Rechte bei Flugverschiebung um einen Tag

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derausmuc

Neues Mitglied
04.02.2011
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Hallo,

die Lufthansa hat einen gebuchten und bestätigten Direktflug in die USA im April diesen Jahres gestrichen und mich auf den Direktflug am Folgetag umgebucht.

Steht mir eine Entschädigung zu?

Wenn nein, bis wieviel im Vorraus muss das angekündigt werden, damit sie einen nicht entschädigen müssen?
 

flysurfer

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06.03.2009
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www.vielfliegertreff.de
Steht mir eine Entschädigung zu?

Nein, aber du kannst kaut EU-Richtlinie ggf. darauf bestehen, auf eine (beliebige) andere Airline in derselben Serviceklasse umgebucht zu werden, wenn du damit noch am selben Tag dein Ziel erreichen kannst.

Mit großer Wahrscheinlichkeit wird LH dies jedoch (je nach Buchungsklasse) nicht anerkennen, sodass dieser Anspruch evtl. nur über den Einsatz von Rechtsmitteln durchgesetzt werden kann.