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ghandi22
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Hallo zusammen,
ich fordere von Austrian Airlines eine Ausgleichsleistung in Höhe von EUR 500.00. Allerdings sind sie nicht bereit mir den Betrag in voller Höhe zu bezahlen. Ich wollte euch fragen, ob ihr schon Erfahrungen in diesem Gebiet mit Austrian gemacht habt und was ihr mir rät, wie ich mich in der Sache weiter verhalten soll. Ist ein Anwaltsschreiben eine Option?
Der Sachverhalt sieht wie folgt aus:
Mir wurden jeweils Hin- und Rückflug auf der Strecke Wien-Basel storniert. Beim Hinflug wurde ich über Zürich geleitet und kam schlussendlich mit einer Verspätung von 4.5h in Basel an. Zurück bin ich unter gleicher Flugnummer am nächsten Tag geflogen.
Auf dieses Schreiben habe ich geantwortet, dass ich weiterhin auf meiner Forderung bestehen bleibe. Die Begründung befreit sie nicht von der Pflicht Ausgleichsleistungen zu zahlen. Daraufhin hat Austrian geschrieben, sie können mir nicht weiter entgegenkommen. Sie sind bereit die nötigen Unterlagen (TechLog etc.) an das BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) zu leiten, welches in Österreich für diese Art von Streitigkeiten zuständig ist.
Ich bitte um euren Rat und freue mich auf eure Antworten.
ich fordere von Austrian Airlines eine Ausgleichsleistung in Höhe von EUR 500.00. Allerdings sind sie nicht bereit mir den Betrag in voller Höhe zu bezahlen. Ich wollte euch fragen, ob ihr schon Erfahrungen in diesem Gebiet mit Austrian gemacht habt und was ihr mir rät, wie ich mich in der Sache weiter verhalten soll. Ist ein Anwaltsschreiben eine Option?
Der Sachverhalt sieht wie folgt aus:
Mir wurden jeweils Hin- und Rückflug auf der Strecke Wien-Basel storniert. Beim Hinflug wurde ich über Zürich geleitet und kam schlussendlich mit einer Verspätung von 4.5h in Basel an. Zurück bin ich unter gleicher Flugnummer am nächsten Tag geflogen.
Guten Morgen XXX,
wir beziehen uns auf Ihre E-Mails von Dezember und Jänner. Es tut uns sehr leid, dass Sie so lange auf eine Nachricht von uns warten mussten - aufgrund der starken Schneefälle im Dezember, die einige europäische Flughäfen tagelang lahmlegten,kam es jedoch zu einem erhöhten Arbeitsaufwand in unserer Abteilung.
Wie Sie uns berichten, waren Sie sowohl am 16.12. als auch am 28.12.2010 von einer Flugstreichung betroffen. Im Namen von Austrian Airlines entschuldigen wir uns für alle Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten!
Gerne haben wir die Hintergründe zu den Flugunregelmäßigkeiten recherchiert: Der Flug OS 473 am 16.12. musste aufgrund eines technischen Defekts gestrichen werden. Wir haben unsere technischen Aufzeichnungen zu dieser Flugunregelmäßigkeit überprüft und diese zeigen, dass bei der geplanten Maschine ein Defekt am Fahrwerk auftrat. Da die Durchführung eines Fluges mit einem derartigen Gebrechen aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist, musste die Maschine als "AOG" (aircraft on ground) deklariert werden. Wir können Ihren Unmut über diese Flugstreichung durchaus nachvollziehen, bitten aber dennoch um Verständnis, dass Austrian Airlines im Sinne der Sicherheit unserer Fluggäste und Mitarbeiter keinerlei Risiko eingehen. Es liegen in diesem Fall nachweislich außergewöhnliche Umstände vor (wir werden diesbezüglich vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie kontrolliert). Auch die Stornierung des Fluges OS 474 am 28.12. lag außerhalb unseres Einflussbereichs: Die für den Flug geplante Maschine musste auf der Vorrotation (Flug Wien-Donetsk-Wien) aufgrund von Schlechtwetter (Nebel) nach Dnipropetrovsk umgeleitet werden - die Verzögerungen in diesem Zusammenhang führten dazu, dass wir die darauffolgende Rotation (Wien-Basel-Wien) nicht durchführen konnten.
Ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen besteht im vorliegenden Fall nicht. Da wir aber natürlich verstehen können, dass die Flugstreichungen und die damit verbundenen Verzögerungen für Sie sehr unangenehm waren, möchten wir Ihnen im Kulanzweg einen Fluggutschein im Wert von EUR 200 anbieten. Es gibt hier 2 Gutscheinvarianten:
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Sollten noch Fragen offen sein, bitte zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.
Auf dieses Schreiben habe ich geantwortet, dass ich weiterhin auf meiner Forderung bestehen bleibe. Die Begründung befreit sie nicht von der Pflicht Ausgleichsleistungen zu zahlen. Daraufhin hat Austrian geschrieben, sie können mir nicht weiter entgegenkommen. Sie sind bereit die nötigen Unterlagen (TechLog etc.) an das BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) zu leiten, welches in Österreich für diese Art von Streitigkeiten zuständig ist.
Ich bitte um euren Rat und freue mich auf eure Antworten.