BGH Entscheidung über Entschädigung für verpassten Anschlussflug

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quattro4x4

Aktives Mitglied
16.11.2010
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FRG
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Muss eine Fluglinie Passagiere entschädigen, wenn diese wegen einer Verspätung ihren Anschlussflug verpassen? Diese Frage verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe.

Prozesse: BGH verhandelt über Entschädigung bei verpassten Flugreisen | ZEIT ONLINE

[video]http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/435054_morgenmagazin/9800142_anschlussflug-verpasst-bgh-klage-um-schadensersatz?buchstabe=G[/video]
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Da bin ich ja mal gespannt, ob der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Frage fortsetzt. Die ist ja deswegen ein Stück obsolet geworden, weil der EuGH zwischenzeitig festgestellt hat, dass auch bei Verspätungen eine Ausgleichszahlung zu leisten sei, wenn die Folge ein Zeitverlust am ENDZIEL von mindestens drei Stunden ist. Aber vielleicht geht es in dem Rechtsstreit ja auch gar nicht primär um die Ausgleichszahlungen, sondern um die Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. Die wären ja nur für den Anschlussflug relevant. Und zwar unter der Prämisse, dass die Weigerung nach Schließen der Bordtüren eine "Nichtbeförderung" darstellt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Das ist ja das, was ich oben angedeutet hatte. Denn zumindest in Bezug auf die Ausgleichszahlung erübrigt sich die dem BGH offenbar erneut vorgelegte Frage weitgehend. Der Hinweis auf die Zuständigkeit dürfte wohl eher umgangssprachlich gemeint sein. Denn wenn sich der BGH bereits für nicht zuständig hält, braucht er ja auch nicht die EuGH-Vorlage abzuwarten... :no: