfliegertreff.de/reis...l-im-flugzeug-vergessen.html?highlight=gepäck (Handgepäck in der Kabine vergessen)
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.761
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.761
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Noch ein paar allgemeine Anmerkungen zum Thema. Dies ist aus der Erinnerung heraus geschrieben; während einer früheren Tätigkeit für eine Airline - nicht LH - war ich auch mit der Bearbeitung von Gepäckschäden befaßt (da es dort seinerzeit eine Regelung gab, nach der vom Lost & Found Schadenssachen, in denen sich ein Rechtsanwalt meldet, der Rechtsabteilung übergeben wurden).

Zum Ablauf, wenn ein Gepäckstück nicht auf dem Band gelegen hat, ist es zunächst einmal so, daß dann eine Schadensmeldung aufgenommen wird. Hierbei wird das Gepäckstück anhand standardisierter Merkmale erfaßt, insbesondere eine vierstellige Buchstaben-/Zahlenkombination für Farbe und Form des Koffers oder der Tasche. Dies wird in dem nahezu weltweit verwendeten Programm "WorldTracer" erfaßt. Wenn an einem Flughafen herrenlose Gepäckstücke auftauchen, werden diese ebenfalls in "WorldTracer" erfaßt, wobei das Programm dann einen Abgleich mit Suchmeldungen ausführt und bei Übereinstimmung eines Fundes mit einer Suche eine Mitteilung hierüber generiert. Danach kann dann näher geklärt werden, ob das gefundene Gepäckstück mit dem gesuchten tatsächlich identisch ist. Zutreffendenfalls wird dann der Transport zum Eigentümer organisiert.

Wenn das Gepäckstück nicht wieder auftaucht und man in die Regulierung eintreten muß, ist das Montrealer Übereinkommen gegenüber dem Vorläufer, dem Warschauer Abkommen, für den Fluggast m.E .durchaus von Vorteil, weil der Haftungshöchstbetrag passagierbezogen und nicht mehr bezogen auf das Gewicht des Gepäckstücks ist. Bei hochwertigem und/oder schwerem Gepäck kann dann immer noch eine nicht gedeckte Lücke verbleiben. Abweichendes gilt nur bei gesteigertem Verschulden der Airline. Eine Reisegepäckversicherung kann hier durchaus sinnvoll sein, da man sich dann nicht mit der Airline über die Frage auseinandersetzen muß, ob gesteigertes Verschulden vorliegt.
 
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phxsun

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02.01.2010
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OWL
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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
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2
Fluggäste können sich ab November an Schlichtungsstelle wenden Gesetzgebung 123recht.net
123.recht.net meinte:
Bundesrat stimmt Gesetz zu - Ansprüche bei Überbuchung oder fehlendem Gepäck

Bei Verspätungen oder verloren gegangenen Koffern können sich Fluggäste ab 1. November an eine Schlichtungsstelle wenden. Einem entsprechenden Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr stimmte am Freitag der Bundesrat zu. Jedem Fluggast soll es damit möglich sein, künftig Ansprüche gegen Fluggesellschaften in Höhe von bis zu 5000 Euro schnell und unbürokratisch durchzusetzen und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
...
Zunächst müssen die betroffenen Fluggäste ihre Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Luftfahrtunternehmen geltend machen. Sind mindestens zwei Monate ergebnislos verstrichen, können sie die Schlichtungsstelle einschalten. Für einen Schlichtungsfall gilt laut Gesetz eine Bagatelluntergrenze von zehn Euro. ...
Bundesrat: Grünes Licht für Schlichtungsstelle Luftverkehr - airliners.de
airliners.de meinte:
.. Fluggesellschaften, die sich hartnäckig sperren, sollen aber nicht durchs Netz gehen - für sie wird das Bundesamt für Justiz zum Pflicht-Schlichter.

=============================================================================

PS: http://orf.at/stories/2180081/2180080/
ORF meinte:
Im Zentrum der kriminellen Machenschaften stand offenbar der römische Flughafen Fiumicino, auf dem nun 49 Personen, darunter etliche Alitalia-Mitarbeiter, festgenommen wurden. 37 weitere Festnahmen gab es den offiziellen Angaben zufolge auf anderen Flughäfen des Landes.
...
Laut Alitalia ist die Fluglinie selbst Opfer der kriminellen Machenschaften der eigenen Mitarbeiter, da unter anderem die bestohlenen Passagiere auf Kosten der Fluglinie entschädigt werden mussten. Der Fluggesellschaft zufolge war von den Diebstählen zunächst vor allem die Verbindung zwischen Rom und Lamezia Terme betroffen. Später hätten sich die Vorfälle auf andere Flughäfen ausgeweitet.
...
http://www.vielfliegertreff.de/air-...5901-az-mitarbeiter-raeumten-koffer-leer.html

=============================================================================

http://www.vielfliegertreff.de/turkish-airlines/49990-neuer-koffer-defekt-wie-regelt-das-die-tk.html

http://www.vielfliegertreff.de/lufthansa/34596-dolfi1920.html

http://www.vielfliegertreff.de/lufthansa/56267-koffer-beschaedigt.html

http://www.vielfliegertreff.de/reis...l-express-koffer-kaputt-keinerlei-ersatz.html

http://www.vielfliegertreff.de/airberlin-niki/58625-entschaedigung-verpaetetes-gepaeck.html
bluebooker meinte:
 
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bluebird123

Erfahrenes Mitglied
23.01.2011
285
3
Berlin
Meinem Kollegen sind auf einer Flug-Reise von Trondheim via Oslo nach Berlin 66 kg Ausrüstung verloren gegangen (5 Gepäckstücke). Der erste Flug war mit SAS der zweite mit Air Berlin und das Ticket ist auf SAS ausgestellt. Nach 6 Tagen leider noch keine Info zum Verbleib. Meine Frage ist: an welche Fluggesellschaft wendet man sich bzgl. der evtl. Entschädigung - gilt letztes Segment oder Ticketnummer? In Berlin ist der Report von globe-ground erstellt worden und die arbeiten ja für beide Fluglinien.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.202
1.731
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Meinem Kollegen sind auf einer Flug-Reise von Trondheim via Oslo nach Berlin 66 kg Ausrüstung verloren gegangen (5 Gepäckstücke). Der erste Flug war mit SAS der zweite mit Air Berlin und das Ticket ist auf SAS ausgestellt. Nach 6 Tagen leider noch keine Info zum Verbleib. Meine Frage ist: an welche Fluggesellschaft wendet man sich bzgl. der evtl. Entschädigung - gilt letztes Segment oder Ticketnummer? In Berlin ist der Report von globe-ground erstellt worden und die arbeiten ja für beide Fluglinien.
Die Airline, deren Kürzel in der Referenznummer (bei dir wohl TXLAB12345) steht. Sollte AB bei dir sein, viel Erfolg jedenfalls. Dein Kollege hat wohl die schlimmste Gepäckkombination die man sich nur ausdenken kann (TXL per se und der AB Service).
 
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ThomasG

Neues Mitglied
19.11.2017
7
0
Was ich leider in diesen vielen Informationen zum Thema Gepäckverlust nicht finden konnte: Ist die Airline (sofern das Montrealer Übereinkommen greift) verpflichtet, bei komplettem Gepäckverlust den Inhalt (bis zu der Obergrenze) zu erstatten, und ZUSÄTZLICH die Käufe, die man am Urlaubsort notdürftig machen musste? Also kann ich bei der Airline die Liste mit dem Kofferinhalt mit den geschätzten Preisen einreichen und die Belege für die "Notkäufe" am Urlaubsort? Und gilt die Obergrenze des Montrealer Übereinkommens dann für beides
zusammen oder sind das unterschiedliche Ansprüche?

Kann mir da jemand weiterhelfen? Alle Informationen dazu sind so unklar formuliert.
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.108
1.814
VIE
Folgender Fall:

Ich fliege mit Fluglinie 1 von A nach B, es kommt zur Gepäckverspätung. Einige Stunden später am gleichen Tag fliege ich mit Fluglinie 2 (auf separatem Ticket) von B nach C.

Muss Fluglinie 1 das verspätete Gepäck nach C weiterleiten? Ich würde ja davon ausgehen, dass der Beförderungsvertrag mit Fluglinie 1 sich nur darauf bezieht, das Gepäck nach B zu liefern und Fluglinie 1 daher für eine Weiterleitung zu C eine Gebühr in Rechnung stellen könnte oder dies ablehnen könnte.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.260
1.423
Folgender Fall:

Ich fliege mit Fluglinie 1 von A nach B, es kommt zur Gepäckverspätung. Einige Stunden später am gleichen Tag fliege ich mit Fluglinie 2 (auf separatem Ticket) von B nach C.

Muss Fluglinie 1 das verspätete Gepäck nach C weiterleiten? Ich würde ja davon ausgehen, dass der Beförderungsvertrag mit Fluglinie 1 sich nur darauf bezieht, das Gepäck nach B zu liefern und Fluglinie 1 daher für eine Weiterleitung zu C eine Gebühr in Rechnung stellen könnte oder dies ablehnen könnte.
Das ist eine gute Frage. Was kam dabei heraus?
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.260
1.423
War damals nur eine theoretische Frage, sorry.
Bei mir ist es derzeit sehr praktisch das Problem. War mit LO von WAW nach FRA, Koffer wurde erst geliefert als ich schon im Flieger saß von FRA nach IAD (mit LH), 3 Tage später. Warte bis heute noch auf die Lieferung.
 

gru_muc

Aktives Mitglied
11.09.2015
231
265
GRU/MUC
Frage an die Reiserechtsexperten: wer haftet für Gepäckverspätungsschäden in folgenden Fällen:

Fall 1
- Ticket auf LH Stock
- erster Flug LH
- Gepäckabschnitt LH
- letzter Flug AF (wegen IRROPS umgebucht von LH auf AF)
- Meldung der Gepäckverspätung am Zielort an AF

Fall 2
- Ticket auf LH Stock
- erster Flug LX
- Gepäckabschnitt LX
- letzter Flug wäre LH gewesen, wurde storniert, Umbuchung auf Bahn
- Meldung der Gepäckverspätung an LH

Vielen Dank!
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Eine Frage an die Anwälte: Wie formuliert ihr den Klageantrag auf Herausgabe eines verschollenen Gepäckstücks? Meine Idee lautet:

Die Beklagte wird dazu verurteilt, an den Kläger den Koffer mit der Gepäcknummern BA******** herauszugeben.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.041
581
Frage an die Reiserechtsexperten: wer haftet für Gepäckverspätungsschäden in folgenden Fällen:

Fall 1
- Ticket auf LH Stock
- erster Flug LH
- Gepäckabschnitt LH
- letzter Flug AF (wegen IRROPS umgebucht von LH auf AF)
- Meldung der Gepäckverspätung am Zielort an AF

Fall 2
- Ticket auf LH Stock
- erster Flug LX
- Gepäckabschnitt LX
- letzter Flug wäre LH gewesen, wurde storniert, Umbuchung auf Bahn
- Meldung der Gepäckverspätung an LH

Vielen Dank!
Fall 2: LX
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Eine Frage an die Anwälte: Wie formuliert ihr den Klageantrag auf Herausgabe eines verschollenen Gepäckstücks? Meine Idee lautet:

Die Beklagte wird dazu verurteilt, an den Kläger den Koffer mit der Gepäcknummern BA******** herauszugeben.
Was ist denn ein Klageantrag??? Bist du ein Richter, daß du SÄtze baust mit " Die Beklagte wird dazu veruteilt..."??
 

Sarabi

Aktives Mitglied
03.09.2022
207
200
ich hab da grad ein Fall mit BA.
Mein grosser Delsey Shadow kam beschädigt in Washington Dulles an. An einer Seite ist rund herum der Aufnahme für die Rollen die Hartschale gebrochen und sobald man den Koffer auch nur mit etwas Gewicht belastet, drücken die Rollen samt Aufnahme nach innen. Also wahrscheinlich ein Totalschaden.
Hab noch im Flughafen einen Claim ausgefüllt und nun sagt BA, das aufgrund des Alters des Koffers (10 Jahre+) sie keinen Ersatz oder Reparatur leisten und der Fall für sie damit abgeschlossen ist.

Danach habe ich mich an die AXA gewandt, weil ich über meine CC eine Reisegepäckversicherung habe, welche Diebstahl, Beschädigung oder Verlust abdeckt. Kurze Antwort, sie wollen nix zahlen, da BA zuständig sei.

Ich hab jetzt nicht den grossen Geldregen erwartet, aber ist das Verhalten von BA und AXA so richtig?
 

daddycooool4

Erfahrenes Mitglied
25.02.2017
324
133
Ersatz kannst Du nur bis zum Zeitwert verlangen, aus einem alten Auto wird ja nach einem Unfall auch kein Neuwagen.

Man könnte mit der Argumentation, der Koffer sei wenig genutzt und stets gepflegt worden, vielleicht noch einen kleinen Betrag von BA fordern.

Die Reisegepäckversicherung D
einer Karte kenne ich nicht, aber es sollte da sicherlich stehen, ob sie zum Zeitwert oder Neuwert oder Wiederbeschaffungswert leistet. Und ob nur subsidiär, nachdem die Airline schon einen Teilbetrag leistete.

Keine Rechtsberatung - nur allgemeine Erfahrungswerte eines juristischen Laien.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.041
581
ich hab da grad ein Fall mit BA.
Mein grosser Delsey Shadow kam beschädigt in Washington Dulles an. An einer Seite ist rund herum der Aufnahme für die Rollen die Hartschale gebrochen und sobald man den Koffer auch nur mit etwas Gewicht belastet, drücken die Rollen samt Aufnahme nach innen. Also wahrscheinlich ein Totalschaden.
Hab noch im Flughafen einen Claim ausgefüllt und nun sagt BA, das aufgrund des Alters des Koffers (10 Jahre+) sie keinen Ersatz oder Reparatur leisten und der Fall für sie damit abgeschlossen ist.

Danach habe ich mich an die AXA gewandt, weil ich über meine CC eine Reisegepäckversicherung habe, welche Diebstahl, Beschädigung oder Verlust abdeckt. Kurze Antwort, sie wollen nix zahlen, da BA zuständig sei.

Ich hab jetzt nicht den grossen Geldregen erwartet, aber ist das Verhalten von BA und AXA so richtig?
Die Axa der Amex ist eine Sekundärversicherung. Wenn BA nicht zahlt mit dieser schriftlichen Info an die AXA wenden, die MUß dann zahlen!!
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
LH will bei verlorenem Gepäck eine Anzeige bei der Polizei sehen und die Kassenbons für alle Gegenstände. Ist das normal? Wie regaiert man professionell darauf?
 

Mai-Thai

Erfahrenes Mitglied
21.08.2019
689
646
Friedrichshafen
Nun hat es mich erwischt. 3 Koffer sind nicht angekommen. Gebucht war ein Meilenticket BKK-CPH-MUC über Miles&More. Erster Flug war TG von denen ich auch die Gepäckabschnitte habe. Zweiter Flug dann LH bis MUC. Gepäck sollte in CPH durchgecheckt werden.
Das Gepäck kam in MUC nicht an. Umsteigezeit in CPH war 1 Stunde und wir haben es selber gerade noch so zum Bording ans Gate geschafft und auch unsere Bordkarten dort erst bekommen.

Reklamiert habe ich nun direkt in MUC am LH Gepäcknachverfolgungsschalter und einen PROPERTY IRREGULARITY REPORT bekommen. Muss ich TG nun auch noch informieren oder reicht es bei LH?

Interessant ist das scheinbar niemand weiß wo die Gepäckstücke momentan sind. Da muss doch zumindest der letzte Einscannort bekannt sein.

Entschädigung steht mir nur bei Komplettverlust zu? Oder greift jetzt schon eine Gepäckversicherung und sollte ich mich dort auch schon mleden?
 
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