Internationales Fluggastrecht - Flugannulierung bei Billigflieger?

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wundie7

Neues Mitglied
04.02.2012
21
0
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Liebe Forengemeinde,

ich bräuchte mal Eure Expertise zu folgendem Fall:
Vor gut zwei Monaten habe ich mir für einen Asientrip mühsam eine Reiseroute zusammengebucht. Darunter auch ein Flug mit Tiger Airways, einem Billigflieger (Tochterunternehmen von Quantas, also wahrscheinlich Sitz in Australien).
Als ich gestern meine Flüge nochmals checke, sehe ich, dass mein gebuchter Flug von SIN annuliert und durch einen früheren Flug ersetzt wurde. Das Problem an der Sache ist, dass ich zur Abflugzeit noch in einem anderen Flieger sitze, also noch nicht mal in SIN bin.
Die AGB von Tiger sind im Fall der Annulierung nicht sonderlich Kundenfreundlich. Es gibt die Möglichkeit Geld zurück oder auf einen anderen Tiger Flug umbuchen. Hilft mir in dem Fall aber nicht weiter. Umbuchen würde eine zusätzliche Übernachtung in SIN bedeuten. Auf jeden Fall enstehen mir weitere Kosten, die durch die Annulierung verursacht sind.

Jetzt meine Frage: Welche Ansprüche habe ich wirklich gegen Tiger Air und was kann ich realistisch erwarten?
Kann ich verlangen, mich auf eine andere Fluggesellschaft umzubuchen?
Kann ich im Fall der Übernachtung verlangen, dass die Fluggesellschaft die Kosten übernimmt?
 

wundie7

Neues Mitglied
04.02.2012
21
0
You got what you booked.

Eben nicht. Ich habe eben nicht das bekommen, was ich gebucht habe.
Aber ich weiss, was Du meinst: "You got where you booked"

Aber im Ernst: Ticketsafe hab ich natürlich nicht. Und dass die Billigflieger keine Verantwortung für Annulierungen übernehmen wollen, ist mir auch klar.
Trotzdem hätte ich gerne gewußt, wie´s in dem Fall um meine Rechte aussieht, bevor ich die Hotline anrufe.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
Ticketsafe bei Billigfliegern, macht auch nur begrenzt Sinn, oder? Flugpreis bei mir z.B. 35 EUR, SB 25 EUR+Stornoschutz 7 EUR - klar, es kann sein, daß der Ersatzflug mehr als 35 EUR kostet....

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
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Die Frage nach "Rechten" ist müßig. Die 261/2004 kommt nicht zur Anwendung, da kein EWR-Bezug. Montreal/Wahrschau greifen nicht. Die Frage ist also rein schuldrechtlicher Natur, wobei die ABB der Airline zu berücksichtigen sind, die "Flugzeitenänderungen" ja regelmäßig vorbehalten. Erschwerend kommt hinzu, dass sich eine Beurteilung nach deutschem Recht verbietet.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.924
159
MUC
Ich nehme mal an zwei Tickets separat gebucht? Dann wie schon geschrieben, dein Problem.

Ich würde bei Tiger auf Kulanz anfragen, auf einen späteren Flug umgebucht zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

wundie7

Neues Mitglied
04.02.2012
21
0
Danke für Eure Antworten!

AGB´s bei Tiger Air lassen Umbuchungen auf einen späteren (oder früheren) Termin zu - werde ich dann auch machen.

Obwohl ich es schon geanhnt habe, ist es schon ärgerlich zu ERLEBEN, wie klein der Kundenschutz Anderswo geschrieben wird.
Mich wird´s einen Tag Urlaub kosten! Shit happens.
 

r0me0

Aktives Mitglied
22.09.2010
140
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Eben nicht. Ich habe eben nicht das bekommen, was ich gebucht habe.
Aber ich weiss, was Du meinst: "You got where you booked"

Aber im Ernst: Ticketsafe hab ich natürlich nicht. Und dass die Billigflieger keine Verantwortung für Annulierungen übernehmen wollen, ist mir auch klar.
Trotzdem hätte ich gerne gewußt, wie´s in dem Fall um meine Rechte aussieht, bevor ich die Hotline anrufe.


Nene kingair9 hat da schon recht, you got what you booked. Billigflieger buchen heißt ja immer auch Billigsitz, Billigverpflegung, Billig-Service und Billig-Kundenschutz. Wenn sie nicht an diesen stellen sparen würden, wären sie ja nicht so billig. Auf jeden Fall solltest du dort anrufen und deine Situation schildern, dass früher nicht geht und dass ein späterer Tigerflug Unkosten verursachen würde. Erwarte nichts, aber vielleicht sind sie ja kulant.
 

wundie7

Neues Mitglied
04.02.2012
21
0
Also, um das Thema abzuschließen.
Ich habe bei der Hotline angerufen und den Flug auf den folgenden Tag umgebucht.
Ging ohne Probleme. Habe sogar den Sitzplatz 1F bekommen ohne danach gefragt zu haben.

Trotzdem, 1 Tag Urlaub Verlust..unbezahlbar
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
Also, um das Thema abzuschließen.
Ich habe bei der Hotline angerufen und den Flug auf den folgenden Tag umgebucht.
Ging ohne Probleme. Habe sogar den Sitzplatz 1F bekommen ohne danach gefragt zu haben.

Trotzdem, 1 Tag Urlaub Verlust..unbezahlbar
kostenlos???
 

JensWillmann

Neues Mitglied
17.02.2012
5
0
Du hast umgebucht, aber ich nehme an, der zusätzliche Tag aufenthalt wurde dir nicht erstattet, oder?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Ticketsafe bei Billigfliegern, macht auch nur begrenzt Sinn, oder? ...Selbstbeteiligung

Nö, das kann nicht die Begründung sein warum es keinen Sinn macht. Die SB fällt beim Umsteigeschutz nicht an. Der Storno Schutz ist ja mehr eine Reiserücktrittskostenversicherung und hat nichts mit Stornierung des Fluges durch die Airline zu tun.
Nur gilt der Umsteigeschutz glaube ich nicht bei Stornierungen oder Flugplanänderungen sondern nur wenn der Flieger verspätet ist.
 

wundie7

Neues Mitglied
04.02.2012
21
0
Also, die Umbuchung auf einen späteren Flug war problem- und kostenlos, wie auch der Sitz in der ersten Reihe- wahrscheinlich eine Kulanzgeste von Tiger Air.
Alle weiteren Kosten wie Taxi und das teure Hotel in SIN sind allerdings, wie nicht ander zu erwarten, an mir hängen geblieben.