Willkürliche Entschädigungsgrenze bei Fluggepäckverlust

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Willkürliche Entschädigungsgrenze bei Fluggepäckverlust

Geht bei einer Flugreise das Gepäck verloren oder kommt es stark verspätet an, hat man als Betroffener das Recht, die notwendigsten Bedarfsgüter auf Kosten der Fluglinie zu kaufen. Dafür gibt es natürlich Grenzen, wie die sogenannte Schadensminderungspflicht. Man darf also nicht munter auf Kosten der Airline "drauf los shoppen", ebenso wenig darf aber eine Fluglinie die Erstattungshöhe beliebig begrenzen.

Kategorie: Reisen

FlyNiki macht das aber offenbar trotzdem. Eine halbwegs einleuchtende Erklärung dafür gibt es nicht.
Gepäck-Fehlleitung

Thomas P. flog mit FlyNiki für einen dreiwöchigen Sporturlaub auf die kanarische Insel Lanzarote, allerdings: "Bei der Ankunft war leider meine Reisetasche nicht da. Am nächsten Tag fragte Herr P. beim für FlyNiki zuständigen Lost & Found-Schalter von Air Berlin nach, wo ihm gesagt wurde, "dass es in der Türkei gelandet sei und wohl demnächst nach Lanzarote kommen dürfte".
Geld für die ersten drei Tage

Zur Frage, was er bis dahin ohne sein Gepäck machen sollte, wurde ihm erklärt: "Um 231 Euro kann ich mich während der ersten drei Tage mit Bekleidungsstücken, mit Hygieneartikeln, die notwendig sein sollten, eindecken."

Das tat Herr P., doch auch nach drei Tagen war seine Reisetasche immer noch nicht da, also waren weitere Noteinkäufe nötig. Von Air Berlin wurde ihm erklärt, "dass es nur für drei Tage vorgesehen ist, aber ich ein Ausnahmefall sei, also ich möge alle Belege aufbewahren".
"Maximale Erstattungssumme"

Vier Tage vor seinem Rückflug, also nach stolzen 17 Tagen, bekam Herr P. endlich sein Urlaubsgepäck. Zurück in Österreich schickte er die gesammelten Belege über insgesamt rund 700 zur Erstattung ein – und es geschah nichts.

Der Kunde urgierte mehrmals, "bis mir von Air Berlin beschieden wurde, dass mein Schadensfall mit 231 Euro pauschal abgewickelt wird, darüber hinaus würde nichts ersetzt werden".

Wörtlich hieß es in einer E-Mail an den Kunden: "Die Gepäckfehlleitung regulieren wir in Höhe der maximalen Erstattungssumme für Noteinkäufe und überweisen den Betrag von 231 EUR in den nächsten Tagen auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung."
Keine Erklärung für willkürliche Obergrenze

Das wollte Her P. nicht akzeptieren und so wandte er sich an help. Wir forderten FlyNiki zu einer Erklärung auf, wie man bei einer 17tägigen Gepäcksverspätung auf eine "maximale Erstattungssumme" von 231 Euro komme und wenig später bekam der Kunde weitere 225 Euro überwiesen und eine 249-Euro-Gutschrift für seine nächste Buchung versprochen.

Eine Erklärung von FlyNiki für die offenbar willkürlich festgelegte Obergrenze bei Erstattungen gab es trotz nochmaliger help-Nachfrage nicht.
Verstoß gegen Montrealer Abkommen

Tatsächlich kann eine Fluglinie den von ihr durch Gepäckfehlleitungen verursachten Schaden keinesfalls einfach begrenzen, sagt die AK-Reiseexpertin Jutta Repl: "Das wäre ein Verstoß gegen das Montrealer Übereinkommen, das an und für sich in aller Regel auf internationale Beförderungen zur Anwendung kommt". Und das beschränkt die maximale Erstattungen mit immerhin rund 1.200 und nicht mir 231 Euro.
Abzug bei Kleidungsstücken möglich

Im Prinzip kann man laut Jutta Repl bei Gepäckfehlleitungen natürlich die für den Urlaub notwendigsten Sachen kaufen, allerdings muss nicht alles voll erstattet werden: "Üblich ist es, dass dann beispielsweise Toilettenartikel, Taxizusatzkosten, die ich hatte, oder Telefonkosten, die ich zusätzlich hatte, zu hundert Prozent ersetzt werden, bei Notkäufen von Kleidung ich aber in aller Regel einen Abzug hinnehmen muss".

Immerhin kann man diese ja auch noch nach dem Urlaub weiterverwenden.
Quelle: Willkürliche Entschädigungsgrenze bei Fluggepäckverlust - help.ORF.at