Condor will Flug vorverlegen

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hicom300

Aktives Mitglied
18.02.2010
236
7
FRA
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Wie ist die rechtliche Seite zu Bewerten?
Vor vielen Wochen 2 Flüge mit Condor FRA-LPA im Januar 2012 gebucht.
Heute Brief bekommen , das unser Hinflug um einen Tag vorverlegt wurde.:eek:
Das kostet mich aber min. eine zusätzliche Übernachtung und einen Tag mehr Urlaub.(n)
Angerufen , bla bla bla kann kostenlos stornieren.Will ich aber nicht.
Habe noch rausbekommen , das die Maschine am besagten Tag einen Vollcharter von Aida hat.
Wie sieht das jetzt mit den Kompensationszahlungen , Übernachtung usw. aus?
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.647
675
MUC
Verordnung 261 sagt

Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,

b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet,

(2) Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung


Artikel 8
Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde,

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.


Artikel 9
Anspruch auf Betreuungsleistungen
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
b) Hotelunterbringung, falls ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten
notwendig ist oder ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist,


Wenn ich das richtig verstehe, gibt es in diesem Fall keine Entschädigung, aber einen Hotelaufenthalt. Freiwillig werden die das natürlich nicht rausrücken......
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Nuja halt die anderweitige Beförderung. Einfach mal checken, was es sonst noch so fpr Verbindungen am gewünschten Tag nach LPA gibt und Condor kontaktieren. Ist ja noch bischen hin bis zum ABlfugtag.
 
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Reaktionen: peter42

hicom300

Aktives Mitglied
18.02.2010
236
7
FRA
Ich habe gerade mal mit EU-Claim telefoniert.
Die Dame sagte mir , das die Fluggesellschaft bis 14 Tage vorher einfach umbuchen darf ohne eine Kompensationszahlung.
Ich finde das eine Schweinerei.Besonders aus dem Grund, das sie wahrscheinlich um mehr Geld zu verdienen, die Maschine einfach verchartern.
Es wäre doch genau das Gleiche, wenn ich 3 Wochen vorher sage, ich will kostenlos umbuchen oder stornieren.Das lassen die auch nicht (kostenlos) mit sich machen.(n)
Na egal.Die eine Übernachtung bringt uns nicht um, aber die hätten den Brief ja auch mal einen Tag vorher schicken können.:mad:
Gibt nämlich keine OPODO Gutscheine mehr.:cry:
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.926
161
MUC
Wo ist das Problem, die Übernachtung müssen sie dir doch zahlen... :confused:

Du kriegst halt nur nicht noch die Kompensation on top wie bereits geschildert.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Wie gesagt eine Entschädigung in Form von Kompensation gibt es nicht. Umbuchung oder zusätzliche Hotelnacht müssten übernommen werden.
 

skli

Erfahrenes Mitglied
19.01.2011
367
6
Hatte mal vor 3 Jahren ein ähnliches Problem mit Condor.

Flug nach TFS wurde gestrichen, ich sollte auf den nächsten Flug umgebucht werden (12 Stunden später). Anrufen bringt genau: 0,00! Nichts! Da hat keiner Entscheidungsbefugnis.

Eine nette und bestimmte Email mit fundiert belegter Rechtsansicht an den Kundenservice wirkte Wunder.

Umbuchung auf den Vortag ab einem anderen Abflughafen, Mietwagen zum Flughafen inkl. Sprit, zusätzliche Hotelnacht, XXL Plätze und gratis Sonderessen(dieses Bezahlzeugs).

Also, viel Erfolg.