20.7.: AF 1423 annuliert

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Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.647
675
MUC
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Flug gebucht direkt bei AF, AF-1423 MUC - CDG ab MUC 9:30 für morgen, 20.7.
Erfahre heute ehr zufällig durch die Bordkarte dass umgebucht wurde auf:
AF-1123 ab MUC 7:20
Telefonische Auskunft AF : AF-1423 wurde gestrichen
Steht da Entschädigung zu (> 2h = 250 €) ?
Wann muß reklamiert werden, vor dem Flug oder hat das etwas Zeit?
 

edkb

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
368
0
Wenn das Airlinebedingt ist (was zu vermuten ist) und da der Zeitunterschied > 2h, stehen die Chancen ganz gut. Lies dir mal die EU Fluggastverordnung durch.
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.647
675
MUC
Das eine schließt das andere nicht aus,
Flug wurde vor Wochen gebucht, email und Tel angegeben, Bordkarte (mit den Änderungen) per email 30 h vor Abflug erhalten.
Ohne Hinweis, Kommentar oder sonst was.
Gestern früh war im System noch der ursprüngliche Flug angezeigt....
Wohl eine etwas geringe Auslastung bemerkt und dann....gut dass ich lesen kann
 
Zuletzt bearbeitet:

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.926
161
MUC
Tja, das macht AF ganz gerne Mal, aber dann ist hier auf jeden Fall eine Entschädigung angesagt.

Bin mal gespannt, wie die sich jetzt wieder herausreden...
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Es ist egal, ob man mehr als zwei Stunden später ankommt, oder mehr als 2 Stunden früher am Flughafen antraben muss...
 
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flocair

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
809
0
DUS/CDG
Hast du denn dann den Flug um 7.20 genommen?

Mich würde dann interessieren, wie das gehandhabt wird: Auf dem Papier solltest du ja um 11.10 ankommen, laut neuem Flug dann aber 9 Uhr. (Verspätung >2h, nach Fluggastrechten würde dir dann was zustehen.)

Schaut man bei airfrance.de nun auf den Flugstatus, war die Ankunftszeit in CDG 09.12 - demnach wären die 2 Stunden Verspätung dann unterschritten...

Richtet sich der Anspruch dann nach der tatsächlichen Ankunftszeit und der daraus resultierenden Verspätung oder der Verspätung auf dem Papier, der eigentlich gebuchten/umgebuchten Flüge?

Laut Fluggastrechten (wenn ich gerade richtig überflogen habe) stehen dir neben der kostenlosen Umbuchung 250 bzw. 125€ zu!?!
 

flocair

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
809
0
DUS/CDG
so gefühlt ungefähr auch drei bis vier Mal die Woche auf den Morgenflügen CDG-DUS oder umgekehrt...
Hat mich persönlich Gott sei Dank erst ein Mal getroffen...
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.647
675
MUC
Hast du denn dann den Flug um 7.20 genommen?
Ja, wir sind 7:20 geflogen.
PS. Es war eine A-318 die vielleicht mit 80-90% Auslastung geflogen ist.
Somit ist der Verdacht erhärtet, dass weder die 7:20 noch die 9:30 Maschine so richtig voll gewesen wären. Die nächsten Tage bekomme AF Post, mal sehen, wie die Reaktion ist.....
 
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Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.647
675
MUC
Das Ergebnis

Schreiben vom 31.7.2011 an AF in Frankfurt per Einschreiben

Sehr geehrte Damen und Herrn,
am 24.5.2011 haben wir online folgenden Flug gebucht und bezahlt:
Mittwoch, 20. Juli 2011 AF 1423 ab München 09:30 nach Paris
Buchungscode: aa
Passagiere : x+y
Die Buchung war auch so noch am 18.7.2011 mittags in Ihrem System sichtbar.
Währenden der Nacht 18/19.7.2011 haben wir per email die Meldung bekommen:

Sehr geehrter Fluggast,
wir bestätigen, dass Sie automatisch eingecheckt wurden.
Wir haben Ihnen einen Sitzplatz zugewiesen. Die Sitzplatznummer ist auf Ihrer Bordkarte angegeben.

Der Bordkarte war dann zu entnehmen, dass wir auf AF 1123 ab MUC 07:20 umgebucht wurden.
Es gab weder eine Information zum Wechsel, noch einen Hinweis, wie in § 14, 2 der VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 gefordert wird.
Ein Anruf bei Ihrer Information ergab, daß der gebuchte Flug annulliert wurde, auch hier gab es selbst nach intensiven Nachfragens lediglich die Aussage, dass man sich ja schriftlich melden könnte. Erlauben Sie uns hierzu festzustellen, dass diese Informationspraxis weder kundenfreundlich noch gesetzeskonform ist.

Wir machen somit einen Ausgleichsanspruch gemäß der VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 geltend.
Gebuchter Flug: 20. Juli 2011 AF 1423 ab München 09:30 nach Paris
Geflogener Flug: 20. Juli 2011 AF 1123 ab München 07:20 nach Paris
Passagiere: x+y
Es fand keine Information über die Annullierung statt, der angebotene Ersatzflug war 2h 10min Stunden früher angesetzt.
Daraus leitet sich entsprechende § 7, 1, a ein Ausgleichsanspruch in Höhe von jeweils 250 € ab.

Aus der Tatsache, dass die Annullierung 30 h vor dem Flug feststand, ist nicht davon auszugehen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 500,00 € bis zum 31.8.2011
auf folgendes Konto:wwww
Mit freundlichen Grüßen
Seemann

Antwort am 15. 8 von AF, die tiefes und aufrichtiges Bedauern ausdrückt und der Bitte nach IBAN und BIC.
Am 31.8.2011 war der volle Betrag auf dem Konto!

Wenn es immer so laufen würde, hätte man nicht zu meckern!