LHR Schnee-Chaos Dec. 2010 / Erfahrung Kostenerstattung?? BA

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Paul100

Neues Mitglied
06.12.2011
1
0
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hallo,
sind im Dezember 2011 in London Heathrow gestrandet - nach Langstreckenflug aus Sydney (26 Stunden unterwegs) sassen wir am 16.12. bereits im Flieger auf dem letzten Teilstueck nach Deutschland, als wir nach 3 Stunden angeschnallter Wartezeit dann wieder aussteigen mussten, da der Flug ploetzlich annuliert wurde.

Daraufhin 7! Tage in LHR mit allem Stress und mehrfachen Fahrten zum Flughafen und Hotel usw. usw. mehrfachen Annulierungen des muehsam ergatterten Ersatzfluges, 2 Hotelwechsel, etc.

Da gerade aus Australien kommend, nur mit T-Shirts und Sommerschuhen ausgestattet, dem Schnee in London ausgesetzt, nach 2 Tagen Frostbeulen erst einmal Kauf von Winterkleidung.

Habe durch diese 7 Tage Zwangsaufenthalt neben den Kosten wie Hotel, Fahrtkosten, Kleidung, etc. ca. 2.000 Euro an Einkommen verloren, da ich diese komplette Woche Arbeitsausfall nicht bezahlt bekommen habe.
Es ging auch kein Bus, kein Zug, selbst Autovermietungen komplett ausgebucht, um irgenwie von der Insel nach Deutschland zu kommen.

Fragen:
1) hat irgendjemand, der auch betroffen war (British Airways) Erfahrungen gemacht mit der Hoehe der Rueckerstattung und inwieweit z.B. Arbeitsausfall erstattet wird?

2) Gibt es eine Art Pauschalerstattung pro Tag, oder muss man jeden einzelnen Fahrschein, Taxiquittung, Bewirtungsquittungen, etc. einzeln einreichen?

Danke im voraus
 

cubalibre

Erfahrenes Mitglied
12.09.2009
733
40
MUC, CGN, GEO
ich glaub ja nicht, daß der OP visionäre Fähigkeiten hat, sondern sich einfach mit der Jahreszahl um eins geirrt hat... also 2010 - da gab es doch viel Schnee in Europa um diese Zeit...
 

MS.PANAM

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
961
0
SRQ/HAM
Hmm schon merkwürdig.... das Ereignis ist 1 Jahr her und du denkst jetzt darüber nach, welche compensation du zu erwarten hast ? Wohl eher keine .....
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Fürs Wetter kann ja nun keine Airline was. Das ist wohl eine Paradebeispiel für höhere Gewalt. Was sollen die auch machen? Wenn man im Winter eine Flugreise unternimmt, geht man bewusst das Risiko ein zu stranden. Kommt ja selten vor - wahrscheinlich vergessen wir ob der einfachen Art in kürzester Zeit rund um den Globus zu jetten, dass die Welt eben doch kein Ponyhof ist.

Mit welchem Recht soll dir die Fluggesellschaft dein Gehalt ersetzen???
 

Sunchaser

Erfahrenes Mitglied
12.09.2011
746
0
ZRH
Über die Airline wirst Du keine Chance haben. Für Ersatzkleidung und Hotels gibt es ja teilweise noch Versicherungen über die Kreditkarte. Jedoch befürchte ich, dass auch das wegen höherer Gewalt ausgeschlossen ist. Da das ganze auch noch ein Jahr her ist, wird es wohl schwierig.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Fürs Wetter kann ja nun keine Airline was. Das ist wohl eine Paradebeispiel für höhere Gewalt.
[Sarkasmus]
Oh, ja, der Winter kommt jedes Jahr von Neuem vollkommen überraschend und unerwartet und Schnefall in Europa ist auch ein Jahrhundertereignis, mit dem man nie rechnet und dem man hilflos ausgesetzt ist.
[/Sarkasmus]
 
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Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
960
130
Kölle
[Sarkasmus]
Oh, ja, der Winter kommt jedes Jahr von Neuem vollkommen überraschend und unerwartet und Schnefall in Europa ist auch ein Jahrhundertereignis, mit dem man nie rechnet und dem man hilflos ausgesetzt ist.
[/Sarkasmus]

Und was ist dein Vorschlag wenn Flughäfen gesperrt werden? Trotzdem starten? Landen ohne Sicht bei Nebel und Schneefall und dann im Graben landen?
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Und was ist dein Vorschlag wenn Flughäfen gesperrt werden?
Es vielleicht gar nicht zur Sperrung kommen lassen, weil man zeitig genügend Bodenräumdienste bereithält?

Landen ohne Sicht bei Nebel und Schneefall und dann im Graben landen?
Um Landen ging es beim opener nicht und den Nebel hast Du jetzt neu hinzugedichtet. Und wenn Du schon auf Nebenschauplätze ausweichen willst, solltest Du das hier vielleicht auch gedanklich berücksichtigen. :rolleyes:
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Es vielleicht gar nicht zur Sperrung kommen lassen, weil man zeitig genügend Bodenräumdienste bereithält?

Dies ist weder in der Verantwortung von LH in FRA noch von BA in LHR. Selbstverständlich haben die Platzhirsche übers Jahr gesehen einen gewissen Druck-Einfluss aber when the shit hits the fan können die absolut nullkommanull machen.
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
960
130
Kölle
Okay, du möchtest also kategorisch ausschließen, dass es nie dazu kommt, dass man wetterbedingt nicht landen und nicht starten kann?
Denn du bist pauschal auf Winterverhältnisse ein gegangen, nicht ich.

Ich bin bei weitem kein Freund der Airlines, aber ist das Räumen der Start und -Landebahnen nicht eher Aufgabe der Flughafenbetreiber?
Und ja, ich bin mit dem ILS vertraut, nichts desto trotz gibt es Gegebenheiten wo ein sicheres Landen nicht mehr möglich ist.

Ich wollte nur deine Pauschalisierung kritisieren, dass bei jeder wetterbedingten Verspätung die Airline Schuld habe. Gerichte geben mir da zumindest teilweise Recht.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Kollege TXLover neigt halt einer Auslegung des Begriffs der "außergewöhnlichen Umstände" im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO 261/04 zu, die auf die schöne Erkenntnis hinausläuft, dass ein Gentleman von nichts überrascht ist. :)

Mit so viel Eleganz ist der Verordnungsgeber leider nicht angetreten und hat Wetterbedingungen, welche die Flugsicherheit gefährden, im 14. Erwägungsgrund der VO als Entlastungsgrund anerkannt. Auch der BGH kann seine bereits durch den Sitz in Karlsruhe indizierte kleinkrämerische Sicht der Dinge nicht verheimlichen und hat in zwei Urteilen vom 25.3.2010 und vom 14.10.2010 Nebel in Amsterdam bzw. Jerez de la Frontera als außergewöhnliche Umstände gewertet. Im Fall Jerez hat das sogar zu einer Entlastung der Fluglinie geführt, weil die Annullierung nicht durch zumutbare Maßnahmen hätte vermieden werden können.

Was den Schnee anlangt, macht es selbstredend einen Unterschied, ob das Starten, Fliegen und Landen im betroffenen Luftraum insgesamt unmöglich ist oder nur an den unzureichend geräumten Bahnen scheitert. In letzterem Fall bin ich im Ergebnis bei TXLover, denn es liegt in der Hand der Fluggesellschaften, wie viel sie für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs ausgeben möchten.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Studenten, Weinköniginnen und hartzende Abosammler können sich übrigens zusammentun und einen Beitrag dazu leisten, dass echte Vielflieger einigermaßen ungestört durch den Winter kommen:

Einsatz Räumgruppe "VFT"! =;
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Was den Schnee anlangt, macht es selbstredend einen Unterschied, ob das Starten, Fliegen und Landen im betroffenen Luftraum insgesamt unmöglich ist oder nur an den unzureichend geräumten Bahnen scheitert. In letzterem Fall bin ich im Ergebnis bei TXLover, denn es liegt in der Hand der Fluggesellschaften, wie viel sie für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs ausgeben möchten.

In der Hand der Fulggesellschaften? Die dann den FAs Schneeschafeln in die Hand geben, damit Sie für 10,40€ extra die Startbahn freischaufeln? Oder die Airline zahlt 20% mehr Gebühren und nur für die wird dann eine Bahn freigemacht? So ein Quatsch. Das liegt allein am Flughafenbetreiber.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
In der Hand der Fulggesellschaften? Die dann den FAs Schneeschafeln in die Hand geben, damit Sie für 10,40€ extra die Startbahn freischaufeln? Oder die Airline zahlt 20% mehr Gebühren und nur für die wird dann eine Bahn freigemacht? So ein Quatsch. Das liegt allein am Flughafenbetreiber.

Herrlich! Da haben wir schon den ersten Kandidaten für's Schneeschippen. ;)
 
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TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Manchmal stolpert man beim Herumklicken im Internet auf interessante Hinweise zu bereits im Forum durchgenudelte Themen. Diesmal vom Reiserechtspapst, ein Direktlink geht bei seiner urzeitlich aufgebauten Seite leider nicht, so dass er es mir nachsehen möge, seine gesamten drei Absätze hier einzustellen:

(22.12.2010) Schneefälle keine Entschuldigung
Der Flughafen in Frankfurt/M dicht, der Flughafen Heathrow im Chaos. Maschinen aus aller Welt mit tausenden Passagieren werden umgeleitet auf andere Flughäfen. Tausende von Flügen werden abgesagt. Und das alles wegen eines an sich für die Jahreszeit normalen Wintereinbruchs. Verfolgt man die Pressemeldungen und Stellungnahmen der Airlines und Flughafenbetreiber habe ich den Eindruck, dass sich die Beteiligten nicht mit der notwendigen Sorgfalt auf die vorhersehbaren Wetterlage eingestellt haben. Zu wenig Lagerhaltung von Enteisungsmittel, zu wenig Übung im Krisenmanagement, zu wenig Personal zur Information der Passagiere sind sicher auch Gründe für dieses Luftraumchaos.
Die Wetterbedingungen waren natürlich ein außerordentlicher Umstand im Sinne der FluggastrechteVO, welche aber bei ausreichender Vorsorge organisatorisch beherrschbar gewesen wären. Ich bezweifele stark, dass die Luftfahrtunternehmen und ihre Leute "alle zumutbaren Maßnahmen" getroffen haben, um die Flugannullierungen zu vermeiden, da die Leistungsketten zunehmend auf "Kante genäht" sind, um Kosten zu sparen.
Juristisch sollte auch geklärt werden, welche Stellung der Flughafenbetreiber im Verhältnis zu den Airlines hat. Wegen des Bodenabfertigungsvertrages zwischen Airline und Flughafen kann durchaus der Flughafenbetreiber als "Erfüllungsgehilfe" der Fluggesellschaften angesehen werden, so dass das Unvermögen der Betreibergesellschaft den Airlines zugerechnet werden kann. Die Flughafenbetreiber befürchten jedenfalls bis Weihnachten keine Normalisierung.