[Sammelthread] Flüge mit Ansprüchen nach der VO (EG) 261/2004 - Fluggastrechte-Verordnung

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
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In diesem Thread werden Flüge gesammelt, die von Unregelmäßigkeiten im Sinne der VO (EG) 261/2004 aka Fluggastrechte-Verordnung betroffen waren, d.h. Nichtbeförderung, Annullierung, Verspätung und involuntary downgrade.

Link zur Fluggastrechte-Verordnung, wenn jemand dazu etwas nachlesen will: VO (EG) 261/2004.

Der Thread dient dazu, daß User, die auf demselben Flug waren, untereinander in Kontakt treten können, um sich bzgl. der Geltendmachung von Ansprüchen auszutauschen. Ferner soll ermöglicht werden, daß für den Fall, daß ein User die Entschädigung erhalten hat, sich auch andere User darauf berufen können (unter der Voraussetzung, daß bei ihnen die Voraussetzung für die Entschädigung gegeben sind). Damit der Thread "funktioniert", sollte daher jeder, der hier einen Flug eingestellt hat, bezüglich dessen Ansprüche geltend gemacht wurden, bitte auch das Resultat mitteilen.

Bitte zu den Flügen jeweils folgende Angaben posten:

Nichtbeförderung
- ursprünglich gebuchter Flug und Serviceklasse
- umgebuchter Flug und Serviceklasse

Annullierung
- ursprünglich gebuchter Flug und Serviceklasse
- umgebuchter Flug und Serviceklasse
- Annullierungsgrund (soweit bekannt)

Verspätung
- gebuchter Flug
- geplante und tatsächliche Flugzeit
- Verspätungsgrund (soweit bekannt)

involuntary downgrade (soweit nicht schon durch Nichtbeförderung oder Annullierung bedingt)
- gebuchter Flug
- gebuchte und tatsächliche Serviceklasse

Zu einer Erledigung bitte posten, ob außergerichtlich gezahlt wurde oder die Fluggesellschaft zur Zahlung verurteilt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Annullierungen


25.12.2010
AB6939 HAM-FRA (krabbenkopf)
annuliert ohne Begründung
gerichtlicher Vergleich vor dem AG Charlottenburg, 200 Euro Air Berlin-Fluggutschein pro Person (schlechter Deal, unerfahrener Anwalt)

22.07.2011
LH2865 BRE-STR (meilenfreund)
umgebucht auf LH 2867
€ 250,00 außergerichtlich gezahlt
 
Zuletzt bearbeitet:

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
4.124
120
49
HAM
www.outlet-reisen.com
Ich fange dann mal an - vor allem, da ich einen Mitstreiter des selben Fluges über VFT gefunden habe!

Flug AB6939 HAM-FRA 25.12.2010 annuliert ohne Begründung - gerichtlicher Vergleich vor dem AG Charlottenburg, 200 Euro Air Berlin-Fluggutschein pro Person (schlechter Deal, unerfahrener Anwalt).
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Tolle Idee - ist natürlich relativ unwahrscheinlich, dass man da "Leidensgenossen" findet bei der Vielzahl an Flügen jeden Tag.

Ich denke, den Versuch ist es wert - und ansonsten muß man abwarten, was sich ergibt. Wie Du selbst geschrieben hast, hast Du über den VFT jemand gefunden, der auf demselben Flug war. Wenn man z.B. den Loungetreff-Thread betrachtet, gibt es da mitunter auch Treffer/Übereinstimmungen, ohne daß gerade alle unterwegs zu einem DO sind. Außerdem könnte dieses Thema evtl. auch User, die sich sonst zurückhalten, dazu animieren, daß sie hier einen Flug posten. Ferner finden darüber vielleicht sogar neue User den Weg hierher, da der VFT eine sehr gute Präsenz bei Google hat.
 
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T

tosc

Guest
Gebucht BOO-OSL-SVG mit 45 Minuten Transfer in OSL, BOO-OSL wegen Technical 50 Minuten verspätet, umgebucht auf die nächste OSL-SVG mit Ankunft 3h später in SVG. SK bestritt, dass die 261/2004 anwendbar wäre (kann gut sein, ianal - aber Versuch macht Kluch :p), aber direkt 250€ Cash oder 500€ Fluggutschein angeboten.
 

FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.462
3
Paris
Ist schon etwas her(2 Jahre):

Flug MAD-BCN-MUC mit JK gebucht. Flug MAD-BCN hatte erst technische Probleme, dann musste auch noch Gepäck ausgeladen werden, war somit ca. 1,5h verspätet. Anschluss in BCN verpasst, Umbuchung auf erste Lufthansa-Maschine am nächsten Tag. Hotel und Abendessen wurden von JK gestellt.

Hatte damals noch keine Ahnung von Fluggastrechten usw. Nachdem ich jetzt gelesen habe, dass solche Entschädigungs-Forderungen 3 Jahre gültig sind, überlege ich ob ich es jetzt machen soll.
 
Zuletzt bearbeitet:

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Nachdem ich jetzt gelesen habe, dass solche Entschädigungs-Forderungen 3 Jahre gültig sind, überlege ich ob ich es jetzt machen soll.

Selber machen schadet nicht und kostet nichts. Ich würde schreiben und abwarten, was passiert. Man könnte mit sog. Verwirkung (der Anspruch wurde so lange nicht geltend gemacht, daß nicht mehr damit gerechnet werden mußte, daß er geltend gemacht wird) kommen, aber das wäre dann abzuwarten. Wenn Du selbst etwas schreibst, hält sich der Aufwand ja im überschaubaren Rahmen.
 
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FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.462
3
Paris
Selber machen schadet nicht und kostet nichts. Ich würde schreiben und abwarten, was passiert. Man könnte mit sog. Verwirkung (der Anspruch wurde so lange nicht geltend gemacht, daß nicht mehr damit gerechnet werden mußte, daß er geltend gemacht wird) kommen, aber das wäre dann abzuwarten. Wenn Du selbst etwas schreibst, hält sich der Aufwand ja im überschaubaren Rahmen.

Ich habe jetzt mal EUClaim angeschrieben, ob sie den Fall für mich übernehmen. Wenn die keine Lust drauf haben werde ich selber an Spanair schreiben. Mache mir da aber keine großen Hoffnungen, bei einem so langen Zeitraum werden die sich sicher irgendwie rausreden. Auf Anwalt und Gericht habe ich wegen 250€, die ja anscheinend noch nicht mal sicher sind, wenig Lust.
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
4.124
120
49
HAM
www.outlet-reisen.com
Ich habe jetzt mal EUClaim angeschrieben, ob sie den Fall für mich übernehmen. Wenn die keine Lust drauf haben werde ich selber an Spanair schreiben. Mache mir da aber keine großen Hoffnungen, bei einem so langen Zeitraum werden die sich sicher irgendwie rausreden. Auf Anwalt und Gericht habe ich wegen 250€, die ja anscheinend noch nicht mal sicher sind, wenig Lust.

Die Kosten für Anwalt/Gericht sind bei 250 Euro übrigens nicht sehr hoch ;)
 

FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.462
3
Paris
Die Kosten für Anwalt/Gericht sind bei 250 Euro übrigens nicht sehr hoch ;)

In welchem Rahmen wären die denn? Der Aufwand für den Anwalt dürfte ja in etwa der gleiche sein, ob der Streitwert jetzt bei 1000€ oder bei 250€ liegt. Achja RSV wäre auch noch da, allerdings mit 150€ SB. Vielleicht überleg ichs mir doch noch mal... :)

EUClaim hat nur eine Textbaustein/Standart-Antwort geliefert, schade. :(
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Ich werde gelegentlich noch einen Thread mit einigen allgemeinen Hilfestellungen für den Fall, daß man die Dinge selbst in die Hand nimmt, erstellen.

In welchem Rahmen wären die denn? Der Aufwand für den Anwalt dürfte ja in etwa der gleiche sein, ob der Streitwert jetzt bei 1000€ oder bei 250€ liegt. Achja RSV wäre auch noch da, allerdings mit 150€ SB. Vielleicht überleg ichs mir doch noch mal... :)

Es sind insgesamt wohl um die 120 Euro Kosten.

Der Rechtsanwalt kostet bei zunächst nur außergerichtlicher Tätigkeit und € 250,00 Gegenstandswert € 46,41.

Ob der Gegenstandswert € 250,00 oder € 1.000,00 beträgt, macht schon einen Unterschied, da die Honorartabelle nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit einem Gegenstandswert bis € 300,00 beginnt und zunächst in Schritten von € 300,00 bis zu einem Gegenstandswert von €1.500,00 ansteigt.

Rechtsanwaltskosten von € 120,00 dürften überschlägig (ich habe da jetzt nicht genau nachgerechnet) bei zunächst außergerichtlicher und dann gerichtlicher Tätigkeit bei einem Gegenstandswert bis € 300,00 anfallen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.796
2.285
CGN
Ich werde gelegentlich noch einen Thread mit einigen allgemeinen Hilfestellungen für den Fall, daß man die Dinge selbst in die Hand nimmt, erstellen.

Der Rechtsanwalt kostet bei zunächst nur außergerichtlicher Tätigkeit und € 250,00 Gegenstandswert € 46,41.

Ob der Gegenstandswert € 250,00 oder € 1.000,00 beträgt, macht schon einen Unterschied, da die Honorartabelle nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit einem Gegenstandswert bis € 300,00 beginnt und zunächst in Schritten von € 300,00 bis zu einem Gegenstandswert von €1.500,00 ansteigt.

Rechtsanwaltskosten von € 120,00 dürften überschlägig (ich habe da jetzt nicht genau nachgerechnet) bei zunächst außergerichtlicher und dann gerichtlicher Tätigkeit bei einem Gegenstandswert bis € 300,00 anfallen.

Muss man aber noch einen RA finden der das nach RVG überhaupt macht.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Muss man aber noch einen RA finden der das nach RVG überhaupt macht.

Halte ich, ehrlich gesagt, nicht für ein Problem. Ich sehe auf der Arbeit genug Sachen, bei denen auch trotz Mini-Streitwert auf einer oder beiden Seite/n ein Rechtsanwalt am Start ist. Die Abrechnung nach dem RVG ist halt eine Mischkalkulation, weil sowas dann durch Mandate mit höherem Streitwert quersubventioniert wird.

Die Kunst ist nicht, einen Rechtsanwalt zu finden, sondern einen Rechtsanwalt zu finden, der von dieser doch etwas speziellen Materie (auch wenn diese für uns hier einfach ist) Ahnung hat. Die Frage wurde hier ja vor einiger Zeit schon durchdiskutiert.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Das sollte kein Problem sein!

Es sollte kein Problem darstellen, den Rechtsanwalt zu finden. Aber ob das, was er abliefert, gut ist, steht mitunter auf einem anderen Blatt. Wie Du hier selbst geschrieben hattest, war der Rechtsanwalt in Deiner Sache gegen AB offenbar nicht die beste Wahl... (was sich auf der fachlichen Ebene nur in Kenntnis der Akte abschließend beurteilen ließe und daher hier nicht geklärt werden kann).
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
Denied Boarding SAA FRA-CPT mit der ganzen Familie (ist schon einige Jahre her [2004 oder 2005] als die noch non-stop gingen), Umbuchung auf FRA-JNB-CPT, Ankunft in CPT mit 11 Stunden Verspaetung. 2 Wochen Streiterei mit SAA danach 2.400,-- Euro (600,-- pro Nase) Kompensation.

Tickets (SZG-FRA-CPT) waren Award ueber LH gebucht. SA behauptete, Sie haetten die Buchung nicht (Maschine war mit ca. 60 Mann ueberbucht), dachten offensichtlich sie kaemen bei einem Award davon.

SA hat nach Androhung der Einschaltung des LBA gezahlt - wie gesagt, dass ist einige Jahre her und die EU 261/2004 war damals relativ frisch.
 
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robert_jaritsch

Neues Mitglied
12.09.2011
1
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Hi,

habe mich aus aktuellem Anlass registriert und gleich eine Frage:
Gestern wurde der AirBerlin Flug München-Windhoek annulliert und auf heute verlegt.
AirBerlin spricht auf ihrer Webseite von "Verspätung", allerdings bekamen alle Passagiere ihre Koffer wieder, wurden am Flughafen in einem Hotel untergebracht und müssen heute neu einchecken, was meinem Verständnis nach einer Annullierung des Fluges gleichkommt.
Die Begründung seitens AirBerlin für diese "Verspätung" war, dass der Flieger offenbar wegen eines Unwetters mit Verspätung nach München kam, dann längere Zeit keine Startfreigabe erhielt und der Pilot danach mit dem langen Flug bereits seine Dienstzeit überschritten hätte, der Pilot habe den Flug daraufhin gecancelled.

Meiner Meinung nach ist das doch ein ziemlich klarer Fall für die Entschädigung, dass das Flugzeug verspätet nach München kam hat ja mit diesem Flug nichts zu tun und mit einer Ersatzcrew hätte die Verspätung doch auch in sehr geringem Maße gehalten werden können.
So verlieren die Passagiere einen vollen Tag (die, die in Windhoek sitzen müssen dafür einen vollen Tag warten).
Was sollen die Passagiere am Flughafen jetzt machen? Können sie dort überhaupt etwas tun oder kann man das ohnehin erst nach der Rückkehr erledigen?

Vielen Dank für eure Antworten!
Robert
 

ringbahn

Aktives Mitglied
10.10.2009
133
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Da ich auch auf dem Flug LH 23 war,würde mich interessieren,ob einer der Mitreisenden beabsichtigt,eine Entschädigung zu fordern,weil der Rückflug nach HAM ja nicht nur wetterbedingt sondern auch wegen der nur in HAM möglichen Biofuel-Betankung erfolgte.