Passagierrechte bei Flugausfall EU-Gericht ermöglicht Ersatz für immaterielle Schäden

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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Die Idee des vorlegenden Gerichts, Art. 12 könne immateriellen Schadensersatz nach nationalem Recht oder dem Montrealer Übereinkommen ausschließen, liegt ja doch ziemlich fern. Viel interessanter ist, dass eine Annullierung "nicht ausschließlich den Fall betrifft, dass das betreffende Flugzeug überhaupt nicht startet, sondern auch den Fall umfasst, dass dieses Flugzeug gestartet ist, aber anschließend, aus welchen Gründen auch immer, zum Ausgangsflughafen zurückkehren musste, und die Fluggäste auf andere Flüge umgebucht wurden."

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62010CJ0083:DE:HTML
 
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THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.183
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Die Idee des vorlegenden Gerichts, Art. 12 könne immateriellen Schadensersatz nach nationalem Recht oder dem Montrealer Übereinkommen ausschließen, liegt ja doch ziemlich fern. Viel interessanter ist, dass eine Annullierung "nicht ausschließlich den Fall betrifft, dass das betreffende Flugzeug überhaupt nicht startet, sondern auch den Fall umfasst, dass dieses Flugzeug gestartet ist, aber anschließend, aus welchen Gründen auch immer, zum Ausgangsflughafen zurückkehren musste, und die Fluggäste auf andere Flüge umgebucht wurden."

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62010CJ0083:DE:HTML

Wobei ich davon ausgehe, dass wenn ein Flugzeug zurückkehrt, fast immer außergewöhnliche Umstände (Sturm, etc.) der Fall sind und es somit trotz der Gleichsetzung mit Annullierung keine Kompensation gibt.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Wobei ich davon ausgehe, dass wenn ein Flugzeug zurückkehrt, fast immer außergewöhnliche Umstände (Sturm, etc.) der Fall sind und es somit trotz der Gleichsetzung mit Annullierung keine Kompensation gibt.

Diese Sicht wird die Airlines freuen, aber ich habe auch schon von technischen Defekten in der Luft gehört.
 

THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
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Diese Sicht wird die Airlines freuen, aber ich habe auch schon von technischen Defekten in der Luft gehört.

Klar, in solch einem Fall ist die Entscheidung natürlich sehr hilfreich. Meine Vermutung war lediglich, dass dies in der Praxis nur eine Minderheit umkehrender Flugzeuge betrifft.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Klar, in solch einem Fall ist die Entscheidung natürlich sehr hilfreich. Meine Vermutung war lediglich, dass dies in der Praxis nur eine Minderheit umkehrender Flugzeuge betrifft.

Das jüngste Urteil betrifft genau einen solchen Fall.

EuGH meinte:
Wenige Minuten nach dem planmäßigen Start entschied der Pilot, wegen eines technischen Defekts des Flugzeugs zum Ausgangspunkt, dem Flughafen Paris-Charles de Gaulle, zurückzukehren.
 
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