Verjährung Reiseversicherung?

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playgrounder

Erfahrenes Mitglied
30.03.2009
550
1
SIN
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Ich wär euch sehr dankbar, wenn mir da einer helfen kann, der sich da auskennt:

Folgende Fallschilderung:

am 17.2.2010 (2010!!!!) flog ich PER-BKK-FRA-INN und als ich in INN ankam, war ein ausziehbarer Griff von meiner Reisetasche komplett abgebrochen. Dies habe ich dort beim Gepäck sofort reklamiert, und da ich eigentlich in INN jeden Angestellten persönlich kenne, versprach man mir sich wegen Entschädigung sofort darum zu kümmern.

Ich bekam aber natürlich trotzdem einen Damage Claim... Nach 1 Woche hab ich immer noch nix gehört gehabt, also hab ich bei meiner Kreditkarten Firma den Schadne eingereicht, welche mir auch sofort eine Entschädigung zusprach nachdem ich alle Orginalrechnungen eingereicht habe.

6 Wochen (!!!!) später hab ich komplett unverhofft von der AUA eine Überweisung als Gepäcksentschädigung bekommen. Natürlich hab ich zuerst bei der Versicherung angekreuzt, dass ich bei Dritten keinen Einspruch erhoben habe, da ich mir ja nicht gedacht hab, dass sich die Angestellten in INN wirklich darum kümmern würden.

Heute (20.5.2011!!!!), also über 1 Jahr später, schickt mir meine Schwester, die mir die ganze Post wenn ich auf Reisen bin einscannt, einen Brief von der Europäische Verischerung, dass ich das Geld von damals zurücküberweisen müsse, da ich es doppelt erhalten habe. Zuerst hab ich mich überhaupt nicht mehr dran erinnert, weil ich natürlich eher darauf gehofft hatte, dass das eh keiner mitgrigt...

Gibts da sowas wie Verjährung? Es geht da um recht teures Gepäck, also ises nicht einfach mal 50€ oder so... Natürlich bin ich primär im Unrecht, das is mir schon klar, weil ich das Geld natürlich 2x erhalten habe, aber können die einfach über 1 Jahr später kommen und das zurückverlangen? Der Brief kam nicht eingeschrieben, sondern ganz normal mit der Post...

Was wenn ich umgezogen wäre oder den Brief nie erhalten hätte, weil ich ja eh nie daheim bin... (und das wäre auch noch wahrscheinlich!)

Wäre für ein paar fachkenntliche Antworten dankbar.

Cheers

Jule
www.julianhosp.com
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
4.124
120
49
HAM
www.outlet-reisen.com
Ehrlich währt am längsten - und Du hast ja schon selbst erkannt, dass Du zahlen musst.

Insofern ein (y) für Deine schnelle Einsicht - so manch anderer hier hätte noch lange überlegt, wie man sich da "rausmaximieren" kann...
 
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KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Ist in Österreich wohl sogar 30 Jahre!
Wie immer im Rechtsbereich - das kommt darauf an! ;)
Tante Wiki meint hierzu für Österreich:
Verjährungsfristen:

Dreißigjährige Frist: Die allgemeine Verjährungsfrist des ABGB beträgt 30 Jahre.
Dreijährige Frist: In bestimmten Fällen ist die Frist auf 3 Jahre verkürzt, hauptsächlich bei Rechten, die normalerweise sehr rasch geltend gemacht werden. (Kaum jemand hebt sich z.B. die Quittungen über Zahlungen beim Bäcker auf.)

Insbesondere unterliegen der kurzen Verjährungsfrist:
Das Recht auf regelmäßig wiederkehrende Einzelleistungen (Zinsen, Renten, u.dgl.).
Forderungen des täglichen Lebens (§ 1486 ABGB).
Das Recht, eine letztwillige Verfügung umzustoßen, den Pflichtteil oder seine Ergänzung zu fordern, eine Schenkung wegen groben Undanks zu widerrufen, die Geltendmachung von Irrtum oder Furcht beim Vertragsschluss, der Wegfall der Geschäftsgrundlage, die Verkürzung über die Hälfte (§ 1487 ABGB).
Schadenersatzansprüche (ab Kenntnis des Geschädigten von Schaden und Schädiger).

Vierzigjährige Frist: Für einzelne Steuerforderungen gilt eine vierzigjährige Verjährungsfrist.

Wirkung: Nach Ablauf der Frist ist die Schuld zwar noch einklagbar, der Schuldner kann jedoch die eingetretene Verjährung einwenden, wodurch er leistungsfrei wird. Dennoch kann aber die Schuld noch wirksam erfüllt werden (Naturalobligation).

D.h. grundsätzlich 30 Jahre, vorliegend drei Jahre, aber nicht ab Ereignis, sondern ab Kenntniserlangung über den Schaden (überzählige Zahlung) und Schädiger (Du :p).

Hilft wohl nix. :(
 
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Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
0
Ich bekam aber natürlich trotzdem einen Damage Claim... Nach 1 Woche hab ich immer noch nix gehört gehabt, also hab ich bei meiner Kreditkarten Firma den Schadne eingereicht, welche mir auch sofort eine Entschädigung zusprach nachdem ich alle Orginalrechnungen eingereicht habe.

Hast es ja schon selbst eingesehen, aber 1 Woche ist schon sehr optimistisch. Totzdem interessant wie sich hier die Versicherungen untereinander austauschen, auch wenns lange dauert.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Regelmäßige Verjährung ist drei Jahre.

... beginnend mit dem Ablauf des Jahrs, in dem der Anspruch entstanden ist (was wie hier, wo der Anspruch im Februar entsteht, einen ziemlichen Unterschied macht). D.h., würde deutsches Recht gelten (was natürlich nicht zutrifft), stünde die Verjährungseinrede erst ab 1.1.2014 zu Gebote.
 
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playgrounder

Erfahrenes Mitglied
30.03.2009
550
1
SIN
Hast es ja schon selbst eingesehen, aber 1 Woche ist schon sehr optimistisch. Totzdem interessant wie sich hier die Versicherungen untereinander austauschen, auch wenns lange dauert.

ja, aber weisst eh, laut Kreditkartenversicherung musste ich das innerhalb der Woche einreichen... bzw. Schadensmedung aufgeben...
 

playgrounder

Erfahrenes Mitglied
30.03.2009
550
1
SIN
Ehrlich währt am längsten - und Du hast ja schon selbst erkannt, dass Du zahlen musst.

Insofern ein (y) für Deine schnelle Einsicht - so manch anderer hier hätte noch lange überlegt, wie man sich da "rausmaximieren" kann...

nana, klar war mir das sofort als ich von der AUA auch das Geld bekommen hab... aber ich kann mir mal nicht vorstellen, dass mehr als 3% das Geld freiwillig an die CC Versicherung sofort zurücküberwiesen hätten... ich hab mir hatl auch gedacht: schön schweigen, vielleicht merkts keiner :D

passt ja eh muss ich sagen... geld steht mir nicht zu, und ich hab immerhin 1 jahr gehabt um damit zu arbeiten... zinsloses geld also :)
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Die zivilrechtliche Verjährung dürfte 2 oder 3 Jahre sein, weiss ich nicht genau und ist im Grunde auch irrelevant:

Unabhängig von der zivilrechtlichen Verjährung würde ich hier nicht darauf pochen, sondern am besten schnellstens das Geld zurückzahlen.

Die strafrechtliche Seite (Versicherungsbetrug) sieht nämlich anders aus. Da gilt mit Sicherheit eine längere Verjährung. Und vorbestraft möchtest du ja bestimmt nicht sein.
 

playgrounder

Erfahrenes Mitglied
30.03.2009
550
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SIN
Die zivilrechtliche Verjährung dürfte 2 oder 3 Jahre sein, weiss ich nicht genau und ist im Grunde auch irrelevant:

Unabhängig von der zivilrechtlichen Verjährung würde ich hier nicht darauf pochen, sondern am besten schnellstens das Geld zurückzahlen.

Die strafrechtliche Seite (Versicherungsbetrug) sieht nämlich anders aus. Da gilt mit Sicherheit eine längere Verjährung. Und vorbestraft möchtest du ja bestimmt nicht sein.

nene eben, is es mir auch überhaupt nciht wert... mir gings hier echt nicht um irgendetwas zu maximieren, da ich natürlich mein Unrecht schon damals sofort kapiert habe, aber ich glaub das staunt jeder mal ganz nett, wenn nach über einem jahr ein schreiben kommt... haha... naja, so ises eben.