Einbehaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig

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linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
Hört sich für mich persönlich logisch an, da es ja eine UMSATZsteuer und keine Leistungserbringungssteuer ist.
Und um diese Erkenntnis zu manifestieren benötigte der BFH zwei Jahre? :confused: