Deutscher und US-Pass, mit welchem Ein- und Ausreisen

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aerodynamik

vormals xanth
14.04.2009
522
2
MUC
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Bin mir gerade nicht sicher, ob ich nach 3 Wochen Windeln wechseln etwas zu kompliziert denke, deshalb versuche ich mal hier mein Glück :)

Frage an die Dual-Citizenship user hier: mit welchem Pass reist ihr aus Deutschland aus und wie im Falle des Neugeborenen "Mini-Aero" in die USA ein?

Einreise USA ist mit deutschem Pass ist laut US Embassy Website "violation to U.S. law" (Dual Nationality | United States Diplomatic Mission to Germany, Abschnitt IV, 1., 1.). Also Einreise USA und demnach auch Ausreise wohl mit US Pass.

Wenn ich meinen Nachwuchs mit US Pass in Deutschland einreisen lasse, dann bekommt dieser ja nur 90 Tage Schengen Aufenthalt :) Verwende ich hier also besser einen deutschen Pass? Und damit auch bei der Ausreise aus Deutschland?

Habe ich damit dann irgendwelchen Ärger, weil er bei Ausreise aus Abflugland und Einreise im Ankunftsland unterschiedliche Pässe verwenden würde?
 

peter42

Moderator
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AFAIR musst Du nach Deutschland den deutschen Pass vorlegen.
 

Ice_B

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22.11.2011
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Münchener Outback
Es ist nirgends nachvollziehbar mit welchem Pass Du irgendwo ausreist und dann in D einreist. Du kannst natürlich mit dem amerikanischen Pass einreisen. Sollte der Aufenthalt dann länger als 90 Tage dauern ist es ratsam den deutschen Pass vorzulegen um "Verzögerungen" vorzubeugen.

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MUCSEN

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12.06.2009
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GVA/BRN
Es ist nirgends nachvollziehbar mit welchem Pass Du irgendwo ausreist und dann in D einreist. Du kannst natürlich mit dem amerikanischen Pass einreisen. Sollte der Aufenthalt dann länger als 90 Tage dauern ist es ratsam den deutschen Pass vorzulegen um "Verzögerungen" vorzubeugen.

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Das ist wahrscheinlich möglich (eben weil es nicht nachvolllziehbar ist), aber immer noch nicht korrekt (Ordnungswidrigkeit).
Soweit ich mich erinnere (mein Sohn hat zwei Staatsbürgerschaften), muß nach deutschem Recht die Einreise mit dem deutschen Ausweis (Perso/Kinder-/Reisepass) erfolgen.
Deutsche Vertretungen in den USA - Allgemeines
Ich besitze sowohl einen deutschen als auch einen amerikanischen Pass. Mit welchem Dokument soll ich nach Deutschland reisen?
Bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sollten Sie sich als (auch) Deutscher bei der Einreise nach Deutschland mit Ihrem deutschen Reisepass ausweisen. Für die Ausreise aus den USA und die dortige Wiedereinreise sollten Sie Ihren amerikanischen Pass verwenden.
Bundespolizei - Passrechtliche Hinweise
Grundsätzlich haben deutsche Staatsangehörige bei einer Ausreise oder der Einreise nach Deutschland einen gültigen Pass mitzuführen.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Der Nachwuchs muss sich erst mit erreichen der Volljährigkeit für einen Pass entscheiden.

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Muss er es überhaupt, dachte das wäre einer der Fälle in denen man beide behalten kann - das Problem Wehrpflicht ist ja auch weg.
 

Ice_B

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22.11.2011
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Münchener Outback
Das ist wahrscheinlich möglich (eben weil es nicht nachvolllziehbar ist), aber immer noch nicht korrekt (Ordnungswidrigkeit).
Soweit ich mich erinnere (mein Sohn hat zwei Staatsbürgerschaften), muß nach deutschem Recht die Einreise mit dem deutschen Ausweis (Perso/Kinder-/Reisepass) erfolgen.
Deutsche Vertretungen in den USA - Allgemeines

Bundespolizei - Passrechtliche Hinweise

Nein, muss nicht! Er muss den pass besitzen und sollte ihn beim Grenzübertritt mitführen

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capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
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CPT
Du machst das so, wie es meine Kinder auch machen - Aus- und Einreise Suedafrika mit suedafrikanischem Pass (ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben), Ein- und Ausreise Europa mit oesterreichischem Pass. Dann gibt es keine Probleme mit Visa und aehnlichem.
 
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MUCSEN

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12.06.2009
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GVA/BRN
Nein, muss nicht! Er muss den pass besitzen und sollte ihn beim Grenzübertritt mitführen

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Doch, muss.
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des
Grundgesetzes (GG), die in die Bundesrepublik
Deutschland einreisen oder aus ihr ausreisen wollen,
haben einen gültigen Pass oder Passersatz
im Sinne des § 7 Absatz 1 der Passverordnung
– PassV – (z. B. Personalausweis oder vorläufiger
Personalausweis) mitzuführen und sich auf Verlangen
damit auszuweisen (Passpflicht). Dies gilt
auch dann, wenn neben der deutschen Staatsangehörigkeit
noch eine ausländische Staatsangehörigkeit
besteht.
Quelle: Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/D...seAusweise/PassVwV.pdf?__blob=publicationFile
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Sicherheit/PaesseAusweise/PassVwV.html
 
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Ice_B

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22.11.2011
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Münchener Outback
Gut, dann anders: auf Verlangen vorzulegen! Ansonsten sollte man ihn mitführen. Das hindert aber nicht daran erstmal den us pass vorzulegen, wenn man denn will!

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aerodynamik

vormals xanth
14.04.2009
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MUC
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten, hilft schonmal weiter.

Eines wundert mich doch. Beim Checkin für USA gebe ich extra meine Passdaten an. Ich dachte bisher immer, diese werden vorab der US immigration übermittelt und der freundliche immigration officer hat bereits meinen Flug mit meinen Passdaten verknüpft vor sich liegen. Ging hier die Fantasie mit mir durch?

Wenn dem so wäre, und ich mache für meinen Nachwuchs den Checkin mit den deutschen Passdaten, reise dann mit ihm aber mit US-Pass ein, würde das doch auffallen... oder hab ich zuviel Bourne Identity geschaut? :)
 

aerodynamik

vormals xanth
14.04.2009
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MUC
Gut, dann anders: auf Verlangen vorzulegen! Ansonsten sollte man ihn mitführen. Das hindert aber nicht daran erstmal den us pass vorzulegen, wenn man denn will!

Wenn ich an einer Schengen Grenze einen US-Pass ohne Aufenthaltstitel vorlege bekomme ich doch 90 Tage Schengen "reingestempelt". Frägt sich da nicht irgendwann einer beim Zoll, wo der 7 Monate alte illegale Grenzgänger geblieben ist?
 

Skyworld

Airliner
14.03.2010
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Erding
Muss er es überhaupt, dachte das wäre einer der Fälle in denen man beide behalten kann - das Problem Wehrpflicht ist ja auch weg.

Man kann beide behalten, weiß ich aus ganz sicherer Quelle! :D
IMHO gilt dies für Kinder, bei denen je ein Elternteil aus D bzw USA kommt.
Anders mag es zB bei zwei deutschen Eltern sein, deren Kind in USA geboren wurde und dann wählen kann/darf/muss!?

Bei der Aus- und Einreise in D den deutchen verwenden, bei Ein- und Ausreise in USA den US-Pass!

Man sollte aber daran denken, beim checkin in D den US-Pass vorzulegen, da diese Daten übermittelt werden!
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
19.852
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Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten, hilft schonmal weiter.

Eines wundert mich doch. Beim Checkin für USA gebe ich extra meine Passdaten an. Ich dachte bisher immer, diese werden vorab der US immigration übermittelt und der freundliche immigration officer hat bereits meinen Flug mit meinen Passdaten verknüpft vor sich liegen. Ging hier die Fantasie mit mir durch?

Wenn dem so wäre, und ich mache für meinen Nachwuchs den Checkin mit den deutschen Passdaten, reise dann mit ihm aber mit US-Pass ein, würde das doch auffallen... oder hab ich zuviel Bourne Identity geschaut? :)

Check-In (APIS etc.) mit dem fuer die Einreise benutzten Pass (also hier US), Ausreise mit irgendeinem Pass - ein Deutscher mit Doppelpass mit dem Deutschen, ein Auslaender mit dem fuer die vorherige Einreise verwendeten.
 
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aerodynamik

vormals xanth
14.04.2009
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MUC
Man kann beide behalten, weiß ich aus ganz sicherer Quelle! :D
IMHO gilt dies für Kinder, bei denen je ein Elternteil aus D bzw USA kommt.
Anders mag es zB bei zwei deutschen Eltern sein, deren Kind in USA geboren wurde und dann wählen kann/darf/muss!?

Bei der Aus- und Einreise in D den deutchen verwenden, bei Ein- und Ausreise in USA den US-Pass!

Man sollte aber daran denken, beim checkin in D den US-Pass vorzulegen, da diese Daten übermittelt werden!

Danke! Mit dem letzten Absatz hast Du auch meine Frage von oben noch beantwortet: US Passdaten beim Checkin angeben, damit Abgleich mit USA stimmt. Jetzt passt alles zusammen.
 

Ice_B

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22.11.2011
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Münchener Outback
Wenn ich an einer Schengen Grenze einen US-Pass ohne Aufenthaltstitel vorlege bekomme ich doch 90 Tage Schengen "reingestempelt". Frägt sich da nicht irgendwann einer beim Zoll, wo der 7 Monate alte illegale Grenzgänger geblieben ist?

Nein ... Ist ja das lustige, das fällt erst bei Wiederausreise auf.

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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Das sind dann die untiefen ... Aber stimmt schon, bestimmte Nationalitäten können wählen

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MUESSEN waehlen wohl eher.

Allerdings kommt es auf den Erwerb an: Wer die deutsche Staatsangehoerigkeit durch die Abstammung von Deutschen erlangt, kann diese natuerlich auch neben anderen Staatsangehoerigkeiten behalten, wenn diese nicht auf Antrag (sondern z.B. ebenfalls durch Geburt) erlangt wurden.

Entscheiden muss sich nur, wer die deutsche Staatsangehoerigkeit als Kind von Nicht-Deutschen nur durch Geburt in Deutschland erlangt hat.
 
A

Anonym4085

Guest
Bin mir gerade nicht sicher, ob ich nach 3 Wochen Windeln wechseln etwas zu kompliziert denke, deshalb versuche ich mal hier mein Glück :)

Frage an die Dual-Citizenship user hier: mit welchem Pass reist ihr aus Deutschland aus und wie im Falle des Neugeborenen "Mini-Aero" in die USA ein?

Einreise USA ist mit deutschem Pass ist laut US Embassy Website "violation to U.S. law" (Dual Nationality | United States Diplomatic Mission to Germany, Abschnitt IV, 1., 1.). Also Einreise USA und demnach auch Ausreise wohl mit US Pass.

Wenn ich meinen Nachwuchs mit US Pass in Deutschland einreisen lasse, dann bekommt dieser ja nur 90 Tage Schengen Aufenthalt :) Verwende ich hier also besser einen deutschen Pass? Und damit auch bei der Ausreise aus Deutschland?

Habe ich damit dann irgendwelchen Ärger, weil er bei Ausreise aus Abflugland und Einreise im Ankunftsland unterschiedliche Pässe verwenden würde?

Ich würde immer mit unterschiedlichen Pässen in dem jeweiligen Land ein- und ausreisen. So kann man einige Stunden mit netten Bundesgrenzschutzlern bzw. Immigration Officers verbringen.
 

aerodynamik

vormals xanth
14.04.2009
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MUC
Nein ... Ist ja das lustige, das fällt erst bei Wiederausreise auf.

Sorry, hätte mich klarer ausdrücken müssen. Genau das meinte ich mit "irgendwann": den Fall, dass bei einem nicht-deutschen bei der Ausreise festgestellt wurde, dass man wohl "einen Stempel vergessen hatte", kenne ich auch :)
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
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CPT
Anders mag es zB bei zwei deutschen Eltern sein, deren Kind in USA geboren wurde und dann wählen kann/darf/muss!?

Nicht ganz der Fall, aber bei uns ist es so: Vater - Oesterreicher, Mutter: Deutsch, Kinder in Suedafrika geboren.

Die Kinder haben die suedafrikanische (Recht der Scholle), oesterreichische und deutsche (je durch die Eltern) Staatsbuergerschaft - zumindest solange sie noch minderjaehrig sind, gibt es mit der Konstellation keine Schwierigkeiten.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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Keine Ahnung, wie das suedafrikanische und das oesterreichische Staatsangehoerigkeitsrecht das sehen, aber das deutsche hat mit den anderen beiden Staatsangehoerigkeiten kein Problem - da sie nicht beantragt wurden (-> sonst automatischer [!] Verlust der deutschen) und die deutsche blutmaessig von einem deutschen Elternteil kommt.