Verlust und Beschädigung auf Aerolinas Argentina Flug ->Problem mit Erstattung

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tkwetina

Reguläres Mitglied
21.09.2011
83
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Seoul
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Hallo Forum,
ich brauche Eure Hilfe. Ein argentinischer Freund ist nach Deutschland übergesiedelt. Ich habe ihm ein LH Ticket gebucht mit folgendem Routing:

BUE->GRU->FRA return

BUE->GRU wurde von Aerolinas Argentina ausgeführt. Jetzt zum Schaden:

Bei Abflug in BUE wurde das Gepäck geöffnet (aufgebrochen) und sämtliche Markenklamotten und 1 Flasche teuren Tequilas entwendet. Neubeschaffungswert: 590 € + Totalschaden des Koffers
Da der Flug leider nicht stattfand- Flugzeug defekt,fand er sich 3 Stunden später am gleichen Flughafen wieder, nur mit beschädigtem Gepäck und ohne einen Teil der Klamotten.

Wir haben nun mit dem deutschen Office der aerolinas argentina Kontakt aufgenommen. Dieses bietet unter Berufung auf das Montrealer Abkommen eine Entschädigung von 213 € an.

:confused: Das Montrealer Abkommen sieht eine Höchstgrenze von 1131 SZR vor. Welchen Wert kann man als angemessen sehen?

Außerdem beruft sich die Airline auf Argentinisches Recht. :confused: Ist auf einem Flug nach Deutschland grundsätzlich EU Recht anwendbar, insbesondere dann, wenn das Ticket in Deutschland gebucht wurde, der Start aber in Argentinien erfolgte? Muss er jetzt in Argentinien sein Recht einklagen?

Danke
Tobias
 

MS.PANAM

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
961
0
SRQ/HAM
Das Angebot klingt zwar mager, ist aber grundsätzlich korrekt. Abgerechnet wird nach Kilo des aufgegebenen Gepäcks und nicht nach dem Inhalt. Ist der Inhalt wertvoller, sollte man eine Gepäckversicherung abschliessen .... die allerdinbgs auch jede Menge Haftungsausnahmen hat, also meist relativ sinnlos ist. Völlig egal, wo das Ticket gekauft wurde bzw., wo der Flug hingeht/herkommt, sondern dass der carrier der IATA angehört. Aussicht bei Klage besteht eigentlich nicht. Ein deutsches Gericht würde wahrscheinlich die Klage abweisen - zum einen, weil klar erkennbar ist, dass der Vorfall in Argentinien passiert ist, sowie die maximale Haftung nur eintritt, wenn die dementsprechende Menge Gepäck, aufgegeben wurde und nicht wieder auftaucht. Was hier wohl nicht der Fall ist. Obendrein scheint ja auch nur ein Teil der Sachen ( ca. 4-5 Kilo ? ) zu fehlen.
Ärgerlich, aber so ist es eben. Niemals wertvolle Sachen ins aufgegebene Gepäck ....
 

tkwetina

Reguläres Mitglied
21.09.2011
83
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Seoul
Das Angebot klingt zwar mager, ist aber grundsätzlich korrekt. Abgerechnet wird nach Kilo des aufgegebenen Gepäcks und nicht nach dem Inhalt. Ist der Inhalt wertvoller, sollte man eine Gepäckversicherung abschliessen .... die allerdinbgs auch jede Menge Haftungsausnahmen hat, also meist relativ sinnlos ist. Völlig egal, wo das Ticket gekauft wurde bzw., wo der Flug hingeht/herkommt, sondern dass der carrier der IATA angehört. Aussicht bei Klage besteht eigentlich nicht. Ein deutsches Gericht würde wahrscheinlich die Klage abweisen - zum einen, weil klar erkennbar ist, dass der Vorfall in Argentinien passiert ist, sowie die maximale Haftung nur eintritt, wenn die dementsprechende Menge Gepäck, aufgegeben wurde und nicht wieder auftaucht. Was hier wohl nicht der Fall ist. Obendrein scheint ja auch nur ein Teil der Sachen ( ca. 4-5 Kilo ? ) zu fehlen.
Ärgerlich, aber so ist es eben. Niemals wertvolle Sachen ins aufgegebene Gepäck ....

Danke für die Antwort. Kann man das irgendwo nachlesen?
Es geht ja nicht nur um die entwendeten Klamotten, sondern auch darum, dass der Koffer Schrott ist und der kostet alleine 200 €.
 

MS.PANAM

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
961
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SRQ/HAM
Vielleicht versuchen, ob ein Damage obendrein noch geht. Ich würde mit der Airline daher noch einmal Kontakt aufnehmen. Ist ja ein Fall, der in dieser Kombi nicht so oft vorkommt. Allerdings ist bei dem handling eines loss ( Koffer verlorengegangen und nicht wieder aufgefunden), der Wert des Koffers ja ebenfalls mit eingeschlossen. Ich würd wie gesagt noch mal versuchen, "damage" zu claimen. Mit Hinweis auf einen "partial loss" plus "damage" of remaining baggage.... Wie wurde das gepäck den überhaupt transportiert, wenn der Koffer Schrott war ?
Das Montrealabkommen kannst du googeln, bzw steht es auf dem Ticket - wenn ein ausgedrucktes Ticket vorhanden ist.
Gepäckschäden und Verlust sind nicht immer einfach, besonders in solch einem Fall.