Freigrenze Reisemitbringsel USA

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spftl

Erfahrenes Mitglied
06.11.2009
497
43
NUE
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Bin nächste Woche in USA.
Sehe ich es richtig, dass ich als Flugreisender aktuell zollfrei Waren für 430€ x 1,4227 (offizieller Umrechnungskurs des Zolls für USD im Juni) = 611 USD einführen darf?

Macht es, wenn ich sicher unterhalb der Grenze bin, Sinn z.B. die Rechnung für ein in USA gekauftes IPad bei mir zu führen um bei evtl. Zollkontrollen erst gar keine Diskussionen bzgl. Wert der eingekauften Dinge aufkommen zu lassen?

Vielen Dank im Voraus
spftl
 

namosi

Erfahrenes Mitglied
22.08.2009
853
23
Nordeifel
und: achtung!

es kommt zuweilen vor, dass der zollkurs sich zwischendurch ändert, auch wenn vorher ein anderer kurs für den kompletten monat da stand....

also zwischendurch (vor abflug?) nochmal überprüfen....
 

OliverLHFan

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
1.314
61
NUE (fast)
Und immer im Zweifelsfall durch den roten Bereich gehen!

Ich hatte nach meiner Berechnung 465 Euro dabei, die Quittungen wurden schnell umgerechnet, die obligatorische Frage nach den legalen Drogen und ich durfte weitergehen. Bei pauschal 19% für die 35 Euro war wohl der Aufwand zu groß, aber wehe ich wäre durch grün ... ;)

Oliver
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
5
Duisburg
Ich hatte nach meiner Berechnung 465 Euro dabei, die Quittungen wurden schnell umgerechnet, die obligatorische Frage nach den legalen Drogen und ich durfte weitergehen. Bei pauschal 19% für die 35 Euro war wohl der Aufwand zu groß, aber wehe ich wäre durch grün ... ;)

Oliver

Wird nicht beim Gesamtwert > 430 Euro für den Gesamtbetrag die Mwst. fällig und nicht nur für den übersteigenden Teil???
Bin mir nicht sicher, da ich NIE für mehr als 430 Euro mitbringe...

EDIT: Habe gerade nachgeschaut: Nur bei nicht teilbaren Gütern werden auf den Gesamtwert Abgaben fällig - z.B. Computer, Schrank, etc.
 
Zuletzt bearbeitet:

TheStranger

Aktives Mitglied
04.11.2009
227
3
KSF, ORK
Wird nicht beim Gesamtwert > 430 Euro für den Gesamtbetrag die Mwst. fällig und nicht nur für den übersteigenden Teil???
Bin mir nicht sicher, da ich NIE für mehr als 430 Euro mitbringe...

EDIT: Habe gerade nachgeschaut: Nur bei nicht teilbaren Gütern werden auf den Gesamtwert Abgaben fällig - z.B. Computer, Schrank, etc.

Richtig. Bei meinem letzten Besuch in der Zollzahlstelle letzte Woche waren die Herren aber sehr kulant. Wir haben den Gesamtbetrag verhandelt und die Teilbarkeit wurde mir direkt aktiv angeboten. Wenn man also freundlich und ehrlich (!) dort hingeht, kann es gut sein, dass einem der Zollbeamte auch entgegenkommt. Mal ganz davon abgesehen, dass man mit der Zollquittung auch kein Nachweisproblem mehr bei späteren Reisen hat...
 

metollica80

Erfahrenes Mitglied
16.05.2010
443
0
MA/LU
Bei Überschreitung durch Kleidung einfach vorher ne Excel-Tabelle machen und denen vorzeigen. Machen wir auch meist so. Rechnungen wurden dann nie geprüft, sondern einfach die Differenz zur Reisefreimenge verzollt und fertig. Von der Unteilbarkeit mal ganz zu schweigen, wobei die ja ohnehin eher bei teuren Einzeltstücken zum Tragen kommt.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
UndIch hatte nach meiner Berechnung 465 Euro dabei, die Quittungen wurden schnell umgerechnet, die obligatorische Frage nach den legalen Drogen und ich durfte weitergehen. Bei pauschal 19% für die 35 Euro war wohl der Aufwand zu groß, aber wehe ich wäre durch grün ... ;)

Bis zu einer gewissen Grenze wird pauschaliert, der Wert liegt bei 17,5%...
Vereinfachte Abgabenberechnung
 
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