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Flug verpasst wegen Terminchaos: Veranstalter muss Zeit exakt angeben - n-tv.de
Verpasst ein Urlauber wegen einer missverständlichen Information des Veranstalters seinen Flug, so muss dieser den Reisepreis zurückzahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor.