Austrian weigert sich Ausgleichsleistung zu zahlen

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ghandi22

Guest
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Hallo zusammen,

ich fordere von Austrian Airlines eine Ausgleichsleistung in Höhe von EUR 500.00. Allerdings sind sie nicht bereit mir den Betrag in voller Höhe zu bezahlen. Ich wollte euch fragen, ob ihr schon Erfahrungen in diesem Gebiet mit Austrian gemacht habt und was ihr mir rät, wie ich mich in der Sache weiter verhalten soll. Ist ein Anwaltsschreiben eine Option?

Der Sachverhalt sieht wie folgt aus:

Mir wurden jeweils Hin- und Rückflug auf der Strecke Wien-Basel storniert. Beim Hinflug wurde ich über Zürich geleitet und kam schlussendlich mit einer Verspätung von 4.5h in Basel an. Zurück bin ich unter gleicher Flugnummer am nächsten Tag geflogen.

Guten Morgen XXX,

wir beziehen uns auf Ihre E-Mails von Dezember und Jänner. Es tut uns sehr leid, dass Sie so lange auf eine Nachricht von uns warten mussten - aufgrund der starken Schneefälle im Dezember, die einige europäische Flughäfen tagelang lahmlegten,kam es jedoch zu einem erhöhten Arbeitsaufwand in unserer Abteilung.

Wie Sie uns berichten, waren Sie sowohl am 16.12. als auch am 28.12.2010 von einer Flugstreichung betroffen. Im Namen von Austrian Airlines entschuldigen wir uns für alle Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten!

Gerne haben wir die Hintergründe zu den Flugunregelmäßigkeiten recherchiert: Der Flug OS 473 am 16.12. musste aufgrund eines technischen Defekts gestrichen werden. Wir haben unsere technischen Aufzeichnungen zu dieser Flugunregelmäßigkeit überprüft und diese zeigen, dass bei der geplanten Maschine ein Defekt am Fahrwerk auftrat. Da die Durchführung eines Fluges mit einem derartigen Gebrechen aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist, musste die Maschine als "AOG" (aircraft on ground) deklariert werden. Wir können Ihren Unmut über diese Flugstreichung durchaus nachvollziehen, bitten aber dennoch um Verständnis, dass Austrian Airlines im Sinne der Sicherheit unserer Fluggäste und Mitarbeiter keinerlei Risiko eingehen. Es liegen in diesem Fall nachweislich außergewöhnliche Umstände vor (wir werden diesbezüglich vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie kontrolliert). Auch die Stornierung des Fluges OS 474 am 28.12. lag außerhalb unseres Einflussbereichs: Die für den Flug geplante Maschine musste auf der Vorrotation (Flug Wien-Donetsk-Wien) aufgrund von Schlechtwetter (Nebel) nach Dnipropetrovsk umgeleitet werden - die Verzögerungen in diesem Zusammenhang führten dazu, dass wir die darauffolgende Rotation (Wien-Basel-Wien) nicht durchführen konnten.

Ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen besteht im vorliegenden Fall nicht. Da wir aber natürlich verstehen können, dass die Flugstreichungen und die damit verbundenen Verzögerungen für Sie sehr unangenehm waren, möchten wir Ihnen im Kulanzweg einen Fluggutschein im Wert von EUR 200 anbieten. Es gibt hier 2 Gutscheinvarianten:

[...]

Sollten noch Fragen offen sein, bitte zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.

Auf dieses Schreiben habe ich geantwortet, dass ich weiterhin auf meiner Forderung bestehen bleibe. Die Begründung befreit sie nicht von der Pflicht Ausgleichsleistungen zu zahlen. Daraufhin hat Austrian geschrieben, sie können mir nicht weiter entgegenkommen. Sie sind bereit die nötigen Unterlagen (TechLog etc.) an das BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) zu leiten, welches in Österreich für diese Art von Streitigkeiten zuständig ist.

Ich bitte um euren Rat und freue mich auf eure Antworten.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.843
2.808
ZRH / MUC / VIE
Ja geht's noch?

Ein "Technicals" (AOG) ist definitiv kein aussergewöhnlicher Umstand - da gibt es Gerichtsurteile. Und dass in Donetsk Nebel ist und ein Flieger nach Dnjepropetrowsk umgeleitet werden muss - das kann Dir als Fluggast Wien-Basel herzlich egal sein.

Ich würde OS noch einmal anschreiben und auf Flugverspätung Schadensersatz, Flugausfall Entschädigung, Flug annulliert, | EUclaim.de hinweisen. Und bei einer weiteren negativen Antwort das auch durchziehen.

Auf alle Fälle bin ich maßlos enttäuscht, dass die an sich sympathische OS jetzt auch schon solche Antwortsschreiben versendet...
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Auf alle Fälle bin ich maßlos enttäuscht, dass die an sich sympathische OS jetzt auch schon solche Antwortsschreiben versendet...

Ryanair ist hier der Benchmark (und zwar ausnahmsweise wirklich), und TAZO hat bei der OS einiges an Sparpotenzial ausgemacht. Insofern macht LH mit OS doch genau das, was unsere Experten fordern.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.775
5.504
Ein "Technicals" (AOG) ist definitiv kein aussergewöhnlicher Umstand - da gibt es Gerichtsurteile.

Das kann man m.E. so allgemein nicht sagen.

Siehe z.B. (auf die Schnelle nichts anderes gefunden):

Europ

Auszug:

sueddeutsche.de meinte:
Wenn aber eine Wartung unterblieben ist oder ein gewöhnlicher technischer Defekt bei einer Wartung kurz vor Abflug entdeckt wird, kann sich die Airline nicht herausreden. Dann muss sie zahlen. Darüber hinaus machten die Luxemburger Richter in ihrem Urteil deutlich, dass die Beweislast bei der Fluggesellschaft liegt, wenn sie sich auf außergewöhnliche Umstände beruft.

Im Umkehrschluß können sich durchaus Situationen ergeben, in denen das AOG auf nicht vorhersehbaren Umständen beruhte. Das kann der Passagier naheliegenderweise nicht nachvollziehen (weshalb eine Beweislastumkehr greift).

Bezüglich dieses Fluges würde ich die bereits angebotene Vorlage der Unterlagen an das Verkehrsministerium in Betracht ziehen. Wenn dieses das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände verneint, sollte es die Kompensation ohne den Abschlag bei eu-claim geben, ansonsten kann ja immer noch eu-claim bemüht werden.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Klagseinbringung bei Bezirksgericht für Handelssachen Wien (Marxergasse) kostet bei Streitwert <2000€ genau 101,10€
Anwalt ist nicht von nöten, würde aber ein Anwaltsschreiben empfehlen, da ein Anwaltsbriefkopf doch mehr Möglichkeiten eröffnen kann.


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HONig

Guest
OS macht's wie die Mutter LH:Nur auf Klagen reagieren. Das sollte ihnen Antinori beibringen, jetzt können sie es schon ohne ihn. Wir wissen, warum er nicht mehr hin wollte...

Ich würde auch vorschlagen, zunächst den Weg über die Behörde zu gehen. Danach lässt sich immer noch klagen und das womöglich mit besseren Dokumenten.
 
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ghandi22

Guest
hat jemand eine in diesem Zusammenhang nützliche Übersicht relevanter Gerichtsentscheide?
 

flying_student

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
7.005
3
Hallo zusammen,

ich fordere von Austrian Airlines eine Ausgleichsleistung in Höhe von EUR 500.00. Allerdings sind sie nicht bereit mir den Betrag in voller Höhe zu bezahlen. Ich wollte euch fragen, ob ihr schon Erfahrungen in diesem Gebiet mit Austrian gemacht habt und was ihr mir rät, wie ich mich in der Sache weiter verhalten soll. Ist ein Anwaltsschreiben eine Option?


Auf dieses Schreiben habe ich geantwortet, dass ich weiterhin auf meiner Forderung bestehen bleibe. Die Begründung befreit sie nicht von der Pflicht Ausgleichsleistungen zu zahlen. Daraufhin
Ich bitte um euren Rat und freue mich auf eure Antworten.

Es freut mich zu lesen, dass die Integration der AUA in den Lh Konzern so schnell und reibungslos klappt!
 
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ghandi22

Guest
Kennt jemand eine gute Übersicht mit Gerichtsurteilen hinsichtlich der Verordnung 261/2004?
 
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ghandi22

Guest
Klagseinbringung bei Bezirksgericht für Handelssachen Wien (Marxergasse) kostet bei Streitwert <2000€ genau 101,10€
Anwalt ist nicht von nöten, würde aber ein Anwaltsschreiben empfehlen, da ein Anwaltsbriefkopf doch mehr Möglichkeiten eröffnen kann.


@Farscape:
Danke für die Info. Müsste dann ein schnelles Mahnverfahren (mit bedingtem Zahlungsbefehl) veranlasst werden? Gerichtsstand ist trotz der Eintragung im Firmenbuch "Office Park 2, 1300 Wien-Flughafen" Wien selbst? Also zuständiges Gericht wäre Bezirksgericht für Handelssachen Wien, Marxergasse 1A, 1030 Wien. Richtig?

Danke im Voraus!
 

christianskas

Erfahrenes Mitglied
06.11.2010
1.004
309
Lviv, Ukraine - Düsseldorf
Ich habe mal geschlagene 30 Minuten in Lviv mit einer Angestellten von Austrian über ein Formular zur Ausgleichszahlung gestritten. Die Zahlung von 250 Euro sollte in Wien erfolgen. Ich sollte aber bereits in Lemberg unterschreiben das ich das Geld bereits erhalten hätte. Sie sollte nur etwas wie "das Geld wird in Wien ausgezahlt" unter das Formular schreiben. Was Sie aber beim besten Willen nicht tun wollte. Unterschreiben oder es gibt überhaupt kein Geld meinte Sie immer wieder. Irgendwann habe ich den Satz selbst unter das Formular gekritzelt und so getan als würde ich Sie nicht verstehen. Die Sache wurde Ihr zu bunt und Sie lenkte missmutig ein. Setzte Ihren Stempel unter das Formular (ohne Bestätigung der bereits erfolgten Auszahlung) und reservierte für mich ein Hotel (weil ich wegen eines Technik-Problems noch eine Nach länger in der Stadt bleiben musste). Das war aber noch vor Lufthansa-Zeiten...
 

reretlom

Erfahrenes Mitglied
28.09.2009
529
18
Tiefgraben
Hatte im Juli 2010 das selbe Problem bei einem Flug FRA / SZG.
Selbe Vorgehensweise durch OS. Ich habe mich in einem Antwortschreiben auf das Urteil in der Rechtssache C-549/07 vom 22.12.2008 berufen und darauf hingewiesen, dass die OS dieses Urteil sicher kennt, mir aber wohl vorsätzlich eine falsche Antwort gegeben hat????
Ausgleichszahlung geleistet!

EuGH, Urteil vom 22. 12. 2008 - C-549/ 07

viel Erfolg

PS: kein Anwalt bzw. Gerichtsklage erforderlich
 

reretlom

Erfahrenes Mitglied
28.09.2009
529
18
Tiefgraben
Wie in meinem Beitrag erwähnt wurde die Ausgleichszahlung geleistet.
250,- pP für Verspätung von mehr als 3 Std. Flug (Umbuchung auf ) erfolgte nach LNZ und dann mit dem Bus weiter nach SZG.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
@Farscape:
Danke für die Info. Müsste dann ein schnelles Mahnverfahren (mit bedingtem Zahlungsbefehl) veranlasst werden? Gerichtsstand ist trotz der Eintragung im Firmenbuch "Office Park 2, 1300 Wien-Flughafen" Wien selbst? Also zuständiges Gericht wäre Bezirksgericht für Handelssachen Wien, Marxergasse 1A, 1030 Wien. Richtig?

Danke im Voraus!

Ja gegen LH hatte ich ein Mahnverfahren eingeleitet.
Als Konsument durfte ich den Gerichtsstand der Leistungserfüllung wählen, so wähle ich Österreich und legte mich dann auf Bezirksgericht für Handelssachen Wien Marxergasse fest, auch wenn Schwechat zum Bezirk Bruck an der Leitha zählt.