12-stündige Verspätung inkl. übernachten müssen - Anspruch auf Kompensation?

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Vollblut

Aktives Mitglied
01.06.2011
209
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Air Berlin vor anderthalb Monaten (= lange vor Kälteeinbruch). Flug Helsinki-Zürich über Düsseldorf. Flug in Helsinki „wegen Wetterbedingungen“ (= Schneefall, nota bene in Helsinki, wo dies völlig normal ist im Januar) 2,5h verspätet abgeflogen. (Text von AB: "Die Ursache für die Flugverspätung waren die Wetterbedingungen an Ihrem Reisetag, die unter anderem dazu führten, dass das Fluggerät enteist werden musste. Hierbei kam es leider zu langen Wartezeiten.") Einstieg leicht verspätet und dann mussten wir im Flieger 2,5h warten, ohne jegliche Verpflegung. Um 22.30 in DUS angekommen (anstatt um 20 Uhr) = Anschlussflug verpasst, da keine Flüge nach 22h rausdurften. Dann 1,5 Stunden auf unser Gepäck gewartet, weil die zuständigen Leute in DUS alle Transferkoffer verpennt hatten und drei Mal vom Bodenpersonal aufgefordert werden mussten, diese Koffer auch rauszuschicken. Dies dauerte bis Mitternacht. Erst dann konnten wir ins von AB organisierte Hotel Maritim einchecken (übrigens grottiger Service). Dort wurde uns mitgeteilt, dass wir nur das "Early Bird" Frühstück bekämen, was BIS 06.00 gewesen wäre. Unser Flug nach Zürich war aber erst um 8.45.

Fazit: An Bord weder Getränke noch Essen während Wartezeit. In DUS weder Essens- noch Getränkegutschein. In DUS in einer winzigen Wartehalle 1,5 h rumgestanden wegen der Blödheit der Mitarbeiter beim Gepäckband - Lieferung der Koffer ins Hotel, welches 3 Minuten (zu Fuss) vom Terminal entfernt war, wurde abgelehnt. Kein Frühstück. Rund 12 Stunden verspätet in Zürich angekommen.

Wir haben AB geschrieben, d.h. nett nachgefragt, ob das so normal sei und so gewollt gewesen sei, Antwort war nur blabla, unter anderem: "Da auch die Betreuung im Hotel nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat, wurde Ihr Schreiben bereits zur internen Auswertung der Leitung der Fachabteilung für Bodenabfertigung übergeben." Angeboten als Kompensation wurde nichts. (Bin Gold Member.) Der Flug war übrigens sehr teuer, d.h. über 400 Euro, obwohl früh gebucht.

Haben wir irgend einen Anspruch auf Kompensation? Wenn ja, wie sollte man vorgehen? Vielen Dank im voraus für Tipps.

Interessantes Detail: Das Schreiben von AB kam als PDF, und zwar als eines, aus dem man keinen Text rauskopieren kann. Dies soll wohl sicherstellen, dass die Hürde, Teile aus AB Schreiben im Internet zu posten, möglichst hoch ist. :rolleyes:
 
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ChangeMe

Erfahrenes Mitglied
18.07.2011
286
167
Zwecks Kopieren: Schon mal Strg C versucht? Sollte klappen, wenn markieren und Rechtsklick "Kopieren" nicht geht.
 

belair

Erfahrenes Mitglied
15.04.2009
2.322
0
GSP/SCN
Zwecks Kopieren: Schon mal Strg C versucht? Sollte klappen, wenn markieren und Rechtsklick "Kopieren" nicht geht.

Hahaha... der war gut! ;)

Poste doch einfach einen Screenshot.

Edit: An OP: Ist das nicht dieser Flug mit dem riesigen Umbuchungsdrama wegen Finnair/AB? :p:D Juhu, es geht in eine zweite Runde. Ich hol schonmal Popcorn! =;
 
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Vollblut

Aktives Mitglied
01.06.2011
209
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Zwecks Kopieren: Schon mal Strg C versucht? Sollte klappen, wenn markieren und Rechtsklick "Kopieren" nicht geht.

Nein. Das sind PDFs, die kopiergeschützt sind und dahinter steckt logischerweise Absicht. Aber egal. Man wird wohl in Zukunft einfach weniger Auszüge aus solchen Schreiben hier sehen.
 

Vollblut

Aktives Mitglied
01.06.2011
209
0
Edit: An OP: Ist das nicht dieser Flug mit dem riesigen Umbuchungsdrama wegen Finnair/AB? :p:D Juhu, es geht in eine zweite Runde. Ich hol schonmal Popcorn! =;

Nein, Du sympathischer Popcornesser, Du. Das hier ist ein völlig anderer Flug. Der Fall, den Du meinst, hat sich schliesslich in Minne aufgelöst! Aber nein, anstatt nachzulesen, versprühst Du lieber hier Dein Gift. :rolleyes:
 

nanook00

Erfahrenes Mitglied
03.05.2010
272
-1
SYD/HBA


Nein. Das sind PDFs, die kopiergeschützt sind und dahinter steckt logischerweise Absicht. Aber egal. Man wird wohl in Zukunft einfach weniger Auszüge aus solchen Schreiben hier sehen.

Meist lassen sich solche Restriktionen umgehen, indem man ein anderes Programm als den Acrobat Reader zum anzeigen verwendet.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.858
11.012
Dem EuGH liegt zur Zeit eine Entscheidungsvorlage des BGH, ob beim Anschlussverlust ausreicht, verspaetet anzukommen (dann Entschaedigung ja), oder ob man auch verspaetet abfliegen muss (dann Entschaedigung nein). Insofern leg es Dir auf Wiedervorlage fuer nach Ergehen dieser Entscheidung (ein Jahr?).


Um auch mal was zum Thema zu sagen...