Reisepass an Nebenwohnsitz beantragen

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Moller

Erfahrenes Mitglied
12.07.2010
1.566
0
NUE
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Ich brauche demnächst einen neuen Reisepass. Das Problem ist, dass ich hier an meinem aktuellen Wohnort nur als "Nebenwohnsitz" gemeldet bin.
Hauptwohnsitz ist in meiner alten Heimat, wo ich allerdings, wenn überhaupt, nur am Wochenende mal aufkreuze (außerhalb der entsprechenden Amtszeiten).

Ist es möglich einen Reisepass auch am Nebenwohnsitz zu beantragen? Gibt es hier unter den "Vielreisenden" Erfahrungen?
Habe leider auf den entsprechenden offiziellen Seiten nichts dazu gefunden.
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
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Ist es möglich einen Reisepass auch am Nebenwohnsitz zu beantragen?

Grundsätzlich sollte das gehen. Ist jedoch Einzelfallentscheidung, wenn es gemacht wird, dann mit doppelter Gebühr verbunden ...

Am besten bei dem zuständigen Sachbearbeiter am Nebenwohnsitz freundlich nachfragen.
 
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FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
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Grundsätzlich sollte das gehen.

Sorry, wenn ich hier noch die Ingrid mache:

Je nach Prioritäten des Reisepasspetenten kann ja der Nebenwohnsitzinhaber die Meldehörde am Nebenwohnsitz davon in Kenntnis setzen, dass der bisherige Nebenwohnsitz nun Hauptwohnsitz ist. Zurückswitchen ist dann u.U. mit (Reise-)Aufwand verbunden.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
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13
Hab sowas hinter mir. Es geht. Kostet nur mehr oder weniger das doppelte wenn man es am Ort der Zweitwohung macht. Bzw. muss auch nicht Zweitwohung sein,. Kann man überall in DE machen.
Gruss aus HEL
 
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killa_bee

Reguläres Mitglied
15.09.2010
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LHA
als ich noch student war (2009), habe ich auch zuhause (nebenwohnsitz) einen neuen reisepass beantragt. war alles kein problem und hat auch nicht mehr gekostet.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Vorsicht, das hängt auch stark von der Konstellationohnsitze und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen der einzelnen Ländern und Landkreise zusammen.

Ich wohne mit Familie in HG/Hessen und habe einen weiteren Wohnsitz in TBB/Ba-Wü. Die lokalen Behörden hier im Dorf im Kreis TBB sagen klipp und klar "nein", dies durchzuführen. Wenn man drauf besteht, dann muß man in die Kreisstadt zur Hauptbehörde und die machen das dann.
 
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Moller

Erfahrenes Mitglied
12.07.2010
1.566
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NUE
Schon mal vielen Dank für alle hilfreichen Wortmeldungen!

Also, so wie ich das jetzt sehe, gibt es da wohl keine "offizielle" Regelung.
Die einen machen es, die anderen eben nicht.
Die einen verlangen doppelte Gebühren, die anderen nicht.
Und ich dachte immer in diesen Angelegenheiten wäre in unserem Land alles strikt bürokratisch festgelegt:confused:

Naja, wie auch immer, ich werde dann diese Woche mal bei uns in der Passstelle vorbeischauen und mein Glück versuchen.
Doppelte Gebühren werde ich auf keinen Fall bezahlen. Ich finde den Reisepass so schon überteuert...
 

killa_bee

Reguläres Mitglied
15.09.2010
86
0
LHA
das ist eine eine amtshilfe, mehr nicht.

"In Deutschland sind die Behörden zur gegenseitigen Amtshilfe verpflichtet. Amtshilfe wird grundsätzlich kostenlos und gebührenfrei geleistet, allerdings sind Auslagen unter bestimmten Bedingungen, geregelt z. B. in § 8 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), zu erstatten. Die ersuchte Behörde kann die Amtshilfe in bestimmten Fällen ablehnen, beispielsweise dann, wenn sie nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand Hilfe leisten könnte." s. hier
 
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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Und ich dachte immer in diesen Angelegenheiten wäre in unserem Land alles strikt bürokratisch festgelegt:confused:
.

Nicht ganz die Wahrheit. Wir sind in einer Federalen Bürokratischen Struktur. Die Länder haben jeweils ihre eigenen Regeln. Der Bund nur wenige Sachen. Daher ist es auch um sowichtiger, bei den Landtagswahlen mitzumachen da im Endeffekt der Bundesrat mehr zu sagen hat als die Regierung. Schade dass dies nicht die meisten wissen und immer denken dass die Bundestagswahl die Wahl schlechthin ist.
Gruss aus ICN
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.776
325
GVA
Bevor du hier falsche Behauptungen verbreitest, solltest du mal einen Blick in §12, Satz 2 werfen: https://www.juris.de/jportal/portal...c.id=BJNR014290980#BJNR014290980BJNE001804320:

"Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners"

und welche ist Deiner Meinung nach die Hauptwohnung bei einer doppelten Haushaltsfuehrung? Finde es dreist, meine Behauptung als falsch abzutun, zumal mein Statement ueberhaupt keine Behauptung enthaelt
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
....Hauptwohnsitz ist in meiner alten Heimat, wo ich allerdings, wenn überhaupt, nur am Wochenende mal aufkreuze....
Jetzt ist langsam noch die Neugier bei mir geweckt, warum du nicht einfach deinen Hauptwohnsitz korrekt ummeldest? Faulheit? Steuerbetrug? Nostalgie? ....
 
J

Jamie

Guest
Also ich konnte das machen. Allerdings wie oben schon erwähnt, ist dies wirklich Einzelfallentscheidung. Zumindest hat mir die Dame hinter ihrem Schreibtisch so deutlich gemacht, dass sie am längeren Hebel sitzt und das nicht üblich ist.
Hab es aber auch so gerechtfertigt, dass mein Hauptwohnsitz mein momentaner "Hauptwohnsitz" ist und ich keine Möglichkeit habe, in meine Heimat zu fahren.
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.776
325
GVA
Jetzt ist langsam noch die Neugier bei mir geweckt, warum du nicht einfach deinen Hauptwohnsitz korrekt ummeldest? Faulheit? Steuerbetrug? Nostalgie? ....

warum unterstellst Du anderen Forenusern eine Straftat, ohne Hintergruende zu kennen? Das ist m.E. absolut daneben, oder arbeitest Du als Steuerfahnder fuer das Finanzamt?
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.776
325
GVA
Jetzt halt mal die Luft an und zähle langsam bis 100.
Eine Frage ist noch lange keine Unterstellung von irgend etwas.

ich hatte schon vor dem Post bis 100 gezaehlt :). Wie die Frage gestellt war, suggeriert sie aber einen Straftatbestand. Es ist manchmal eine Gabe, zwischen den Zeilen lesen zu koennen.
 

Moller

Erfahrenes Mitglied
12.07.2010
1.566
0
NUE
Jetzt ist langsam noch die Neugier bei mir geweckt, warum du nicht einfach deinen Hauptwohnsitz korrekt ummeldest? Faulheit? Steuerbetrug? Nostalgie? ....

Um hier mal zu einem Abschluss zu kommen:

Eigentlich wollte ich keine Diskussion über Haupt- und Nebenwohnsitze lostreten sondern hatte lediglich eine Frage zur Beantragung eines neuen Reisepasses gestellt.
Von den oben erwähnten Vorwürfen distanziere ich mich hiermit. Nur so viel: Ich bin Student und dass mein Hauptwohnsitz dort ist (und bleibt) wo er schon immer war hat diverse Gründe (allerdings ohne illegale Hintergedanken) ;)

Zu meiner eigentlichen Frage:

Ich habe nun per Email bei unsere Passbehörde nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

"eine unzuständige Passbehörde kann mit Ermächtigung der zuständigen Passbehörde tätig werden, wenn es dem Antragsteller nicht möglich ist, die zuständige Passbehörde aufzusuchen.
Die Gebühr für den Reisepass erhöht sich von 37,50 € auf 75,00 €."


Also eine verdopplung der Gebühren. Für mich demnach keine Alternative.
 

maniac669

Erfahrenes Mitglied
19.03.2010
744
3
Als Student ist es meist komplett unsinnig seinen Hauptwohnsitz zu ändern.
Später können steuerliche faktoren sowie bürokratischer aufwand eine Rolle spielen...
 
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